Rückblick auf den Musikwirtschaftsgipfel: LiveKomm setzt Kulturraumschutz auf die Agenda

  • Forderung nach Einführung des „Agent of Change Prinzip“ ins Baurecht wurde von den Anwesenden als „besonders gut für das Gemeinwohl“ gewählt
  • Vertreter von Bündnis 90 /Die Grünen forderten Unterstützung bei den Anliegen der LiveMusikKommission e.V., kurz LiveKomm

(Pressemitteilung vom 21.06.2018)

Am 14. Juni bündelten in Berlin erstmals die 15 wichtigsten Verbände der Musikbranche ihre Positionen und stellten ihre Forderungen zur Diskussion. Eröffnet wurde der erste Musikwirtschaftsgipfel von Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters, die als Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Veranstaltung auch finanziell förderte.

Neben den bestimmenden Themenfeldern der Konferenz, wie der „Regulierung von Online-Plattformen“ oder „Steuern und Abgaben“, konnte auch die LiveKomm die Gelegenheit nutzen, ihre Forderungen in den Sessions „Förderung“ sowie „Umwelt & Infrastruktur“ zu präsentieren und im Anschluss mit Vertretern der Bundespolitik und Wissenschaft zu diskutieren.

Die Forderungen zum Thema „Förderung“ wurden vom 1. Vorsitzenden der LiveKomm, Karsten Schölermann, wie folgt präsentiert:

  1. Die Aufstockung des Spielstättenprogrammpreises „APPLAUS“ auf 5 Millionen Euro pro Jahr um weiterhin die künstlerische Qualität der Programme in den Spielstätten zu erhöhen und weiterhin die kulturelle Vielfalt zu sichern.
  2. Der Ausbau und die Weiterführung der Clubförderprogramme („Technische Erneuerungs- & Sanierungsbedarfe“ sowie die „Digitalisierung der Aufführungstechnik“) um den internationalen Standards („Wettbewerbsfähigkeit“) der deutschen Musikspielstätten zu erhalten. Hierfür wurde seitens Schölermann ein Sanierungs- und Ausstattungsfonds von 5 Mio. pro Jahr vorgeschlagen.
  3. Als Abstimmungsthema wählte der erste Vorsitzende der LiveKomm das Thema „Grassroot Förderung“, welches Kleinstkonzertförderungen „100 € Künstlerzuschuss & 100 € Clubzuschuss für jedes Kleinstkonzert in Deutschland“

In der Session „Umwelt & Infrastruktur“ präsentierte Thore Debor, Geschäftsführer des Clubkombinats Hamburg e.V. und Sprecher der AG Kulturraumschutz die folgenden drei Forderungen:

  1. Die LiveKomm fordert das „Agent of Change Prinzip“ im Städtebau. Dieses sieht vor, dass heranrückende Neubebauung für erforderlichen Lärmschutz selbst sorgen muss. Ausschlaggebend war dafür die Situation, dass in der Gebietskategorie „urbanes Mischgebiet“ der Grenzwert in den Nachtstunden bei 45 dB(A) nicht erhöht wurde. Diese Regelung stellte keine Verbesserungen für Musikspielstätten dar. Vorbild ist hier die Kampagne der britischen Interesseninitiative „Music Venue Trust“, welche den präsentierten Lösungsansatz aufmerksamkeitswirksam und erfolgreich in die britischen Parlamente zur Abstimmung gebracht hat.
  2. Die Einführung eines Sonderrechts „Musik“ in das im Bundesbaurecht, womit Emissionen von Musikclubs und Festivals mit Sport- und Kinderlärm gleichsetzt werden. Hintergrund ist hier, dass der so genannte „Freizeitlärm“ von Sportanlagen durch Freizeit- und Jugendnutzungen gesetzlich privilegiert ist und ein Sonderrecht erhalten hat. Emissionen, die durch Kultureinrichtungen entstehen, sind nach Ansicht der LiveKomm kein Lärm, sondern ein Stück Lebensqualität.
  3. Die Aufnahme der LiveKomm in das Kuratorium für Nationalen Stadtentwicklungspolitik. Als symbolischer Auftakt wäre die Aufnahme des Bundesverbandes in das Kuratorium zur „Nationalen Stadtentwicklungspolitik“ ein erster sichtbarer Schritt. Denn bisher ist in diesem Gremium kein Vertreter von Kulturbetrieben/Spielstätten vorhanden.  Dabei sind es u.a. diese Räume, die den Motor für Stadtentwicklung bilden.

