Dreizehn Mitgliedsclubs der LiveKomm räumen beim Spielstättenprogrammpreis Rock, Pop und Jazz 2014 ab

  • Die Live Musik Kommission, der Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. (kurz LiveKomm) kann wieder auf prämierte Mitgliedsclubs verweisen.
  • Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Frau Prof. Monika Grütters, verlieh den Preis für ambitioniertes Live-Musikprogramm in der Hamburger Markthalle.

Am Mittwoch, den 17. September fand zum zweiten Mal der Spielstättenprogrammpreis Rock, Pop und Jazz in Hamburg statt. Die Preisverleihung, an der zahlreiche Spielstättenbetreiber teilnahmen, wurde in diesem Jahr in der Markthalle ausgerichtet.

Wie im letzten Jahr wurde der Preis in drei Kategorien unterteilt. In der Kategorie I konnte die LiveKomm, 7 von 20 Preisträgern verzeichnen. Neben dem Stadtgarten (Köln), dem Batschkapp (Frankfurt a. M.), dem Das Bett (Frankfurt a.M.), dem Karlstorbahnhof (Heidelberg), dem Café Central (Weinheim) konnten auch das Kulturzentrum E-Werk (Erlangen) und das Knust (Hamburg) die Prämie von 30.000 € mit nach Hause nehmen. Die Kategorie I zeichnet Spielstätten mit mehreren Live-Musikveranstaltungen in der Woche aus.

In Kategorie II, also Spielstätten mit mehr als einer Live-Musikveranstaltung in der Woche, wurden die Kantine Augsburg, das Cairo (Würzburg) und das, noch vor kurzem gefährdete, Gebäude 9 aus Köln mit 15.000 € prämiert.

Unter den, in Kategorie III, prämierten Programmreihen konnten auch der Club Voltaire (Frankfurt am Main), der Jazzclub Villingen (Villingen) und das Kulturcafé Franz Mehlhose (Erfurt) die, auf 5.000 € dotierten Preise mit nach Hause nehmen.

Magnus Hecht, stellvertretener Vorsitzender der LiveKomm und Jury-Mitglied: „Die LiveKomm freut sich, dass die deutschen Clubs durch den Spielstättenprogrammpreis eine Würdigung erfahren. Er hat nicht nur für die Preisträger eine unmittelbare Bedeutung, seine Verleihung führt auch zu gegenseitiger Wahrnehmung der Spielstätten untereinander. Erfahrungsaustausch und Diskussionen, auch mit den Jazz-Veranstaltern, sind eine Bereicherung für unsere Arbeit. Und das ist gut für die Bedingungen von Live-Musik.

Insgesamt gingen aus über 300 Bewerbungen, 58 Preisträger aus 14 Bundesländern hervor. 27 davon waren Betreiber von Live-Musikbühnen. Im zweiten Jahr des Preises wurden insgesamt Preisgelder in Höhe von 900.000 € zur Verfügung gestellt. Neben der BK Jazz war auch die LiveKomm Kooperationspartner, des von der Initiative Musik gGmbh realisierten Preises.

LiveKomm Herbsttagung @Reeperbahn Festival 2014

Auch in diesem Jahr möchte die LiveKomm ihren Mitgliedern ein informatives und unterhaltsames Programm bieten. Das vorläufige Programm sieht bisher so aus:

Mittwoch, den 17. September

Nachdem im letzten Jahr erstmalig 55 Musikspielstätten sowie Veranstalter für deren Live-Musik Programm ausgezeichnet wurden, geht Spielstättenprogrammpreis für Rock Pop und Jazz 2014 in die nächste Runde.

Donnerstag, den 18. September

LIVEKOMM JAHRESMITGLIEDERVERSAMMLUNG

12:00 Uhr -17:00Uhr
Tanzschule La Yumba Kastanienallee 9
(öffentlich)

Die Mitglieder des Bundesverbandes LiveMusikKommission e.V. kommen im Rahmen ihrer Jahreshauptversammlung zusammen und wählen einen neuen Vorstand.

