Pressemitteilung: Neues Förderprogramm für Schallschutz bei Clubs und Festivals – Livekultur ohne Lärmbeschwerden

Mit dem Bundesschallschutzprogramm startet im Januar 2026 erstmals ein bundesweites Pilotprogramm für besseren Schallschutz bei Musikclubs und Festivals. Spielstätten, die aufgrund von Lärmbeschwerden von einer Schließung bedroht sind, erhalten Unterstützung bei der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt dafür 3 Mio. Euro bereit. Die fachliche Umsetzung übernimmt die Initiative Musik und wird dabei unterstützt durch die LiveMusikKommission.

Clubs und Festivals geraten zunehmend durch Lärmbeschwerden unter Druck – insbesondere in dicht bebauten Stadtgebieten, in denen die Folgen der Nachverdichtung besonders spürbar sind. Notwendige Schallschutzmaßnahmen wie verbesserte Dämmung und Noise-Cancelling-Lösungen sowie moderierte Dialogformate zwischen Veranstaltenden und Nachbarschaft können Abhilfe schaffen, sind jedoch häufig kostenintensiv. Viele Kultureinrichtungen stehen angesichts stark steigender Gesamtkosten vor enormen finanziellen Herausforderungen und können diese notwendigen Investitionen kaum noch stemmen.

Modellprojekt unterstützt den Schallschutz

Um die Situation zu verbessern, startet die Bundesregierung im kommenden Jahr ein Modellprojekt, das Clubs und Festivals gezielt beim Ausbau ihres Schallschutzes unterstützt. Im Rahmen der Pilotrunde werden Musikclubs mit einer Kapazität von bis zu 2.000 Besucher:innen sowie Festivals unterstützt, die aufgrund erheblicher Lärmbeschwerden besonders stark von einer Schließung bedroht sind oder deren Durchführung gefährdet ist. Für die Vorauswahl wird die Expertise von Verbänden und Netzwerken der Livemusikbranche herangezogen. Anschließend empfiehlt eine überwiegend fachlich besetzte Jury aus dieser Vorauswahl, welche Projekte gefördert werden sollten.

Details zum Programm und zum Auswahlverfahren werden zum Programmstart im Januar auf der Website der Initiative Musik veröffentlicht.

Dringender Handlungsbedarf für Schallschutz in der Livekultur

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, sagt: „Ohne Kultur ist unsere Gesellschaft ärmer. Und Musik als Teil davon berührt uns und verbindet, gerade in Zeiten, in denen ein Miteinander wichtig ist. Doch diese Kraft kann Musik nur entfalten, wenn sie genug Raum bekommt. Nicht im luftleeren Raum, sondern mitten in einer lebendigen Gemeinschaft. Damit das gelingt, brauchen wir guten Schallschutz. Denn was für die einen ein unvergesslicher Abend ist, darf für die anderen nicht zur Belastung werden. Besonders dort, wo Clubs mitten in unseren Städten pulsieren oder Festivals über mehrere Tage dauern, müssen Kultur und Zusammenleben Hand in Hand gehen.

Wir zeigen mit neuen, innovativen Ansätzen, dass genau dieses Miteinander möglich ist: Dass Musikorte bestehen bleiben können, ohne dass Anwohnerinnen und Anwohner darunter leiden und dass lebenswerte, nachverdichtete Quartiere trotzdem weiter wachsen können. Deshalb haben wir ein Pilotprogramm auf den Weg gebracht, das ausgewählte Musikclubs und Festivals unterstützt, die ohne besseren Schallschutz vor dem Aus stehen. So stärken wir nicht nur die Kultur, sondern auch das Vertrauen, dass gemeinsames Leben in der Stadt gelingt, wenn man mutig neue Wege geht“

Katja Lucker, Geschäftsführerin der Initiative Musik, betont: „Musikclubs und Festivals sind lebendige Orte, an denen Gemeinschaft entsteht und Kultur erfahrbar wird. Doch ohne wirksamen Schallschutz stehen viele von ihnen auf dem Spiel. Mit dieser Förderung setzen wir ein Zeichen dafür, dass wir diese Räume erhalten und ihre Zukunft sichern wollen.“

