Zwischen Anerkennung und Benachteiligung: Warum die Kulturförderung Clubs und Festivals neu denken muss

LiveKomm fordert die Einberufung eines „Live-Gipfels“, um über faire Rahmenbedingungen für Pop- und Livemusikkultur zu sprechen

Hamburg, 26.08.2026 – Der aktuelle Entwurf des Bundeskulturhaushalts 2027 sowie die Entwicklungen in den Landes- und kommunalen Haushalten verdeutlichen das strukturelle Ungleichgewicht, das seit jeher die deutsche Kulturlandschaft prägt. Während existentielle Fördermittel der Popkultur wie etwa der Festivalförderfonds gekürzt werden sollen (geplant ist eine Halbierung auf 2 Millionen Euro), dürfen die Bayreuther Festspiele mit einem Aufwuchs von 4,2 Millionen Euro auf 5,2 Millionen Euro planen. Die Konzentration auf die Förderung kultureller Leuchttürme lässt vermuten, dass der Kulturstaatsminister noch immer nicht erkennt, auf welchem Fundament diese stehen und welche Rolle die Popmusik in Deutschland tatsächlich spielt.

Wenn Kulturstaatsminister Weimer in Interviews den größten Kulturhaushalt bejubelt, den es je in der Bundesrepublik gab, ignoriert er dabei, dass popkulturellen Orte mit vergleichsweise geringen öffentlichen Mitteln einen großen Teil der kulturellen, Nachwuchsförderung und regionalen Wertschöpfung tragen und das Livemusik-Events im Jahr 2025 knapp 75 Millionen Besucher*innen verzeichnen konnten (GEMA Song Economy, 2026).

Gleichzeitig zeigt der letzte „Relevanzmonitor Kultur“ der Bertelsmann Stiftung (2025) eine aufschlussreiche Diskrepanz: Zwar wollen 91 Prozent der Bevölkerung Theaterangebote für kommende Generationen erhalten, doch vier von fünf Befragten haben klassische Kulturangebote im vergangenen Jahr gar nicht besucht. 35 Prozent waren noch nie in einem klassischen Konzert oder einer Opernaufführung. Die Hochkultur genießt abstrakten gesellschaftlichen Rückhalt, wird aber von der großen Mehrheit nicht genutzt.

Dieser Realität trägt der Regierungsentwurf 2027 nicht Rechnung. Denn die zentrale Pop- und Livemusikprogrammen des Bundes, darunter der Festivalförderfonds, der Amateurmusikfonds, das Reeperbahn Festival und die Initiative Musik, stehen zusammen circa 31 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Summe, die allein ein Theater in einer mittelgroßen Kommune in Deutschland erhält. Auf Bundesebene entspricht das, angesichts des aktuellen Kulturhaushalts von 2,36 Milliarden Euro nach derzeitiger Haushaltslage schätzungsweise gerade einmal 1,3% des Kulturetats der Bundesregierung, und das, obwohl in dieser Summe bereits die Soziokultur und der Jazz mitgerechnet sind. Stattdessen werden Förderprogramme die u.a. auf den Nachwuchs oder den Erhalt von Spielstätten setzen (z.B. Bundesschallschutzprogramm) auf den Stand der Vorjahre zurückgesetzt oder eingestellt, obwohl der Bedarf aufgrund veränderter Kosten- um Umsatzstrukturen größer ist als je zuvor.

Warum insbesondere die Popkultur überproportionale Kürzungen zu verzeichnen hat, bleibt politisch unbeantwortet. Wie groß der Bedarf innerhalb der Szene ist, zeigen die aktuellen Zahlen:

  • 74 Prozent der Clubs in Berlin sehen sich zunehmend auf öffentliche Förderung angewiesen. Tatsächlich macht Förderung jedoch nur 2 Prozent des Umsatzes aus. (Quelle: Clubstudie der Berliner Clubcommission, 2026)
  • 95 Prozent der befragten Clubs sehen ohne strukturelle Verbesserungen die langfristige Existenz vieler Spielstätten gefährdet. (Quelle: Clubstudie der Berliner Clubcommission)
  • Während Mega-Events boomen, ist das Segment der kleinsten Konzerte (bis 500 Personen) das einzige, das gegenüber dem Vergleichsjahr 2019 einen Besuchendenrückgang von -5,7 Prozentverzeichnet – trotz nahezu gleichbleibender Veranstaltungszahl. (Quelle: GEMA Song Economy)
  • Nach Berechnungen des Deutschen Musikinformationszentrums wird jede Theaterkarte an öffentlich finanzierten Häusern in Deutschland mit durchschnittlich rund 191 Euro pro Besuch subventioniert. (Quelle: Quelle Deutsches Musikinformationszentrum) Demgegenüber erhalten Livemusikveranstaltungen im Pop‑ und Clubbereich in der Regel keine institutionelle Grundförderung und finanzieren sich überwiegend aus Ticket‑ und Gastronomieerlösen; der laufende Zuschuss pro Ticket liegt dort faktisch bei null Euro.
  • Die Förderprogramme der Initiative Musik sind dagegen seit Jahren massiv überzeichnet (Quelle: LiveMusikKommission)

