Weltfunkkonferenz: Positives Ergebnis bei Funkfrequenzen für Veranstaltungswirtschaft

Forum Veranstaltungswirtschaft fordert mehr Mitspracherecht

Hannover, 20.12.2023 – Das Forum Veranstaltungswirtschaft hatte für die Abstimmungen der Weltfunkkonferenz ein „No change“ bei den Funkfrequenzen gefordert. Die rund 4000 Delegierten haben nun dafür gestimmt, dass die Eventbranche auch in Zukunft in den Frequenzen im Bereich zwischen 470 und 694 MHz funken kann. Einziger Nachteil: Trotz dieses Erfolgs kann sie weiterhin Frequenzen an den Mobilfunk verlieren. Die Allianz fordert von der Bundesregierung bei den folgenden nationalen Verhandlungen deshalb deutlich mehr Mitspracherecht.

Mitte Dezember endete die vierwöchige Weltfunkkonferenz 2023 in Dubai. Mehr als 3900 Delegierte aus 163 Mitgliedsstaaten haben u.a. über die künftige Nutzung der Frequenzen im Bereich zwischen 470 und 694 MHz verhandelt. Das Forum Veranstaltungswirtschaft hatte sich erst im Juni 2023 für die Nutzung dieser Frequenzen für die Messe- und Veranstaltungswirtschaft starkgemacht. Es hatte sich in einem Offenen Brief und einem damit verbundenen dringenden Appell an die Bundesregierung, Ministerpräsident:innen, Ministerien von Bund und Ländern, Ausschüsse des Deutschen Bundestages, Bundestagsabgeordnete sowie die Medien gewandt.

Die Allianz hatte von der Bundesregierung gefordert, ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag einzuhalten und keine Veränderung beim Funkspektrum für Kultur und Rundfunk bei der kommenden Weltfunkkonferenz zuzulassen. Denn ein anderes Votum als „No change“ hätte tiefgreifende negative Folgen für die gesamte Veranstaltungswirtschaft und Kultur- und Medienlandschaft in Deutschland.

Funkfrequenzen für Veranstaltungswirtschaft weiter geschützt

Jetzt haben die Delegierten auf der Weltfunkkonferenz dafür gestimmt, dass drahtlose Mikrofone, In-Ear-Systeme etc. in Europa weiterhin geschützt sind. Der Rundfunk bleibt Primärnutzer und die Veranstaltungswirtschaft (PMSE, Programme Making and Special Events) funkt weiter als Sekundärnutzer.

Einzige Einschränkung: Ergebnis der Weltfunkkonferenz ist auch, dass weitere Anwendungen neben der Veranstaltungswirtschaft ebenfalls Sekundärnutzer werden können, insbesondere der Mobilfunk. Erschwerend kommt dabei hinzu: Bereits in den vergangenen zwanzig Jahren hat die Eventbranche viele Frequenzbereiche an die Mobilfunkbranche abgegeben. Die zurückliegenden Einschränkungen der Frequenzen haben schon Spuren hinterlassen. Auf vielen Events kommt es bereits zu Ausfällen.

Mehr Beteiligung an Runden Tischen

„Wir im Forum Veranstaltungswirtschaft freuen uns darüber, dass die EU für ein ‚No change‘ und damit zugunsten unserer Kultur- und Veranstaltungswirtschaft votiert hat“, sagt Johannes Everke, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV). „Das Ergebnis entspricht dem Koalitionsvertrag unserer Regierung und mit der wollen wir uns deshalb nun an einen Tisch setzen und aus der Sicht der Praktiker darüber sprechen, wie wir die jetzt folgenden Schritte zusammen gehen.“

Die nächste Weltfunkkonferenz ist für das Jahr 2027 geplant. Über die Kulturfrequenzen wird dann übernächstes Mal in 2031 wieder verhandelt. Relevant ist nun die europäische Ebene, die Entscheidungen für nationales Recht in Bezug auf die Sekundärnutzung trifft. In 2024 plant die Bundesregierung einen runden Tisch in Berlin, um darüber zu beraten, wie die Entscheidungen konkret umgesetzt werden können.

„Es ist dringend notwendig, dass die Regierung die Verbände aus dem Forum Veranstaltungswirtschaft in diese neuen Verhandlungen von Runden Tischen einbezieht“, sagt Linda Residovic, Geschäftsführerin des VPLT. „Nur die Verbände können mit ihrer Expertise ihre Sicht der praktischen Anwendung bei diesem Thema darlegen. Denn trotz des aktuellen Erfolgs bei der Weltfunkkonferenz geht der Kampf für die Veranstaltungswirtschaft weiter. Sie darf keine Funkfrequenzen an weitere Sekundärnutzer verlieren. Nur so ist gewährleistet, dass Messen und Veranstaltungen in ihrer kompletten Bandbreite auch in Zukunft stattfinden können.“

Das Forum Veranstaltungswirtschaft ist die Allianz sechs maßgeblicher Verbände des Wirtschaftsbereichs. Dazu zählen: der BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.), der EVVC (Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V.), der FAMA (Fachverband Messen und Ausstellungen e.V.), die ISDV (Interessengemeinschaft der selbständigen Dienstleisterinnen und Dienstleister in der Veranstaltungswirtschaft e.V.), der LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.) und der VPLT (Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik e.V.). Ziel der Allianz ist es, Netzwerke, Kompetenzen und Ressourcen zu bündeln, um damit und durch einen gemeinsamen Auftritt bei der politischen Lobbyarbeit noch schlagkräftiger zu sein. Der Zusammenschluss der wesentlichen Sektoren der Veranstaltungswirtschaft versteht sich ausdrücklich nicht als Dachverband. Jeder Partner vertritt die spezifischen Interessen seiner Mitglieder auch weiterhin unmittelbar. Die Schnittmengen der politischen Erwartungen der diversen Sektoren, wie der Kultur-, Kongress- und Tagungsveranstalter:innen, Veranstaltungsstätten, Veranstaltungsdienstleister:innen und Schaustellerbetriebe sowie Hersteller:innen und Händler:innen von Event-Technik, sind jedoch groß und alle Teilbranchen sind eng miteinander verzahnt. Daher wird durch den Schulterschluss der Verbände die Wahrnehmung des Wirtschaftszweigs durch Politik und Öffentlichkeit erheblich erhöht. forumveranstaltungswirtschaft.org/

