Bundesschallschutzprogramm vor dem Aus: Miteinander von Wohnen und Kultur wieder unter Druck

Haushaltsentwurf 2027 sieht keine Fortführung des gerade erst implementierten Pilotprogramms vor – Verbände appellieren an die Bundesregierung, weiterhin Verantwortung für städtebauliche Ziele der gemischten Stadt wirklich zu übernehmen.

Schallbeschwerden von Anwohnenden gehören bundesweit zu den häufigsten Gründen für die massiven Einschränkungen und Schließungen von Musikclubs und Festivals. Mit dem Bundesschallschutzprogramm wurde 2026 erstmals ein bundesweites Pilotprogramm aufgelegt, das in dieser Konfliktlage echte Lösungen bereithält. Mit rund 3 Millionen Euro aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wurden ausgewählte Musikspielstätten bei der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen unterstützt und erste damit dringend benötigte Entlastungen für Kulturbetriebe, Wohn-Nachbarschaften und kommunale Stadtplanung ermöglicht.

Weiterführung des neuen Programms schon wieder gefährdet

Der Haushaltsentwurf 2027 des BMWSB sieht bislang keine Fortschreibung des Pilotprogramms vor. Wie groß der bundesweite Bedarf ist, zeigt die hohe Zahl von 136 Interessenbekundungen mit einem Gesamtvolumen von 16,1 Millionen Euro – das Programm war damit mehr als fünffach überzeichnet.

Auch wenn Kulturförderung in Deutschland weitgehend im Bereich der Länder- und Kommunen liegt, handelt es sich beim Bundesschallschutzprogramm nicht um eine allgemeine Kulturförderung. Es ist ein Instrument der Bau-, Stadtentwicklungs- und Immissionsschutzpolitik. Verweise auf die föderale Zuständigkeit greifen deshalb zu kurz: Gerade dort, wo der Bund durch baurechtliche Rahmensetzungen etwa mit dem Bau-Turbo, angestrebter Nachverdichtung und neuen, städtebaulichen Zielsetzungen die baulichen Entwicklungen entscheidend mitprägt, darf die Finanzierung der daraus entstehenden Konfliktlösungsbearbeitung nicht allein bei Ländern und Kommunen liegen.

Im Sinne des Konnexitätsgedankens muss gelten: Wer auf Bundesebene neue Anforderungen schafft und städtebauliche Zielsetzungen festlegt, muss Länder und Kommunen bei deren Umsetzung auch mit den benötigten Mitteln unterstützen. Das gilt insbesondere für den Schallschutz, der die Voraussetzungen dafür schafft, dass (neues) Wohnen und oftmals schon vorher dort bestehende Kultur in dicht besiedelten Gebieten dauerhaft miteinander vereinbart werden können.

Kulturschutzgebiete“ ausdrücklich im Koalitionsvertrag benannt

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD benennt das Miteinander von Wohnen und Kultur ausdrücklich als angestrebte städtebauliche Aufgabe. Dort heißt es: „Es braucht ‚Kulturschutzgebiete‘, in denen Bestandsschutz gilt und Clubs als Kulturorte durch die Baunutzungsverordnung anerkannt und in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) berücksichtigt werden. Zudem sollen Bauplanungsrecht und TA Lärm weiterentwickelt werden, um Nutzungskonflikte zwischen Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft zu lösen.”

Die Fortführung des Bundesschallschutzprogramms ist ein sehr konkreter und positiv erprobter Beitrag, diesen Anspruch praktisch umzusetzen und diese selbstgegebene Zielsetzung zu erfüllen.

Die LiveMusikKommission, der BDKV und der Bundesverband Soziokultur appellieren daher an Bundesbauministerin Verena Hubertz und die Regierungsfraktionen, die Fortführung des Bundesschallschutzprogramms in den Haushaltsberatungen 2027 zu unterstützen und eine bedarfsgerechte Ausstattung sicherzustellen.

Schallschutzmaßnahmen an Musikspielstätten sind ein zentrales Instrument, um vermeidbare Nutzungskonflikte in Städten und Kommunen abzuwenden, Kulturorte im Bestand zu sichern und eine gemischte, lebendige und auch für jüngere Menschen faire, nutzbare Stadtentwicklung zu ermöglichen. Die Verstetigung und der Ausbau des Programms wäre deshalb ein wichtiges Signal des Bundes in die Kommunen – für Planungssicherheit, gelebte, kulturelle Vielfalt und für ein tragfähiges Miteinander von Wohnen, Kultur und allen Generationen.

Zitate der Verbandsvertretungen:

Christian Ordon, Geschäftsführer der LiveMusikKommission e.V.:

Für uns ist nicht nachvollziehbar, dass die Fortführung des Bundesschallschutzprogramms infrage steht – und sogar noch vor der Evaluation. Der Bedarf ist durch 136 bundesweite Interessenbekundungen und eine beantragte Fördersumme von 16,1 Millionen Euro sehr deutlich belegt. Das Programm ist keine freiwillige Zusatzförderung für einzelne Kulturbetriebe, sondern ein konkretes, bewiesen wirkkräftiges, städtebauliches Instrument für das Miteinander von Wohnen und Kultur. Gerade wenn der Bund im Rahmen des Bau-Turbos etwaige Konfliktlagen durch zunehmenden Wohnungsbau und Nachverdichtung verschärft, braucht es auch eine verlässliche Unterstützung für die notwendige Konfliktreduktion.“

Johannes Everke, Geschäftsführer BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.:

Kulturorte machen Städte und Quartiere erst lebenswert und attraktiv. Sie bringen Menschen zusammen und schaffen erhebliche Wertschöpfung weit über Bühnen und Events hinaus. Wenn Städte wachsen und neue Wohnbebauung an bestehende Kulturorte heranrückt, darf nicht ausgerechnet das gefährdet werden, was über Jahre zur Attraktivität dieser Standorte beigetragen hat. Schallschutz ist eine Investition in lebendige Städte, in denen Wohnen, Kultur und wirtschaftliche Entwicklung dauerhaft miteinander funktionieren können.“

Georg Halupczok, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Soziokultur:

 „Soziokulturelle Zentren sind Orte der kulturellen Vielfalt, der Begegnung und demokratischen Teilhabe – und sie liegen häufig mitten in gewachsenen Stadtteilen. Verlässlicher Schallschutz schafft die baulichen Voraussetzungen dafür, dass Wohnen und Kultur dauerhaft zusammengehören können. Die Fortführung des Bundesschallschutzprogramms ist deshalb ein wichtiges Signal für den Erhalt lebendiger, vielfältiger und gemeinwohlorientierter Kulturorte in unseren Städten und Gemeinden.“