Der internationale Vergleich zeigt: Es geht auch anders

Der Kulturstaatsminister verweist in Gesprächen gern darauf, dass andere Länder „größer“ denken. Hierzu lohnt ein Blick auf die aktuellen Entwicklungen in Großbritannien: Dort soll unter dem neuen Premier Burnham als eine der ersten Maßnahmen die Gewerbesteuer unter anderem für Livemusik-Venues gesenkt und 30 Millionen Pfund zusätzlich in die lokale Musikindustrie investiert werden. Zudem steht mit dem LiveLineFunds ein brancheninternes Förderinstrument zur Verfügung, in dessen Rahmen bei Großveranstaltungen 1 Pfund pro Ticket an Grassroots-Venues zurückfließt. Möglich wurde dies vornehmlich durch starke politische Rückendeckung und gezielten Branchenappellen.

Auch in Deutschland befindet sich mit dem Live Music Fund Germany der Bundesstiftung LiveKultur ein solcher Fonds im Aufbau. Er erhält jedoch bislang nicht die politische Unterstützung, die er gemäß der Branchensituation verdient. Würden zudem staatliche Kultur-Einrichtungen verpflichtet oder zumindest angehalten, sich bei popkulturellen Veranstaltungen an einem solchen Fonds zu beteiligen, ließe sich das strukturelle Ungleichgewicht der Förderlandschaft deutlich reduzieren. Bei einem „Club Euro“ pro Ticket hätten allein die Adele-Konzertabende im Jahr 2024 auf dem Gelände der Münchner Messe rund 730.000 € Investitionsmittel für den Strukturerhalt erbracht.

Was jetzt gefordert ist:

  1. Den Anteil des Kulturetats für die Popularmusikförderung auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene signifikant zu erhöhen (den Forderungen der LiveMusikKommission entsprechend).
  2. Analog zur Deutschen Tourismusstrategie einen ressortübergreifenden ‚Nationalen Maßnahmenplan LiveKultur‘ zu entwickeln, der verbindliche Ziele, konkrete Förderinstrumente und klare Zuständigkeiten für den Erhalt und die Stärkung der Livemusikspielstätten, Clubs und Festivals in Deutschland festschreibt. Diese Strategie soll zeitnah auf einem Live-Gipfel mit Einbeziehung der jeweiligen Live-Verbände erarbeitet werden.
  3. Die Fortführung des von der Einstellung bedrohten Bundesschallschutzprogramms über das Bundesbauministerium.
  4. Die Etablierung einer Sonderabgabe für die Livemusikbranche zu prüfen: Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat bestätigt, dass eine solche staatliche Abgabe – analog zur Filmförderung – rechtlich möglich ist. Insbesondere international agierenden Ticketing-Unternehmen sollte eine freiwillige Beteiligung am Live Music Fund nahegelegt werden. Andernfalls müsste eine Zwangsabgabe eingeführt werden. (Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags(2026) „Livemusikveranstalter in Deutschland“ Aktenzeichen WD 1 – 3000 – 007/26, WD 3 – 3000 – 060-26, WD 4 – 3000 – 039/26)

Zudem sollten geförderte Einrichtungen der Hochkultur über den Live Music Fund Germany zu einem Beitrag zum Erhalt der Popkulturlandschaft in ihrer Breite verpflichtet bzw. motiviert werden.

  • Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Abstimmung mit den Ländern ein bundesweit einheitliches Bescheinigungsverfahren nach § 4 Nr. 20a und 20b UStG für Musikclubs und Livemusikspielstätten zu etablieren (unabhängig von ihrer Rechtsform), welches die kulturelle Gleichstellung mit Theatern und öffentlichen Bühnen regelt.

