Pressemitteilung – Kulturhaushalt 2026: Mehr Förderung für Festivals, kein Lichtblick für Clubs

Der Festivalförderfonds wird aufgestockt, die Clubs dagegen nicht berücksichtigt

In der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2026 lag den Koalitionären nach eigener Aussage die freie Szene „besonders am Herzen“. Die LiveMusikKommission (kurz LiveKomm) begrüßt als Bundesverband der Musikspielstätten die beschlossene Aufstockung des Festivalförderfonds, ist jedoch in großer Sorge über die mangelnde Finanzierung der Clublandschaft. Die aktuelle Verbandserhebung der LiveKomm aus dem Herbst 2025 bestätigt das bestehende Meinungsbild und zeigt, dass die zunehmend existenziell bedrohlichen Kostenentwicklungen für die Kulturbetriebe kritische Zustände erreichen.

Mit dem Bundeshaushalt 2026 wurde eine Aufstockung des Festivalförderfonds um zusätzliche zwei Millionen Euro beschlossen. Diese Maßnahme ist aus Sicht der Liveszene dankenswert und notwendig, denn der Fonds hilft dabei, die breite und vielfältige Festivallandschaft finanziell aufzufangen. Angesichts großer Belastungen, insbesondere bei den Produktionskosten, ist diese Verdopplung ein Segen.

Jedoch leiden die knapp 2.000 Musikclubs in Deutschland unter den gleichen Kostenentwicklungen. Die LiveKomm hatte in den Gesprächen im politischen Raum vielmals auf die massive Überzeichnung der bisherigen Clubförderprogramme bei der Initiative Musik hingewiesen, welche für die Jahre 2024/2025 mit insgesamt lediglich 1,9 Millionen Euro ausgestattet waren.

In den letzten Jahren meldeten die LiveKomm-Mitglieder beständig außerordentliche Preissteigerungen in praktisch allen betrieblichen Bereichen – seien es Mieten, Security- oder Energiekosten. So geben im aktuellen Club- und Festival-Monitoring des Verbands 64 % der Musikspielstätten an, stark unter den Kostenentwicklungen zu leiden.

Die Hälfte der Clubs (51 %) muss aus wirtschaftlichen Gründen Veranstaltungen absagen.

Unter diesen Vorzeichen ist es wenig verwunderlich, dass ein großer Teil der Musikspielstätten im Zuge der Erhebung angab, künftig nicht auf Fördergelder verzichten zu können: In den kommenden zwölf Monaten brauchen 70 % von ihnen staatliche Fördermittel, um ihren Betrieb zu halten.

Clubs und Festivals sind Begegnungsstätten und mit ihrem vielfältigen Publikum und Künstler*innen Orte gelebter Demokratie. Gerade angesichts des Erstarkens rechtsextremer Strömungen in Deutschland sind sie derzeit wichtiger als je zuvor.

Mankel Brinkmann, Vorsitzender der LiveKomm: „Angesichts der aktuell angespannten Haushaltslage ist die Aufstockung des Festivalförderfonds ein großer Erfolg. Allerdings bedauern wir, dass die große Koalition nur einen Teil der angeschlagenen Livebranche gesehen und die Clubs hier nicht mitgedacht hat. Wir hätten angesichts der gegenwärtigen gesellschaftspolitischen Situation sowie der wirtschaftlichen Herausforderungen unserer Betriebe den dringend notwendigen Ausbau der Unterstützung begrüßt und sind daher enttäuscht.”

Schallschutz darf ab 2027 kein Experiment mehr bleiben

Das 2024 ins Leben gerufene Schallschutzprogramm wurde bislang nicht für eine nachhaltige Finanzierung vorgesehen. In dessen Rahmen sollen Musikspielstätten in die Lage versetzt werden, bestehende Konflikte mit Anwohnenden zu minimieren. Im Rahmen eines Pilotprojekts, dessen Finanzierung über das Bundesbauministerium zunächst nur bis 2026 gesichert ist, wird demnächst der erste Schritt mit einer Handvoll Clubs und Festivals vollzogen. Die LiveKomm appellierte in den letzten Wochen und Monaten an die Regierungskoalition, die nahtlose Fortsetzung des Programms in den künftigen Haushalten vorzusehen, um Kultur und Wohnen im Sinne einer zeitgemäßen und zukunftsgerichteten Stadtentwicklung besser miteinander in Einklang zu bringen.

Pamela Schobeß, politische Sprecherin der LiveKomm: „Der gezielte Schallschutz für Musikclubs und Festivals muss weiterhin eine zentrale Rolle in den stadtplanerischen Überlegungen von Bund, Ländern und Kommunen spielen. Nach den Entscheidungen der Bereinigungssitzung regen wir an zu prüfen, ob hierfür künftig Mittel aus der bestehenden Städtebauförderung oder anderen Budgets im Bauministerium eingesetzt werden können.“