Zwischen Anerkennung und Benachteiligung: Warum die Kulturförderung Clubs und Festivals neu denken muss

LiveKomm fordert die Einberufung eines „Live-Gipfels“, um über faire Rahmenbedingungen für Pop- und Livemusikkultur zu sprechen

Hamburg, 26.08.2026 – Der aktuelle Entwurf des Bundeskulturhaushalts 2027 sowie die Entwicklungen in den Landes- und kommunalen Haushalten verdeutlichen das strukturelle Ungleichgewicht, das seit jeher die deutsche Kulturlandschaft prägt. Während existentielle Fördermittel der Popkultur wie etwa der Festivalförderfonds gekürzt werden sollen (geplant ist eine Halbierung auf 2 Millionen Euro), dürfen die Bayreuther Festspiele mit einem Aufwuchs von 4,2 Millionen Euro auf 5,2 Millionen Euro planen. Die Konzentration auf die Förderung kultureller Leuchttürme lässt vermuten, dass der Kulturstaatsminister noch immer nicht erkennt, auf welchem Fundament diese stehen und welche Rolle die Popmusik in Deutschland tatsächlich spielt.

Wenn Kulturstaatsminister Weimer in Interviews den größten Kulturhaushalt bejubelt, den es je in der Bundesrepublik gab, ignoriert er dabei, dass popkulturellen Orte mit vergleichsweise geringen öffentlichen Mitteln einen großen Teil der kulturellen, Nachwuchsförderung und regionalen Wertschöpfung tragen und das Livemusik-Events im Jahr 2025 knapp 75 Millionen Besucher*innen verzeichnen konnten (GEMA Song Economy, 2026).

Gleichzeitig zeigt der letzte „Relevanzmonitor Kultur“ der Bertelsmann Stiftung (2025) eine aufschlussreiche Diskrepanz: Zwar wollen 91 Prozent der Bevölkerung Theaterangebote für kommende Generationen erhalten, doch vier von fünf Befragten haben klassische Kulturangebote im vergangenen Jahr gar nicht besucht. 35 Prozent waren noch nie in einem klassischen Konzert oder einer Opernaufführung. Die Hochkultur genießt abstrakten gesellschaftlichen Rückhalt, wird aber von der großen Mehrheit nicht genutzt.

Dieser Realität trägt der Regierungsentwurf 2027 nicht Rechnung. Denn die zentrale Pop- und Livemusikprogrammen des Bundes, darunter der Festivalförderfonds, der Amateurmusikfonds, das Reeperbahn Festival und die Initiative Musik, stehen zusammen circa 31 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Summe, die allein ein Theater in einer mittelgroßen Kommune in Deutschland erhält. Auf Bundesebene entspricht das, angesichts des aktuellen Kulturhaushalts von 2,36 Milliarden Euro nach derzeitiger Haushaltslage schätzungsweise gerade einmal 1,3% des Kulturetats der Bundesregierung, und das, obwohl in dieser Summe bereits die Soziokultur und der Jazz mitgerechnet sind. Stattdessen werden Förderprogramme die u.a. auf den Nachwuchs oder den Erhalt von Spielstätten setzen (z.B. Bundesschallschutzprogramm) auf den Stand der Vorjahre zurückgesetzt oder eingestellt, obwohl der Bedarf aufgrund veränderter Kosten- um Umsatzstrukturen größer ist als je zuvor.

Warum insbesondere die Popkultur überproportionale Kürzungen zu verzeichnen hat, bleibt politisch unbeantwortet. Wie groß der Bedarf innerhalb der Szene ist, zeigen die aktuellen Zahlen:

  • 74 Prozent der Clubs in Berlin sehen sich zunehmend auf öffentliche Förderung angewiesen. Tatsächlich macht Förderung jedoch nur 2 Prozent des Umsatzes aus. (Quelle: Clubstudie der Berliner Clubcommission, 2026)
  • 95 Prozent der befragten Clubs sehen ohne strukturelle Verbesserungen die langfristige Existenz vieler Spielstätten gefährdet. (Quelle: Clubstudie der Berliner Clubcommission)
  • Während Mega-Events boomen, ist das Segment der kleinsten Konzerte (bis 500 Personen) das einzige, das gegenüber dem Vergleichsjahr 2019 einen Besuchendenrückgang von -5,7 Prozentverzeichnet – trotz nahezu gleichbleibender Veranstaltungszahl. (Quelle: GEMA Song Economy)
  • Nach Berechnungen des Deutschen Musikinformationszentrums wird jede Theaterkarte an öffentlich finanzierten Häusern in Deutschland mit durchschnittlich rund 191 Euro pro Besuch subventioniert. (Quelle: Quelle Deutsches Musikinformationszentrum) Demgegenüber erhalten Livemusikveranstaltungen im Pop‑ und Clubbereich in der Regel keine institutionelle Grundförderung und finanzieren sich überwiegend aus Ticket‑ und Gastronomieerlösen; der laufende Zuschuss pro Ticket liegt dort faktisch bei null Euro.
  • Die Förderprogramme der Initiative Musik sind dagegen seit Jahren massiv überzeichnet (Quelle: LiveMusikKommission)

Der internationale Vergleich zeigt: Es geht auch anders

Der Kulturstaatsminister verweist in Gesprächen gern darauf, dass andere Länder „größer“ denken. Hierzu lohnt ein Blick auf die aktuellen Entwicklungen in Großbritannien: Dort soll unter dem neuen Premier Burnham als eine der ersten Maßnahmen die Gewerbesteuer unter anderem für Livemusik-Venues gesenkt und 30 Millionen Pfund zusätzlich in die lokale Musikindustrie investiert werden. Zudem steht mit dem LiveLineFunds ein brancheninternes Förderinstrument zur Verfügung, in dessen Rahmen bei Großveranstaltungen 1 Pfund pro Ticket an Grassroots-Venues zurückfließt. Möglich wurde dies vornehmlich durch starke politische Rückendeckung und gezielten Branchenappellen.

Auch in Deutschland befindet sich mit dem Live Music Fund Germany der Bundesstiftung LiveKultur ein solcher Fonds im Aufbau. Er erhält jedoch bislang nicht die politische Unterstützung, die er gemäß der Branchensituation verdient. Würden zudem staatliche Kultur-Einrichtungen verpflichtet oder zumindest angehalten, sich bei popkulturellen Veranstaltungen an einem solchen Fonds zu beteiligen, ließe sich das strukturelle Ungleichgewicht der Förderlandschaft deutlich reduzieren. Bei einem „Club Euro“ pro Ticket hätten allein die Adele-Konzertabende im Jahr 2024 auf dem Gelände der Münchner Messe rund 730.000 € Investitionsmittel für den Strukturerhalt erbracht.

