Aktuell versendet die GEMA bundesweit an Clubs modifizierte Rechnungen zur Lizenzierung von Hintergrundmusik.
Für nur 50 € zusätzlich wird den Clubs und Gastronomen die Nutzung von 500 Titeln z.B. via Notebookeinspielung angeboten. Damit versucht die GEMA Fakten zu schaffen, die auch den Tarif VR-Ö tangieren, mit dem die GEMA von DJs eine zusätzliche Lizenzgebühr fordert, z.B. für legal erworbene Downloads, die von Notebooks abgespielt werden. Dabei wurde der VR-Ö-Tarif unlängst von der GEMA als Ersatz für den Laptop-Zuschlag (Vervielfältigungsgebühr) bei Spielstätten (30 % bzw. 50 %) ins Leben gerufen und soll lt. Verwertungsgesellschaft von den DJs gezahlt werden.
Die LiveKomm erklärt hierzu, dass sie dieser GEMA-Forderung (wie bereits in einer ersten Stellungnahme im April 2013) prinzipiell widerspricht und stattdessen ein Moratorium fordert, bis die Politik ein unabhängiges Rechtsgutachten zur Legitimität dieser doppelten Verwertungsgebühr auf legal digital erworbene und vom DJ-Notebook aufgeführte Titel vorlegt.
Nach LiveKomm-Meinung bezahlt ein DJ beim Download eine GEMA-Lizenz für die Privatnutzung eines Titels, vergleichbar mit dem Kauf eines physischen Tonträgers. Wird dieser Titel bei einer Veranstaltung aufgeführt, bezahlt der Veranstalter die Aufführungsrechte. „Eine zusätzliche Abgabe für DJs/Clubs auf Downloads, die von einem Notebook abgespielt werden ist weder zeitgemäß noch rechtens,“ so Olaf Möller, Sprecher der LiveKomm.
Würde der gleiche Titel bei der gleichen Veranstaltung von einer physischen CD abgespielt, wäre dieser Vorgang durch die übliche Aufführungslizenz abgegolten. Das Notebook hat aber den Plattenspieler vielfach technisch abgelöst. Es wird Zeit, dass auch die GEMA im 21. Jahrhundert ankommt. Das modifiziert und unseres Erachtens rechtlich anzuzweifelnde GEMA-Lizenzangebot stellt eine Doppellizenzierung dar und macht aus Sicht der LiveKomm keinerlei Sinn – weder für die Clubs noch die DJs.