Christian Ordon, Geschäftsführer der LiveMusikKommission, sagt: „Mit dem Pilotprogramm können wir endlich ein drängendes Problem der Livelandschaft auf Bundesebene angehen. Unsere Mitgliederbefragungen zeigen regelmäßig großen Bedarf im Bereich Schallschutz, sodass wir davon ausgehen, dass der Andrang hoch sein wird und eine Verstetigung und ein Ausbau des Programms im Anschluss an die Pilotphase naheliegend.“

Dossier Kulturschutzgebiete: Sammlung und Kommentierung von Vorschlägen zur Umsetzung des Bestandsschutzes für Musikclubs

LiveKomm bittet um fachliches Feedback und Anmerkungen bis zum 15.1.2026

Viele bestehende Musikclubs sind durch Schallbeschwerden oder die geltende baurechtliche Praxis von Verdrängungen bedroht, insbesondere bei heranrückender Wohnbebauung. Der Wohnungsbau-Turbo der Bundesregierung droht diese Herausforderung noch weiter zu verschärfen. 

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD findet sich erstmals der Begriff „Kulturschutzgebiete“ in einem Regierungsprogramm und zielt auf den Bestandsschutz von Clubs als kulturelle Orte. Unklar bleibt bislang, wie die Umsetzung in der regulatorischen Praxis erfolgen soll. 

Mit dem LiveKomm-Dossier „Kulturschutzgebiete (V1.0)“ sollen konkrete Impulse zum Vorhaben gesammelt und eingebracht werden. Ausgangspunkt bildet eine Analyse der Beschlüsse zur Einrichtung einer kommunalen Kulturschutzzone in Köln-Ehrenfeld.

Klar ersichtlich wird, dass es für eine einheitliche verwaltungsrechtlichen Praxis einer Vorgabe vom Verordnungsgeber auf Bundesebene bedarf. Auch ein bundesweites Club/Kultur-Kataster zur Identifikation und Verortung von kulturellen Räumen scheint aus LiveKomm-Sicht unabdingbar. So könnten u.a. auch bestehende Kulturstätten mit nahender Wohnbebauung in Einklang gebracht und Bestandsschutz ermöglicht werden.

Die LiveKomm AG Kulturraumschutz ruft dazu auf, sich bis zum 15.1.2026 daran zu beteiligen, eigene Positionen, Ideen und kritische Stimmen zum jüngst veröffentlichen Dossier „Kulturschutzgebiete“  (siehe: hier; https://www.livemusikkommission.de/dossier-kulturschutzgebiete-vorschlaege-zur-umsetzung-des-bestandsschutzes-fuer-musikclubs/) einzureichen.

Erwünscht ist ein vielfältiger Rücklauf: Egal ob juristisch, verwaltungsrechtlich auf Bezirks/Kommunal-/Landesebene, politischer, stadtplanerischer oder kultureller Perspektive (u.a. von Clubbetreibenden). Die Einsendungen können formlos (in Aufbau und Länge) an kommunikation@livekomm.org erfolgen.

Einsendende stimmen zu, dass die Absender*innen in einer Einreichungsliste namentlich angeführt und die Inhalte mit Quellenangaben veröffentlicht werden.

Die LiveKomm steht in Kontakt mit dem BMWSB, um im Anschluss eine noch gehaltvollere Version mit dem Team von Bundesbauministerin Verena Hubertz zu besprechen.

Es wäre ein starkes Signal für die Innovationskraft in Deutschland, wenn sich darüber neue Instrumente für einen Kulturraumschutz finden und auf Bundesebene implementieren ließen.

Wir freuen uns daher auf Kommentare und Anpassungsvorschläge zum Dossier, um gemeinsam als Branche einen substantiellen Beitrag zum politischen Prozess leisten zu können. Eine umfängliche juristische Prüfung der bisherigen Vorschläge auf Machbarkeit steht noch aus.

