Pressemitteilung – Mehr Flexibilität für Betriebe und Beschäftigte: Breites Verbändebündnis fordert Wochenarbeitszeit

Berlin, 2. Juni 2026 – Ein breites Bündnis der Wirtschaft unterstützt die Kampagne „Wochenarbeitszeit jetzt“. Im Mittelpunkt steht die gemeinsame Forderung nach einer Modernisierung des Arbeitszeitrechts im Sinne der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie, um Betrieben und Beschäftigten mehr Gestaltungsspielraum zu ermöglichen. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen und wachsender Anforderungen an flexible Arbeitsmodelle haben sich 14 Wirtschafts- und Branchenverbände der ursprünglichen Initiative des DEHOGA Bundesverbandes angeschlossen. Weitere Partner sind eingeladen, sich zu beteiligen und die Reform voranzutreiben.

Deutschland steht wirtschaftlich unter erheblichem Druck: Faktisch kein Wachstum, dafür steigende Kosten durch Inflation, Steuern und Abgaben sowie Bürokratie belasten den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit wurde im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart und könnte Betrieben wie Beschäftigten den nötigen Gestaltungsspielraum geben, den es gerade jetzt braucht. So könnte sie einen Beitrag dazu leisten, Produktivität und Beschäftigungsbedingungen gleichermaßen zu verbessern. Nach vorliegenden Informationen soll das Bundesarbeitsministerium noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf einbringen.

Die Initiative „Wochenarbeitszeit jetzt“ lässt Menschen aus der Praxis zu Wort kommen. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer machen deutlich, worum es geht: nicht mehr Arbeit, sondern mehr Freiheit bei der Verteilung von Arbeitszeit. Aus Sicht der Verbände sind sowohl die Bewältigung von Auftragsspitzen und Krisenintervention als auch schlichtweg die bessere Vereinbarkeit von Familie, Ehrenamt, Pflege und Beruf im Fokus.

Dies gilt sowohl für die mittelstandsgeprägte Tourismuswirtschaft wie Hotellerie und Gastronomie, Reisebüros und Veranstalter, aber auch für die Live-Kultur sowie die Veranstaltungs- und Messewirtschaft. Insgesamt gilt es, die Möglichkeiten europäischer Regelungen zu nutzen, um die Wirtschaft zu stärken und zugleich den Wünschen vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegenzukommen.

Das Bündnis erstreckt sich derzeit über folgende Verbände:

asr Allianz Selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband e.V.

AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft

BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.

Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD)

Bundesverband der Deutschen Incoming-Unternehmen e.V.

Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e.V. | BTW

Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe e.V. (BDT)

Deutscher Caravaning Handels-Verband e.V.

Deutscher Hotellerie- und Gastronomieverband e.V. (DEHOGA Bundesverband)

DRV Deutscher Reiseverband e.V.

EVVC Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V.

Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.

LiveMusikKommission e.V. (LiveKomm)

Verband Deutsches Reisemanagement e.V. | VDR

VDVO – Verband der Veranstaltungsorganisatoren e.V.

Ausgewählte Stimmen der Bündnispartner zur Wochenarbeitszeit:

Anke Budde, Präsidentin – asr Allianz Selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband e.V.
„Arbeitszeitflexibilisierung kann Beschäftigten mehr Freiraum geben, Beruf, Familie und persönliche Lebenssituationen besser miteinander zu vereinbaren. Im Tourismus brauchen wir Rahmenbedingungen, die den Bedürfnissen von Mitarbeitenden und Unternehmen gleichermaßen gerecht werden.“

Jörn Holtmeier, Geschäftsführer – AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft
„Bei Messen wird hochintensiv gearbeitet, weil in kurzer Zeit alles zusammenkommen muss. Dafür brauchen Betriebe und Beschäftigte mehr Spielraum bei der Einsatzplanung. Eine moderne Arbeitszeit ist praxisnah und für beide Seiten fair.“

Johannes Everke, Geschäftsführer – BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.
„Live-Erlebnisse entstehen nicht nach der Stechuhr. Wenn das Wetter plötzlich kippt, Tourpläne platzen oder Shows laufen, brauchen Teams Flexibilität, damit professionelle Veranstaltungen gelingen.“