Für die Mitglieder der LiveKomm wird ein rabattierter Unkostenbeitrag (u.a. für das Catering) in Höhe von 10 € (nur für die Sitzung am Donnerstag!!!) erhoben, für externe Teilnehmer beträgt der UKB 20 € pro Tag. Wir bitten um Bezahlung bei der Akkreditierung vor Ort.

MEET THE LIVEKOMM
19:00Uhr-23:00Uhr „Meet & Greet“
Terrasse & Lounge des Pyjama Park Hotel, Reeperbahn 36
(LiveKomm-Mitglieder & Delegates only)

Die LiveKomm lädt Clubbetreiber und Akteure der Musikwirtschaft bei fritz-kola und Astra zum Networking ein.

20:30 Uhr-00:00Uhr Der LiveKomm-Bayern-Abend
Pyjama Bar, Reeperbahn 36 (kein Festival-Ticket nötig)

Im Rahmen des Reeperbahn Festivals laden die Livekomm und die Pyjama Bar zum „Bayern-Abend“ ein. Bands aus dem Süden spielen stellvertretend für hunderte interessante Acts aus dem Freistaat in der liebeswürdigen Bar auf der Reeperbahn.
Bier gibt’s im Krug, Eintritt ist frei!

Der VPBy/BY-on sowie die Posthalle und das Cairo Würzburg präsentieren:
+“Young Chinese Dogs
Folk-Pop aus München

+“Super Dance Orchestra
Elektrobeats und Synthesizer-Klänge aus Würzburg/Nürnberg

+„Hildegard Binge Drinking
Electro/Krautrock/Nonnen-Punk aus Würzburg/Sanderau

Freitag, den 19. September

Die Podiumsdiskussionen im Rahmen des Reeperbahn Festival Programms sind folgende:

PANEL 1
Was hat dich bloß so ruiniert?“ – Gefährden die Neuerungen der GEMA, KSK und weitere Abgaben die Existenz der deutschen Clubkultur?
Freitag, 19. September von 13:30-14:45 Uhr
Boardroom – Onyx-Hotel Reeperbahn 1 (Festivalregistrierung nötig)

Vielleicht war die Mehrheit der Clubs nie „fett und rosig“, doch kulturbegeisterten und ambitionierten Menschen, die derzeit mit der Idee daherkommen einen Club gründen zu wollen, wird der Hang zur Selbstzerstörung oder Realitätsverlust vorgeworfen. Die GEMA befindet sich im Höhenflug und schließt neue Tarife im Veranstaltungsbereich, mit denen nicht alle Akteure zufrieden sind. Kann hier vielleicht ein Kulturrabatt Abhilfe leisten? Und wie sieht es mit anderen Abgaben aus? Auch die KSK kündigt verstärkte Kontrollen an. Von Ausländersteuer und Anstieg im Mindestlohnsegment mal ganz zu schweigen. Ist das Ende der deutschen Clubkultur in Sicht?

PANEL 2
I sold my Soul for Rock’n’Roll – Der Mehrwert von Vorverkaufsgebühren, wer hat die besseren Karten?“ Sind Konzerttickets noch bezahlbar? Muss man sich der Marktmacht der Ticketkonzerne fügen oder gibt es hier Alternativen?
Freitag, 19. September von 17:15 bis 18:15 Uhr
in der Salon Schmidt , Spielbudenplatz 27-28 (Festivalregistrierung nötig)

Die Zeiten, in denen das, an der Vorverkaufsstelle, erworbene Ticket noch günstiger war, ist wohl ein Fakt, der ins Handbuch „Das waren die 90er“ gehört. Mittlerweile gibt es Anbieter, die den Endpreis aufgrund von Ticket- und Systemgebühren um ca. 25% ansteigen lassen. Ist dieser Preis noch gerechtfertigt? Muss man sich der Marktmacht fügen oder gibt es hier Alternativen?

Hier der Link zum weiteren Konferenzprogramm des Reeperbahn Festivals.

