Perspektive für die Veranstaltungswirtschaft

Bund und Länder müssen klare Maßnahmen für den Umgang mit der Pandemie im Herbst/Winter 2022/23 beschließen. Diese sollen Veranstalter:innen, Behörden und Besucher:innen sowohl Sicherheit als auch eine Perspektive bieten. In jedem Fall müssen zukünftig Kapazitätsbeschränkungen ausgeschlossen werden. Nur so können massenhafte Absagen von Events und ein erneuter Rückschlag für die angeschlagene Veranstaltungswirtschaft verhindert werden. Dazu stellt das Forum Veranstaltungswirtschaft eine Genehmigungsmatrix für Veranstaltungen vor.

Erläuterung Genehmigungsmatrix

Bundeseinheitlich und einfach
Bundeseinheitliche und einfache Vorgaben sind die Voraussetzung für:

• die in der 11. Stellungnahme des ExpertInnenrates empfohlene „möglichst einheitliche
Kommunikation aller bestehenden Regelungen und Empfehlungen“ = „Regeln möglichst
einfach, aber verbindlich gestalten“,
• Planungssicherheit für Veranstalter:innen
• und Akzeptanz in der Bevölkerung.


Tests

Laut Bundesministerium für Gesundheit sind Corona-Tests „wichtige Instrumente bei der Eindämmung der Corona-Pandemie“. Wir stimmen dieser Einschätzung zu. Deshalb müssen sie als Sonderregelung für die Veranstaltungswirtschaft – falls vorgeschrieben für den Besuch einer Veranstaltung – für Besucher:innen kostenlos sein. Die Definition „qualitativ hochwertiger“ Antigentests kann sich an der Evaluation des Paul-Ehrlich-Instituts orientieren. Der Einsatz von wissenschaftlich geprüften PCR-Tests
(z.B. „Wiener Gurgel-Test“) muss zugelassen werden, um kapazitätsbeschränkende Maßnahmen auszuschließen.


Parameter für die Risikostufen
Wir fordern die Einbeziehung der Empfehlung des ExpertInnenrates: „Wichtig sind die Entwicklung und Anwendung einheitlicher, klarer und verbindlicher Kriterien des Infektionsschutzes mit stufenweiser Anpassung an Krankenhaus- und KRITIS-Belastung“. Der Schutz besonders vulnerabler Gruppen, die Belastung des Gesundheitswesens und der KRITIS muss im Vordergrund stehen. Die 7-Tage Inzidenz darf kein ausschlaggebendes Kriterium mehr sein. Darüber hinaus muss die Sicherung der sozialen Teilhabe durch Aktivitäten und Veranstaltungen weiterhin höchste Priorität genießen, wie auch der
ExpertInnenrat gefordert hat. Erst im Falle einer neuen, gefährlicheren Variante inklusive Überlastung des Gesundheitssystems, dürfen Einschränkungen/Verbote von Publikums-Veranstaltungen in Verbindung mit Hilfsprogrammen (inkl. Ausfall- und Vorbereitungskosten) erfolgen.


Dialog
Es stehen Expert:innen aus der Branche bereit, maßgeschneiderte Programme mit der Bundesregierung zu erörtern.