Was jetzt gefordert ist:

  1. Den Anteil des Kulturetats für die Popularmusikförderung auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene signifikant zu erhöhen (den Forderungen der LiveMusikKommission entsprechend).
  2. Analog zur Deutschen Tourismusstrategie einen ressortübergreifenden ‚Nationalen Maßnahmenplan LiveKultur‘ zu entwickeln, der verbindliche Ziele, konkrete Förderinstrumente und klare Zuständigkeiten für den Erhalt und die Stärkung der Livemusikspielstätten, Clubs und Festivals in Deutschland festschreibt. Diese Strategie soll zeitnah auf einem Live-Gipfel mit Einbeziehung der jeweiligen Live-Verbände erarbeitet werden.
  3. Die Fortführung des von der Einstellung bedrohten Bundesschallschutzprogramms über das Bundesbauministerium.
  4. Die Etablierung einer Sonderabgabe für die Livemusikbranche zu prüfen: Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat bestätigt, dass eine solche staatliche Abgabe – analog zur Filmförderung – rechtlich möglich ist. Insbesondere international agierenden Ticketing-Unternehmen sollte eine freiwillige Beteiligung am Live Music Fund nahegelegt werden. Andernfalls müsste eine Zwangsabgabe eingeführt werden. (Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags(2026) „Livemusikveranstalter in Deutschland“ Aktenzeichen WD 1 – 3000 – 007/26, WD 3 – 3000 – 060-26, WD 4 – 3000 – 039/26)

Zudem sollten geförderte Einrichtungen der Hochkultur über den Live Music Fund Germany zu einem Beitrag zum Erhalt der Popkulturlandschaft in ihrer Breite verpflichtet bzw. motiviert werden.

  • Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Abstimmung mit den Ländern ein bundesweit einheitliches Bescheinigungsverfahren nach § 4 Nr. 20a und 20b UStG für Musikclubs und Livemusikspielstätten zu etablieren (unabhängig von ihrer Rechtsform), welches die kulturelle Gleichstellung mit Theatern und öffentlichen Bühnen regelt.

Dialog statt Monolog

Die Politik sollte den Dialog mit Vertreter*innen der Live- und Popkultur intensivieren. Die LiveKomm schlägt daher vor, im Rahmen eines Live-Gipfels die Herausforderungen des Livemusikbereichs in den Fokus zu rücken und einen Maßnahmenplan zu verabschieden. Schließlich ist dieser Bereich nach dem großflächigen Ausfall von Tonträgererlösen inzwischen die zuletzt verbliebene relevante Einkunftsquelle für Künstler*innen. Die Themen drängen, daher sollte ein Live-Gipfel bis Ende Oktober stattfinden.

LiveKomm-Kommentierung des Kabinettsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027 

Musikspielstätten-Verband kritisiert strukturelle Ungleichbehandlung im Kulturhaushalt und fordert gesellschaftlich angemessene und benötigte Unterstützung in schwierigen Zeiten

Die LiveMusikKommission e.V. erkennt an, dass die weltpolitische Lage Einsparungen in vielen Bereichen notwendig macht. Der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland kann jedoch nicht akzeptieren, das die gegenwärtige Haushaltspolitik unter dem Deckmantel der Sparnotwendigkeit die strukturelle Ungleichbehandlung durchsetzt und zementiert.

Die Zahlen sprechen für sich: Der Festivalförderfonds wurde im Haushaltsentwurf erneut seitens der BKM von 4 Mio. Euro auf 2 Mio. Euro heruntergesetzt und kann nur mit parlamentarischer Unterstützung aufgestockt werden. Damit wird ausgerechnet jenes Programm halbiert, das für viele kleine und mittlere Festivals eine zentrale Stütze darstellt.

Umso schwerer nachvollziehbar ist, dass zugleich an anderer Stelle anscheinend aufgestockt wird: Die Bayreuther Festspiele GmbH soll künftig 5,2 Mio. Euro statt bisher 4,2 Mio. Euro vom Bund erhalten. Diese Schieflage ist kein Einzelfall: Musikspielstätten in Deutschland finanzieren sich im Bundesschnitt zu über 90 Prozent aus eigener Kraft, öffentliche Zuschüsse machen nur 9,8 Prozent der Erlösstruktur aus – bei etablierten Hochkultureinrichtungen ist das Verhältnis nahezu umgekehrt.

Gerade in Zeiten, in denen das Bundesfinanzministerium auf Einsparungen in nahezu allen Bereichen verweist, stellt sich die Frage: Warum wird ausgerechnet beim Festivalförderfonds gekürzt, obwohl hier nachweislich großer Bedarf besteht und viele unabhängige Festivals auf die in Teilen einzig verbliebenen Fördermöglichkeiten des Bundes angewiesen sind?

Seit 2023 wurden beim Festivalförderfonds, der als erste strukturelle Bundesförderung für Festivals der populären Musik eingeführt wurde, 1.838 Anträge gestellt, von denen 411 Projekte von Festivals in ganz Deutschland gefördert werden konnten. Der Ansturm auf das Programm ist bis heute hoch und allein 2025 war es um 353 % überzeichnet.

Die bisher geförderten Musikfestivals sind in großen Teilen keine kommerziellen Großveranstaltungen und werden im wesentlichen von ehrenamtlichen Strukturen getragen und organisiert. Sie sind temporäre soziokulturelle Infrastruktur, gerade im ländlichen und strukturschwachen Raum, und leisten dort einen sehr bedeutenden Beitrag zum demokratischen Zusammenhalt in unserem Land.

Christian Ordon, Geschäftsführer der LiveMusikKommission e.V.:
„Die wiederholte Halbierung des Festivalförderfonds ist kein kulturpolitischer Einschnitt, sie ist ein Fehler, der auf großen Widerspruch stoßen muss. Die LiveKomm hat in der Vergangenheit mehrfach schon davor gewarnt, Hochkultur gegen Pop- und Subkultur aufzurechnen. Dieser Appell gilt nach wie vor – als Erwartung an die Politik, die gesellschaftlichen Realitäten und ihre Herausforderungen endlich anzuerkennen. Die großen, institutionell abgesicherten Kultur-Leuchttürme allein sichern keine demokratische Teilhabe. Einen wesentlichen Beitrag leisten jedoch die vielen kleinen Festivals, die mit großem ehrenamtlichem Engagement, minimalen Ressourcen und oft am wirtschaftlichen Limit arbeiten. Insbesondere im ländlichen und strukturschwachen Raum brauchen sie verlässliche Unterstützung.“

Die LiveMusikKommission fordert die Koalition und das Parlament auf, die dauerhafte Verstetigung des Festivalförderfonds auf mindestens 4 Millionen Euro umzusetzen. Des Weiteren drängen der Verband auf eine Reform der bundesdeutschen Förderstrukturen auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene. Konkret plädieren wir für eine „Demokratisierung“ bei der Ausreichung von staatlicher Unterstützung, also einer Kulturförderung, welche die gesellschaftliche Mitte widerspiegelt und nicht historische Privilegien zementiert.