Anke Herrmann, Präsidentin – Bundesverband der Deutschen Incoming-Unternehmen e.V.
„Arbeitsflexibilität stärkt den Tourismus: Sie ermöglicht schnelle Lösungen und sichert internationalen Gästen einen reibungslosen Aufenthalt in Deutschland.“

Sven Liebert, Generalsekretär – Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e.V. | BTW
„Tourismuswirtschaft bedeutet Mittelstand. Verlässlichkeit und Flexibilität sind entscheidend für einen zukunftsfähigen Tourismusstandort Deutschland. Die Wochenarbeitszeit ermöglicht unseren 250.000 Betrieben, diesem Anspruch jederzeit gerecht werden zu können.“

Holger Bösch, Präsident – Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe e.V. (BDT)
„Flexibilität fürs Nachtleben! Clubs/Diskotheken brauchen Arbeitszeitmodelle, die zur Branche passen: MEHR FREIHEIT PRO WOCHE.“

Ariane Finzel, Geschäftsführerin – Deutscher Caravaning Handels-Verband e.V.
„Im Caravaning-Handel mit saisonalen Spitzen, kurzfristigen Werkstattaufträgen und hohem Serviceanspruch unserer Kunden brauchen wir eine moderne Arbeitszeitregelung, die sich an einer Wochenarbeitszeit orientiert und Flexibilität ermöglicht.“

Jana Schimke, Hauptgeschäftsführerin – DEHOGA Bundesverband
„Das Gastgewerbe lebt von Flexibilität. Ob Frühstücksservice, Hochzeitsfeier oder saisonale Spitzen: Starre tägliche Höchstgrenzen passen weder zur betrieblichen Realität noch zu den Bedürfnissen vieler Beschäftigter.“

Albin Loidl, Präsident – Deutscher Reiseverband (DRV)
„Arbeitszeitflexibilität bedeutet für Beschäftigte der Reisewirtschaft nicht mehr Belastung, sondern mehr Gestaltungsspielraum und Anpassung an die Arbeitsrealität: Beratung und Service müssen dann möglich sein, wenn Kundinnen und Kunden buchen möchten.“

René Tumler, Geschäftsführer – EVVC Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V.
„Die aktuelle gesetzliche Begrenzung wird der Arbeitsrealität in der Veranstaltungswirtschaft einfach nicht gerecht. Mit einer Flexibilisierung können wir noch bessere Events schaffen und den Mitarbeitenden mehr Selbstbestimmung geben.“

Steffen Kache, Vorstand – LiveMusikKommission e.V. (LiveKomm)
„Ziel ist nicht mehr Arbeit, sondern mehr Selbstbestimmung: Flexible Arbeitszeiten in Clubs und auf Festivals bei voller Wahrung von Ruhezeiten, Arbeitsschutz und europäischer Wochenhöchstarbeitszeit.“

Christoph Carnier, Präsident – Verband Deutsches Reisemanagement e.V. | VDR

„Arbeitszeitflexibilität ist zentral für eine funktionierende Geschäftsreisewelt. Geschäftsreisende brauchen verlässliche Hospitality-Strukturen für Messen, Meetings und Kongresse.“

Pressemitteilung – Clubkultur im Baurecht: Der große Durchbruch ist greifbar, jetzt ist das Parlament am Zug

Musikclubs waren im deutschen Baurecht bislang nur in wenigen Gebietskategorien grundsätzlich zulässig – selbst in Industriegebieten nicht. Der Gesetzesentwurf zur Baurechtsreform könnte dies ändern und die prekäre Lage der Musikspielstätten insgesamt verbessern. Jedoch bedarf es für den großen Wurf einiger entscheidender Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

Der Bundesverband LiveMusikKommission (LiveKomm) erkennt im gestrigen Kabinettsbeschluss zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts wertvolle Anpassungen und setzt für eine baurechtliche Behandlung von Musikclubs zugleich auf weitere Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

In verschiedenen Stellungnahmen zum Referentenentwurf skizzierte eine Allianz aus Deutscher Musikrat, Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) und LiveKomm relevante Handlungsbedarfe, die vom Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen (BMWSB) im Gesetzesentwurf in Teilen aufgegriffen wurden.

Neben verbesserten Gebietszulässigkeiten in urbanen, Gewerbe- und Industriegebieten, sind nun zusätzlich auch Ansiedlungen in dörflichen Wohngebieten ausnahmsweise vorgesehen. Zudem enthält der Regierungsentwurf leicht präzisere und konsistentere Formulierungen, was für die spätere Auslegung durch Kommunen und Gerichte hilfreich sein kann.

