Pressemitteilung – „Bau-Turbo“: Gesetzgeber verpasst Chance für wirksamen Kulturraumschutz für Clubkultur

In der vergangenen Woche wurde auf Bundesebene der „Bau-Turbo“ verabschiedet: Das Gesetz konzentriert sich auf den schnellen und unkomplizierten Wohnungsbau, doch auch die Bedarfe der Club- und Festivallandschaft sollten Eingang finden. Die Szene steht seit Jahren aufgrund zunehmender Schließungen und Verdrängung von Musikspielstätten durch Schallkonflikte unter Druck. Die Gesetzgebung wirkt hier unausgereift und nicht konsequent.

Hamburg, den 16. Oktober 2025 – Schon früh hatte die LiveKomm, der Bundesverband der Clubs und Festivals, in einer Kommentierung erhebliche Risiken für die deutsche Club- und Livemusiklandschaft herausgearbeitet und kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine verbindlichen Schutzmaßnahmen für bestehende kulturelle Infrastrukturen beinhalte. Nach der Beschlussfassung hat die LiveKomm eine fachliche Einordnung verfasst.  

Zwar sind den Kommunen künftig bei Bebauungsplanverfahren mit heranrückender Wohnbebauung Abweichungen von den Schallschutzbestimmungen gestattet und „bestimmte Werte zum Schutz vor Geräuschimmissionen“ nun zulässig. Jedoch muss dieses Vorgehen stets städtebaulich begründet werden. 

Die Änderungen beziehen sich zudem lediglich auf das Bauplanungsrecht – also auf die Aufstellung und Auslegung von Bebauungsplänen. Die „TA Lärm“ selbst bleibt in anderen Bereichen (z. B. für Clubs, Veranstaltungen, Industrieanlagen im laufenden Betrieb) unverändert gültig. 

Das Gesetz regelt zwar die Ausnahmefälle, wenn ein Gericht den B-Plan für ungültig erklärt – ein Problem nicht nur für die Musikspielstätten, sondern auch für den Wohnungsbau, der dann auf der Basis falscher Bebauungspläne erfolgt wäre. Eine Schutzregelung bei heranrückenden Wohnungsbau ohne B-Planverfahren fehlt. 

Und obwohl durch das Gesetz künftig Bauherr/innen und Gemeinden die Kosten für nachträgliche Schallminderungen tragen, werden die Neuregelungen nur in Ausnahmefällen bestehende Clubs wirksam schützen.

Der Gesetzgeber hat die Chance verpasst, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das grundsätzlich die Verantwortungen für Schallschutz denen auferlegt, die Wohnungen durch Nachverdichtung neben schon existierenden, schallerzeugenden Betrieben bauen wollen. 

Thore Debor, stellv. Vorsitzender der LiveKomm: „Leider enttäuscht der Bau-Turbo sehr. Der Gesetzgeber wälzt die Verantwortung auf die Kommunen ab – ohne dabei Schutzmechanismen im Verfahren näher zu regeln. In der Praxis wird sich die Lage der Spielstätten eher verschärfen. Moderne Stadtplanung, die Wohnen, Arbeiten und Kultur miteinander in einer echten gemischten Stadt, entsprechend der immer wieder herausgestellten Neuen Leipziger Charta, verbindet, wird so nicht möglich. Die fehlenden Instrumente für einen Kulturraumschutz sollten spätestens mit der angekündigten, großen Novelle des Baugesetzbuches beschlossen werden.”