Pressemitteilung – Mehr Flexibilität für Betriebe und Beschäftigte: Breites Verbändebündnis fordert Wochenarbeitszeit

Berlin, 2. Juni 2026 – Ein breites Bündnis der Wirtschaft unterstützt die Kampagne „Wochenarbeitszeit jetzt“. Im Mittelpunkt steht die gemeinsame Forderung nach einer Modernisierung des Arbeitszeitrechts im Sinne der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie, um Betrieben und Beschäftigten mehr Gestaltungsspielraum zu ermöglichen. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen und wachsender Anforderungen an flexible Arbeitsmodelle haben sich 14 Wirtschafts- und Branchenverbände der ursprünglichen Initiative des DEHOGA Bundesverbandes angeschlossen. Weitere Partner sind eingeladen, sich zu beteiligen und die Reform voranzutreiben.

Deutschland steht wirtschaftlich unter erheblichem Druck: Faktisch kein Wachstum, dafür steigende Kosten durch Inflation, Steuern und Abgaben sowie Bürokratie belasten den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit wurde im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart und könnte Betrieben wie Beschäftigten den nötigen Gestaltungsspielraum geben, den es gerade jetzt braucht. So könnte sie einen Beitrag dazu leisten, Produktivität und Beschäftigungsbedingungen gleichermaßen zu verbessern. Nach vorliegenden Informationen soll das Bundesarbeitsministerium noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf einbringen.

Die Initiative „Wochenarbeitszeit jetzt“ lässt Menschen aus der Praxis zu Wort kommen. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer machen deutlich, worum es geht: nicht mehr Arbeit, sondern mehr Freiheit bei der Verteilung von Arbeitszeit. Aus Sicht der Verbände sind sowohl die Bewältigung von Auftragsspitzen und Krisenintervention als auch schlichtweg die bessere Vereinbarkeit von Familie, Ehrenamt, Pflege und Beruf im Fokus.

Dies gilt sowohl für die mittelstandsgeprägte Tourismuswirtschaft wie Hotellerie und Gastronomie, Reisebüros und Veranstalter, aber auch für die Live-Kultur sowie die Veranstaltungs- und Messewirtschaft. Insgesamt gilt es, die Möglichkeiten europäischer Regelungen zu nutzen, um die Wirtschaft zu stärken und zugleich den Wünschen vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegenzukommen.

Das Bündnis erstreckt sich derzeit über folgende Verbände:

asr Allianz Selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband e.V.

AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft

BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.

Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD)

Bundesverband der Deutschen Incoming-Unternehmen e.V.

Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e.V. | BTW

Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe e.V. (BDT)

Deutscher Caravaning Handels-Verband e.V.

Deutscher Hotellerie- und Gastronomieverband e.V. (DEHOGA Bundesverband)

DRV Deutscher Reiseverband e.V.

EVVC Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V.

Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.

LiveMusikKommission e.V. (LiveKomm)

Verband Deutsches Reisemanagement e.V. | VDR

VDVO – Verband der Veranstaltungsorganisatoren e.V.

Ausgewählte Stimmen der Bündnispartner zur Wochenarbeitszeit:

Anke Budde, Präsidentin – asr Allianz Selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband e.V.
„Arbeitszeitflexibilisierung kann Beschäftigten mehr Freiraum geben, Beruf, Familie und persönliche Lebenssituationen besser miteinander zu vereinbaren. Im Tourismus brauchen wir Rahmenbedingungen, die den Bedürfnissen von Mitarbeitenden und Unternehmen gleichermaßen gerecht werden.“

Jörn Holtmeier, Geschäftsführer – AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft
„Bei Messen wird hochintensiv gearbeitet, weil in kurzer Zeit alles zusammenkommen muss. Dafür brauchen Betriebe und Beschäftigte mehr Spielraum bei der Einsatzplanung. Eine moderne Arbeitszeit ist praxisnah und für beide Seiten fair.“

Johannes Everke, Geschäftsführer – BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.
„Live-Erlebnisse entstehen nicht nach der Stechuhr. Wenn das Wetter plötzlich kippt, Tourpläne platzen oder Shows laufen, brauchen Teams Flexibilität, damit professionelle Veranstaltungen gelingen.“

Anke Herrmann, Präsidentin – Bundesverband der Deutschen Incoming-Unternehmen e.V.
„Arbeitsflexibilität stärkt den Tourismus: Sie ermöglicht schnelle Lösungen und sichert internationalen Gästen einen reibungslosen Aufenthalt in Deutschland.“

Sven Liebert, Generalsekretär – Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e.V. | BTW
„Tourismuswirtschaft bedeutet Mittelstand. Verlässlichkeit und Flexibilität sind entscheidend für einen zukunftsfähigen Tourismusstandort Deutschland. Die Wochenarbeitszeit ermöglicht unseren 250.000 Betrieben, diesem Anspruch jederzeit gerecht werden zu können.“

Holger Bösch, Präsident – Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe e.V. (BDT)
„Flexibilität fürs Nachtleben! Clubs/Diskotheken brauchen Arbeitszeitmodelle, die zur Branche passen: MEHR FREIHEIT PRO WOCHE.“

Ariane Finzel, Geschäftsführerin – Deutscher Caravaning Handels-Verband e.V.
„Im Caravaning-Handel mit saisonalen Spitzen, kurzfristigen Werkstattaufträgen und hohem Serviceanspruch unserer Kunden brauchen wir eine moderne Arbeitszeitregelung, die sich an einer Wochenarbeitszeit orientiert und Flexibilität ermöglicht.“

Jana Schimke, Hauptgeschäftsführerin – DEHOGA Bundesverband
„Das Gastgewerbe lebt von Flexibilität. Ob Frühstücksservice, Hochzeitsfeier oder saisonale Spitzen: Starre tägliche Höchstgrenzen passen weder zur betrieblichen Realität noch zu den Bedürfnissen vieler Beschäftigter.“

Albin Loidl, Präsident – Deutscher Reiseverband (DRV)
„Arbeitszeitflexibilität bedeutet für Beschäftigte der Reisewirtschaft nicht mehr Belastung, sondern mehr Gestaltungsspielraum und Anpassung an die Arbeitsrealität: Beratung und Service müssen dann möglich sein, wenn Kundinnen und Kunden buchen möchten.“