Dialog statt Monolog

Die Politik sollte den Dialog mit Vertreter*innen der Live- und Popkultur intensivieren. Die LiveKomm schlägt daher vor, im Rahmen eines Live-Gipfels die Herausforderungen des Livemusikbereichs in den Fokus zu rücken und einen Maßnahmenplan zu verabschieden. Schließlich ist dieser Bereich nach dem großflächigen Ausfall von Tonträgererlösen inzwischen die zuletzt verbliebene relevante Einkunftsquelle für Künstler*innen. Die Themen drängen, daher sollte ein Live-Gipfel bis Ende Oktober stattfinden.

Pressemitteilung – Clubkultur im Baurecht: Der große Durchbruch ist greifbar, jetzt ist das Parlament am Zug

Musikclubs waren im deutschen Baurecht bislang nur in wenigen Gebietskategorien grundsätzlich zulässig – selbst in Industriegebieten nicht. Der Gesetzesentwurf zur Baurechtsreform könnte dies ändern und die prekäre Lage der Musikspielstätten insgesamt verbessern. Jedoch bedarf es für den großen Wurf einiger entscheidender Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

Der Bundesverband LiveMusikKommission (LiveKomm) erkennt im gestrigen Kabinettsbeschluss zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts wertvolle Anpassungen und setzt für eine baurechtliche Behandlung von Musikclubs zugleich auf weitere Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

In verschiedenen Stellungnahmen zum Referentenentwurf skizzierte eine Allianz aus Deutscher Musikrat, Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) und LiveKomm relevante Handlungsbedarfe, die vom Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen (BMWSB) im Gesetzesentwurf in Teilen aufgegriffen wurden.

Neben verbesserten Gebietszulässigkeiten in urbanen, Gewerbe- und Industriegebieten, sind nun zusätzlich auch Ansiedlungen in dörflichen Wohngebieten ausnahmsweise vorgesehen. Zudem enthält der Regierungsentwurf leicht präzisere und konsistentere Formulierungen, was für die spätere Auslegung durch Kommunen und Gerichte hilfreich sein kann.

Das BMWSB sieht Musikclubs jedoch weiterhin nicht zugehörig zur Kategorie „Anlagen für kulturelle Zwecke“, wie Theater, Opern oder Konzerthäuser, sondern strebt mit einer eigenen Nutzungskategorie eine neue, rechtliche Sonderrolle an. Damit verfolgt die Verwaltung weiterhin nicht dem bekundeten Willen des Verordnungsgebers und ignoriert die Kulturentwicklung. Im Entschließungsantrag aus dem Jahr 2021 forderte der Deutsche Bundestag fraktionsübergreifend, dass die Baunutzungsverordnung dahingehend angepasst wird, dass „Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden“.

Thore Debor, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbands LiveKomm kommentiert: „Wir stehen für die Clubkultur in Deutschland kurz vor einem historischen Moment. Erstmals werden Musikclubs im Bundesbaurecht gesondert ausgeführt. Damit erfolgt eine überfällige Abgrenzung zu Vergnügungsstätten. Es gilt, diese einmalige Chance für spürbare Effekte in der Stadtentwicklung zu nutzen und im weiteren Gesetzgebungsverfahren weiter vorhandene Verbesserungspotenziale zu erzielen“ und appelliert insbesondere an die baupolitischen Sprecher*innen der Regierungsfraktionen.

Die LiveKomm-Arbeitsgruppe Kulturraumschutz sieht in der Reformdebatte weiterhin erforderliche Anpassungs- und Ergänzungsbedarfe: 

  • Einstufung von Musikclubs als Anlagen kultureller Zwecke
  • Weitere Begriffsschärfungen im Begründungstext 
  • Erweiterungen der Gebietszulässigkeiten, insbesondere eine ausnahmsweise Zulässigkeit in allgemeinen Wohngebieten 
  • Fortführung und Ausweitung des Bundesschallschutzprogramms  
  • die gesetzliche Verankerung zur Einführung eines Bundes-Club/Kultur-Katasters zur Lokalisierung schon bestehender Clubkultur in der Planung (Ergänzung des § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB) und die Berücksichtigung eines entsprechenden Bundesprojekts zum Strukturaufbau im Haushalt  
  • Zudem ist weiterhin kein Gesetzesvorhaben zur Anpassung der Schallregularien und TA Lärm in Sicht. Hier bedarf es u.a. einer Positionierung des Bundesumweltministers Carsten Schneider und der weiteren Überarbeitung der 1968 entworfenen Richtlinie. Ohne diese Schritte sind weitere Konflikte und unnötige Schließungen von Clubs zu erwarten.