Forum Musikwirtschaft fordert Zukunft für den KulturPass

Parlamentarier*innen sollten sich für das Kulturprojekt stark machen

Seit dem 14. Juni 2023 können 18-Jährige mit einem digitalen Budget von 200 Euro auf kulturelle Entdeckungsreise gehen. Mit der fehlenden Budgetierung im Haushaltsentwurf der Bundesregierung steht die Fortführung des Projektes jedoch in Zweifel. Parlamentarier*innen sollten sich jetzt für ein deutliches Signal in Richtung junge Erwachsene und Kulturbranche stark machen. Die Fortsetzung des KulturPasses ist eine zentrale Maßnahme, um das Erleben von Kulturangeboten nach der Pandemie zu revitalisieren, weiter zu stärken und damit gleichzeitig die jungen Erwachsenen wie die Kulturschaffenden zu unterstützen.

Der KulturPass ermöglicht jungen Erwachsenen einen einfacheren Zugang zu lokaler Kultur – unabhängig vom Geldbeutel. Für die Kulturanbietenden wiederum sorgt der Nachfrageanschub für eine Neubelebung nach den einschneidenden Corona-Jahren. Nicht zuletzt in seinen Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl 2021 und anlässlich der letztjährigen Musikwirtschaftskonferenz hatte das Forum Musikwirtschaft dieses deutliche Signal in Form eines KulturPasses gefordert und seither mit seiner Fachexpertise die praktische Umsetzung nach Kräften unterstützt. Neben Büchern und weiteren Kulturprodukten sind insbesondere Konzerte, Tonträger, Noten und Musikinstrumente Teil des Angebotes für alle jungen Menschen. Laut Aussage der Bundesregierung haben seit der Veröffentlichung der KulturPass-App bereits über 200.000 18-Jährige ihr Budget mit der eID freigeschaltet und knapp 8 Mio. Euro wurden seither umgesetzt. Daher ist es verwunderlich, dass die Bundesregierung ihrem erfolgreichen Projekt im Haushaltsentwurf zunächst keine Fortsetzung gewähren wollte, dabei ist gerade nach dem positiven Start eine Verstetigung sinnvoll, um nachhaltige Wirkungen zu erzielen. Für die Zukunft des KulturPasses kommt es nun auf das Engagement der Parlamentarier*innen an.

In der Fortsetzung bleibt die enge Zusammenarbeit mit den Kulturanbietenden wichtig, um praktische Hürden frühzeitig zu erkennen und aus dem Weg zu räumen. Außerdem gilt es, die Grundidee zu stärken und noch mehr jungen Erwachsenen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, Lust auf kulturelle Vielfalt zu machen und dabei auch das Interesse an bisher weniger nachgefragten Kulturangeboten zu erhöhen. Um diese Neugier zu wecken, sind begleitende pädagogische Angebote ebenso wichtig wie möglichst niedrigschwellige Zugänge, dies betrifft vor allem bürokratische und technische Hürden (etwa die Freischaltung des digitalen Personalausweises). Denkbar ist auch, die Länder in ihrer Kulturkompetenz stärker in die Pflicht zu nehmen, aktiv an der Verbreitung und am Erfolg des Projektes mitzuwirken. In enger Zusammenarbeit mit der Expertise der Branche sollte zudem stärker auf ungewollte, marktverzerrende Auswirkungen geachtet werden (beispielsweise die Schaffung einer „Preisdumping-Datenbank“ im Bereich des Musikfachhandels), wenn die gewünschte Stärkung der Kreativwirtschaft nicht in Teilbereichen ausgehebelt werden soll.
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Der Deutsche Musikrat, das Forum Musikwirtschaft, die GEMA und die GVL erklären ihre Solidarität mit den Menschen in Israel

Der Deutsche Musikrat, das Forum Musikwirtschaft, die GEMA und die GVL schließen sich dem Aufruf des Deutschen Kulturrates zur Solidarität mit den Menschen in Israel an und zeigen sich entsetzt ob der Angriffe auf Zivilisten. Der Terrorangriff der Hamas und das Leid, das er über die Menschen gebracht hat, sind ohne Worte und ein neuer, schrecklicher Weckruf, dass Antisemitismus auch in unserer Gesellschaft keinen Platz haben darf. Wir stellen uns gegen antisemitisch motivierten Hass und unser Beileid ist bei den Opfern sowie deren Angehörigen, die bewusst als Zielpersonen des Terrors ausgewählt und aus dem Leben gerissen wurden. Die deutsche Musikbranche steht an der Seite der Jüdinnen und Juden gegen jede Form von Antisemitismus.“