Das BMWSB sieht Musikclubs jedoch weiterhin nicht zugehörig zur Kategorie „Anlagen für kulturelle Zwecke“, wie Theater, Opern oder Konzerthäuser, sondern strebt mit einer eigenen Nutzungskategorie eine neue, rechtliche Sonderrolle an. Damit verfolgt die Verwaltung weiterhin nicht dem bekundeten Willen des Verordnungsgebers und ignoriert die Kulturentwicklung. Im Entschließungsantrag aus dem Jahr 2021 forderte der Deutsche Bundestag fraktionsübergreifend, dass die Baunutzungsverordnung dahingehend angepasst wird, dass „Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden“.

Thore Debor, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbands LiveKomm kommentiert: „Wir stehen für die Clubkultur in Deutschland kurz vor einem historischen Moment. Erstmals werden Musikclubs im Bundesbaurecht gesondert ausgeführt. Damit erfolgt eine überfällige Abgrenzung zu Vergnügungsstätten. Es gilt, diese einmalige Chance für spürbare Effekte in der Stadtentwicklung zu nutzen und im weiteren Gesetzgebungsverfahren weiter vorhandene Verbesserungspotenziale zu erzielen“ und appelliert insbesondere an die baupolitischen Sprecher*innen der Regierungsfraktionen.

Die LiveKomm-Arbeitsgruppe Kulturraumschutz sieht in der Reformdebatte weiterhin erforderliche Anpassungs- und Ergänzungsbedarfe: 

  • Einstufung von Musikclubs als Anlagen kultureller Zwecke
  • Weitere Begriffsschärfungen im Begründungstext 
  • Erweiterungen der Gebietszulässigkeiten, insbesondere eine ausnahmsweise Zulässigkeit in allgemeinen Wohngebieten 
  • Fortführung und Ausweitung des Bundesschallschutzprogramms  
  • die gesetzliche Verankerung zur Einführung eines Bundes-Club/Kultur-Katasters zur Lokalisierung schon bestehender Clubkultur in der Planung (Ergänzung des § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB) und die Berücksichtigung eines entsprechenden Bundesprojekts zum Strukturaufbau im Haushalt  
  • Zudem ist weiterhin kein Gesetzesvorhaben zur Anpassung der Schallregularien und TA Lärm in Sicht. Hier bedarf es u.a. einer Positionierung des Bundesumweltministers Carsten Schneider und der weiteren Überarbeitung der 1968 entworfenen Richtlinie. Ohne diese Schritte sind weitere Konflikte und unnötige Schließungen von Clubs zu erwarten.

LiveKomm zum Referentenentwurf des Städtebaurechts: Reformfortschritt erkennbar – Nachjustierungen erforderlich

Der Reformentwurf des Baugesetzbuches sieht Verbesserungen für Musikclubs u.a. durch eine eigene Klassifikation vor: Erweiterte Zulässigkeiten für neue Clubansiedlungen in urbanen Gebieten, Gewerbe- und Industriegebieten ebenso wie die Abgrenzung von „Vergnügungsstätten“. Die Folgen der Neueinordnung von Clubs sind im Detail jedoch unabsehbar. Ebenso fehlen zentrale Definitionen sowie eine Anpassung von Schallschutzregularien.

Berlin/Hamburg, 29.04.2026 – Die LiveMusikKommission (LiveKomm) begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts als wichtigen Schritt zur baurechtlichen Anerkennung von Musikclubs. Gleichzeitig macht der Verband in seiner aktuellen Stellungnahme deutlich: Gegenüber früheren Reformansätzen sind zwar Fortschritte erkennbar – jedoch ist im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Verbesserungspotenzial vorhanden, um spürbare Wirkungen für Clubs als kulturelle Orte zu erzielen.

Fortschritte gegenüber Ampel-Entwurf – aber weiterhin keine Gleichstellung in Sicht

Bereits in ihrer Pressemeldung von 2024 hatte die LiveKomm davor gewarnt, dass mit der Novellierung des Baurechts Musikclubs als „Kulturorte zweiter Klasse“ behandelt werden. Gleichzeitig entsteht damit weiterhin eine eigenständige Kategorie neben „Anlagen für kulturelle Zwecke“ wie Theatern, Opern oder Konzerthäusern – und damit eine rechtliche Sonderrolle mit bislang unabsehbaren Konsequenzen.