René Tumler, Geschäftsführer – EVVC Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V.
„Die aktuelle gesetzliche Begrenzung wird der Arbeitsrealität in der Veranstaltungswirtschaft einfach nicht gerecht. Mit einer Flexibilisierung können wir noch bessere Events schaffen und den Mitarbeitenden mehr Selbstbestimmung geben.“

Steffen Kache, Vorstand – LiveMusikKommission e.V. (LiveKomm)
„Ziel ist nicht mehr Arbeit, sondern mehr Selbstbestimmung: Flexible Arbeitszeiten in Clubs und auf Festivals bei voller Wahrung von Ruhezeiten, Arbeitsschutz und europäischer Wochenhöchstarbeitszeit.“

Christoph Carnier, Präsident – Verband Deutsches Reisemanagement e.V. | VDR

„Arbeitszeitflexibilität ist zentral für eine funktionierende Geschäftsreisewelt. Geschäftsreisende brauchen verlässliche Hospitality-Strukturen für Messen, Meetings und Kongresse.“

Pressemitteilung – Clubkultur im Baurecht: Der große Durchbruch ist greifbar, jetzt ist das Parlament am Zug

Musikclubs waren im deutschen Baurecht bislang nur in wenigen Gebietskategorien grundsätzlich zulässig – selbst in Industriegebieten nicht. Der Gesetzesentwurf zur Baurechtsreform könnte dies ändern und die prekäre Lage der Musikspielstätten insgesamt verbessern. Jedoch bedarf es für den großen Wurf einiger entscheidender Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

Der Bundesverband LiveMusikKommission (LiveKomm) erkennt im gestrigen Kabinettsbeschluss zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts wertvolle Anpassungen und setzt für eine baurechtliche Behandlung von Musikclubs zugleich auf weitere Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

In verschiedenen Stellungnahmen zum Referentenentwurf skizzierte eine Allianz aus Deutscher Musikrat, Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) und LiveKomm relevante Handlungsbedarfe, die vom Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen (BMWSB) im Gesetzesentwurf in Teilen aufgegriffen wurden.

Neben verbesserten Gebietszulässigkeiten in urbanen, Gewerbe- und Industriegebieten, sind nun zusätzlich auch Ansiedlungen in dörflichen Wohngebieten ausnahmsweise vorgesehen. Zudem enthält der Regierungsentwurf leicht präzisere und konsistentere Formulierungen, was für die spätere Auslegung durch Kommunen und Gerichte hilfreich sein kann.

Das BMWSB sieht Musikclubs jedoch weiterhin nicht zugehörig zur Kategorie „Anlagen für kulturelle Zwecke“, wie Theater, Opern oder Konzerthäuser, sondern strebt mit einer eigenen Nutzungskategorie eine neue, rechtliche Sonderrolle an. Damit verfolgt die Verwaltung weiterhin nicht dem bekundeten Willen des Verordnungsgebers und ignoriert die Kulturentwicklung. Im Entschließungsantrag aus dem Jahr 2021 forderte der Deutsche Bundestag fraktionsübergreifend, dass die Baunutzungsverordnung dahingehend angepasst wird, dass „Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden“.

Thore Debor, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbands LiveKomm kommentiert: „Wir stehen für die Clubkultur in Deutschland kurz vor einem historischen Moment. Erstmals werden Musikclubs im Bundesbaurecht gesondert ausgeführt. Damit erfolgt eine überfällige Abgrenzung zu Vergnügungsstätten. Es gilt, diese einmalige Chance für spürbare Effekte in der Stadtentwicklung zu nutzen und im weiteren Gesetzgebungsverfahren weiter vorhandene Verbesserungspotenziale zu erzielen“ und appelliert insbesondere an die baupolitischen Sprecher*innen der Regierungsfraktionen.

Die LiveKomm-Arbeitsgruppe Kulturraumschutz sieht in der Reformdebatte weiterhin erforderliche Anpassungs- und Ergänzungsbedarfe: 

  • Einstufung von Musikclubs als Anlagen kultureller Zwecke
  • Weitere Begriffsschärfungen im Begründungstext 
  • Erweiterungen der Gebietszulässigkeiten, insbesondere eine ausnahmsweise Zulässigkeit in allgemeinen Wohngebieten 
  • Fortführung und Ausweitung des Bundesschallschutzprogramms  
  • die gesetzliche Verankerung zur Einführung eines Bundes-Club/Kultur-Katasters zur Lokalisierung schon bestehender Clubkultur in der Planung (Ergänzung des § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB) und die Berücksichtigung eines entsprechenden Bundesprojekts zum Strukturaufbau im Haushalt  
  • Zudem ist weiterhin kein Gesetzesvorhaben zur Anpassung der Schallregularien und TA Lärm in Sicht. Hier bedarf es u.a. einer Positionierung des Bundesumweltministers Carsten Schneider und der weiteren Überarbeitung der 1968 entworfenen Richtlinie. Ohne diese Schritte sind weitere Konflikte und unnötige Schließungen von Clubs zu erwarten.

LiveKomm zum Referentenentwurf des Städtebaurechts: Reformfortschritt erkennbar – Nachjustierungen erforderlich

Der Reformentwurf des Baugesetzbuches sieht Verbesserungen für Musikclubs u.a. durch eine eigene Klassifikation vor: Erweiterte Zulässigkeiten für neue Clubansiedlungen in urbanen Gebieten, Gewerbe- und Industriegebieten ebenso wie die Abgrenzung von „Vergnügungsstätten“. Die Folgen der Neueinordnung von Clubs sind im Detail jedoch unabsehbar. Ebenso fehlen zentrale Definitionen sowie eine Anpassung von Schallschutzregularien.

Berlin/Hamburg, 29.04.2026 – Die LiveMusikKommission (LiveKomm) begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts als wichtigen Schritt zur baurechtlichen Anerkennung von Musikclubs. Gleichzeitig macht der Verband in seiner aktuellen Stellungnahme deutlich: Gegenüber früheren Reformansätzen sind zwar Fortschritte erkennbar – jedoch ist im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Verbesserungspotenzial vorhanden, um spürbare Wirkungen für Clubs als kulturelle Orte zu erzielen.

Fortschritte gegenüber Ampel-Entwurf – aber weiterhin keine Gleichstellung in Sicht

Bereits in ihrer Pressemeldung von 2024 hatte die LiveKomm davor gewarnt, dass mit der Novellierung des Baurechts Musikclubs als „Kulturorte zweiter Klasse“ behandelt werden. Gleichzeitig entsteht damit weiterhin eine eigenständige Kategorie neben „Anlagen für kulturelle Zwecke“ wie Theatern, Opern oder Konzerthäusern – und damit eine rechtliche Sonderrolle mit bislang unabsehbaren Konsequenzen.