Das Forum Musikwirtschaft besteht aus den sieben maßgeblichen Verbänden des Wirtschaftsbereichs. Im Einzelnen sind dies der BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft), der BVMI (Bundesverband Musikindustrie), der DMV (Deutscher Musikverleger-Verband), IMUC (Interessenverband Musikmanager & Consultants), LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland), SOMM (Society Of Music Merchants) und der VUT (Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen). Es umfasst damit die wesentlichen Sektoren der Musikwirtschaft, die durch ihre komplexen Wertschöpfungsstrukturen eng miteinander verzahnt sind. Das Forum versteht sich als Diskursraum, in dem zentrale Themen der Musikwirtschaft identifiziert und erörtert werden, um sie an die Politik und die Öffentlichkeit zu adressieren. Die Kooperation ist getragen von dem Verständnis, sich auch mit anderen Marktteilnehmenden auszutauschen und damit situationsabhängig die Sicht aller Branchenakteur:innen in ihrer Gesamtheit zu reflektieren. Das Forum versteht sich nicht als Dachverband der Branche. Vielmehr werden gemeinsame Themen gemeinschaftlich nach außen getragen, wobei jeder Verband dabei vorrangig die Interessen seiner Mitglieder vertritt und für diese spricht. Das Forum Musikwirtschaft ist dem kulturellen und sozialen Wert der Musik in der Gesellschaft verpflichtet ebenso wie der Gestaltung der Branche nach den Grundsätzen ökonomischer und ökologischer Nachhaltigkeit.

LiveKomm-Statement zu den Anschlägen auf das Universo Paralello Israel Festival am 7.10.2023

Am 7. Oktober um 7 Uhr morgens drangen Hamas-Terroristen auf das Gelände des Festivals Universo Paralello Israelein, schossen auf Besucher:innen und nahmen Geiseln. Die Rettungskräfte meldeten 260 Tote und zahlreiche Vermisste.

Das Universo Paralello Festival ist ein beliebtes elektronisches Musikfestival, das vor fast zwei Jahrzehnten in Brasilien gegründet wurde und auf Psytrance-Musik spezialisiert ist. Das Festival wird seit einiger Zeit auch in Israel veranstaltet und zieht sowohl lokale als auch internationale Psytrance-Produzent:innen und -Enthusiast:innen an.

Christian Ordon, Geschäftsführer der LiveKomm: „Die LiveKomm ist tief betroffen, dass ein Festival, das sich seit Jahrzehnten für ein friedliches und harmonisches Zusammenleben ausspricht, gezielt Anschlagsort von Terroristen wird. Wir verurteilen diesen Anschlag und die Geisteshaltung, die hinter dem Terror steht, aufs schärfste. Wir trauern mit den Angehörigen und hoffen für die verletzten und für die verschleppten Besucher:innen und Mitarbeitenden.“

Clubs & Festivals: Ergebnisse der Blitzumfragen

In zwei Umfragen haben wir die Bedarfe unserer Clubs und Festivals abgefragt.
Die Ergebnisse im Kurzüberblick:

Clubs bereiten die starken Kostensteigerungen die meisten Sorgen, hier wird auch der größte akute Handlungsbedarf gesehen. Doch auch der Schwund sowohl beim Publikum als auch beim Personal treibt Clubbetreiber um. Generell besteht ein großes Interesse an Weiterbildung, Fokus liegt hier auf dem Themengebiet Ökologie und Nachhaltigkeit.

Ähnlich bei den Festivals, auch hier stellt die Kostenexplosion die größte Herausforderung dar. Hinzu kommen jedoch generelle Planungsunsicherheiten und Probleme bei der Flächenvergabe und -Bespielung (Lärmschutz, Behördliches). Fehlende Förderprogramme belasten die Festivals zusätzlich. Bedenklich: Bereits 34% sehen ihr Festival im kommenden Jahr als gefährdet an; im Frühjahr 2023 waren es noch 23%.

Die Ergebnisse der Befragungen im Einzelnen:

Clubs

n=88

  • 55% kleiner als 500er Kapa
  • 92% im städtischen Raum

Dinge, die einen am meisten beschäftigen (TOP 3)

  1. Kostensteigerung
  2. Publikumsschwund/Besucherrückgang
  3. Personalnot /Arbeitskräftemangel

Dringendster Handlungsbedarf (TOP 5)

  1. Allgemeine Kostensteigerungen
  2. Fehlende/unzureichende Förderprogramme für die Programmgestaltung
  3. Fehlende/unzureichende Förderprogramme für die notwendigen Investitionen
  4. Wertschätzung und Verständnis seitens Politik und Verwaltung
  5. Fehlender Nachwuchs (Personal)

In welchen Bereichen seht ihr dringenden Investitionsbedarf (TOP 5)

  1. Ökologische Nachhaltigkeit (Klima- und Gastrotechnik)
  2. Veranstaltungstechnik (vgl. mit Programmen wie DigiInvest)
  3. Veranstaltungstechnik (vgl. mit Programmen wie TeSa)
  4. Personalzuschuss Programme Awareness
  5. Digitale Tools (digitale Registrierkassen, Planungs- und Ticketingsoftware)

Siehst du den Bedarf an Weiterbildung?

  • JA 57%
  • NEIN 25%
  • Noch nicht mit dem Team dazu gesprochen 9%
  • Noch keine Gedanke zu gemacht 8%

In welchen Bereich seht ihr dringenden Bedarf bei Weiterbildung? (TOP 5)

  1. Marketing/ Öffentlichkeitsarbeit (Audience Development)
  2. Ökologische Nachhaltigkeit
  3. Awareness
  4. Ökonomische Nachhaltigkeit
  5. Safer Nighlife (Teamschulungen)

Festivals

n= 114

  • 66% veranstalten im ländlichen Raum
  • 34% im städtischen Raum

Größe

  • Kleinstfestival (99-899): 16%
  • Kleine Festivals (900-2.999): 39%
  • Mittelgroßes Festival (3.000-7.999): 30%
  • Großes Festival (8.000 -14.999): 9%
  • Sehr großes Festival (15.000 – 30.000): 5%
  • Riesiges Festival  (bis 150.000): 1%

Hat dein Festival 2023 stattgefunden?