LIVEKOMM WORKSHOPS
(LiveKomm- Mitglieder only)

13:00 bis 19:00Uhr
Pyjama Park Hotel Frühstückslounge,
Reeperbahn 36

Die Berliner ClubCommission präsentiert ihre „Pop im Kiez Toolbox“. Zudem wird es einen Workshop zum Thema „Gender im Club“ geben. Vorbereitend auf das Panel zu den Vorverkaufsgebühren wird es einen Workshop zu dem Thema „Tickets online/offline“ geben, auf dem der schweizer Clubverband PETZI ihr Selfticketing-System vorstellen werden.

ANMELDUNGEN

Die Anmeldung erfolgt über das ANMELDEFORMULAR. Dies bitte an die Geschäftsstelle senden: info@livekomm.org oder per Fax 040 23518885.

ÜBERNACHTUNGSMÖGLICHKEITEN & REEPERBAHN FESTIVAL TICKETS

Mitglieder haben die Möglichkeit zu vergünstigten Konditionen Delegierten Tickets und Unterkünfte zu erhalten. Bitte hierfür die Geschäftsstelle kontaktieren. So bietet das Pyjama Park Hotel für Mitglieder vergünstigte Zimmer an. Da die Hotelsituation zum Reeperbahn Festival immer sehr schwierig ist, können wir nur raten, sich schnell um günstige Unterbringung zu kümmern. Die LiveKomm konnte ein begrenztes Kontingent reservieren. FIRST COME – FIRST SERVE!!

Delegierten Tickets
Wer das parallel stattfindende Reeperbahn-Festival und dessen Campus-Programm besuchen will, erhält als LiveKomm Mitglied einen Rabatt (€135,00 statt €195,00 netto,zzgl. 19% MwSt. und Sales Fee). ACHTUNG!!! ANMELDEFRIST NUR BIS ZUM 10.09.14.

In der Registrierungen sind folgende Leistungen beinhaltet:
• Zugang zu allen Konferenz-Veranstaltungen
• Zugang zu allen B2B-Events
• Bevorzugter Einlass zum Music- und Arts-Programm (kein Einlass bei kompletter
Auslastung der Venues)
• Zugang zur Reeperbahn Festival Lounge mit Discountpreisen an der Delegates Bar
• Zimmervermittlung für ausgewählte Partner-Hotels des Reeperbahn Festival
• Zugang zur passwortgeschützten Delegierten-Datenbank („MyCampus“) mit Kontaktfunktion auf der Webseite
• Öffentlicher Nahverkehr

KONTAKT
Geschäftsstelle Hamburg
Christian Landsmann
christian.landsmann@livekomm.org
info@livekomm.org
Tel.: 040 2351 84 16
Fax: 040 2351 88 85

LiveKomm fordert im neuen Mission Statement stärkere Unterstützung der Clubkultur in Deutschland

Die Live Musik Kommission, der Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. (kurz LiveKomm) veröffentlicht nach ihrer Klausurtagung in der Scheune Dresden ihr aktualisiertes Mission Statement und fordert Politik und GEMA zum Handeln auf.

Vom 27. bis 28.Mai  traf sich der geschäftsführende Vorstand der LiveKomm (Axel Ballreich, Magnus Hecht, Olaf Möller und Karsten Schölermann) in der Scheune Dresden um über die Zukunft und Ziele des Verbandes zu diskutieren. Während der zweitägigen Tagung wurde das bestehende Mission Statement überarbeitet und neue Forderungen für die kommenden Jahre formuliert.

So fordert die LiveKomm einen wirkungsvollen Kulturraumbestandsschutz sowie die Entwicklung von Basisfördermodellen der öffentlichen Hand für die privaten Musikbühnen Deutschlands. Die LiveKomm beruft sich hier auf das Positivbeispiel des Hamburger „Live Concert Account“ der in Zusammenarbeit mit der Hamburger Kulturbehörde, der Clubstiftung Hamburg, dem Clubkombinat Hamburg, RockCity Hamburg e.V. und der GEMA entwickelt wurde. Liveclubs können hier die Erstattung der GEMA-Zahlungen beantragen.