Positiv hebt die LiveKomm hervor, dass mit den geplanten Änderungen erstmals im Bundesbaurecht eine Abgrenzung von Vergnügungsstätten erfolgt und für neue Club-Ansiedlungen verbesserte Gebietszulässigkeiten in urbanen, Gewerbe- und Industriegebieten entstehen.

Mit ihrer Stellungnahme formuliert die LiveKomm in der Reformdebatte jedoch auch erforderliche Anpassungs- und Ergänzungsbedarfe: 

  • Erweiterungen der Gebietszulässigkeiten, insbesondere in Wohngebieten 
  • Aufnahme einer baurechtlichen Definition von Musikclubs und Begriffsschärfungen im Begründungstext 
  • die gesetzliche Verankerung zur Einführung eines Bundes-Club/Kultur-Katasters 

Die LiveKomm kritisiert zudem, dass – anders als vom Ministerium angemerkt – keinerlei flankierende Anpassungen beim Thema Schallschutz erfolgen. Weder enthält der Entwurf etwaige Modernisierung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) noch ist dafür eine Vorhabenplanung innerhalb der Regierungsfraktionen erkennbar.

„Ohne moderne Lärmschutzregeln wird es keinen wirksamen Bestandsschutz geben“, so Iris Hinze, Vorstandsmitglied und Sprecherin der LiveKomm AG Kulturraumschutz. Der Verband fordert unter anderem eine Unterscheidung im Schutzanspruch zwischen Schlaf- und Aufenthaltsräumen, eigene Bewertung von „Kulturschall“ (insbesondere von verhaltensbezogenen Lärm) statt Gleichsetzung mit Gewerbelärm und verpflichtende Schallschutzmaßnahmen bei Neubauten.

Thore Debor zieht als stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbands folgendes Fazit: „Für die Neuansiedlung von Musikclubs zeichnet sich ein Meilenstein ab. Für eine breite Wirksamkeit müssten jedoch noch Anpassungen erfolgen. Zum Schutz vor Verdrängung und Schließungen von bestehenden Musikclubs in deutschen Städten bedarf es weiterhin substanzieller Nachbesserungen.“

Pressemitteilung: LiveKomm und Bundesverband Mobile Beratung veröffentlichen Broschüre „Haltung zeigen“

Unterstützung für Clubs und Festivals im Umgang mit rechtsextremen Einflussversuchen

Die LiveMusikKommission e.V. (LiveKomm) veröffentlicht gemeinsam mit dem Bundesverband Mobile Beratung e.V. (BMB) die neue Broschüre „Haltung zeigen – Extrem rechte Angriffe auf die Club- und Festivalkultur abwehren“. Die Publikation richtet sich an Veranstaltende, Clubbetreiber*innen und Festivalorganisator*innen und bietet konkrete Handlungsempfehlungen für den Umgang mit rechtsextremen, diskriminierenden und demokratiefeindlichen Entwicklungen im Kulturbereich.

Musikclubs und Festivals sind weit mehr als Orte der Unterhaltung – sie sind zentrale Räume für Begegnung, kulturellen Austausch und demokratische Teilhabe. Studien zeigen, dass ein Großteil der Betreiber*innen bewusst Orte schaffen möchte, die Verständigung ermöglichen und gesellschaftliche Vielfalt abbilden. Gleichzeitig geraten genau diese Räume zunehmend unter Druck: Rechtsextreme Akteur*innen versuchen verstärkt, kulturelle Veranstaltungen zu instrumentalisieren, zu stören oder zu beeinflussen.

Die Broschüre reagiert auf diese Entwicklungen und bündelt erstmals praxisnahes Wissen für die Live-Branche. Sie beleuchtet aktuelle Strategien der extremen Rechten – von gezielten Provokationen über Einschüchterungsversuche bis hin zu politischer Einflussnahme – und zeigt, wie Veranstaltende präventiv handeln und im Ernstfall sicher reagieren können.

Ein besonderer Fokus liegt auf konkreten Maßnahmen: von Leitbildern und Code of Conduct über Awareness-Konzepte und Sicherheitsstrategien bis hin zu rechtlichen Handlungsmöglichkeiten wie Ausschlussklauseln. Ziel ist es, Akteur*innen der Livekultur mehr Handlungssicherheit zu geben und sie in ihrer demokratischen Verantwortung zu stärken. Die Inhalte basieren auf der langjährigen Expertise der Mobilen Beratungsteams, die bundesweit zum Umgang mit Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus beraten.

Die Herausgebenden verstehen die Veröffentlichung als Appell an Politik und Gesellschaft, kulturelle Räume als demokratische Infrastruktur ernst zu nehmen und langfristig zu stärken. Denn wenn Clubs und Festivals unter Druck geraten, steht mehr auf dem Spiel als Kulturangebote – es geht um den Erhalt offener, pluraler Gesellschaftsräume. In diesem Zusammenhang danken LiveKomm und BMB insbesondere Prof. Monika Grütters, Staatsministerin a.D., für ihr Grußwort, in dem sie deutlich vor aktuellen Gefahren insbesondere durch die AfD warnt.

Die Broschüre steht auf den Websites der LiveKomm und des BMB kostenfrei zum Download zur Verfügung.

Stimmen zur Handreichung:

Grit Hanneforth, Geschäftsführerin des BMB: „Mobile Beratung unterstützt alle, die mit Rechtsextremismus konfrontiert sind – so auch Clubbetreiber*innen und Festivalorganisator*innen. Unsere rund 200 Mobilen Berater*innen sind bundesweit ansprechbar, beraten kostenfrei und vertraulich und unterstützen Menschen dabei, handlungssicher zu sein. Wir freuen uns, dass die Broschüre nun erstmals Hilfestellungen für die Livemusik-Branche gibt und das Wissen der LiveKomm mit unserem Beratungswissen vereint.

Christian Ordon, Geschäftsführer der LiveKomm: „Clubs und Festivals sind Orte gelebter Demokratie. Hier kommen Menschen unterschiedlichster Hintergründe zusammen – genau das macht unsere Szene so stark. Umso wichtiger ist es, diese Räume aktiv zu schützen. Mit der Broschüre geben wir unseren Mitgliedern und der gesamten Branche konkrete Werkzeuge an die Hand, um sicher, solidarisch und klar gegen rechtsextreme Einflussversuche zu handeln.

