Vorgehensweise bei „Nachberechnung wegen nicht eingereichter Musikfolgen für 2013“

Werte Mitglieder,

es folgt die erste Reaktion auf die Bemühungen der LiveKomm, die Vorgehensweise der „Nachberechnung wegen nicht eingereichter Musikfolgen für 2013“ in Frage zu stellen und rechtlich anzufechten. In einem heute erhaltenen Schreiben erklärt die GEMA sich bereit, „… die Frist für die Einreichung der Musikfolgen zu Veranstaltungen des Jahres 2013 bis zum 31.12.2014 (Posteingang bei der GEMA) zu verlängern. Sofern die Musikfolgen von betroffenen Kunden bis zu diesem Datum nachgereicht werden, wird die GEMA die Berechnung für 2013 zurücknehmen.“

GEMA Fristverlängerung

Wir möchten Euch daher bitten, dem nachzugehen und die Musikfolgen noch einzureichen. Nichtsdestotrotz bleiben wir bei der Aufforderung, sich der Sammelklage anzuschließen. Für den Fall, dass dieser Rechtsstreit positiv für die GEMA ausfällt, erhalten wir/Ihr jedoch die Möglichkeit, die Folgekosten zu minimieren.

Vielen Dank,
der Vorstand der LiveKomm