Dossier Kulturschutzgebiete: Sammlung und Kommentierung von Vorschlägen zur Umsetzung des Bestandsschutzes für Musikclubs

LiveKomm bittet um fachliches Feedback und Anmerkungen bis zum 15.1.2026

Viele bestehende Musikclubs sind durch Schallbeschwerden oder die geltende baurechtliche Praxis von Verdrängungen bedroht, insbesondere bei heranrückender Wohnbebauung. Der Wohnungsbau-Turbo der Bundesregierung droht diese Herausforderung noch weiter zu verschärfen. 

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD findet sich erstmals der Begriff „Kulturschutzgebiete“ in einem Regierungsprogramm und zielt auf den Bestandsschutz von Clubs als kulturelle Orte. Unklar bleibt bislang, wie die Umsetzung in der regulatorischen Praxis erfolgen soll. 

Mit dem LiveKomm-Dossier „Kulturschutzgebiete (V1.0)“ sollen konkrete Impulse zum Vorhaben gesammelt und eingebracht werden. Ausgangspunkt bildet eine Analyse der Beschlüsse zur Einrichtung einer kommunalen Kulturschutzzone in Köln-Ehrenfeld.

Klar ersichtlich wird, dass es für eine einheitliche verwaltungsrechtlichen Praxis einer Vorgabe vom Verordnungsgeber auf Bundesebene bedarf. Auch ein bundesweites Club/Kultur-Kataster zur Identifikation und Verortung von kulturellen Räumen scheint aus LiveKomm-Sicht unabdingbar. So könnten u.a. auch bestehende Kulturstätten mit nahender Wohnbebauung in Einklang gebracht und Bestandsschutz ermöglicht werden.

Die LiveKomm AG Kulturraumschutz ruft dazu auf, sich bis zum 15.1.2026 daran zu beteiligen, eigene Positionen, Ideen und kritische Stimmen zum jüngst veröffentlichen Dossier „Kulturschutzgebiete“  (siehe: hier; https://www.livemusikkommission.de/dossier-kulturschutzgebiete-vorschlaege-zur-umsetzung-des-bestandsschutzes-fuer-musikclubs/) einzureichen.

Erwünscht ist ein vielfältiger Rücklauf: Egal ob juristisch, verwaltungsrechtlich auf Bezirks/Kommunal-/Landesebene, politischer, stadtplanerischer oder kultureller Perspektive (u.a. von Clubbetreibenden). Die Einsendungen können formlos (in Aufbau und Länge) an kommunikation@livekomm.org erfolgen.

Einsendende stimmen zu, dass die Absender*innen in einer Einreichungsliste namentlich angeführt und die Inhalte mit Quellenangaben veröffentlicht werden.

Die LiveKomm steht in Kontakt mit dem BMWSB, um im Anschluss eine noch gehaltvollere Version mit dem Team von Bundesbauministerin Verena Hubertz zu besprechen.

Es wäre ein starkes Signal für die Innovationskraft in Deutschland, wenn sich darüber neue Instrumente für einen Kulturraumschutz finden und auf Bundesebene implementieren ließen.

Wir freuen uns daher auf Kommentare und Anpassungsvorschläge zum Dossier, um gemeinsam als Branche einen substantiellen Beitrag zum politischen Prozess leisten zu können. Eine umfängliche juristische Prüfung der bisherigen Vorschläge auf Machbarkeit steht noch aus.

#clubsAREculture

Pressemitteilung – „Bau-Turbo“: Gesetzgeber verpasst Chance für wirksamen Kulturraumschutz für Clubkultur

In der vergangenen Woche wurde auf Bundesebene der „Bau-Turbo“ verabschiedet: Das Gesetz konzentriert sich auf den schnellen und unkomplizierten Wohnungsbau, doch auch die Bedarfe der Club- und Festivallandschaft sollten Eingang finden. Die Szene steht seit Jahren aufgrund zunehmender Schließungen und Verdrängung von Musikspielstätten durch Schallkonflikte unter Druck. Die Gesetzgebung wirkt hier unausgereift und nicht konsequent.

Hamburg, den 16. Oktober 2025 – Schon früh hatte die LiveKomm, der Bundesverband der Clubs und Festivals, in einer Kommentierung erhebliche Risiken für die deutsche Club- und Livemusiklandschaft herausgearbeitet und kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine verbindlichen Schutzmaßnahmen für bestehende kulturelle Infrastrukturen beinhalte. Nach der Beschlussfassung hat die LiveKomm eine fachliche Einordnung verfasst.  