#clubsAREculture

Pressemitteilung – „Bau-Turbo“: Gesetzgeber verpasst Chance für wirksamen Kulturraumschutz für Clubkultur

In der vergangenen Woche wurde auf Bundesebene der „Bau-Turbo“ verabschiedet: Das Gesetz konzentriert sich auf den schnellen und unkomplizierten Wohnungsbau, doch auch die Bedarfe der Club- und Festivallandschaft sollten Eingang finden. Die Szene steht seit Jahren aufgrund zunehmender Schließungen und Verdrängung von Musikspielstätten durch Schallkonflikte unter Druck. Die Gesetzgebung wirkt hier unausgereift und nicht konsequent.

Hamburg, den 16. Oktober 2025 – Schon früh hatte die LiveKomm, der Bundesverband der Clubs und Festivals, in einer Kommentierung erhebliche Risiken für die deutsche Club- und Livemusiklandschaft herausgearbeitet und kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine verbindlichen Schutzmaßnahmen für bestehende kulturelle Infrastrukturen beinhalte. Nach der Beschlussfassung hat die LiveKomm eine fachliche Einordnung verfasst.  

Zwar sind den Kommunen künftig bei Bebauungsplanverfahren mit heranrückender Wohnbebauung Abweichungen von den Schallschutzbestimmungen gestattet und „bestimmte Werte zum Schutz vor Geräuschimmissionen“ nun zulässig. Jedoch muss dieses Vorgehen stets städtebaulich begründet werden. 

Die Änderungen beziehen sich zudem lediglich auf das Bauplanungsrecht – also auf die Aufstellung und Auslegung von Bebauungsplänen. Die „TA Lärm“ selbst bleibt in anderen Bereichen (z. B. für Clubs, Veranstaltungen, Industrieanlagen im laufenden Betrieb) unverändert gültig. 

Das Gesetz regelt zwar die Ausnahmefälle, wenn ein Gericht den B-Plan für ungültig erklärt – ein Problem nicht nur für die Musikspielstätten, sondern auch für den Wohnungsbau, der dann auf der Basis falscher Bebauungspläne erfolgt wäre. Eine Schutzregelung bei heranrückenden Wohnungsbau ohne B-Planverfahren fehlt. 

Und obwohl durch das Gesetz künftig Bauherr/innen und Gemeinden die Kosten für nachträgliche Schallminderungen tragen, werden die Neuregelungen nur in Ausnahmefällen bestehende Clubs wirksam schützen.

Der Gesetzgeber hat die Chance verpasst, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das grundsätzlich die Verantwortungen für Schallschutz denen auferlegt, die Wohnungen durch Nachverdichtung neben schon existierenden, schallerzeugenden Betrieben bauen wollen. 

Thore Debor, stellv. Vorsitzender der LiveKomm: „Leider enttäuscht der Bau-Turbo sehr. Der Gesetzgeber wälzt die Verantwortung auf die Kommunen ab – ohne dabei Schutzmechanismen im Verfahren näher zu regeln. In der Praxis wird sich die Lage der Spielstätten eher verschärfen. Moderne Stadtplanung, die Wohnen, Arbeiten und Kultur miteinander in einer echten gemischten Stadt, entsprechend der immer wieder herausgestellten Neuen Leipziger Charta, verbindet, wird so nicht möglich. Die fehlenden Instrumente für einen Kulturraumschutz sollten spätestens mit der angekündigten, großen Novelle des Baugesetzbuches beschlossen werden.”