Besonders erfreulich war die Unterstützung bei den Kulturraumschutz-Forderungen seitens Renate Künast und Erhard Grundl (Bündnis 90 /Die Grünen). Beide Bundespolitiker hatten es geschafft, der Expertendiskussion beizuwohnen und sich mit Prof. Thorsten Wissmann (Fachhochschule Erfurt) über die Forderungen zum Schutz von Musikspielstätten auszutauschen. Die Expertenrunde und das anwesende Publikum sprachen sich dafür aus, dass das Thema die größte Chance auf Realisierung hat. Auch bei der Frage nach dem Nutzen für das Gemeinwohl, sprachen sich alle Beteiligten für die Einführung des „Agent of Change-Prinzip“ zum Schutz von Kulturbetrieben aus.

Karsten Schölermann: Für uns zeichnet sich nach dieser großartigen Veranstaltung ab, dass wir weiterhin geschlossen in unseren Positionen vorgehen müssen (und wollen), um die Bedarfe der Musikbranche in Deutschland erfolgreich zu vertreten. Die Popular-Musik, und da zählen wir den Jazz hinzu, braucht einfach eine stärkere Lobby. Hier geht es nicht nur darum, wirtschaftliche Vorteile bei der Politik zu erwirken, sondern einen modernen Kulturbegriff bei den Entscheidern zu platzieren und die gesellschaftspolitischen Aufgaben herauszustellen. Von der musikalische Früherziehung, der sozialen Absicherung von KünstlerInnen und Kreativen, der Inklusion von allen gesellschaftlichen Gruppen, der Stärkung der Kultur im ländlichen Raum bis hin zum Erhalt und die Förderung von sozialen Orten und Netzwerken – alle diese Themen lassen sich nicht in einem Ministerium bearbeiten.“

Thore Debor: „Als Club-Verband registrieren wir zunehmend Lärmbeschwerden von AnwohnerInnen, insbesondere in Ausgehvierteln und fragen uns somit, wo in Zeiten des Immobilienbooms die Orte für Live-Musik noch Raum finden, wenn durch die Nachverdichtung schnell Lärmschutzinvestitionen in 6-stelliger Größenordnung die Normalität werden. Dass das vorgestellte „Agent of Change Prinzip“ auch von den anwesenden Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Musikwirtschaft auch als „besonders wichtig für das Gemeinwohl“ erkannt wurde, bestätigt uns in unserem Anliegen.“

Der Musikwirtschaftsgipfel wurde gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und durch die Initiative Musik gGmbH. Die Konferenz entstand auf Anregung des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft und wurde zudem getragen vom Bundesverband Musikindustrie, von dem Bundesverband Musiktechnologie, dem Bundesverband Popularmusik, dem Deutschen Komponistenverband, dem Deutschen Textdichter-Verband, dem Deutschen Musikverleger-Verband, dem Europäischen Verband der Veranstaltungs-Centren, von der GEMA, der GVL, der LiveMusikKommission, der Society of Music Merchants, der Union Deutscher Jazzmusiker, vom Verband der Deutschen Konzertdirektionen sowie von dem Verband unabhängiger Musikunternehmen.

Der 1. Musikwirtschaftsgipfel (Beilage des Tagesspiegels vom 21.06.2018)

„LiveKomm mit Gipfeltreffen zufrieden“ (Musikwoche online, 22.06.2018)