Pressemitteilung – Kulturhaushalt 2026: Mehr Förderung für Festivals, kein Lichtblick für Clubs

Der Festivalförderfonds wird aufgestockt, die Clubs dagegen nicht berücksichtigt

In der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2026 lag den Koalitionären nach eigener Aussage die freie Szene „besonders am Herzen“. Die LiveMusikKommission (kurz LiveKomm) begrüßt als Bundesverband der Musikspielstätten die beschlossene Aufstockung des Festivalförderfonds, ist jedoch in großer Sorge über die mangelnde Finanzierung der Clublandschaft. Die aktuelle Verbandserhebung der LiveKomm aus dem Herbst 2025 bestätigt das bestehende Meinungsbild und zeigt, dass die zunehmend existenziell bedrohlichen Kostenentwicklungen für die Kulturbetriebe kritische Zustände erreichen.

Mit dem Bundeshaushalt 2026 wurde eine Aufstockung des Festivalförderfonds um zusätzliche zwei Millionen Euro beschlossen. Diese Maßnahme ist aus Sicht der Liveszene dankenswert und notwendig, denn der Fonds hilft dabei, die breite und vielfältige Festivallandschaft finanziell aufzufangen. Angesichts großer Belastungen, insbesondere bei den Produktionskosten, ist diese Verdopplung ein Segen.

Jedoch leiden die knapp 2.000 Musikclubs in Deutschland unter den gleichen Kostenentwicklungen. Die LiveKomm hatte in den Gesprächen im politischen Raum vielmals auf die massive Überzeichnung der bisherigen Clubförderprogramme bei der Initiative Musik hingewiesen, welche für die Jahre 2024/2025 mit insgesamt lediglich 1,9 Millionen Euro ausgestattet waren.

In den letzten Jahren meldeten die LiveKomm-Mitglieder beständig außerordentliche Preissteigerungen in praktisch allen betrieblichen Bereichen – seien es Mieten, Security- oder Energiekosten. So geben im aktuellen Club- und Festival-Monitoring des Verbands 64 % der Musikspielstätten an, stark unter den Kostenentwicklungen zu leiden.

Die Hälfte der Clubs (51 %) muss aus wirtschaftlichen Gründen Veranstaltungen absagen.

Unter diesen Vorzeichen ist es wenig verwunderlich, dass ein großer Teil der Musikspielstätten im Zuge der Erhebung angab, künftig nicht auf Fördergelder verzichten zu können: In den kommenden zwölf Monaten brauchen 70 % von ihnen staatliche Fördermittel, um ihren Betrieb zu halten.

Clubs und Festivals sind Begegnungsstätten und mit ihrem vielfältigen Publikum und Künstler*innen Orte gelebter Demokratie. Gerade angesichts des Erstarkens rechtsextremer Strömungen in Deutschland sind sie derzeit wichtiger als je zuvor.

Mankel Brinkmann, Vorsitzender der LiveKomm: „Angesichts der aktuell angespannten Haushaltslage ist die Aufstockung des Festivalförderfonds ein großer Erfolg. Allerdings bedauern wir, dass die große Koalition nur einen Teil der angeschlagenen Livebranche gesehen und die Clubs hier nicht mitgedacht hat. Wir hätten angesichts der gegenwärtigen gesellschaftspolitischen Situation sowie der wirtschaftlichen Herausforderungen unserer Betriebe den dringend notwendigen Ausbau der Unterstützung begrüßt und sind daher enttäuscht.”

Schallschutz darf ab 2027 kein Experiment mehr bleiben

Das 2024 ins Leben gerufene Schallschutzprogramm wurde bislang nicht für eine nachhaltige Finanzierung vorgesehen. In dessen Rahmen sollen Musikspielstätten in die Lage versetzt werden, bestehende Konflikte mit Anwohnenden zu minimieren. Im Rahmen eines Pilotprojekts, dessen Finanzierung über das Bundesbauministerium zunächst nur bis 2026 gesichert ist, wird demnächst der erste Schritt mit einer Handvoll Clubs und Festivals vollzogen. Die LiveKomm appellierte in den letzten Wochen und Monaten an die Regierungskoalition, die nahtlose Fortsetzung des Programms in den künftigen Haushalten vorzusehen, um Kultur und Wohnen im Sinne einer zeitgemäßen und zukunftsgerichteten Stadtentwicklung besser miteinander in Einklang zu bringen.

Pamela Schobeß, politische Sprecherin der LiveKomm: „Der gezielte Schallschutz für Musikclubs und Festivals muss weiterhin eine zentrale Rolle in den stadtplanerischen Überlegungen von Bund, Ländern und Kommunen spielen. Nach den Entscheidungen der Bereinigungssitzung regen wir an zu prüfen, ob hierfür künftig Mittel aus der bestehenden Städtebauförderung oder anderen Budgets im Bauministerium eingesetzt werden können.“

LiveKomm warnt eindringlich vor kultureller Abrissbirne

Stellungnahme des Bundesverbands der Musikspielstätten zum Referentenentwurf des „Bau-Turbo“

Die LiveMusikKommission e.V. (kurz LiveKomm) – der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland – erkennt im aktuellen Referentenentwurf des „Bau-Turbo“-Gesetzes erhebliche Risiken für die deutsche Club- und Livemusiklandschaft. Während die LiveKomm die Notwendigkeit von mehr bezahlbarem Wohnraum ebenfalls anerkennt, warnt der Verband vor den unbeabsichtigten Folgen der geplanten Flexibilisierungen: der systematischen Verdrängung kultureller Orte durch die heranrückende Wohnbebauung.

„Vor vier Jahren einigten sich die demokratischen Parteien im Bundestag fraktionsübergreifend darauf, Clubs als Kulturorte anzuerkennen. Der damit verbundene gesetzgeberische Auftrag wurde von den verantwortlichen Ministerien nur schleppend an- und aufgenommen. Wir fordern die Bundesregierung auf, in den laufenden Gesetzgebungsprozess verbindliche Schutzregelungen für kulturelle Orte einzubeziehen. Lebenswerte Städte bestehen nicht nur aus Wohnraum – wir brauchen Lösungen, um die lebendige Club- und Festivalszene im Bau-Turbo nicht zu verlieren“, so Iris Hinze, Sprecherin der AG Kulturraumschutz der LiveKomm.

Der aktuelle Entwurf zum „Bau-Turbo“ verschärft die problematische Situation: Die geplanten Änderungen in § 246e sowie die Ausnahmen nach §§ 31 und 34 BauGB schaffen zwar neue städtebauliche Spielräume für schnelleren Wohnungsbau, enthalten jedoch keine verbindlichen Schutzmaßnahmen für bestehende kulturelle Infrastrukturen.

Ein wirksamer Schutz der kulturellen Infrastrukturen ist unbedingt erforderlich. Die positiven Effekte des Entwurfs für das kulturelle Leben hängen maßgeblich davon ab, wie Kommunen die neuen Spielräume nutzen – und ob sie bei der Wohnraumentwicklung Rücksicht auf existierende Kulturorte nehmen.