Des Weiteren wird die Forderung nach einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% auch für gastronomische Kulturumsätze vorgebracht. „Wir werden allerdings kulturwirtschaftliche Kennziffern ermitteln müssen, um den Nachweis zu führen, dass die meisten unserer Betriebe ein Defizit mit Ihren Kulturveranstaltungen „erwirtschaften“. Dies wird in der Regel durch Verzicht auf Honorare, sowohl auf Künstler- als auch auf Betreiberseite, kompensiert. Diese Form von Selbstausbeutung wäre mit einer Korrektur der Mehrwertsteuer für die ebenfalls zur Quersubventionierung genutzten Getränkeverkäufe erheblich vermindert.“ Ist sich Karsten Schölermann, 1. Vorsitzender der LiveKomm, sicher.

Mit dem überarbeiteten Mission Statement bekräftigt die LiveKomm ihre 2013 veröffentlichten „Leipziger Forderungen“ sowie das kürzlich erschienende „Positionspapier zur Angemessenheit der GEMA-Tarife“.

LiveKomm Mission Statement

Die Pressemitteilung zum Download

Erfolgreiche Zusammenarbeit von GEMA & LiveKomm im Club- und Diskothekenbereich

Die im Rahmen der Berlin Music Week im September 2013 von GEMA und LiveKomm, dem Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. beschlossene Arbeitsgruppe, veröffentlicht ihre Ergebnisse. Das Ziel der Arbeitsgruppe bestand darin, die aktuellen Möglichkeiten bei der technischen Erkennung der gespielten Musikwerke in Clubs und Diskotheken auszuloten. Gemeinsam wurde hierfür der nationale und internationale Markt für maschinelle Erkennungsverfahren (Monitoring) analysiert. Gleichzeitig hat die Arbeitsgruppe das im Bereich des Diskothekenmonitorings von der GEMA angewandte Stichprobenverfahren verfeinert, um noch präzisere Ergebnisse zu erhalten.

Marktanalyse zu Monitoringverfahren – die Resultate

1. Als derzeit einzig relevantes Geschäftsmodell überzeugte in den Testläufen eine Kombination aus möglichst hoher technischer Erkennung von Musikwerken (Monitoring mit Hilfe sog. Monitoringboxen) und ein je nach Anbietersystem ergänzender Einsatz von Musikexperten, die bei der manuellen Nachrecherche nicht erkannter Musikwerke eingesetzt werden. Eine hundertprozentige technische Erkennung im Diskothekenmonitoring ist jedenfalls derzeit nicht möglich. Anbieter dieser Systeme arbeiten aber an Lösungen für eine höhere technische Identifikationsquote, über zukünftige Weiterentwicklungen werden sich GEMA und LiveKomm (gegenseitig) informieren.

2. Der Einsatz eines flächendeckenden Vollmonitorings der Tanzflächen in sämtlichen deutschen Clubs und Diskotheken würde zwar jede einzelne Nutzung erfassen, stünde jedoch außer Verhältnis zu den dadurch verursachten Kosten.

Weiterentwicklung des Stichprobenverfahrens

Nach der Ermittlung der wiedergegebenen Musikwerke durch das Monitoringverfahren gilt es, die durch die Stichprobe gewonnenen Daten auf die deutschlandweite Musiknutzung in Clubs und Diskotheken hochzurechnen. GEMA

und LiveKomm sind sich darüber einig, dass derzeit – auf der Grundlage der aktuellen technischen Bedingungen – ein Stichprobenverfahren das beste Mittel für die Ermittlung der in deutschen Diskotheken und Clubs wiedergegebenen Musikwerke darstellt. GEMA und LiveKomm erarbeiteten hier gemeinsam eine Verfeinerung des bis dahin angewandten Stichproben- und Hochrechnungsverfahrens. Diese Modifikation garantiert, dass die Monitoringboxen in urbanen und ländlichen Gegenden proportional zur Verteilung aller Tanzflächen in Deutschland aufgestellt sind. Somit können die in den Clubs und Diskotheken gespielten Musikwerke noch präziser erfasst werden.

