Pressemitteilung – Kulturhaushalt 2026: Mehr Förderung für Festivals, kein Lichtblick für Clubs

Der Festivalförderfonds wird aufgestockt, die Clubs dagegen nicht berücksichtigt

In der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2026 lag den Koalitionären nach eigener Aussage die freie Szene „besonders am Herzen“. Die LiveMusikKommission (kurz LiveKomm) begrüßt als Bundesverband der Musikspielstätten die beschlossene Aufstockung des Festivalförderfonds, ist jedoch in großer Sorge über die mangelnde Finanzierung der Clublandschaft. Die aktuelle Verbandserhebung der LiveKomm aus dem Herbst 2025 bestätigt das bestehende Meinungsbild und zeigt, dass die zunehmend existenziell bedrohlichen Kostenentwicklungen für die Kulturbetriebe kritische Zustände erreichen.

Mit dem Bundeshaushalt 2026 wurde eine Aufstockung des Festivalförderfonds um zusätzliche zwei Millionen Euro beschlossen. Diese Maßnahme ist aus Sicht der Liveszene dankenswert und notwendig, denn der Fonds hilft dabei, die breite und vielfältige Festivallandschaft finanziell aufzufangen. Angesichts großer Belastungen, insbesondere bei den Produktionskosten, ist diese Verdopplung ein Segen.

Jedoch leiden die knapp 2.000 Musikclubs in Deutschland unter den gleichen Kostenentwicklungen. Die LiveKomm hatte in den Gesprächen im politischen Raum vielmals auf die massive Überzeichnung der bisherigen Clubförderprogramme bei der Initiative Musik hingewiesen, welche für die Jahre 2024/2025 mit insgesamt lediglich 1,9 Millionen Euro ausgestattet waren.

In den letzten Jahren meldeten die LiveKomm-Mitglieder beständig außerordentliche Preissteigerungen in praktisch allen betrieblichen Bereichen – seien es Mieten, Security- oder Energiekosten. So geben im aktuellen Club- und Festival-Monitoring des Verbands 64 % der Musikspielstätten an, stark unter den Kostenentwicklungen zu leiden.

Die Hälfte der Clubs (51 %) muss aus wirtschaftlichen Gründen Veranstaltungen absagen.

Unter diesen Vorzeichen ist es wenig verwunderlich, dass ein großer Teil der Musikspielstätten im Zuge der Erhebung angab, künftig nicht auf Fördergelder verzichten zu können: In den kommenden zwölf Monaten brauchen 70 % von ihnen staatliche Fördermittel, um ihren Betrieb zu halten.

Clubs und Festivals sind Begegnungsstätten und mit ihrem vielfältigen Publikum und Künstler*innen Orte gelebter Demokratie. Gerade angesichts des Erstarkens rechtsextremer Strömungen in Deutschland sind sie derzeit wichtiger als je zuvor.

Mankel Brinkmann, Vorsitzender der LiveKomm: „Angesichts der aktuell angespannten Haushaltslage ist die Aufstockung des Festivalförderfonds ein großer Erfolg. Allerdings bedauern wir, dass die große Koalition nur einen Teil der angeschlagenen Livebranche gesehen und die Clubs hier nicht mitgedacht hat. Wir hätten angesichts der gegenwärtigen gesellschaftspolitischen Situation sowie der wirtschaftlichen Herausforderungen unserer Betriebe den dringend notwendigen Ausbau der Unterstützung begrüßt und sind daher enttäuscht.”