LiveKomm warnt eindringlich vor kultureller Abrissbirne

Stellungnahme des Bundesverbands der Musikspielstätten zum Referentenentwurf des „Bau-Turbo“

Die LiveMusikKommission e.V. (kurz LiveKomm) – der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland – erkennt im aktuellen Referentenentwurf des „Bau-Turbo“-Gesetzes erhebliche Risiken für die deutsche Club- und Livemusiklandschaft. Während die LiveKomm die Notwendigkeit von mehr bezahlbarem Wohnraum ebenfalls anerkennt, warnt der Verband vor den unbeabsichtigten Folgen der geplanten Flexibilisierungen: der systematischen Verdrängung kultureller Orte durch die heranrückende Wohnbebauung.

„Vor vier Jahren einigten sich die demokratischen Parteien im Bundestag fraktionsübergreifend darauf, Clubs als Kulturorte anzuerkennen. Der damit verbundene gesetzgeberische Auftrag wurde von den verantwortlichen Ministerien nur schleppend an- und aufgenommen. Wir fordern die Bundesregierung auf, in den laufenden Gesetzgebungsprozess verbindliche Schutzregelungen für kulturelle Orte einzubeziehen. Lebenswerte Städte bestehen nicht nur aus Wohnraum – wir brauchen Lösungen, um die lebendige Club- und Festivalszene im Bau-Turbo nicht zu verlieren“, so Iris Hinze, Sprecherin der AG Kulturraumschutz der LiveKomm.

Der aktuelle Entwurf zum „Bau-Turbo“ verschärft die problematische Situation: Die geplanten Änderungen in § 246e sowie die Ausnahmen nach §§ 31 und 34 BauGB schaffen zwar neue städtebauliche Spielräume für schnelleren Wohnungsbau, enthalten jedoch keine verbindlichen Schutzmaßnahmen für bestehende kulturelle Infrastrukturen.

Ein wirksamer Schutz der kulturellen Infrastrukturen ist unbedingt erforderlich. Die positiven Effekte des Entwurfs für das kulturelle Leben hängen maßgeblich davon ab, wie Kommunen die neuen Spielräume nutzen – und ob sie bei der Wohnraumentwicklung Rücksicht auf existierende Kulturorte nehmen.

Kernforderungen der LiveKomm:

1. Integration des Agent-of-Change-Prinzips in das Baugesetzbuch

2. Verstetigung eines Bundesschallschutzprogramms mit 40 Millionen Euro jährlich

3. Novellierung der Baunutzungsverordnung zur Anerkennung von Clubs als kulturelle Orte

4. Verlegung der Schallmesspunkte bei Wohngebäuden mit Schallschutzmaßnahmen nach innen und keine Zuordnung von Schallimmissionen durch An- und Abreise der Gäste zu Veranstaltungsbetrieben

5. Einbindung der LiveKomm im Rahmen einer Verbändeanhörung

Zur Erläuterung im Einzelnen:

Die vorgesehene Flexibilisierung im Umgang mit der TA Lärm, etwa durch ihre Ausweisung als Orientierungshilfe, begrüßt die LiveKomm grundsätzlich. Zugleich ersetzt dies keine klare rechtliche Absicherung kultureller Nutzung. Ohne verbindliche Vorkehrungen droht eine einseitige Gewichtung zugunsten des Schallschutzes bei Wohnnutzung – zu Lasten kultureller Vielfalt und urbaner Attraktivität.

Schallimmissionen durch An- und Abreise der Gäste sollen nicht mehr den Veranstaltungsbetrieben zugeordnet werden, da diese eine wichtige soziale, kulturelle und wirtschaftliche Funktion erfüllen und durch die aktuelle Regelung in den sich immer weiter verdichteten Innenstädten unter Existenzdruck geraten. Zudem ist die Verlegung des Messpunktes bei Wohngebäuden mit verpflichtenden Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster wie das HafenCity Fenster) nach innen erstrebenswert.

Die LiveKomm fordert die sofortige Integration des bewährten „Agent-of-Change“-Prinzips in das deutsche Baugesetzbuch. Dieses international erprobte Instrument – bereits angewendet in hochverdichteten Städten wie London, Melbourne und Amsterdam – stellt sicher, dass neue Nutzungen sich an den kulturellen Bestand anpassen müssen, nicht umgekehrt.