Gemeinsamer Ausblick von GEMA und LiveKomm

Zusammenfassend möchten GEMA und LiveKomm die gute, vertrauensvolle und wechselseitig positive Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe hervorheben. Es ist gelungen, eine äußerst konstruktive Atmosphäre zwischen beiden Parteien zu etablieren. Somit wird das Ende der Arbeitsgruppe nicht als ein Abschluss, sondern als Auftakt eines kontinuierlichen und intensiven Informationsaustausches angesehen. Die Ergebnisse werden von GEMA und LiveKomm in einem noch abzustimmenden Rahmen gemeinsam präsentiert.

Pressekontakt GEMA
Ursula Goebel, Leitung Kommunikation
E-Mail: ugoebel@gema.de,
Telefon: +49 89 48003-426
Katharina Reindlmeier, PR-Managerin
E-Mail: kreindlmeier@gema.de,
Telefon: +49 89 48003-583

Olaf Möller, Politischer Sprecher im Vorstand
E-Mail: olaf.moeller@livekomm.org,
Telefon: +49 40 2351 8416

Pressemitteilung zum Download

Akademie der Clubkultur ist online

Mit der neuen Seite „Akademie der Clubkultur“ möchte die LiveKomm Ihren Mitgliedern aber auch Club-& Musikinteressierten ein weiteres Serviceangebot präsentieren. Neben den Links zu externen Informations- sowie Aus-und Weiterbildungsangeboten möchte die LiveKomm mit einer Sammlung von wissenschaftlichen Arbeiten zum Clubkosmos beginnen und diese auch zur Verfügung stellen. Gern nehmen wir daher wissenschaftliche Arbeiten entgegen, stellen aber auch gern Informationen und Ansprechpartner zur Verfügung. Bei Interesse oder weiteren Informationen ist die Hamburger Geschäftsstelle gern behilflich.

LiveMusikKommission e.V.
Kastanienallee 9
20359 Hamburg
Tel:040-2351 8416
Mail:info@livekomm.org

Position der LiveKomm zur politischen Diskussion über die Angemessenheit der GEMA-Tarife

Die LiveKomm regt eine politische Diskussion über die Angemessenheit der GEMA-Tarife an. Sowohl Rahmenbedingungen bestehender Tarifverträge gehören auf den Prüfstand, insbesondere aber auch die GEMA-Forderung nach 10% der Brutto-Türeinnahmen einer Veranstaltung.

Zu den Rahmenbedingungen: Die LiveKomm hält die Wand-zu-Wand-Bemessung für falsch, eine durchschnittliche Auslastungsquote von einem Gast pro qm für deutlich zu hoch. Letzteres sieht die Schiedsstelle im DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt, April 2013) genauso: „eine Auslastung von 66% kann für Diskotheken unterschritten werden“. Den jeweils höchsten Brutto-Eintrittspreis am Abend als Berechnungsgrundlage heranzuziehen, führt ebenso an der Realität in Spielstätten vorbei (Gästeliste, Preisreduzierung im Verlauf des Abends etc.) wie es ungerecht ist, auf Umsatzsteuer noch GEMA-Gebühren zu zahlen.

Der gesellschaftliche Diskurs im Urheberrecht muss endlich darüber geführt werden, was wirklich und realistisch – von Seiten der Urheber UND Musiknutzer – angemessen ist. Das gebetsmühlenartige Wiederholen der GEMA-Forderung von „maximal 10% der Brutto-Einnahmen“ einer Veranstaltung (GVL wird in der Argumentation gerne außer Acht gelassen) macht´s nicht besser für Spielstätten. Als LiveKomm wissen wir, was bei Veranstaltungen und in Clubs als Gewinnmargen übrig bleibt. Wir halten daher maximal 5% abzüglich ggf. Rabatten für gerechtfertigt. Das wäre in einem zusätzlichen Koppeltarif an den U-K (Konzerttarif) als wählbare Alternative zum Pauschalvertrag zu prüfen.