Positiv hebt die LiveKomm hervor, dass mit den geplanten Änderungen erstmals im Bundesbaurecht eine Abgrenzung von Vergnügungsstätten erfolgt und für neue Club-Ansiedlungen verbesserte Gebietszulässigkeiten in urbanen, Gewerbe- und Industriegebieten entstehen.

Mit ihrer Stellungnahme formuliert die LiveKomm in der Reformdebatte jedoch auch erforderliche Anpassungs- und Ergänzungsbedarfe: 

  • Erweiterungen der Gebietszulässigkeiten, insbesondere in Wohngebieten 
  • Aufnahme einer baurechtlichen Definition von Musikclubs und Begriffsschärfungen im Begründungstext 
  • die gesetzliche Verankerung zur Einführung eines Bundes-Club/Kultur-Katasters 

Die LiveKomm kritisiert zudem, dass – anders als vom Ministerium angemerkt – keinerlei flankierende Anpassungen beim Thema Schallschutz erfolgen. Weder enthält der Entwurf etwaige Modernisierung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) noch ist dafür eine Vorhabenplanung innerhalb der Regierungsfraktionen erkennbar.

„Ohne moderne Lärmschutzregeln wird es keinen wirksamen Bestandsschutz geben“, so Iris Hinze, Vorstandsmitglied und Sprecherin der LiveKomm AG Kulturraumschutz. Der Verband fordert unter anderem eine Unterscheidung im Schutzanspruch zwischen Schlaf- und Aufenthaltsräumen, eigene Bewertung von „Kulturschall“ (insbesondere von verhaltensbezogenen Lärm) statt Gleichsetzung mit Gewerbelärm und verpflichtende Schallschutzmaßnahmen bei Neubauten.

Thore Debor zieht als stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbands folgendes Fazit: „Für die Neuansiedlung von Musikclubs zeichnet sich ein Meilenstein ab. Für eine breite Wirksamkeit müssten jedoch noch Anpassungen erfolgen. Zum Schutz vor Verdrängung und Schließungen von bestehenden Musikclubs in deutschen Städten bedarf es weiterhin substanzieller Nachbesserungen.“

Pressemitteilung: LiveKomm und Bundesverband Mobile Beratung veröffentlichen Broschüre „Haltung zeigen“

Unterstützung für Clubs und Festivals im Umgang mit rechtsextremen Einflussversuchen

Die LiveMusikKommission e.V. (LiveKomm) veröffentlicht gemeinsam mit dem Bundesverband Mobile Beratung e.V. (BMB) die neue Broschüre „Haltung zeigen – Extrem rechte Angriffe auf die Club- und Festivalkultur abwehren“. Die Publikation richtet sich an Veranstaltende, Clubbetreiber*innen und Festivalorganisator*innen und bietet konkrete Handlungsempfehlungen für den Umgang mit rechtsextremen, diskriminierenden und demokratiefeindlichen Entwicklungen im Kulturbereich.

Musikclubs und Festivals sind weit mehr als Orte der Unterhaltung – sie sind zentrale Räume für Begegnung, kulturellen Austausch und demokratische Teilhabe. Studien zeigen, dass ein Großteil der Betreiber*innen bewusst Orte schaffen möchte, die Verständigung ermöglichen und gesellschaftliche Vielfalt abbilden. Gleichzeitig geraten genau diese Räume zunehmend unter Druck: Rechtsextreme Akteur*innen versuchen verstärkt, kulturelle Veranstaltungen zu instrumentalisieren, zu stören oder zu beeinflussen.

Die Broschüre reagiert auf diese Entwicklungen und bündelt erstmals praxisnahes Wissen für die Live-Branche. Sie beleuchtet aktuelle Strategien der extremen Rechten – von gezielten Provokationen über Einschüchterungsversuche bis hin zu politischer Einflussnahme – und zeigt, wie Veranstaltende präventiv handeln und im Ernstfall sicher reagieren können.

Ein besonderer Fokus liegt auf konkreten Maßnahmen: von Leitbildern und Code of Conduct über Awareness-Konzepte und Sicherheitsstrategien bis hin zu rechtlichen Handlungsmöglichkeiten wie Ausschlussklauseln. Ziel ist es, Akteur*innen der Livekultur mehr Handlungssicherheit zu geben und sie in ihrer demokratischen Verantwortung zu stärken. Die Inhalte basieren auf der langjährigen Expertise der Mobilen Beratungsteams, die bundesweit zum Umgang mit Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus beraten.