Konkret bedeutet das Agent-of-Change-Prinzip:

  • Wer in die Nähe einer bestehenden Musikspielstätte zieht oder baut, ist für die angemessenen, baulichen Schutzmaßnahmen verantwortlich
  • Schallschutzfenster, angepasste Grundrisse (z.B. Ausrichtung der Schlafzimmer) und technische Lärmminderung werden zur Pflicht für Neubauten
  • Bestehende kulturelle Orte genießen verbindlichen Bestandsschutz

Musikspielstätten sind zentrale kulturelle und soziale Treffpunkte. Ihre langfristige Existenz in den Städten muss gesichert werden. Dürftig und rücksichtslos geplante, heranrückende Wohnbebauung ist eine der größten städtebaulichen Problemfelder für bestehende Musikspielstätten, da sie häufig in Arealen angesiedelt sind, in denen ruhebedürftige Wohneinheiten bislang weit entfernt liegen.

Die Novelle des BauGB sollte genutzt werden, um stadtverträgliches Wachstum und kulturelle Vielfalt gemeinsam als Basis erfolgreicher, vielfältig gemischter Städte umzusetzen, wie die Neue Leipziger Charta hervorhebt. Eine klare gesetzliche Verankerung des Bestandsschutzes für kulturelle Infrastrukturen wäre ein bedeutender Schritt in diese Richtung.

Ein wichtiger Baustein ist bereits vorbereitet: Das geplante Pilotprojekt für ein Bundesschallschutzprogramm mit 3 Millionen Euro in zwei Jahren steht in den Startlöchern und kann – wie das sehr erfolgreiche Berliner Vorbild des „Schallschutzfonds“ –  aufzeigen, dass wirksamer Schallschutz in verdichteten Städten möglich ist. Die LiveKomm fordert einen möglichst umgehenden Start des Programms und eine dauerhafte Verstetigung mit mindestens 40 Millionen Euro jährlich im Haushalt, um dem bundesweiten Bedarf gerecht zu werden.

Erste erfolgreiche Modelle in Berlin und Köln zeigen: Gezielte Schallschutzförderung und die planungsrechtliche Berücksichtigung bestehender Kulturorte löst Nachbarschaftskonflikte konstruktiv, nachhaltig und erhält die kulturelle Vielfalt in unseren städtischen Gesellschaften anstatt sie zu Fall und zum Verschwinden zu bringen.

Zudem ist mit dem „Bau-Turbo“ die überfällige Novellierung der Baunutzungsverordnung endlich umzusetzen, um Musikclubs mit nachweisbar kulturellem Bezug als kulturelle Anlagen einzustufen. Seit zwei Bundesregierungen ist dieses Vorhaben nicht realisiert.

Die LiveKomm macht deutlich: Eine moderne, zeitgemäße Stadtentwicklung im 21. Jahrhundert muss Wohnen und Kulturleben funktionsfähig zusammendenken. Nur so können Städte langfristig lebendig, vielfältig, attraktiv und sozial ausgewogen bleiben.

Investitionsstau abbauen: Live-Branche entwickelt Unterstützungsprogramme und Initiativen inmitten der Transformation

Clubs und Festivals unter immensem Kostendruck können entlastet werden dazu braucht es jetzt den politischen Rückenwind

Die LiveKomm, der Bundesverband der Musikspielstätten, begrüßt die zügige Zusammensetzung einer neuen Regierung. Damit verknüpfen wir als Branchenverband die Hoffnung auf eine vollständige gesetzliche Berücksichtigung von Musikclubs als Kulturorte und Wirtschaftsfaktor, die seit zwei Legislaturperioden umgesetzt werden soll. Insbesondere setzt die LiveKomm auf politische Unterstützung wichtiger Eigeninitiativen der Branche, die darauf abzielen, die existenziell bedrohliche Situation der Club- und Festivallandschaft zu verbessern. Denn trotz beeindruckender wirtschaftlicher Zahlen des Live Entertainments krankt der Motor der Liveszene, die kleinen Musikspielstätten, unter strukturellen Defiziten und stark gestiegenem Kostendruck.