Schallschutz darf ab 2027 kein Experiment mehr bleiben

Das 2024 ins Leben gerufene Schallschutzprogramm wurde bislang nicht für eine nachhaltige Finanzierung vorgesehen. In dessen Rahmen sollen Musikspielstätten in die Lage versetzt werden, bestehende Konflikte mit Anwohnenden zu minimieren. Im Rahmen eines Pilotprojekts, dessen Finanzierung über das Bundesbauministerium zunächst nur bis 2026 gesichert ist, wird demnächst der erste Schritt mit einer Handvoll Clubs und Festivals vollzogen. Die LiveKomm appellierte in den letzten Wochen und Monaten an die Regierungskoalition, die nahtlose Fortsetzung des Programms in den künftigen Haushalten vorzusehen, um Kultur und Wohnen im Sinne einer zeitgemäßen und zukunftsgerichteten Stadtentwicklung besser miteinander in Einklang zu bringen.

Pamela Schobeß, politische Sprecherin der LiveKomm: „Der gezielte Schallschutz für Musikclubs und Festivals muss weiterhin eine zentrale Rolle in den stadtplanerischen Überlegungen von Bund, Ländern und Kommunen spielen. Nach den Entscheidungen der Bereinigungssitzung regen wir an zu prüfen, ob hierfür künftig Mittel aus der bestehenden Städtebauförderung oder anderen Budgets im Bauministerium eingesetzt werden können.“

LiveKomm warnt eindringlich vor kultureller Abrissbirne

Stellungnahme des Bundesverbands der Musikspielstätten zum Referentenentwurf des „Bau-Turbo“

Die LiveMusikKommission e.V. (kurz LiveKomm) – der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland – erkennt im aktuellen Referentenentwurf des „Bau-Turbo“-Gesetzes erhebliche Risiken für die deutsche Club- und Livemusiklandschaft. Während die LiveKomm die Notwendigkeit von mehr bezahlbarem Wohnraum ebenfalls anerkennt, warnt der Verband vor den unbeabsichtigten Folgen der geplanten Flexibilisierungen: der systematischen Verdrängung kultureller Orte durch die heranrückende Wohnbebauung.

„Vor vier Jahren einigten sich die demokratischen Parteien im Bundestag fraktionsübergreifend darauf, Clubs als Kulturorte anzuerkennen. Der damit verbundene gesetzgeberische Auftrag wurde von den verantwortlichen Ministerien nur schleppend an- und aufgenommen. Wir fordern die Bundesregierung auf, in den laufenden Gesetzgebungsprozess verbindliche Schutzregelungen für kulturelle Orte einzubeziehen. Lebenswerte Städte bestehen nicht nur aus Wohnraum – wir brauchen Lösungen, um die lebendige Club- und Festivalszene im Bau-Turbo nicht zu verlieren“, so Iris Hinze, Sprecherin der AG Kulturraumschutz der LiveKomm.

Der aktuelle Entwurf zum „Bau-Turbo“ verschärft die problematische Situation: Die geplanten Änderungen in § 246e sowie die Ausnahmen nach §§ 31 und 34 BauGB schaffen zwar neue städtebauliche Spielräume für schnelleren Wohnungsbau, enthalten jedoch keine verbindlichen Schutzmaßnahmen für bestehende kulturelle Infrastrukturen.

Ein wirksamer Schutz der kulturellen Infrastrukturen ist unbedingt erforderlich. Die positiven Effekte des Entwurfs für das kulturelle Leben hängen maßgeblich davon ab, wie Kommunen die neuen Spielräume nutzen – und ob sie bei der Wohnraumentwicklung Rücksicht auf existierende Kulturorte nehmen.

Kernforderungen der LiveKomm:

1. Integration des Agent-of-Change-Prinzips in das Baugesetzbuch

2. Verstetigung eines Bundesschallschutzprogramms mit 40 Millionen Euro jährlich

3. Novellierung der Baunutzungsverordnung zur Anerkennung von Clubs als kulturelle Orte

4. Verlegung der Schallmesspunkte bei Wohngebäuden mit Schallschutzmaßnahmen nach innen und keine Zuordnung von Schallimmissionen durch An- und Abreise der Gäste zu Veranstaltungsbetrieben

5. Einbindung der LiveKomm im Rahmen einer Verbändeanhörung

Zur Erläuterung im Einzelnen:

Die vorgesehene Flexibilisierung im Umgang mit der TA Lärm, etwa durch ihre Ausweisung als Orientierungshilfe, begrüßt die LiveKomm grundsätzlich. Zugleich ersetzt dies keine klare rechtliche Absicherung kultureller Nutzung. Ohne verbindliche Vorkehrungen droht eine einseitige Gewichtung zugunsten des Schallschutzes bei Wohnnutzung – zu Lasten kultureller Vielfalt und urbaner Attraktivität.