Die Herausgebenden verstehen die Veröffentlichung als Appell an Politik und Gesellschaft, kulturelle Räume als demokratische Infrastruktur ernst zu nehmen und langfristig zu stärken. Denn wenn Clubs und Festivals unter Druck geraten, steht mehr auf dem Spiel als Kulturangebote – es geht um den Erhalt offener, pluraler Gesellschaftsräume. In diesem Zusammenhang danken LiveKomm und BMB insbesondere Prof. Monika Grütters, Staatsministerin a.D., für ihr Grußwort, in dem sie deutlich vor aktuellen Gefahren insbesondere durch die AfD warnt.

Die Broschüre steht auf den Websites der LiveKomm und des BMB kostenfrei zum Download zur Verfügung.

Stimmen zur Handreichung:

Grit Hanneforth, Geschäftsführerin des BMB: „Mobile Beratung unterstützt alle, die mit Rechtsextremismus konfrontiert sind – so auch Clubbetreiber*innen und Festivalorganisator*innen. Unsere rund 200 Mobilen Berater*innen sind bundesweit ansprechbar, beraten kostenfrei und vertraulich und unterstützen Menschen dabei, handlungssicher zu sein. Wir freuen uns, dass die Broschüre nun erstmals Hilfestellungen für die Livemusik-Branche gibt und das Wissen der LiveKomm mit unserem Beratungswissen vereint.

Christian Ordon, Geschäftsführer der LiveKomm: „Clubs und Festivals sind Orte gelebter Demokratie. Hier kommen Menschen unterschiedlichster Hintergründe zusammen – genau das macht unsere Szene so stark. Umso wichtiger ist es, diese Räume aktiv zu schützen. Mit der Broschüre geben wir unseren Mitgliedern und der gesamten Branche konkrete Werkzeuge an die Hand, um sicher, solidarisch und klar gegen rechtsextreme Einflussversuche zu handeln.

Pressemitteilung – Kulturhaushalt 2026: Mehr Förderung für Festivals, kein Lichtblick für Clubs

Der Festivalförderfonds wird aufgestockt, die Clubs dagegen nicht berücksichtigt

In der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2026 lag den Koalitionären nach eigener Aussage die freie Szene „besonders am Herzen“. Die LiveMusikKommission (kurz LiveKomm) begrüßt als Bundesverband der Musikspielstätten die beschlossene Aufstockung des Festivalförderfonds, ist jedoch in großer Sorge über die mangelnde Finanzierung der Clublandschaft. Die aktuelle Verbandserhebung der LiveKomm aus dem Herbst 2025 bestätigt das bestehende Meinungsbild und zeigt, dass die zunehmend existenziell bedrohlichen Kostenentwicklungen für die Kulturbetriebe kritische Zustände erreichen.

Mit dem Bundeshaushalt 2026 wurde eine Aufstockung des Festivalförderfonds um zusätzliche zwei Millionen Euro beschlossen. Diese Maßnahme ist aus Sicht der Liveszene dankenswert und notwendig, denn der Fonds hilft dabei, die breite und vielfältige Festivallandschaft finanziell aufzufangen. Angesichts großer Belastungen, insbesondere bei den Produktionskosten, ist diese Verdopplung ein Segen.

Jedoch leiden die knapp 2.000 Musikclubs in Deutschland unter den gleichen Kostenentwicklungen. Die LiveKomm hatte in den Gesprächen im politischen Raum vielmals auf die massive Überzeichnung der bisherigen Clubförderprogramme bei der Initiative Musik hingewiesen, welche für die Jahre 2024/2025 mit insgesamt lediglich 1,9 Millionen Euro ausgestattet waren.

In den letzten Jahren meldeten die LiveKomm-Mitglieder beständig außerordentliche Preissteigerungen in praktisch allen betrieblichen Bereichen – seien es Mieten, Security- oder Energiekosten. So geben im aktuellen Club- und Festival-Monitoring des Verbands 64 % der Musikspielstätten an, stark unter den Kostenentwicklungen zu leiden.

Die Hälfte der Clubs (51 %) muss aus wirtschaftlichen Gründen Veranstaltungen absagen.