Hamburg/Berlin, 13.05.2025 – Die Live Entertainment-Branche ist mit über 115 Millionen verkauften Tickets, einem jährlichen Gesamtumsatz von rund 6 Milliarden Euro und 70.000 Beschäftigten die wirtschaftliche Basis der drittgrößten Musikwirtschaft der Welt. Ihre Strahlkraft ist immens: Allein für den Tourismus ergeben sich durch sie jährlich 11,7 Mrd. Euro Umsatz. Die touristische Attraktivität etwa von Ballungszentren wie Berlin oder Hamburg ist primär ihrem vielfältigen Kulturangebot zu verdanken. (Vgl. Musikwirtschaftsstudie 2024)

Entscheidend für das Funktionieren der Livemusik-Branche ist der „Circle of Live“: Kleinen Künstler*innen, Nachwuchs und Experimenten kann eine Bühne geboten werden, weil die Einnahmen aus größeren Live-Veranstaltungen die Defizite dieser oft schlechter besuchten Konzerte kompensieren. So werden auf den kleinen Bühnen die Stars von morgen geformt. Jedoch ist der verfügbare finanzielle Spielraum seit jeher hier sehr klein, denn die durchschnittliche Umsatzrendite im Clubbereich liegt bei nur 3%. Der hohe Kostendruck durch immer höhere Mieten, mehr Ausgaben für Energie u.v.m. bedroht den „Circle of Live“ und lässt den Livesektor als Motor der Musikwirtschaft stark schwächeln. Dies gefährdet die Nachwuchsarbeit sowie die kulturelle Vielfalt in Deutschland und Europa.

Um diese Entwicklung zu ändern, bleiben die Förderprogramme für Musikclubs und Festivals der Initiative Musik wichtig; doch bemüht sich die Branche auch, mit eigenen Konzepten die Lage zu verbessern. Drei zentrale Maßnahmen seien nachfolgend benannt.

Mit kostenneutralem Investitionsfonds die energetische Nachhaltigkeit fördern

Durch Investitionen in ökologische Nachhaltigkeit lässt sich zugleich der akute Kostendruck absenken. Die Ausgaben für Energie sind eine sehr wichtige Stellschraube, insbesondere für kleine Spielstätten bis zu einer Kapazität von 200 Personen: Diese haben einen deutlich höheren Stromverbrauch pro qm bzw. pro Person im Verhältnis zu den durchgeführten Veranstaltungen. Das bedeutet: Der Kostendruck ist hier klar höher. Kleine Musikspielstätten zahlen aktuell das 3- bis 4-fache an Energiekosten im Vergleich zu größeren Venues.

Geholfen wäre Clubs und Festivals allerdings nur dann, wenn sie energieffizienter werden könnten, etwa durch bessere Dämmung u.ä. Um solche Investitionen in Effizienz zu ermöglichen, schlägt die LiveKomm einen Fonds zur Realisierung investiver Maßnahmen in die ökologische Nachhaltigkeit vor. Die Umsetzung könnte in Form eines revolvierenden Investition-Kreditprogramms des Bundes erfolgen, wie bspw. der Bildungskredit. Das Kreditprogramm soll Investitionen ermöglichen und sich aus eingesparten Kosten langfristig refinanzieren.

Der Bedarf ist groß: Über 74% der Clubs und 54% der Festivals gaben in einer aktuellen Mitgliederbefragung des Bundesverbandes LiveKomm (insgesamt 750 Mitglieder) zum Thema an, gerne zukünftig in energieeffiziente Maßnahmen für die ökologische Transformation investieren zu wollen, sofern die Möglichkeiten dafür vorhanden seien.

