Pressemitteilung: Neufassung der Lärmschutz-Bestimmungen – Expert*innen drängen auf Nachbesserung des Gesetzesentwurfs

Sachverständige und Branchenvertreter*innen sind sich im Fachgespräch einig: Die geplante Neufassung der TA Lärm ist keine substantielle Verbesserung des völlig veralteten Regelwerks.

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Wie weiter mit den Clubgeräuschen?

EIN LAGEBILD ZUR DEBATTE UM DEN KULTURSCHALL DES LIVEKOMM AK KULTURRAUMSCHUTZ

Die aktuell in einer novellierten Form der TA-Lärm vorgesehene Experimentierklausel (siehe Referentenentwurf des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz – BMUV) hat nach Einschätzungen der LiveKomm durch weitreichende Einschränkungen so gut wie keine Auswirkungen für bestehende Musikclubs.

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Pressemitteilung – Novellierung des Baurechts: Wohin mit den Musikclubs?

Der Referentenentwurf zur neuen Baunutzungsverordnung liegt vor – der Bundesverband der Musikspielstätten LiveKomm kritisiert die darin geplante Novellierung im Rahmen der Verbändeanhörung

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat den ersten Entwurf für eine überarbeitete Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorgelegt. Neben einem generellen „Turbo“ für schnelleres Bauen beinhaltet dieser auch eine Neuregulierung für Musikclubs.

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Zusammenfassung der LiveKomm-Stellungnahme zum Novellierungsentwurf der BauNVO

Der Entwurf zur Novellierung der BauNVO wird aus Sicht der LiveKomm dem parlamentarischen Willen nicht gerecht: Der Deutsche Bundestag fordert im Entschließungsantrag vom Mai 2021 parteiübergreifend durch alle demokratischen Fraktionen unter Punkt 9., “dass die Bundesregierung die Baunutzungsverordnung dahingehend anpasst, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden”.

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Pressemitteilung: Kaum Bewegung beim Lärmschutz

Referentenentwurf zur TA Lärm liegt vor # LiveKomm verfasst Stellungnahme # Verbände und Bundesländer können bis zum 21. Juni Positionen einreichen

Der vorgelegte Entwurf einer Lärmschutznovelle verpasst das Ziel, Kultur zu schützen und moderne Stadtentwicklung zu fördern. Bauprojekten werden zusätzliche Hürden gesetzt, für bestehende Kulturorte gibt es keine nennenswerten Verbesserungen. Die mancherorts minimal angehobenen Dezibelgrenzen werden in städtischen Gebieten allein schon durch Verkehrsgeräusche überschritten. Überdies wird die komplizierte Neuregelung in der Praxis kaum Anwendung finden.

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Pressemeldung: Bundespolitik und Clubszene treffen sich in Berlin

Verbände und Politiker:innen unterstreichen die Forderung nach zeitgemäßen Gesetzesänderungen im Schallschutz- und Baurecht


Nachdem die Berliner Technokultur durch die Kultusministerkonferenz als immaterielles Kulturerbe anerkannt wurde, kämpft die Club- und Livekultur weiter um die kulturelle Anerkennung und sucht dafür den Austausch mit der Bundespolitik. Abgeordnete der Bundestagsfraktionen B90/ DIE GRÜNEN, CDU/CSU und SPD, sowie der Gruppe DIE LINKE betonten den Wert der Club- und Livekultur in einer anregenden Podiumsdiskussion und sprachen ihre Unterstützung aus.

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Die Leipziger Distillery muss schließen – große #clubsAREculture-Kundgebung am 29.5.2023

Die LiveKomm fordert eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Clubkultur

Die Distillery in Leipzig muss ihre Türen am derzeitigen Standort zum 31. Mai 2023 endgültig schließen. Der Traditionsclub ist Verdrängungsprozessen zum Opfer gefallen, die sich deutschlandweit vollziehen. Die Politik muss dem entgegenwirken – und hat in diesem Jahr mit zwei Bundesrats-Entscheidungen die einmalige Möglichkeit, einen ersten, wichtigen Schritt in diese Richtung zu machen.