Unter diesen Vorzeichen ist es wenig verwunderlich, dass ein großer Teil der Musikspielstätten im Zuge der Erhebung angab, künftig nicht auf Fördergelder verzichten zu können: In den kommenden zwölf Monaten brauchen 70 % von ihnen staatliche Fördermittel, um ihren Betrieb zu halten.

Clubs und Festivals sind Begegnungsstätten und mit ihrem vielfältigen Publikum und Künstler*innen Orte gelebter Demokratie. Gerade angesichts des Erstarkens rechtsextremer Strömungen in Deutschland sind sie derzeit wichtiger als je zuvor.

Mankel Brinkmann, Vorsitzender der LiveKomm: „Angesichts der aktuell angespannten Haushaltslage ist die Aufstockung des Festivalförderfonds ein großer Erfolg. Allerdings bedauern wir, dass die große Koalition nur einen Teil der angeschlagenen Livebranche gesehen und die Clubs hier nicht mitgedacht hat. Wir hätten angesichts der gegenwärtigen gesellschaftspolitischen Situation sowie der wirtschaftlichen Herausforderungen unserer Betriebe den dringend notwendigen Ausbau der Unterstützung begrüßt und sind daher enttäuscht.”

Schallschutz darf ab 2027 kein Experiment mehr bleiben

Das 2024 ins Leben gerufene Schallschutzprogramm wurde bislang nicht für eine nachhaltige Finanzierung vorgesehen. In dessen Rahmen sollen Musikspielstätten in die Lage versetzt werden, bestehende Konflikte mit Anwohnenden zu minimieren. Im Rahmen eines Pilotprojekts, dessen Finanzierung über das Bundesbauministerium zunächst nur bis 2026 gesichert ist, wird demnächst der erste Schritt mit einer Handvoll Clubs und Festivals vollzogen. Die LiveKomm appellierte in den letzten Wochen und Monaten an die Regierungskoalition, die nahtlose Fortsetzung des Programms in den künftigen Haushalten vorzusehen, um Kultur und Wohnen im Sinne einer zeitgemäßen und zukunftsgerichteten Stadtentwicklung besser miteinander in Einklang zu bringen.

Pamela Schobeß, politische Sprecherin der LiveKomm: „Der gezielte Schallschutz für Musikclubs und Festivals muss weiterhin eine zentrale Rolle in den stadtplanerischen Überlegungen von Bund, Ländern und Kommunen spielen. Nach den Entscheidungen der Bereinigungssitzung regen wir an zu prüfen, ob hierfür künftig Mittel aus der bestehenden Städtebauförderung oder anderen Budgets im Bauministerium eingesetzt werden können.“

LiveKomm warnt eindringlich vor kultureller Abrissbirne

Stellungnahme des Bundesverbands der Musikspielstätten zum Referentenentwurf des „Bau-Turbo“

Die LiveMusikKommission e.V. (kurz LiveKomm) – der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland – erkennt im aktuellen Referentenentwurf des „Bau-Turbo“-Gesetzes erhebliche Risiken für die deutsche Club- und Livemusiklandschaft. Während die LiveKomm die Notwendigkeit von mehr bezahlbarem Wohnraum ebenfalls anerkennt, warnt der Verband vor den unbeabsichtigten Folgen der geplanten Flexibilisierungen: der systematischen Verdrängung kultureller Orte durch die heranrückende Wohnbebauung.

„Vor vier Jahren einigten sich die demokratischen Parteien im Bundestag fraktionsübergreifend darauf, Clubs als Kulturorte anzuerkennen. Der damit verbundene gesetzgeberische Auftrag wurde von den verantwortlichen Ministerien nur schleppend an- und aufgenommen. Wir fordern die Bundesregierung auf, in den laufenden Gesetzgebungsprozess verbindliche Schutzregelungen für kulturelle Orte einzubeziehen. Lebenswerte Städte bestehen nicht nur aus Wohnraum – wir brauchen Lösungen, um die lebendige Club- und Festivalszene im Bau-Turbo nicht zu verlieren“, so Iris Hinze, Sprecherin der AG Kulturraumschutz der LiveKomm.