  • 88% JA
  • 12% NEIN

Gründe für das Nichtstattfinden

  • Finanzielle Probleme (zu hohe Kosten, fehlender VVK)
  • Kein Gelände gefunden

Zwei Dinge, die einen am meisten beschäftigen (TOP 3)

  1. Finanzen (Kostensteigerung, fehlende Förderungen…)
  2. Planungsunsicherheit
  3. Flächenprobleme (Behörden, Lärmschutz
  4. Personalmangel/Organisationsstruktur

Dringendster Handlungsbedarf (TOP 5 )

  1. Allgemeine Kostensteigerungen
  2. Fehlende/unzureichende Förderprogramme für die Programmgestaltung
  3. Fehlende/unzureichende Förderprogramme für die notwendigen Investitione
  4. Wertschätzung und Verständnis seitens Politik und Verwaltung
  5. Fehlende Unterstützung für ehrenamtliche Strukturen

In welchen Bereichen seht ihr dringenden Investitionsbedarf (TOP 5)

1. Ökologische Nachhaltigkeit (Technik)

2.

  • Beratung & Schaffung von Awareness Strukturen
  • Anpassungen des Geländes an Wetterbedingungen
  • Barrierefreiheit

3. Schallschutzmaßnahmen (Technik)

Habt ihr Neustart Kultur erhalten?

  • JA 61%
  • NEIN 39%

Siehst du dein Festival für 2024 als gefährdet?

  • JA 32%
  • NEIN 36%
  • Aktuell schwer zu sagen: 34%

(Anmerkung: Im Frühjahr sahen 23% ihr Festival für 2024 gefährdet)

Könntet Ihr Euer Festival ohne finanzielle Unterstützung durch Förderung (Bund/Land) wirtschaftlich in 2024 fortsetzen?

  • JA 24%
  • NEIN 41%
  • Vielleicht 34%

Die TA Lärm novellieren – mit der Einführung der ersten Kulturschallverordnung

Lärm ist nicht gleich Lärm – das gilt auch rechtlich. So wird etwa Baustellen-Krach anders eingestuft als Schallentwicklung bei Sport-Events. Für Schallemissionen durch Live-Musik in Musikclubs kommt bislang die sogenannte „Technischen Anleitung Lärm“, die „TA Lärm“ zur Geltung. Dort wird hauptsächlich der Umgang mit Gewerbe- und Industrielärm geregelt. Die dortigen Mess- und Bewertungsregelungen werden der Realität des gesellschaftlichen Miteinanders durch Kulturschall nicht gerecht.

Die hiesige „TA Lärm“ als Verwaltungsvorschrift wurde seit Jahrzehnten und trotz des Entschließungsantrags des Deutschen Bundestags, Clubs als Kulturstätten anzuerkennen, bislang nicht angepasst. Es wird Zeit, diesem Entscheidungshintergrund und der gesellschaftlichen Wirklichkeit Rechnung zu tragen. Aus diesem Grund hat die LiveKomm einen Vorschlag für eine Kulturschallverordnung (V3) inklusive Begründung entwickelt. Eine Kulturschallverordnung würde die besondere, gesellschaftliche Rolle von Kulturbetrieben anerkennen und künftig gesondert – unabhängig von Gewerbe- und Industrielärmregelungen – vom Verordnungsgeber gesteuert werden können.
Der Entwurf soll die Diskussion für die geplante Novelle der TA Lärm anregen und eine erste inhaltliche Grundlage für die Debatte im Bund und in den Ländern liefern.

Ein positives Beispiel für den Umgang mit Schallemmissionen ist das „Agent of Change“-Prinzip, wie es etwa in San Francisco zur Anwendung kommt. Dieses sieht vor, dass bei Neubauprojekten bestehende Schallentwicklung, etwa durch ansässige Clubs, als gegeben zu akzeptieren ist bzw. solche Bauvorhaben in der Nähe von Spielstätten nur in eine Absprache (und Genehmigung) mit der dortigen Entertainment Commission voraussetzen.

DOWNLOAD

Kulturschallverordnung #V3 (PDF / 49KB)

Begründung für eine Kulturschallverordnung (PDF / 14KB)

Breites Bündnis strebt Befreiungsschlag für die Clubkultur an

Die Anerkennung von Clubs als Kulturorte soll mit der Kampagne #clubsAREculture und wichtigen politischen Entscheidung voranschreiten und der Clubkultur in Zeiten schwerwiegender Krisen mehr Sicherheit geben

Die Clubkultur, wie auch der gesamte Kultursektor, findet sich auch nach der Pandemie in einer wirtschaftlich existenzbedrohlichen Zeit wieder. Konfrontiert mit Kostensteigerungen, Einnahmeverlusten und Verdrängung mussten in diesem Jahr bereits der älteste Technoclub Ostdeutschlands, die Distillery in Leipzig, sowie Harry Klein in München, The Tube in Düsseldorf und der E-Keller in Göttingen und schließen. In Berlin steht das Mensch Meier vor dem Aus und rund 20 Clubs und Kulturorte sind durch den geplanten Ausbau der A100 akut bedroht. Mit #clubsAREculture soll eine Veränderung der baurechtlichen Einstufung von Clubs sowie der aktuellen Schallregulierungen vorangetrieben werden und Abhilfe für die schwierige Situation von Clubs schaffen. Auf Bundesebene stehen Entscheidungen über die Novellierung der entsprechenden Gesetze an.

