EIN LAGEBILD ZUR DEBATTE UM DEN KULTURSCHALL DES LIVEKOMM AK KULTURRAUMSCHUTZ
Die aktuell in einer novellierten Form der TA-Lärm vorgesehene Experimentierklausel (siehe Referentenentwurf des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz – BMUV) hat nach Einschätzungen der LiveKomm durch weitreichende Einschränkungen so gut wie keine Auswirkungen für bestehende Musikclubs.
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