Die urheberrechtliche Vergütung soll grundsätzlich 10% der Brutto-Türeinnahmen nicht übersteigen (vgl. diverse Entscheidungsvorschläge der Schiedsstelle im DPMA seit 1986), dies wird dort gerne auch als „langjährige Spruchpraxis“ bezeichnet. Dazu merkt die LiveKomm an:
1.Die Bemessungsgrundlage muss auf „netto“ geändert werden. Niemandem ist zu vermitteln, warum man auf Steuern GEMA zahlen soll.

2. Die GVL schlägt noch mal mit 30% zu Buche, es sind also 13% der Brutto-Türeinnahmen zu zahlen. Die Spruchpraxis ließe zu, dass man maximal 10% an Verwertungsgesellschaften zahlte, nicht allein an die GEMA.

3. Beim Konzerttarif U-K sind 5% bzw. 7,2% als angemessen betrachtet worden.

4. Diverse nicht repräsentative Erhebungen von LiveKomm oder anderen Organisationen zeigen, dass die Gewinnmargen bei Spielstätten oftmals im einstelligen Prozentbereich liegen, wenn überhaupt. 10% der Brutto-Einnahmen + GVL erscheint vor diesem Hintergrund deutlich zu viel. Und: auf welcher Grundlage, auf welcher Berechnung, welchen Umfragen oder Erhebungen beruht eigentlich diese Prozentzahl, wie wurde diese Forderung errechnet? Sie müsste der Realtität und nach entsprechenden Gutachten oder Erhebungen nachvollziehbar angepasst werden.

Eine weitere Forderung der LiveKomm gegenüber der GEMA seit Januar 2014 ist ein zusätzlicher Kulturrabatt. Clubs oder Spielstätten sehen sich oftmals eher als Kultur- denn als Wirtschaftsbetriebe, nicht rein kommerziell, und bieten spezielles, nachwuchsförderndes, aber damit auch risikobehaftetes Clubkulturprogramm. Viele Künstler wären heute nicht erfolgreich, hätten kulturelle Spielstätten ihnen nicht Auftrittsmöglichkeiten auch vor kleinem Publikum ermöglicht. Diese Nachwuchsarbeit sowie kulturelle Daseinsvorsorge muss durch einen hohen Kulturrabatt ermöglicht werden, deren Eckdaten die LiveKomm mit der GEMA aushandeln will. Derzeit siehst sich die GEMA nicht in der Lage, dieser Forderung zu entsprechen (Stand Februar 2014).
An die Politik wird sich die LiveKomm auch in Zukunft, ggf. gemeinsam mit anderen Verbänden, wenden, um z.B. im Urheber(wahrnehmungs)recht z.B. diesen Parameter zu ändern: Es muss z.B. der alte Tarif so lange gelten, bis der neue Tarif höchst instanzlich ausgefochten ist. Ansonsten passiert das, was seit Jahren passiert: die GEMA ist gesetzlich gestützt immer in der besseren Verhandlungsposition, da der Tarif ab dem Moment gesetzlich gilt, wo ihn die GEMA ausruft. Verhandlungspartner sind auf das Entgegenkommen der GEMA angewiesen, um Zwischenlösungen im Streitfall wie in 2013 zu verhandeln. Angesichts des Streitwerts muss sich mancher Verband juristische Schritte sehr genau überlegen, ob man sie sich leisten kann – die GEMA zahlt ihre Streitkosten einfach aus ihren Einnahmen. Auch hier gibt´s ein Ungleichgewicht bei Tarifverhandlungen. Auch die Rolle des DPMA als Aufsichtsbehörde müsste man überprüfen nach dem Super-Gau 2012.

Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hat z.B. in einem Antrag vom 05.06.2013 (Drucksache 6/1953) beschlossen, dass die dortige Landesregierung eine Reform des Systems der kollektiven Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften, wie der GEMA, (…) unterstützen soll.

Zu den angesprochenen Punkten steht in der Koalitionsvereinbarung 2013 von CDU und SPD im Bund: „Ziel muss ein gerechter Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern sein.“ Das ist nach Ansicht der LiveKomm jedoch erst möglich, wenn die Angemessenheit und ihre Höhe endlich politisch diskutiert werden, sowie Rahmenbedingungen auf den kritischen Prüfstand kommen.
Weiter steht dort: „(…) Überarbeitung des Urhebervertragsrechts. Dabei müssen wir feststellen, ob Verhandlungs- bzw. Konfliktlösungsmechanismen effizient genug ausgestaltet sind und ob das Verfahren insgesamt beschleunigt werden muss sowie die Verbindlichkeit des Schlichtungsverfahrens zu verbessern ist.“
Und es heißt in der Vereinbarung: „Wir wollen (…) die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften effektiver ausgestalten.“.

Die LiveKomm appelliert an die Politik: ja genau, packen wir´s an!

Olaf Möller
Politischer Sprecher im Vorstand der LiveKomm
olaf.moeller@livekomm.org

LiveKomm und TixforGigs stärken mit dem „ClubFuffie“ deutsche Clublandschaft

Die Live Musik Kommission, der Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. (kurz LiveKomm) und der Ticketsystemanbieter TixforGigs schließen einen Rahmenvertrag, der es ermöglicht, die deutschen Spielstättennetzwerke zu unterstützen und die Vorverkaufsgebühren zu vermindern.

Mit der Nutzung des Ticketsystems TixforGigs.com fließt somit pro verkaufter Konzertkarte, der so genannte „ClubFuffie“ (0,50€) direkt in die lokalen Netzwerke der LiveKomm. Diese können das Geld zum Aufbau oder Stärkung ihrer internen Strukturen nutzen. Möglich ist das, da der neue Partner TixforGigs.com auf einen großen Teil der üblichen Clearinggebühr verzichtet. Das Konzept hat sich bereits in Hamburg, bei der Hamburger Clubstiftung erfolgreich durchgesetzt. Die Stiftung setzt sich seit 2010 für die Stärkung privater Musikbühnen ein. Dank der Kooperation konnten so im letzten Jahr 8.500€ für Hamburger Clubs gesammelt werden.

Deutschlandweit können nun Konzert- und Clubgänger direkt die lokale und regionale Livemusik-Kultur unterstützen. Zudem kann die Clubszene nun unabhängiger gegenüber den großen Ticket-Konzernen und deren Tarif-Dschungel agieren.

Karsten Schölermann, 1. Vorsitzender der LiveKomm: „Wir begrüßen die Partnerschaft mit TixforGigs ausdrücklich. Zusammen mit TixforGigs bietet sich nun die Möglichkeit, den steigenden Vorverkaufsgebühren den Kampf anzusagen und den Aufbau der deutschlandweit agierenden Clubnetzwerke voranzutreiben.“

Markus Ohm, TixforGigs: „Wir kommen selbst aus dem Festival- und Veranstaltungsbereich und wissen um die aktuellen Herausforderungen gerade für kleinere, unabhängige Veranstalter. Daher stehen wir voll und ganz hinter der Initiative der LiveKomm. Und weil moralische Unterstützung zwar prima, wirtschaftliche aber besser ist, gibt’s jetzt eben den ClubFuffie.“ 

Pressemitteilung zum Download

DER LIVEKOMM-TIXFORGIGS-DEAL

Bewerbungsverfahren für den Spielstättenprogrammpreis 2014 online

Heute ist das Antragsverfahren zum Spielstättenprogrammpreis 2014 gestartet und die LiveKomm ruft ihre Mitglieder auf, sich zu bewerben. In diesem Jahr wurden die Preisgelder auf 900.000€ erhöht.
Wichtig dabei ist, dass die Musikgenres nicht begrenzt sind und sich jeder Live-Club – also auch Clubs mit anderen Musikstilen als Rock/Pop/Jazz (z.B. Indie/Folk/Singer-Songwriter, Alternative/Metal/Punk, Electronic/Dance/Disco, Soul/Funk/Rn’B/Hip-Hop/WorldMusic, Experimental oder Crossover) und mit eigenkreativen Djs – beim Spielstättenprogrammpreis 2014 bewerben kann.