Berlin, 7. August 2023. Klar ist: Musikclubs und Festivals leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere lebendige Kulturlandschaft. Dennoch fallen Clubs und Clubkultur in der politischen Wahrnehmung oft unter den Tisch. Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gibt es bislang noch nicht genügend Förderprogramme, die sich diesen Kulturformen umfassend widmen. Dabei existieren zahlreiche Handlungsbedarfe für einen aktiven Schutz von Clubs und Kulturstätten.

Behördliche Auflagen, Bebauungs- und Lärmvorschriften zerren gnadenlos an der Existenz von Clubs, während neue Club-Gründungen häufig ausbleiben. Um gegen Verdrängungsprozesse und Schließungen von Clubs und damit die Verödung der Kulturlandschaft Deutschlands zu kämpfen, ist es notwendig, den Blick endlich auf den Schutz dieser Räume zu richten und ihnen mit mehr Wertschätzung und Maßnahmen zu begegnen.

Eine Einstufung als Kulturräume in Form einer Anpassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der TA Lärm wäre ein großer Schritt für die Club- und Festivalkultur. Dem Entschließungsantrag des Deutschen Bundestags im Jahr 2021, der Clubs in der BauNVO als Kulturstätten anerkennt, ist bislang in der Gesetzgebung noch nicht entsprochen worden.

Die Bundesregierung peilt aktuell die Novellierung der TA Lärm und der Baunutzungsverordnung an. Unter dem Hashtag #clubsAREculture schafft eine Allianz rund um die Bundesstiftung Livekultur und die LiveMusikKommission mit ihren Landes- und Regionalverbänden ab August mit einer Kampagne öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema.

Anna Blaich für den Vorstand der Bundesstiftung LiveKultur: „Clubs und Livemusikspielstätten nehmen eine wichtige Funktion als demokratische Orte ein. Sie sind Orte, an denen alle Menschen, unabhängig vom sozialen Status, der kulturellen Herkunft oder sexueller Identität in geschützten Räumen zusammenkommen und ein einzigartiges Gemeinschaftserlebnis erfahren.“

#clubsAREculture: Auftakt-Event in Frankfurt am Main am 25. August 2023, Demonstration „A100 wegbassen“ in Berlin am 2. September 2023

Der offizielle Kampagnenauftakt findet im August in Hessen statt, wo der Landesverband Live in Hessen ein umfassendes Programm auf die Beine stellt: Am 25. August wird in Frankfurt a.M. der clubsAREculture Day stattfinden und sowohl die Landes-, als auch die Bundesebene in den Blick nehmen. Ab 18.30 Uhr diskutieren Armand Zorn (MdB, SPD), Deborah Düring (MdB, Bündnis 90/ Die Grünen), Dana Ruh (Int. DJ, Produzentin und Plattenladenbetreiberin) und Steffen Kache (Geschäftsführer der Distillery) im MOMEM über „Clubkultur in der Immobilienklemme – Warum Stadtentwicklung sich verändern muss“.

Im Anschluss lädt ab 20:30 Uhr auch das Tanzhaus West zu einem Panel-Talk „clubsAREculture – Und jetzt?“ auf Landesebene ein. Um diese Podiumsdiskussion herum öffnet der Club seine Pforten, um die besprochene Clubkultur in verschiedensten, wenn auch bei Weitem nicht allen Facetten in einer Clubnacht erlebbar zu machen.

Weitere Aktionen in anderen Bundesländern sind bereits geplant. In Berlin formiert sich ein breites Bündnis gegen den Autobahnausbau und ruft zu einer Demonstration am 2. September unter dem Motto “A100 wegbassen” auf.

Die bedrohten Clubs ://about blank, ELSE, Renate, Club Ost erklären gemeinsam mit Fridays for Future Berlin, der Clubcommission Berlin und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren den Markgrafendamm zwischen Elsenbrücke bis zum Ostkreuz ab 14 Uhr zur autobahnfreien Zone und laden ein zum Protestrave gegen die A100.

Gestaltungs- und Entfaltungsraum: 15 Handlungsfelder für kulturelle Stadtentwicklung

Die geplante Anpassung der TA Lärm und der BauNVO hat die LiveKomm zum Anlass genommen, ein überarbeitetes Forderungspapier zur kulturellen Stadtentwicklung zu verfassen, in dem 15 Handlungsfelder für die Bundesebene skizziert wurden.

Um die Diskussionen zu schärfen, befindet sich seitens der LiveKomm derzeit zudem ein konkreter Entwurf für eine Kulturschallverordnung in der Erstellung. Diese sieht vor, Kulturgeräusche nicht länger mit Industrie- und Gewerbelärm gleichzusetzen.

Für die Club- und Festivalkultur wären derartige Schritte – speziell nach den herausfordernden Corona-Jahren – ein bedeutsames Signal aus der Bundespolitik in die Kommunen, dass die Anliegen dieser Kultursparte vermehrt registriert und der Rechtsrahmen verbessert wird.

Bundesstiftung Livekultur und LiveKomm fordern konkret:

1. Eine zügige Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom Mai 2021, insbesondere die Anpassung der Baunutzungsverordnung, wonach Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden.

2. Die Einführung einer Kulturschallverordnung entsprechend den Zielen aus dem Koalitionsvertrag („Die TA-Lärm werden wir modernisieren und an die geänderten Lebensverhältnisse in den Innenstädten anpassen, um Zielkonflikte zwischen Lärmschutz und heranrückender Wohnbebauung aufzulösen.“).