Der aktuelle Entwurf zum „Bau-Turbo“ verschärft die problematische Situation: Die geplanten Änderungen in § 246e sowie die Ausnahmen nach §§ 31 und 34 BauGB schaffen zwar neue städtebauliche Spielräume für schnelleren Wohnungsbau, enthalten jedoch keine verbindlichen Schutzmaßnahmen für bestehende kulturelle Infrastrukturen.

Ein wirksamer Schutz der kulturellen Infrastrukturen ist unbedingt erforderlich. Die positiven Effekte des Entwurfs für das kulturelle Leben hängen maßgeblich davon ab, wie Kommunen die neuen Spielräume nutzen – und ob sie bei der Wohnraumentwicklung Rücksicht auf existierende Kulturorte nehmen.

Kernforderungen der LiveKomm:

1. Integration des Agent-of-Change-Prinzips in das Baugesetzbuch

2. Verstetigung eines Bundesschallschutzprogramms mit 40 Millionen Euro jährlich

3. Novellierung der Baunutzungsverordnung zur Anerkennung von Clubs als kulturelle Orte

4. Verlegung der Schallmesspunkte bei Wohngebäuden mit Schallschutzmaßnahmen nach innen und keine Zuordnung von Schallimmissionen durch An- und Abreise der Gäste zu Veranstaltungsbetrieben

5. Einbindung der LiveKomm im Rahmen einer Verbändeanhörung

Zur Erläuterung im Einzelnen:

Die vorgesehene Flexibilisierung im Umgang mit der TA Lärm, etwa durch ihre Ausweisung als Orientierungshilfe, begrüßt die LiveKomm grundsätzlich. Zugleich ersetzt dies keine klare rechtliche Absicherung kultureller Nutzung. Ohne verbindliche Vorkehrungen droht eine einseitige Gewichtung zugunsten des Schallschutzes bei Wohnnutzung – zu Lasten kultureller Vielfalt und urbaner Attraktivität.

Schallimmissionen durch An- und Abreise der Gäste sollen nicht mehr den Veranstaltungsbetrieben zugeordnet werden, da diese eine wichtige soziale, kulturelle und wirtschaftliche Funktion erfüllen und durch die aktuelle Regelung in den sich immer weiter verdichteten Innenstädten unter Existenzdruck geraten. Zudem ist die Verlegung des Messpunktes bei Wohngebäuden mit verpflichtenden Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster wie das HafenCity Fenster) nach innen erstrebenswert.

Die LiveKomm fordert die sofortige Integration des bewährten „Agent-of-Change“-Prinzips in das deutsche Baugesetzbuch. Dieses international erprobte Instrument – bereits angewendet in hochverdichteten Städten wie London, Melbourne und Amsterdam – stellt sicher, dass neue Nutzungen sich an den kulturellen Bestand anpassen müssen, nicht umgekehrt.

Konkret bedeutet das Agent-of-Change-Prinzip:

  • Wer in die Nähe einer bestehenden Musikspielstätte zieht oder baut, ist für die angemessenen, baulichen Schutzmaßnahmen verantwortlich
  • Schallschutzfenster, angepasste Grundrisse (z.B. Ausrichtung der Schlafzimmer) und technische Lärmminderung werden zur Pflicht für Neubauten
  • Bestehende kulturelle Orte genießen verbindlichen Bestandsschutz

Musikspielstätten sind zentrale kulturelle und soziale Treffpunkte. Ihre langfristige Existenz in den Städten muss gesichert werden. Dürftig und rücksichtslos geplante, heranrückende Wohnbebauung ist eine der größten städtebaulichen Problemfelder für bestehende Musikspielstätten, da sie häufig in Arealen angesiedelt sind, in denen ruhebedürftige Wohneinheiten bislang weit entfernt liegen.

Die Novelle des BauGB sollte genutzt werden, um stadtverträgliches Wachstum und kulturelle Vielfalt gemeinsam als Basis erfolgreicher, vielfältig gemischter Städte umzusetzen, wie die Neue Leipziger Charta hervorhebt. Eine klare gesetzliche Verankerung des Bestandsschutzes für kulturelle Infrastrukturen wäre ein bedeutender Schritt in diese Richtung.