Die Teilnahmebedingungen findet ihr hier.

Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 2. Juni 2014 um 18 Uhr!!!!!!
Ansprechpartner für die Antragsberatung Spielstättenprogrammpreis ist:
Stefanie Haupenthal
Mo- Fr. 14-18 Uhr
T: +49 (0)30 – 531 475 45 – 2
E-Mail: sppp@initiative-musik.de

Abgabeschluss
Der ausgedruckte, unterschriebene Online-Antrag muss am Montag, dem 2. Juni 2014 bis 18 Uhr in der Geschäftsstelle der Initiative Musik vorliegen.

LiveKomm wird Partner des Spielstättenprogrammpreises 2014

Die Live Musik Kommission, der Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. (kurz LiveKomm) wird zusammen mit der Bundeskonferenz Jazz und Initiative Musik offizieller Kooperationspartner des Spielstättenprogrammpreises 2014.

Nachdem im letzten Jahr erstmalig 55 Musikspielstätten sowie Veranstalter für deren Live-Musik Programm ausgezeichnet wurden, geht das Bewerbungsverfahren für den Spielstättenprogrammpreis für Rock Pop und Jazz 2014 in die nächste Runde.
Im Vorfeld wurde mit Vertretern der LiveKomm, des BK Jazz, der Initiative Musik und der Staatsministerin für Kultur und Medien an Veränderungen gearbeitet, um der im letzten Jahr aufkommenden Kritik entgegenzuwirken. So sieht die LiveKomm die Entscheidung positiv, die Preismittel auf 900.000€ zu erhöhen und die Organisationskosten in diesem Jahr zu senken.

Karsten Schölermann, 1. Vorsitzender der LiveKomm über die Kooperation zwischen der Spielstättenverband, dem BK Jazz und der Initiative Musik: „Die LiveKomm freut sich über die Entscheidung, den Preis weiterzuführen. Dies ist ein wichtiges politisches Signal für mehr Aufmerksamkeit in Richtung der deutschen Clubkultur.“

LiveKomm verleiht den „Jazzpreis der Popclubs“

Die Live Musik Kommission, der Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. (kurz LiveKomm), wird am 26.April erstmals einen Preis für einen Jazzact auf der jazzahead! ausloben.

Als 1. Preis verleiht der Verband die „LiveKomm Clubtour“, welche durch sieben ihrer Mitgliedsclubs gehen wird. Unter den teilnehmenden Clubs sind beispielsweise das Knust in Hamburg und die Scheune in Dresden. Mit der Verleihung des Preises möchte die LiveKomm zeigen, dass es keinen Grund gibt, warum Jazz-Künstler nicht in zeitgemäßen Pop- Spielstätten spielen sollten. Zudem garantiert die LiveKomm den Künstlern eine Mindestgage von 150€ pro Musiker und Auftrittstag. Dem Zweitplazierten winkt ein Auftritt auf der Jazzbühne beim Hamburger Hafengeburtstag. Die Prämierung wird am Samstag, 11:00Uhr in Halle 3 auf dem jazzahead!-Messegelände stattfinden.

Karsten Schölermann, 1. Vorsitzender der LiveKomm dazu: „Jazz ist kein Raumschiff! DieLiveKomm hat derzeit 340 Mitglieder, die alle gute Musik zu schätzen wissen“.

Der LiveKomm Stand befindet sich auf dem „German Market“ mit der
Standnummer 3C02.

Weitere Informationen zu den Veranstaltungen der LiveKomm und dem
Programm der jazzahead! finden sich auf:
www.jazzahead.de.