3. Die Implementierung eines Kulturraumschutzgesetzes, welches Kulturorte erhält bzw. bei Verdrängung die Investoren verpflichtet, für entsprechenden Ausgleich zu sorgen und sich insbesondere an den Kosten zu beteiligen.

4. Die Umsetzung des Koalitionsvertrages („Wir sichern kulturelle Nutzungen in hochverdichteten Räumen und unterstützen Investitionen in Schallschutz und Nachhaltigkeit“.) durch Einführung eines Bundes-Schallschutzprogrammes, um Kulturorte finanziell bei Maßnahmen zur Schalldämmung zu unterstützen und damit Zielkonflikte zu vermeiden. Synergieeffekte mit dem Klimaschutz sind zu erwarten.

Gemeinsam setzt die Allianz ein Zeichen für die Clubkultur und ruft die Politik zum Handeln auf. Mit der Novellierung der TA Lärm und der Baunutzungsverordnung stehen tiefgreifende politische Entscheidungen bevor, die das Schicksal der Club- und Festivalkultur maßgeblich beeinflussen werden. Die LiveKomm und ihre Mitgliedsverbände fordern eine praktische Umsetzung des Entschließungsantrags des Deutschen Bundestags, um Clubs als Kulturräume anzuerkennen und zu schützen.

Weitere Informationen unter:

https://www.clubsareculture.de

Die Allianz #clubsAREculture informiert in unregelmäßigen Abständen über aktuelle Entwicklungen per Mail. Einträge zum Listserver sind hier möglich: https://lists.ccc-ffm.de/postorius/lists/clubsareculture.lists.ccc-ffm.de/

Über #clubsAREculture:

Das Bewahren kultureller Räume in Form von Musikspielstätten ist eines der wichtigsten Themen gerade in Städten, die sich immer mehr verdichten. Durch den mangelnden Schutz dieser Räume bei Nachverdichtungsvorhaben und Bebauungsplänen findet häufig eine Verdrängung dieser Kulturräume statt und damit einhergehend ist der Verlust von kulturellen Angeboten und sozialen Orten.

Um sich diesen Missständen zu widmen, vereint #clubsAREculture als Plattform Akteure, die sich für die Anerkennung der Clubkultur und Musikclubs einsetzen. Hierzu gehören die Bundesstiftung LiveKultur, die LiveMusikKommission mit zahlreichen angeschlossenen Mitgliedsverbänden sowie der Chaos Computer Club.

Über die Bundesstiftung LiveKultur:

Die Bundesstiftung LiveKultur sichert Räume für Musikclubs und Festivals, um die Livekultur als Bestandteil der deutschen Kulturlandschaft zukünftig zu erhalten.

Unsere Mission ist es die Pop-, Club- und Livemusikkultur in Deutschland zu pflegen und ehrhalten, wir erwerben, sichern und stellen bedeutsame Kulturräume und Flächen in Deutschland wieder zur Verfügung.

Über die LiveKomm:

Die LiveMusikKommission e.V. (kurz LiveKomm) ist der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland und repräsentiert mehr als 700 Musikclubs und Festivals in über 100 Städten und Gemeinden. Unsere Mitglieder gehören zu den größten Anbietern lokaler Kulturveranstaltungen, des städtischen Tourismus sowie der deutschen und internationalen Talentförderung. Die Verbindungen von Leidenschaft und Wirtschaft, Kunst und Kommerz, gesellschaftlicher Orientierung und rebellischer Attitüde des Undergrounds sind die Besonderheiten des Verbandes. Im Mittelpunkt steht bei allen Mitgliedern aber die Musik.

Live 500: Programm für Musikspielstätten und Veranstalter:innen startet

Das Förderprogramm Live 500 richtet sich gezielt an kleine bis mittlere
Musikspielstätten und regionale Veranstalter:innen. Damit schafft die
Initiative Musik Anreize für ein vielfältiges Musikprogramm. Live 500 ist
notwendig, da in der postpandemischen Situation viele Livemusikclubs und
Veranstalter:innen verstärkt auf etablierte Musiker:innen setzen müssen.
Dazu kommen weitere Herausforderungen wie gestiegene Energiekosten
und die Inflation, die eine kostendeckende Planung und Durchführung von
niedrigschwelligen Musikangeboten immer mehr erschweren.
Insbesondere Konzertformate mit Musiker:innen am Beginn ihrer Karriere
und weniger populäre oder experimentelle Genres laufen dabei Gefahr, in
den Hintergrund zu treten.

Das Programm unterstützt in zwei Kategorien gezielt
Livemusikveranstaltungen mit maximal 250 zahlenden Besucher:innen in
Musikclubs. Der maximale Eintrittspreis liegt je nach Kategorie bei 20 bzw.
25 Euro. Konzerte können dabei mit einem Zuschuss von 500 Euro bzw.
1.000 Euro pro Veranstaltung gefördert werden. Dabei gehen 50 Prozent
als Gagenzuschuss an die auftretenden Musiker:innen. Die weiteren 50
Prozent verbleiben bei den Musikclubs bzw. regionalen Veranstalter:innen
zur Deckung der Produktionskosten. Es können bis zu 12.000 Euro für
maximal 12 bzw. 24 Konzerte beantragt werden, die bis spätestens 30.
Juni 2024 stattfinden müssen.

Bei Live 500 ist eine diverse Programmplanung erstmals festes Kriterium für die geförderten Livemusikveranstaltungen. Es ermöglicht somit eine
größere kulturelle Teilhabe für Künstler:innen, die in der Livemusik
unterrepräsentiert sind. Durch eine Regionalquote wird darüber hinauseine
gerechte Verteilung für alle Bundesländer sichergestellt.

