Technische Modernisierung: Programm zur Förderung für kleine und mittelgroße Liveclubs wird fortgesetzt

  • Kleine und mittelgroße Clubs werden bei notwendigen Investitionen unterstützt
  • Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters MdB stellt für die technische Erneuerung der Liveclubs erneut eine Million Euro zur Verfügung
  • Initiative Musik setzt das Programm gemeinsam mit der LiveKomm um
  • Antragsstart: Montag, 11. November 2019, 10 Uhr

Das Förderprogramm „Technische Erneuerungs- und Sanierungsbedarfe in Livemusikspielstätten in Deutschland“ (TE-SA) geht in die zweite Runde. Damit unterstützt die Initiative Musik in Kooperation mit der LiveKomm weiterhin die Modernisierung der technischen Grundausstattung in Musikclubs.

Durch TE-SA werden Anschaffungen in den Bereichen Bühnentechnik, visuelle Aufführungstechnik sowie Sound- und Backlinetechnik ermöglicht, für die kleinen und mittelgroßen Clubs sonst die finanziellen Mittel fehlen.


Wir freuen uns, nach der ersten erfolgreichen Förderrunde von TE-SA im Jahr 2017 weiterhin verbesserte Rahmenbedingungen für Musikclubs schaffen zu können. Von diesen modernen Strukturen profitieren nicht zuletzt auch die jungen Bands, Musikerinnen und Musiker, denen die Clubs eine Plattform zur künstlerischen Entwicklung bieten“, erklärt die Geschäftsführerin der Initiative Musik Ina Keßler. 

(c) Initiative Musik

 

TE-SA fördert gezielt Clubs von unterschiedlicher Größe, Programmaktivität und musikalischer Ausrichtung. Das Förderprogramm dient der Verbesserung der akustischen und visuellen Aufführungssituation. Neben Elementen der direkten Bühnentechnik, wie Traversen oder Schallschutzelementen, werden auch Mapping- und Streaming-Systeme kofinanziert, die vor allem in Clubs eingesetzt werden, die sich auf elektronische Musik spezialisiert haben. Dazu können Förderanträge auch für den Bereich der Backline-Technik gestellt werden.

Bezuschusst werden Anschaffungskosten zwischen 1.000 und 20.000 Euro mit einer gestaffelten Förderung in Höhe von 900 bis 10.000 EUR. Die Differenz muss als Eigenanteil getragen werden. Die Regionalquote bestimmt, wie viele Gelder pro Bundesland zur Verfügung stehen. Die Förderungen werden entsprechend der Reihenfolge des Posteingangs vergeben, bis die für das jeweilige Bundesland verfügbaren Mittel aufgebraucht sind.

Für das Programm werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) insgesamt eine Million Euro bereitgestellt.

Die Informationen zum Antrags- und Vergabeverfahren sind für die Antragsteller*innen ab sofort auf der Webseite der Initiative Musik verfügbar. Das Antragsverfahren läuft bis zum 22. November 2019, 18 Uhr.

Weitere Informationen
www.initiative-musik.de/foerderprogramme/te-sa/

Zum Antrag

te-sa.initiative-musik.de

Kontakt Initiative Musik gGmbH, Friedrichstraße 122, 10117 Berlin
Michael Wallies – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
+49 (0)30 – 531 475 45 – 21, michael.wallies@initiative-musik.de, www.initiative-musik.de

Die Initiative Musik gGmbH ist die zentrale Fördereinrichtung der Bundesregierung und Musikwirtschaft für die Sparten Rock, Pop und Jazz, gefördert durch GVL und GEMA.

LiveMusikKommission e.V., Geschäftsstelle Hamburg, Kastanienallee 9, 20359 Hamburg
Christian Ordon – Assistenz des geschäftsführenden Vorstands der LiveMusikKommission e.V. +49 (0)40 – 235 184 16, christian.ordon@livekomm.org, www.livekomm.org

Der Bundesverband LiveKomm (Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.) setzt sich als Interessenvertretung für die Belange der Livemusikclubs und kleinen bis mittelgroßen Festivals ein.