Spielstätten fehlen Eigenmittel für Investitionen, übliche Förderprogramme sind unpassend. Ein niedrigschwelliges Programm ist nötig. Bei 250.000 Euro pro Einrichtung und 500 teilnehmenden Clubs/Festivals über zehn Jahre benötigt der revolvierende Investitionsfonds beim Wirtschaftsministerium 1,5 Millionen Euro jährlich. Nach zehn Jahren wird er selbsttragend. Insgesamt sind über den Zehn-Jahres-Zeitraum 125 Millionen Euro im Bundeshaushalt erforderlich, die durch das Kreditmodell dauerhaft erhalten bleiben.

Bundesschallschutzprogramm schützt bestehende Musikspielstätten, befriedet nachweislich und spart Kosten

Bereits Anfang des Jahres sollte das Bundesschallschutzprogramm als Pilotprojekt starten, nachdem der Vorreiter Berlin seit Jahren mit dem Instrument hervorragende Erfahrungen aufzeigen kann. Drei Millionen Euro sind seitens des BMWSB im Jahr 2025 für Maßnahmen zur Eindämmung von Schallemissionen vorgesehen. Die bereits budgetierte Summe sollte möglichst zügig über die Initiative Musik zur Verfügung stehen, um in einem ersten Schritt aufzuzeigen, wie entsprechende Investitionen in Dämmung oder moderne Noise Cancelling-Anlagen dabei helfen, Nachbarschaftskonflikte zu reduzieren. Dies ist eine der effektivsten Investitionen in den wirksamen Schutz bestehender Clubs und Festivals – und würde zudem zur Kosteneinsparung beitragen, denn bessere Schalldämmung geht zumeist mit höherer Energieeffizienz einher. 

Live Music Fund: Langfristige Stabilisierung der Livebranche durch gemeinschaftliche Abgabe

Flankierend zu den beiden o.g. Initiativen arbeitet die Bundesstiftung LiveKultur mit dem Live Music Fund analog zu den erfolgreichen Modellen Beispielen aus Frankreich und UK an einem branchenweiten, innovativen Finanzierungsmodell, in dessen Rahmen Ticketanbieter, Veranstalter und Livemusik-Akteure einen gemeinschaftlichen Beitrag zur Finanzierung der Live-Branche leisten. Dies erfolgt über eine Abgabe pro Ticketverkauf, die direkt in den Live Music Fund fließt. Zusätzlich könnten Veranstalter*innen und Künstler*innen bei großen Arena-Shows weitere Spenden tätigen. Mit diesen Geldern sollen gezielt Projekte und Maßnahmen finanziert werden, die zur Zukunftssicherung der Livemusikbranche beitragen und den „Circle of Live“ stützen und erhalten. Schwerpunkt der Förderungen sind Ausbildung, Qualitätssicherung, Nachhaltigkeit und Nachwuchsförderung innerhalb der Livebranche. Förderprogramme für Grassroot Venues, eine Erst-Tourneeförderung, Festivalförderung und eine Veranstaltungsversicherung sind in Vorbereitung.

Mankel Brinkmann, Vorsitzender der LiveKomm: “Die Livebranche hat sich stets durch ihre Innovationskraft ausgezeichnet und gezeigt, dass sie selbst unter schwierigsten Bedingungen die Fähigkeit besitzt, sich neu aufzustellen und weiterzuentwickeln. Auch in der aktuellen Phase der Transformation stehen zahlreiche Programme und Brancheninitiativen bereit, die mit gezielter staatlicher Unterstützung – durch Rückhalt und moderate Investitionen – rasch Wirkung entfalten könnten.”

Wie weiter mit den Clubgeräuschen?

EIN LAGEBILD ZUR DEBATTE UM DEN KULTURSCHALL DES LIVEKOMM AK KULTURRAUMSCHUTZ

Die aktuell in einer novellierten Form der TA-Lärm vorgesehene Experimentierklausel (siehe Referentenentwurf des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz – BMUV) hat nach Einschätzungen der LiveKomm durch weitreichende Einschränkungen so gut wie keine Auswirkungen für bestehende Musikclubs.

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