Kernforderungen der LiveKomm:

1. Integration des Agent-of-Change-Prinzips in das Baugesetzbuch

2. Verstetigung eines Bundesschallschutzprogramms mit 40 Millionen Euro jährlich

3. Novellierung der Baunutzungsverordnung zur Anerkennung von Clubs als kulturelle Orte

4. Verlegung der Schallmesspunkte bei Wohngebäuden mit Schallschutzmaßnahmen nach innen und keine Zuordnung von Schallimmissionen durch An- und Abreise der Gäste zu Veranstaltungsbetrieben

5. Einbindung der LiveKomm im Rahmen einer Verbändeanhörung

Zur Erläuterung im Einzelnen:

Die vorgesehene Flexibilisierung im Umgang mit der TA Lärm, etwa durch ihre Ausweisung als Orientierungshilfe, begrüßt die LiveKomm grundsätzlich. Zugleich ersetzt dies keine klare rechtliche Absicherung kultureller Nutzung. Ohne verbindliche Vorkehrungen droht eine einseitige Gewichtung zugunsten des Schallschutzes bei Wohnnutzung – zu Lasten kultureller Vielfalt und urbaner Attraktivität.

Schallimmissionen durch An- und Abreise der Gäste sollen nicht mehr den Veranstaltungsbetrieben zugeordnet werden, da diese eine wichtige soziale, kulturelle und wirtschaftliche Funktion erfüllen und durch die aktuelle Regelung in den sich immer weiter verdichteten Innenstädten unter Existenzdruck geraten. Zudem ist die Verlegung des Messpunktes bei Wohngebäuden mit verpflichtenden Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster wie das HafenCity Fenster) nach innen erstrebenswert.

Die LiveKomm fordert die sofortige Integration des bewährten „Agent-of-Change“-Prinzips in das deutsche Baugesetzbuch. Dieses international erprobte Instrument – bereits angewendet in hochverdichteten Städten wie London, Melbourne und Amsterdam – stellt sicher, dass neue Nutzungen sich an den kulturellen Bestand anpassen müssen, nicht umgekehrt.

Konkret bedeutet das Agent-of-Change-Prinzip:

  • Wer in die Nähe einer bestehenden Musikspielstätte zieht oder baut, ist für die angemessenen, baulichen Schutzmaßnahmen verantwortlich
  • Schallschutzfenster, angepasste Grundrisse (z.B. Ausrichtung der Schlafzimmer) und technische Lärmminderung werden zur Pflicht für Neubauten
  • Bestehende kulturelle Orte genießen verbindlichen Bestandsschutz

Musikspielstätten sind zentrale kulturelle und soziale Treffpunkte. Ihre langfristige Existenz in den Städten muss gesichert werden. Dürftig und rücksichtslos geplante, heranrückende Wohnbebauung ist eine der größten städtebaulichen Problemfelder für bestehende Musikspielstätten, da sie häufig in Arealen angesiedelt sind, in denen ruhebedürftige Wohneinheiten bislang weit entfernt liegen.

Die Novelle des BauGB sollte genutzt werden, um stadtverträgliches Wachstum und kulturelle Vielfalt gemeinsam als Basis erfolgreicher, vielfältig gemischter Städte umzusetzen, wie die Neue Leipziger Charta hervorhebt. Eine klare gesetzliche Verankerung des Bestandsschutzes für kulturelle Infrastrukturen wäre ein bedeutender Schritt in diese Richtung.

Ein wichtiger Baustein ist bereits vorbereitet: Das geplante Pilotprojekt für ein Bundesschallschutzprogramm mit 3 Millionen Euro in zwei Jahren steht in den Startlöchern und kann – wie das sehr erfolgreiche Berliner Vorbild des „Schallschutzfonds“ –  aufzeigen, dass wirksamer Schallschutz in verdichteten Städten möglich ist. Die LiveKomm fordert einen möglichst umgehenden Start des Programms und eine dauerhafte Verstetigung mit mindestens 40 Millionen Euro jährlich im Haushalt, um dem bundesweiten Bedarf gerecht zu werden.

Erste erfolgreiche Modelle in Berlin und Köln zeigen: Gezielte Schallschutzförderung und die planungsrechtliche Berücksichtigung bestehender Kulturorte löst Nachbarschaftskonflikte konstruktiv, nachhaltig und erhält die kulturelle Vielfalt in unseren städtischen Gesellschaften anstatt sie zu Fall und zum Verschwinden zu bringen.

Zudem ist mit dem „Bau-Turbo“ die überfällige Novellierung der Baunutzungsverordnung endlich umzusetzen, um Musikclubs mit nachweisbar kulturellem Bezug als kulturelle Anlagen einzustufen. Seit zwei Bundesregierungen ist dieses Vorhaben nicht realisiert.

Die LiveKomm macht deutlich: Eine moderne, zeitgemäße Stadtentwicklung im 21. Jahrhundert muss Wohnen und Kulturleben funktionsfähig zusammendenken. Nur so können Städte langfristig lebendig, vielfältig, attraktiv und sozial ausgewogen bleiben.

Die Clubkultur leidet: Kostendruck bedroht kulturelle Vielfalt in Deutschland

Bundesweite Erhebung von Branchenzahlen liefert alarmierende Ergebnisse

Der Bundesverband der Musikspielstätten LiveKomm hat gemeinsam mit einigen größeren  Landesverbänden (u. a. Berlin, Hamburg, Köln) in einer Erhebung ein aktuelles Lagebild der Clublandschaft gezeichnet. Die Ergebnisse sind alarmierend: Mehr als die Hälfte der Musikspielstätten hat angegeben, aufgrund des akuten Kostendrucks in den kommenden zwölf Monaten den Betrieb nicht ohne staatliche Unterstützung weiterführen zu können. Damit gerät die Clubkultur als ein Grundpfeiler der Musikbranche insgesamt ins Wanken, denn musikalische Experimente und Auftritte von Nachwuchskünstler:innen sind unter diesen Voraussetzungen nicht mehr finanziell darstellbar.

In ihrem Grußwort zur Nachtkultur-Konferenz „Stadt Nach Acht“ am 24.10. betonte Claudia Roth den kulturellen Wert der Clubkultur für Demokratie und Diversität in Deutschland. Rund eine Woche später zeichnen aktuelle Branchenzahlen der LiveKomm jedoch ein  bedrückendes Bild vom aktuellen Zustand der deutschen Clublandschaft. Für viele Musikspielstätten hängt der Fortbestand als Konzertbühnen für Nachwuchsmusiker:innen am seidenen Faden.

Die Clubkultur leidet: Kostendruck bedroht kulturelle Vielfalt in Deutschland weiterlesen