Zwar sind den Kommunen künftig bei Bebauungsplanverfahren mit heranrückender Wohnbebauung Abweichungen von den Schallschutzbestimmungen gestattet und „bestimmte Werte zum Schutz vor Geräuschimmissionen“ nun zulässig. Jedoch muss dieses Vorgehen stets städtebaulich begründet werden. 

Die Änderungen beziehen sich zudem lediglich auf das Bauplanungsrecht – also auf die Aufstellung und Auslegung von Bebauungsplänen. Die „TA Lärm“ selbst bleibt in anderen Bereichen (z. B. für Clubs, Veranstaltungen, Industrieanlagen im laufenden Betrieb) unverändert gültig. 

Das Gesetz regelt zwar die Ausnahmefälle, wenn ein Gericht den B-Plan für ungültig erklärt – ein Problem nicht nur für die Musikspielstätten, sondern auch für den Wohnungsbau, der dann auf der Basis falscher Bebauungspläne erfolgt wäre. Eine Schutzregelung bei heranrückenden Wohnungsbau ohne B-Planverfahren fehlt. 

Und obwohl durch das Gesetz künftig Bauherr/innen und Gemeinden die Kosten für nachträgliche Schallminderungen tragen, werden die Neuregelungen nur in Ausnahmefällen bestehende Clubs wirksam schützen.

Der Gesetzgeber hat die Chance verpasst, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das grundsätzlich die Verantwortungen für Schallschutz denen auferlegt, die Wohnungen durch Nachverdichtung neben schon existierenden, schallerzeugenden Betrieben bauen wollen. 

Thore Debor, stellv. Vorsitzender der LiveKomm: „Leider enttäuscht der Bau-Turbo sehr. Der Gesetzgeber wälzt die Verantwortung auf die Kommunen ab – ohne dabei Schutzmechanismen im Verfahren näher zu regeln. In der Praxis wird sich die Lage der Spielstätten eher verschärfen. Moderne Stadtplanung, die Wohnen, Arbeiten und Kultur miteinander in einer echten gemischten Stadt, entsprechend der immer wieder herausgestellten Neuen Leipziger Charta, verbindet, wird so nicht möglich. Die fehlenden Instrumente für einen Kulturraumschutz sollten spätestens mit der angekündigten, großen Novelle des Baugesetzbuches beschlossen werden.”

LiveKomm warnt eindringlich vor kultureller Abrissbirne

Stellungnahme des Bundesverbands der Musikspielstätten zum Referentenentwurf des „Bau-Turbo“

Die LiveMusikKommission e.V. (kurz LiveKomm) – der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland – erkennt im aktuellen Referentenentwurf des „Bau-Turbo“-Gesetzes erhebliche Risiken für die deutsche Club- und Livemusiklandschaft. Während die LiveKomm die Notwendigkeit von mehr bezahlbarem Wohnraum ebenfalls anerkennt, warnt der Verband vor den unbeabsichtigten Folgen der geplanten Flexibilisierungen: der systematischen Verdrängung kultureller Orte durch die heranrückende Wohnbebauung.

„Vor vier Jahren einigten sich die demokratischen Parteien im Bundestag fraktionsübergreifend darauf, Clubs als Kulturorte anzuerkennen. Der damit verbundene gesetzgeberische Auftrag wurde von den verantwortlichen Ministerien nur schleppend an- und aufgenommen. Wir fordern die Bundesregierung auf, in den laufenden Gesetzgebungsprozess verbindliche Schutzregelungen für kulturelle Orte einzubeziehen. Lebenswerte Städte bestehen nicht nur aus Wohnraum – wir brauchen Lösungen, um die lebendige Club- und Festivalszene im Bau-Turbo nicht zu verlieren“, so Iris Hinze, Sprecherin der AG Kulturraumschutz der LiveKomm.

Der aktuelle Entwurf zum „Bau-Turbo“ verschärft die problematische Situation: Die geplanten Änderungen in § 246e sowie die Ausnahmen nach §§ 31 und 34 BauGB schaffen zwar neue städtebauliche Spielräume für schnelleren Wohnungsbau, enthalten jedoch keine verbindlichen Schutzmaßnahmen für bestehende kulturelle Infrastrukturen.