Live 500 ist ein Förderprogramm der Initiative Musik. Es wurde mit der
fachlichen Unterstützung der LiveMusikKommission e.V. entwickelt und mit
der Bundeskonferenz Jazz abgestimmt. Die Initiative Musik realisiert Live
500 mit Projektmitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien.

Alle Informationen zum Antrags- und Vergabeverfahren sind auf der
Webseite der Initiative Musik verfügbar. Die Antragsphase läuft bis zum 31.
Juli 2023.

Die Fakten im Überblick:

• 2,7 Mio. Euro stehen für die bundesweite Förderung von
Konzerten mit Newcomer:innen sowie experimentellen Formaten
zur Verfügung
• Gefördert werden Livemusikveranstaltungen mit maximal 250
Besucher:innen, mit Zuschüssen von je 500 bzw. 1.000 Euro
• Zuschüsse gehen zu 50 % an die auftretenden Musiker:innen und
zu 50 % an die Musikclubs bzw. Veranstalter:innen
• Antragsstart: Montag, 3. Juli 2023

Blitzumfrage Kulturpass und Kulturfonds Energie + Updates

In einer Umfrage haben wir uns danach erkundigt, wie unsere Verbandsmitglieder zu den neuen Fördertools des Bundes stehen, dem Kulturpass und dem Kulturfonds Energie. Die Ergebnisse wollen wir hier vorstellen – allerdings gefolgt von einem inhaltlichen Update zum Energiefonds Kultur, das erst nach unserer Umfrage zur Umsetzung kam.

An der Befragung zum Kulturpass nahmen 78 Mitglieder teil, an der zum Energiefonds 84. In beiden Fällen zeigten sich gewisse Hürden in Sachen Akzeptanz: Ein großer Teil der Befragten gab jeweils an, sich nicht zu registrieren bzw. keinen Antrag stellen zu wollen. Lest hier die Ergebnisse im Einzelnen.

Die Umfrage-Ergebnisse im Detail

1. Kulturfonds Energie

Den Kulturfonds Energie habe ich…

…bereits beantragt – 13%

…werde ich noch beantragen – 43%

…werde ich nicht beantragen, weil – 44%

Meistgenannte Gründe:

  • Festival
  • zu kompliziert
  • lohnt nicht
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2. Kulturpass

Für den Kulturpass…

…werde ich mich noch als Anbieter registrieren – 69%

…werde ich mich nicht registrieren, weil… – 31%

24 Befragte (rund 31%) werden sich nicht beim KulturPass registrieren.
• 10 davon, weil die Antragstellung zu kompliziert sei
• 10 weil sie die Altersgruppe nicht als relevante Zielgruppe sehen
• 4 haben keine Angaben gemacht

Neuerungen beim Energiefonds Kultur

In den Informationsveranstaltungen vom 13. und 14. Juni wurde seitens des Kulturfonds Energie einige Aktualisierungen des Programms vorgestellt.

So ist es einerseits erfreulich, dass bei den Themen Bagatellgrenze und auch „min. 80% Kulturzweck“ nachgearbeitet wurde. Andererseits wurde bedauerlicherweise unsere Forderung, auch Festival- und OpenAir-Veranstaltungen in die Förderung mit einzubeziehen, nicht seitens der BKM umgesetzt.

Zur Bagatellgrenze

„Falls die Bagatellgrenze nicht innerhalb einer Tranche erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit der tranchenübergreifenden Zusammenschau aller fristgerecht eingereichten Anträge. Fristgerecht bedeutet, dass die Anträge für eine Tranche spätestens am letzten Tag der darauffolgenden Tranche eingereicht sein müssen. „

Zu „Kann ein Veranstaltungsort als Kultureinrichtung betrachtet werden, auch wenn dort nicht ausschließlich Kulturveranstaltungen stattfinden?“

Veranstaltungsorte können auch dann als Kultureinrichtungen im Sinne des Kulturfonds Energie betrachtet werden, wenn sie nicht ausschließlich, jedoch überwiegend für kulturelle Zwecke und Aktivitäten genutzt werden und das Kulturangebot an diesen Orten der Öffentlichkeit zugänglich ist.

Eine überwiegende Nutzung für kulturelle Zwecke ist gegeben, wenn an einem Ort in der jährlichen, üblichen Dauernutzung zu mindestens 80 % Kulturzwecke verfolgt bzw. wenn dieser Ort an mind. 80 % der möglichen Belegungstage im Jahr für Kulturzwecke genutzt wird. Dies gilt unabhängig davon, ob der Ort selbst das Kulturprogramm verantwortet oder ob der Ort anteilig oder überwiegend an ortsunabhängige Kulturveranstaltende vermietet wird, die ihr eigenes Kulturprogramm dort aufführen.

Mögliche Belegungstage sind alle Tage, an denen der Ort in irgendeiner Weise bespielt/ genutzt wird bzw. hierzu geöffnet hat. Sollte der Ort an Tagen in der Woche gänzlich geschlossen haben, sind nur die genutzten/ geöffneten Tage Bezugsgröße für die Bestimmung der überwiegenden Kulturnutzung.

