
Das Bundesschallschutzprogramm, initiiert als Pilotprogramm, unterstützt besonders von Schallkonflikten betroffene Spielstätten und Festivals dabei, gezielte Maßnahmen zur Reduzierung von Schallemissionen umzusetzen. Dadurch werden bestehende Konflikte entschärft und langfristig tragfähige Lösungen geschaffen.
Unser Ziel: Den Fortbestand unserer wichtigen Kulturorte sichern – für ein lebendiges Musik- und Veranstaltungsangebot ohne vermeidbare Einschränkungen.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) finanziert das Bundesschallschutzprogramm mit 3 Mio. Euro. Die Umsetzung erfolgt durch die Initiative Musik unter fachlicher Begleitung der LiveKomm. Im Rahmen der Pilotrunde werden gezielt Musikclubs mit einer Kapazität von bis zu 2.000 Besucher*innen sowie Festivals unterstützt, die aufgrund erheblicher Lärmbeschwerden von einer Schließung bedroht sind bzw. deren Durchführung gefährdet ist. Für die Auswahl wird die Expertise von Verbänden und Netzwerken der Livemusikbranche herangezogen. Um sicherzustellen, dass die geplanten Maßnahmen wirken, werden sie schließlich durch eine Fachperson im Bereich Akustik und Schallschutz geprüft und priorisiert. Ziel ist, dass die Clubs und Festivals der ersten Förderrunde nach erfolgreicher Umsetzung gestärkt aus dem Modellprojekt hervorgehen und langfristig geschützt sind.
Das Bundesschallschutzprogramm ist ein Modellprojekt, das eine Förderung von Schallschutzmaßnahmen erstmals erprobt. Aus diesem Grund wird vorerst kein offenes Antragsverfahren angeboten – die Sammlung geeigneter Förderprojekte erfolgt über die vier jeweiligen bundesweiten Branchenverbände im Livemusik-Bereich (LiveMusikKommission, Bundeskonferenz Jazz, Bundesverband Soziokultur, BDKV) und deren regionalen Netzwerke. Bei einem akuten Förderbedarf können Interessierte sich also an ihren jeweils zuständigen Verband richten.
Zu allen Details des Programms wie etwa Voraussetzungen oder Förderumfang und -dauer informiert die Website der Initiative Musik:
Interessensbekundungen werden über Verbände gesammelt und können bei der Livemusikkommission zwischen dem 02.02.2026 und dem 02.03.2026 (12 Uhr) eingereicht werden. Ein entsprechendes Antragsformular wird durch die teilnehmenden Verbände zur Verfügung gestellt.
Bei Rückfragen erreicht ihr uns über folgende Adresse: schallschutz – at – livekomm.org