Ein wirksamer Schutz der kulturellen Infrastrukturen ist unbedingt erforderlich. Die positiven Effekte des Entwurfs für das kulturelle Leben hängen maßgeblich davon ab, wie Kommunen die neuen Spielräume nutzen – und ob sie bei der Wohnraumentwicklung Rücksicht auf existierende Kulturorte nehmen.

Kernforderungen der LiveKomm:

1. Integration des Agent-of-Change-Prinzips in das Baugesetzbuch

2. Verstetigung eines Bundesschallschutzprogramms mit 40 Millionen Euro jährlich

3. Novellierung der Baunutzungsverordnung zur Anerkennung von Clubs als kulturelle Orte

4. Verlegung der Schallmesspunkte bei Wohngebäuden mit Schallschutzmaßnahmen nach innen und keine Zuordnung von Schallimmissionen durch An- und Abreise der Gäste zu Veranstaltungsbetrieben

5. Einbindung der LiveKomm im Rahmen einer Verbändeanhörung

Zur Erläuterung im Einzelnen:

Die vorgesehene Flexibilisierung im Umgang mit der TA Lärm, etwa durch ihre Ausweisung als Orientierungshilfe, begrüßt die LiveKomm grundsätzlich. Zugleich ersetzt dies keine klare rechtliche Absicherung kultureller Nutzung. Ohne verbindliche Vorkehrungen droht eine einseitige Gewichtung zugunsten des Schallschutzes bei Wohnnutzung – zu Lasten kultureller Vielfalt und urbaner Attraktivität.

Schallimmissionen durch An- und Abreise der Gäste sollen nicht mehr den Veranstaltungsbetrieben zugeordnet werden, da diese eine wichtige soziale, kulturelle und wirtschaftliche Funktion erfüllen und durch die aktuelle Regelung in den sich immer weiter verdichteten Innenstädten unter Existenzdruck geraten. Zudem ist die Verlegung des Messpunktes bei Wohngebäuden mit verpflichtenden Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster wie das HafenCity Fenster) nach innen erstrebenswert.

Die LiveKomm fordert die sofortige Integration des bewährten „Agent-of-Change“-Prinzips in das deutsche Baugesetzbuch. Dieses international erprobte Instrument – bereits angewendet in hochverdichteten Städten wie London, Melbourne und Amsterdam – stellt sicher, dass neue Nutzungen sich an den kulturellen Bestand anpassen müssen, nicht umgekehrt.

Konkret bedeutet das Agent-of-Change-Prinzip:

  • Wer in die Nähe einer bestehenden Musikspielstätte zieht oder baut, ist für die angemessenen, baulichen Schutzmaßnahmen verantwortlich
  • Schallschutzfenster, angepasste Grundrisse (z.B. Ausrichtung der Schlafzimmer) und technische Lärmminderung werden zur Pflicht für Neubauten
  • Bestehende kulturelle Orte genießen verbindlichen Bestandsschutz

Musikspielstätten sind zentrale kulturelle und soziale Treffpunkte. Ihre langfristige Existenz in den Städten muss gesichert werden. Dürftig und rücksichtslos geplante, heranrückende Wohnbebauung ist eine der größten städtebaulichen Problemfelder für bestehende Musikspielstätten, da sie häufig in Arealen angesiedelt sind, in denen ruhebedürftige Wohneinheiten bislang weit entfernt liegen.

Die Novelle des BauGB sollte genutzt werden, um stadtverträgliches Wachstum und kulturelle Vielfalt gemeinsam als Basis erfolgreicher, vielfältig gemischter Städte umzusetzen, wie die Neue Leipziger Charta hervorhebt. Eine klare gesetzliche Verankerung des Bestandsschutzes für kulturelle Infrastrukturen wäre ein bedeutender Schritt in diese Richtung.

Ein wichtiger Baustein ist bereits vorbereitet: Das geplante Pilotprojekt für ein Bundesschallschutzprogramm mit 3 Millionen Euro in zwei Jahren steht in den Startlöchern und kann – wie das sehr erfolgreiche Berliner Vorbild des „Schallschutzfonds“ –  aufzeigen, dass wirksamer Schallschutz in verdichteten Städten möglich ist. Die LiveKomm fordert einen möglichst umgehenden Start des Programms und eine dauerhafte Verstetigung mit mindestens 40 Millionen Euro jährlich im Haushalt, um dem bundesweiten Bedarf gerecht zu werden.