Schallimmissionen durch An- und Abreise der Gäste sollen nicht mehr den Veranstaltungsbetrieben zugeordnet werden, da diese eine wichtige soziale, kulturelle und wirtschaftliche Funktion erfüllen und durch die aktuelle Regelung in den sich immer weiter verdichteten Innenstädten unter Existenzdruck geraten. Zudem ist die Verlegung des Messpunktes bei Wohngebäuden mit verpflichtenden Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster wie das HafenCity Fenster) nach innen erstrebenswert.

Die LiveKomm fordert die sofortige Integration des bewährten „Agent-of-Change“-Prinzips in das deutsche Baugesetzbuch. Dieses international erprobte Instrument – bereits angewendet in hochverdichteten Städten wie London, Melbourne und Amsterdam – stellt sicher, dass neue Nutzungen sich an den kulturellen Bestand anpassen müssen, nicht umgekehrt.

Konkret bedeutet das Agent-of-Change-Prinzip:

  • Wer in die Nähe einer bestehenden Musikspielstätte zieht oder baut, ist für die angemessenen, baulichen Schutzmaßnahmen verantwortlich
  • Schallschutzfenster, angepasste Grundrisse (z.B. Ausrichtung der Schlafzimmer) und technische Lärmminderung werden zur Pflicht für Neubauten
  • Bestehende kulturelle Orte genießen verbindlichen Bestandsschutz

Musikspielstätten sind zentrale kulturelle und soziale Treffpunkte. Ihre langfristige Existenz in den Städten muss gesichert werden. Dürftig und rücksichtslos geplante, heranrückende Wohnbebauung ist eine der größten städtebaulichen Problemfelder für bestehende Musikspielstätten, da sie häufig in Arealen angesiedelt sind, in denen ruhebedürftige Wohneinheiten bislang weit entfernt liegen.

Die Novelle des BauGB sollte genutzt werden, um stadtverträgliches Wachstum und kulturelle Vielfalt gemeinsam als Basis erfolgreicher, vielfältig gemischter Städte umzusetzen, wie die Neue Leipziger Charta hervorhebt. Eine klare gesetzliche Verankerung des Bestandsschutzes für kulturelle Infrastrukturen wäre ein bedeutender Schritt in diese Richtung.

Ein wichtiger Baustein ist bereits vorbereitet: Das geplante Pilotprojekt für ein Bundesschallschutzprogramm mit 3 Millionen Euro in zwei Jahren steht in den Startlöchern und kann – wie das sehr erfolgreiche Berliner Vorbild des „Schallschutzfonds“ –  aufzeigen, dass wirksamer Schallschutz in verdichteten Städten möglich ist. Die LiveKomm fordert einen möglichst umgehenden Start des Programms und eine dauerhafte Verstetigung mit mindestens 40 Millionen Euro jährlich im Haushalt, um dem bundesweiten Bedarf gerecht zu werden.

Erste erfolgreiche Modelle in Berlin und Köln zeigen: Gezielte Schallschutzförderung und die planungsrechtliche Berücksichtigung bestehender Kulturorte löst Nachbarschaftskonflikte konstruktiv, nachhaltig und erhält die kulturelle Vielfalt in unseren städtischen Gesellschaften anstatt sie zu Fall und zum Verschwinden zu bringen.