Hamburg, 16.5.2023 – Trotz jahrelangen politischen Kampfes und einiger vielversprechender Beschlüsse des Leipziger Stadtrates ist es nicht gelungen, die Schließung der Distillery am aktuellen Standort abzuwenden und somit Belange der Kultur gegenüber finanziellen Interessen von Immobilienprojektentwicklern durchzusetzen. (Mehr zum Hintergrund und den Entwicklungen: Pressekit der Distillery)

Dies zeigt, dass die Instrumente zum Schutz der Clubkultur bei Weitem nicht ausreichen und dringend politische und gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich sind.

Voraussichtlich noch im laufenden Jahr gibt es die politische Gelegenheit, wichtige Verbesserungen vorzunehmen: Die TA Lärm und die Baunutzungsverordnung sollen entsprechend des Koalitionsvertrags novelliert werden. Diese Entscheidungen sind im Bundesrat zustimmungspflichtig, weswegen zusätzlich zur Ressortabstimmung auch eine Länderbeteiligung erforderlich ist.

Dies hat die LiveKomm zum Anlass genommen, ein überarbeitetes Forderungspapier zur kulturellen Stadtentwicklung zu verfassen, in dem 15 Handlungsfelder skizziert wurden.

Um die Diskussionen zu schärfen, befindet sich seitens der LiveKomm derzeit zudem ein konkreter Entwurf für eine Kulturschallverordnung in der Erstellung. Diese sieht vor, Kulturgeräusche nicht länger mit Industrie- und Gewerbelärm gleichzusetzen.

Für die Club- und Festivalkultur wären derartige Schritte – speziell nach den herausfordernden Corona-Jahren – ein bedeutsames Signal aus der Bundespolitik in die Kommunen, dass die Anliegen dieser Kultursparte vermehrt registriert und der Rechtsrahmen verbessert wird.

Kundgebung unter dem Motto #clubsAREculture am Pfingstmontag

Die Distillery wird mit einer Kundgebung vor dem Club am Pfingstmontag die politischen Forderungen der Clubszene unter der Headline #clubsAREculture lautstark mit Musik zum Ausdruck zu bringen.

Die Distillery fordert an der Seite der LiveKomm konkret:

1. Eine zügige Umsetzung des Beschlusses des Bundestages vom 04. Mai 2021, insbesondere die Anpassung der Baunutzungsverordnung, wonach Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellem Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden.

2. Die Einführung einer Kulturschallverordnung entsprechend den Zielen aus dem Koalitionsvertrag („Die TA-Lärm werden wir modernisieren und an die geänderten Lebensverhältnisse in den Innenstädten anpassen, um Zielkonflikte zwischen Lärmschutz und heranrückender Wohnbebauung aufzulösen.“)

3. Die Erarbeitung eines Kulturraumschutzgesetzes, welches Kulturorte erhält bzw. bei Verdrängung die Investoren verpflichtet, für entsprechenden Ausgleich zu sorgen und sich insbesondere an den Kosten zu beteiligen.

4. Die Einführung eines Bundes-Schallschutzprogrammes, um Kulturorte finanziell bei Maßnahmen zur Schalldämmung zu unterstützen und damit Zielkonflikte zu vermeiden. Synergieeffekte mit dem Klimaschutz sind zu erwarten.

Links:

https://www.clubsareculture.de/

Für alle, die sich für den Erhalt von Clubkultur einsetzen und informieren wollen, sei der clubsAREculture-Listserver empfohlen. Per Mail informiert die Allianz #clubsAREculture über aktuelle Entwicklungen. Einträge zum Listserver sind hier möglich:

https://lists.ccc-ffm.de/postorius/lists/clubsareculture.lists.ccc-ffm.de/

Pressekit:

https://www.dropbox.com/sh/iert2i5bzcxsykl/AADvRVBlM3fg8A2viCWVOTXva?dl=0