Ein wichtiger Baustein ist bereits vorbereitet: Das geplante Pilotprojekt für ein Bundesschallschutzprogramm mit 3 Millionen Euro in zwei Jahren steht in den Startlöchern und kann – wie das sehr erfolgreiche Berliner Vorbild des „Schallschutzfonds“ –  aufzeigen, dass wirksamer Schallschutz in verdichteten Städten möglich ist. Die LiveKomm fordert einen möglichst umgehenden Start des Programms und eine dauerhafte Verstetigung mit mindestens 40 Millionen Euro jährlich im Haushalt, um dem bundesweiten Bedarf gerecht zu werden.

Erste erfolgreiche Modelle in Berlin und Köln zeigen: Gezielte Schallschutzförderung und die planungsrechtliche Berücksichtigung bestehender Kulturorte löst Nachbarschaftskonflikte konstruktiv, nachhaltig und erhält die kulturelle Vielfalt in unseren städtischen Gesellschaften anstatt sie zu Fall und zum Verschwinden zu bringen.

Zudem ist mit dem „Bau-Turbo“ die überfällige Novellierung der Baunutzungsverordnung endlich umzusetzen, um Musikclubs mit nachweisbar kulturellem Bezug als kulturelle Anlagen einzustufen. Seit zwei Bundesregierungen ist dieses Vorhaben nicht realisiert.

Die LiveKomm macht deutlich: Eine moderne, zeitgemäße Stadtentwicklung im 21. Jahrhundert muss Wohnen und Kulturleben funktionsfähig zusammendenken. Nur so können Städte langfristig lebendig, vielfältig, attraktiv und sozial ausgewogen bleiben.

Die Clubkultur leidet: Kostendruck bedroht kulturelle Vielfalt in Deutschland

Bundesweite Erhebung von Branchenzahlen liefert alarmierende Ergebnisse

Der Bundesverband der Musikspielstätten LiveKomm hat gemeinsam mit einigen größeren  Landesverbänden (u. a. Berlin, Hamburg, Köln) in einer Erhebung ein aktuelles Lagebild der Clublandschaft gezeichnet. Die Ergebnisse sind alarmierend: Mehr als die Hälfte der Musikspielstätten hat angegeben, aufgrund des akuten Kostendrucks in den kommenden zwölf Monaten den Betrieb nicht ohne staatliche Unterstützung weiterführen zu können. Damit gerät die Clubkultur als ein Grundpfeiler der Musikbranche insgesamt ins Wanken, denn musikalische Experimente und Auftritte von Nachwuchskünstler:innen sind unter diesen Voraussetzungen nicht mehr finanziell darstellbar.

In ihrem Grußwort zur Nachtkultur-Konferenz „Stadt Nach Acht“ am 24.10. betonte Claudia Roth den kulturellen Wert der Clubkultur für Demokratie und Diversität in Deutschland. Rund eine Woche später zeichnen aktuelle Branchenzahlen der LiveKomm jedoch ein  bedrückendes Bild vom aktuellen Zustand der deutschen Clublandschaft. Für viele Musikspielstätten hängt der Fortbestand als Konzertbühnen für Nachwuchsmusiker:innen am seidenen Faden.

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Pressemitteilung: „70% des Lebens auf der Erde ist nachtaktiv“ – Nachtleben-Konferenz STADT NACH ACHT zeigt in Augsburg den Wert der Nachtkultur auf

Mit der STADT NACH ACHT gastierte am 24. und 25. Oktober die größte europäische Nachtleben-Konferenz erstmals in Augsburg. Das Event fand in Kooperation mit der Initiative Musik statt und wurde zudem gefördert durch die Stadt Augsburg. Veranstalterin war die LiveMusikKommission, der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland.

Bereits die Grußworte setzten den Ton der Konferenz. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth sprach über den kulturellen Wert und die verbindende Kraft der Clubkultur angesichts der aktuellen Erosion der Demokratie in verschiedenen Bereichen – dabei sei die Lage der Musikclubs u.a. aufgrund von Kostensteigerungen ernst. Es sei jedoch eben nicht an der Zeit für „Totenschein und Nachruf“. Diese Perspektive bekräftigte auch Katja Lucker, Geschäftsführerin der Initiative Musik: „Nachtkultur stärkt das soziale Miteinander und bringt Kreativität in urbane wie ländliche Räume – sie braucht unsere Unterstützung, um weiter bestehen zu können.“ Der einflussreiche Städteforscher Charles Landry indes sprach in seinem Impuls über das Potential innovativen Denkens und der 24-Stunden-Stadt. Schließlich sei „70% des Lebens auf der Erde nachtaktiv“.

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