Zudem ist mit dem „Bau-Turbo“ die überfällige Novellierung der Baunutzungsverordnung endlich umzusetzen, um Musikclubs mit nachweisbar kulturellem Bezug als kulturelle Anlagen einzustufen. Seit zwei Bundesregierungen ist dieses Vorhaben nicht realisiert.

Die LiveKomm macht deutlich: Eine moderne, zeitgemäße Stadtentwicklung im 21. Jahrhundert muss Wohnen und Kulturleben funktionsfähig zusammendenken. Nur so können Städte langfristig lebendig, vielfältig, attraktiv und sozial ausgewogen bleiben.

Die Clubkultur leidet: Kostendruck bedroht kulturelle Vielfalt in Deutschland

Bundesweite Erhebung von Branchenzahlen liefert alarmierende Ergebnisse

Der Bundesverband der Musikspielstätten LiveKomm hat gemeinsam mit einigen größeren  Landesverbänden (u. a. Berlin, Hamburg, Köln) in einer Erhebung ein aktuelles Lagebild der Clublandschaft gezeichnet. Die Ergebnisse sind alarmierend: Mehr als die Hälfte der Musikspielstätten hat angegeben, aufgrund des akuten Kostendrucks in den kommenden zwölf Monaten den Betrieb nicht ohne staatliche Unterstützung weiterführen zu können. Damit gerät die Clubkultur als ein Grundpfeiler der Musikbranche insgesamt ins Wanken, denn musikalische Experimente und Auftritte von Nachwuchskünstler:innen sind unter diesen Voraussetzungen nicht mehr finanziell darstellbar.

In ihrem Grußwort zur Nachtkultur-Konferenz „Stadt Nach Acht“ am 24.10. betonte Claudia Roth den kulturellen Wert der Clubkultur für Demokratie und Diversität in Deutschland. Rund eine Woche später zeichnen aktuelle Branchenzahlen der LiveKomm jedoch ein  bedrückendes Bild vom aktuellen Zustand der deutschen Clublandschaft. Für viele Musikspielstätten hängt der Fortbestand als Konzertbühnen für Nachwuchsmusiker:innen am seidenen Faden.

Die Clubkultur leidet: Kostendruck bedroht kulturelle Vielfalt in Deutschland weiterlesen

Pressemitteilung: „70% des Lebens auf der Erde ist nachtaktiv“ – Nachtleben-Konferenz STADT NACH ACHT zeigt in Augsburg den Wert der Nachtkultur auf

Mit der STADT NACH ACHT gastierte am 24. und 25. Oktober die größte europäische Nachtleben-Konferenz erstmals in Augsburg. Das Event fand in Kooperation mit der Initiative Musik statt und wurde zudem gefördert durch die Stadt Augsburg. Veranstalterin war die LiveMusikKommission, der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland.

Bereits die Grußworte setzten den Ton der Konferenz. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth sprach über den kulturellen Wert und die verbindende Kraft der Clubkultur angesichts der aktuellen Erosion der Demokratie in verschiedenen Bereichen – dabei sei die Lage der Musikclubs u.a. aufgrund von Kostensteigerungen ernst. Es sei jedoch eben nicht an der Zeit für „Totenschein und Nachruf“. Diese Perspektive bekräftigte auch Katja Lucker, Geschäftsführerin der Initiative Musik: „Nachtkultur stärkt das soziale Miteinander und bringt Kreativität in urbane wie ländliche Räume – sie braucht unsere Unterstützung, um weiter bestehen zu können.“ Der einflussreiche Städteforscher Charles Landry indes sprach in seinem Impuls über das Potential innovativen Denkens und der 24-Stunden-Stadt. Schließlich sei „70% des Lebens auf der Erde nachtaktiv“.

„Pressemitteilung: „70% des Lebens auf der Erde ist nachtaktiv“ – Nachtleben-Konferenz STADT NACH ACHT zeigt in Augsburg den Wert der Nachtkultur auf“ weiterlesen