Erste erfolgreiche Modelle in Berlin und Köln zeigen: Gezielte Schallschutzförderung und die planungsrechtliche Berücksichtigung bestehender Kulturorte löst Nachbarschaftskonflikte konstruktiv, nachhaltig und erhält die kulturelle Vielfalt in unseren städtischen Gesellschaften anstatt sie zu Fall und zum Verschwinden zu bringen.

Zudem ist mit dem „Bau-Turbo“ die überfällige Novellierung der Baunutzungsverordnung endlich umzusetzen, um Musikclubs mit nachweisbar kulturellem Bezug als kulturelle Anlagen einzustufen. Seit zwei Bundesregierungen ist dieses Vorhaben nicht realisiert.

Die LiveKomm macht deutlich: Eine moderne, zeitgemäße Stadtentwicklung im 21. Jahrhundert muss Wohnen und Kulturleben funktionsfähig zusammendenken. Nur so können Städte langfristig lebendig, vielfältig, attraktiv und sozial ausgewogen bleiben.

Clubs als Kulturorte: Auch vier Jahre nach der parlamentarischen Weichenstellung fehlen entsprechende Reformen

Musikclubs warten noch immer auf die entscheidende Umsetzung des Entschließungsantrags des Dt. Bundestags vom 7. Mai 2021: Es bedarf dringend der Novellierung von TA Lärm und BauNVO sowie des Ausbaus und der Verstetigung von Förderprogrammen.

Am 7. Mai 2025 jährt sich das Datum, an dem der Deutsche Bundestag per Entschließungsantrag Clubs als Kulturorte einstufte, bereits zum vierten Mal. In diesen zurückliegenden Jahren vollzog sich ein langsamer Verwaltungsprozess, der unter anderem in der Reformierung der Schallschutzbestimmungen sowie der Baunutzungsverordnung hätte münden sollen. Die neue Regierung sollte diese Fäden schnellstmöglich wieder aufgreifen, um ihrem im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Anspruch gerecht zu werden, Clubs als kulturelle Institutionen gesetzlich zu berücksichtigen. Bestenfalls geschieht dies in jeweils separaten Verfahren.

Vor vier Jahren einigten sich die demokratischen Parteien im Bundestag fraktionsübergreifend darauf, Clubs als Kulturorte anzuerkennen. Der damit verbundene gesetzgeberische Auftrag wurde von den verantwortlichen Ministerien allerdings nur schleppend an- und aufgenommen. Im Zuge der politischen Arbeit der LiveKomm, des Bundesverbands der Musikspielstätten, und begleitet von der Öffentlichkeitskampagne „clubsAREculture“, wurden erst im Sommer 2024 mit entsprechenden Referentenentwürfen Reformbestrebungen sichtbar. Zuletzt lagen sowohl für die TA Lärm, die den Schallschutz regelt, sowie für die Baunutzungsverordnung Ansätze zur Novellierung vor – im Falle der BauNVO gelangte ein Gesetzesentwurf noch im September 2024 zu einer ersten Lesung in den Bundestag.

Mit dem Ende der Ampelregierung ist es nun an der neuen Koalition, diese Fäden wieder aufzugreifen und die gesetzliche Basis für moderne Stadtentwicklung und ein Miteinander von Kultur und Wohnen zu schaffen. Einen solchen Reformanspruch formulieren CDU/CSU und SPD auch in ihrem Koalitionsvertrag. Dort findet sich u.a. folgende Passage: „Wir setzen uns für die Initiative Musik und andere bundesgeförderte Initiativen für die Förderung der Musikwirtschaft und der Popkultur ein. Es braucht „Kulturschutzgebiete“, in denen Bestandsschutz gilt und Clubs als Kulturorte durch die Baunutzungsverordnung anerkannt und in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) berücksichtigt werden“. An anderer Stelle heißt es: „Programme zur Modernisierung von Bahnhöfen, zur Schaffung von Barrierefreiheit und zum Lärmschutz werden fortgesetzt.“

Vor diesem Hintergrund fordert die LiveKomm:

1. Anerkennung des kulturellen Bezugs von Clubs und Livemusikspielstätten innerhalb der BauNVO

Die LiveKomm fordert eine zügige Anpassung der Baunutzungsverordnung, in der Musikclubs mit nachweisbar kulturellem Bezug als Anlagen kultureller Zwecke eingestuft werden. Wenn diese Forderung nicht umsetzbar ist, sollte der Weg einer gesonderten Gebäudekategorie Musikclub mindestens einen besseren Bestandsschutz und eine Erweiterung der Spielräume für die künftige Ansiedlung von Musikclubs beinhalten. Dem Bundesratsbeschluss (Drucksache 436/24) entsprechend sollte eine ausnahmsweise Zulässigkeit in allgemeinen Wohngebieten und eine grundsätzliche Zulässigkeit in Gewerbegebieten vorgesehen werden. Zudem sollte das Gesetzesvorhaben eine Definition von Musikclubs mit kulturellem Bezug beinhalten.

