LiveKomm unterstützt die Position des BDKV
In einer ausführlichen Stellungnahme kritisiert der BDKV, unterstützt durch die LiveKomm, die gesetzlich vorgesehenen Mindesthonorare für Künstler*innen in der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft:
Die Kultusministerkonferenz, eine Arbeitsgruppe des Deutschen Musikrats, ver.di oder auch der Deutsche Kulturrat führen mit vielen Akteur:innen innerhalb und außerhalb der Musik- und Kulturszene einen als revolutionär bezeichneten Diskurs um die Einführung von Basishonoraren für freischaffende Künstler:innen. Insgesamt begrüßen wir das Vorhaben, die Arbeitsbedingungen von selbstständigen Künstler:innen zu verbessern und schließen uns der Forderung nach fairer Entlohnung grundsätzlich an.
Für die Konzert- und Veranstaltungswirtschaft inklusive der öffentlichen Veranstaltenden wird die aktuelle Debatte um Basishonorare derzeit jedoch zu kurzsichtig geführt, indem sie die (privat-)wirtschaftlichen Wertschöpfungsprozesse ebenso wenig in den Blick nimmt wie die Folgen für die Gesamtheit der Veranstaltungsbranche, für die Vielfalt der Kultur oder die gesellschaftlichen Auswirkungen.
Aus einem in guter Absicht geführten Vorhaben kann deshalb ein folgenschwerer Schaden für Kultur und Gesellschaft werden – diese Revolution fräße ihre Kinder!
Das vollständige Statement zum Download: https://www.livemusikkommission.de/wordpress/wp-content/uploads/2024/02/BDKV_Stellungnahme-Mindesthonorare_2024.01.31.pdf