2. Umsteuern beim Bundesimmissionsschutzgesetz & Schallschutzprogramm verstetigen

Es gilt, künftig eine regulatorische Unterscheidung zwischen Industrie- und Gewerbelärm (TA Lärm) und Kulturschall einzuführen, um den Anforderungen kultureller Einrichtungen gerecht zu werden. Dabei gilt es u.a. sicherzustellen, dass die Einstufung von Verhaltenslärm des Publikums im öffentlichen Raum eine angemessene Berücksichtigung kultureller Aktivitäten ermöglicht. Eine Arbeitsgruppe aus UMK, BMK, WMK und KMK sollte eingerichtet werden, um neue Schallregularien zu formulieren und eine kulturelle Stadtentwicklung gezielt voranzutreiben. Es gilt, das Bundesschallschutzprogramm im BMWSB zu verstetigen und mit einer auskömmlichen Finanzierung von mindestens 20 Millionen Euro pro Jahr auszustatten, um Nutzungskonflikte zwischen kulturellen Orten und Nachbarschaften nachhaltig zu lösen.

Mit der Kulturschallverordnung (V3) hat die LiveKomm auf Basis juristischer Expertise durch die Berliner Kanzlei Härting einen Vorschlag für die Neuregelung des Schallschutzes auf Bundesebene eingebracht.

Bei der Umsetzung gesetzlicher Reformen steht die LiveKomm den zuständigen Ministerien, wie schon in der Vergangenheit, gerne als Partnerin zur Verfügung.

Iris Hinze, Sprecherin der AG Kulturraumschutz der LiveKomm: „Die neue Regierung will laut Koalitionsvertrag Clubs als Kulturorte schützen und würdigen. Wir fordern von der neuen Koalition daher, auf Beschlüsse auch zügig Taten folgen zu lassen: BauNVO und TA Lärm müssen vorrangig und separat, notfalls außerhalb gebündelter Gesetzespakete, angepackt werden. Reformen sind schon länger als vier Jahre überfällig – die Schallschutz-Bestimmungen z.B. wurden für den clubrelevanten Bereich seit 1968 nicht angepasst.“

Pressemitteilung: Neufassung der Lärmschutz-Bestimmungen – Expert*innen drängen auf Nachbesserung des Gesetzesentwurfs

Sachverständige und Branchenvertreter*innen sind sich im Fachgespräch einig: Die geplante Neufassung der TA Lärm ist keine substantielle Verbesserung des völlig veralteten Regelwerks.

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Wie weiter mit den Clubgeräuschen?

EIN LAGEBILD ZUR DEBATTE UM DEN KULTURSCHALL DES LIVEKOMM AK KULTURRAUMSCHUTZ

Die aktuell in einer novellierten Form der TA-Lärm vorgesehene Experimentierklausel (siehe Referentenentwurf des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz – BMUV) hat nach Einschätzungen der LiveKomm durch weitreichende Einschränkungen so gut wie keine Auswirkungen für bestehende Musikclubs.

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Pressemitteilung – Novellierung des Baurechts: Wohin mit den Musikclubs?

Der Referentenentwurf zur neuen Baunutzungsverordnung liegt vor – der Bundesverband der Musikspielstätten LiveKomm kritisiert die darin geplante Novellierung im Rahmen der Verbändeanhörung

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat den ersten Entwurf für eine überarbeitete Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorgelegt. Neben einem generellen „Turbo“ für schnelleres Bauen beinhaltet dieser auch eine Neuregulierung für Musikclubs.

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Zusammenfassung der LiveKomm-Stellungnahme zum Novellierungsentwurf der BauNVO

Der Entwurf zur Novellierung der BauNVO wird aus Sicht der LiveKomm dem parlamentarischen Willen nicht gerecht: Der Deutsche Bundestag fordert im Entschließungsantrag vom Mai 2021 parteiübergreifend durch alle demokratischen Fraktionen unter Punkt 9., “dass die Bundesregierung die Baunutzungsverordnung dahingehend anpasst, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden”.

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