Als Nachweis für die Nutzung sind bspw. möglich:

Belegungspläne des vorhergehenden Jahres / der vorhergehenden Jahre oder

bei neuen, bislang nicht bespielten Orten die Programmplanung bzw. der Belegungsplan für das aktuelle / kommende Jahr

Kulturinstitutionen, die sich in öffentlicher Trägerschaft befinden oder deren kontinuierliche Grundfinanzierung überwiegend von der öffentlichen Hand getragen wird, die jedoch nicht über eine eigene Spielstätte verfügen und hinsichtlich der von ihnen in einem Kalenderjahr durchgeführten Veranstaltungen überwiegend auch nicht als Kulturveranstaltende i. S. v. Ziff. 4.2. der FAQ antragsbefugt sind (etwa weil keine Einnahmen durch den Verkauf von Tickets generiert werden, der Veranstaltungsort selbst Kultureinrichtung ist oder keine Miete erhebt), sind mit Blick auf die Anmietung von Proberäumen oder vergleichbarer, für den Kulturbetrieb zwingend notwendiger Räumlichkeiten Kultureinrichtungen im Sinne des Kulturfonds Energie des Bundes (Ziff. 3.2. der FAQ) gleichgestellt, sofern für den angemieteten Ort konkrete Verbrauchsdaten nachgewiesen werden können.

Belegungstage:
Mögliche Belegungstage sind alle Tage, an denen der Ort in irgendeiner Weise bespielt/ genutzt wird bzw. hierzu geöffnet hat. Sollte der Ort an Tagen in der Woche gänzlich geschlossen haben, sind nur die genutzten/ geöffneten Tage Bezugsgröße für die Bestimmung der 80%igen Kulturnutzung. 

Beispiel 5

a) Ein Club hat an drei Tagen geschlossen und nur an vier Tagen der Woche geöffnet. An diesen vier Tagen wird ein kuratiertes Programm durchgeführt. Die Betrachtung, ob der Club eine 80%ige Kulturnutzung hat und damit eine Kultureinrichtung im Sinne des Fonds ist, ist auf die vier geöffneten Tage zu beziehen. Der Club ist hiermit als Kultureinrichtung förderfähig.

b) Anders ist es, wenn der Club vier Tage ein kuratiertes Programm durchführt und die restlichen drei Tage die Räumlichkeiten nicht kulturell nutzt. Dann sind wieder die sieben Tage Bezugsgröße für die Beurteilung, ob der Ort 80% kulturell genutzt wird. 

Hier der Link zu den aktualisierten FAQ: https://www.kulturfonds-energie.de/faq

„No change“: Forum Veranstaltungswirtschaft ruft Bundesregierung zum Erhalt der Funkfrequenzen für Rundfunk, Kultur und die Veranstaltungs- und Messewirtschaft auf

Pressemitteilung

Das Forum Veranstaltungswirtschaft hat sich in einem Offenen Brief und einem damit verbundenen dringenden Appell an die Bundesregierung, MinisterpräsidentInnen der Länder, Ministerien von Bund und Ländern, Ausschüsse des Deutschen Bundestages, Bundestagsabgeordnete sowie die Medien gewandt: Die Allianz fordert von der Bundesregierung, ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag einzuhalten und keine Veränderung beim Funkspektrum für Kultur und Rundfunk bei der kommenden Weltfunkkonferenz zuzulassen. Ein anderes Votum als „No change“ hätte tiefgreifende negative Folgen für die gesamte Veranstaltungswirtschaft und Kultur- und Medienlandschaft in Deutschland.


Bei der Weltfunkkonferenz in Dubai im Herbst 2023 wird über die Zukunft des Frequenzbandes zwischen 470 und 694 MHz in der Region 1 (Europa, Afrika, Russland, arabische Staaten) entschieden. Dieses Frequenzband wird von Kultur, Rundfunk und Fernsehen und ebenso von Kongressen, Kirchen, Sport, der Filmproduktion und weiteren Veranstaltungen genutzt.

Negative Auswirkungen auf Messe- und Veranstaltungswirtschaft

Aktuelle Nachrichten aus dem Kanzleramt machen in diesem Zusammenhang der Messe- und Veranstaltungswirtschaft und den Rundfunk- und Fernsehanstalten große Sorgen: Danach besteht die Gefahr, dass dieses Frequenzband, was zuletzt schon zweimal eingeschränkt wurde, in Teilen an mobile Breitbanddienste übertragen wird. Eine solche Entscheidung hätte für die Messe- und Veranstaltungswirtschaft von Kultur über Kongress bis Kirche und Sport ungeheure negative wirtschaftliche und operative Auswirkungen.
„Wir haben uns bei diesem Thema für einen Offenen Brief an Politik und Medien entschieden, weil vielleicht nicht jedem klar ist, wie immens negativ die Konsequenzen für die betroffenen Bereiche wären“, sagt Sabina Linke, Geschäftsführerin des EVVC (Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V.). „Es mag in Dubai nur eine kleine wirtschaftspolitische Umjustierung sein – für ganz Veranstaltungsdeutschland und letztlich auch Europa wäre es eine elementare Veränderung.“


„Für den Rundfunk, die Kultur und die Veranstaltungs- und Messewirtschaft geht es bei der kommenden Weltfunkkonferenz um alles“, sagt Johannes Everke, Geschäftsführer des BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.). „Dabei waren die Voraussetzungen eigentlich gut: Wie im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP festgehalten ist, sollen die Frequenzen zwischen 470 und 694 MHz langfristig für Kultur und Rundfunk geschützt werden – und zwar auch für den Zeitraum nach dem Jahr 2030. Dies wird von den meisten europäischen Ländern, darunter Frankreich, Italien, Spanien oder Großbritannien, geteilt und läuft unter dem Titel ‚No change‘.“

Wichtige Funkfrequenzen gehen verloren

„Sollte die Bundesregierung nun aber vom Koalitionsvertrag abweichen, für den Vorschlag ‚ko-primär‘ votieren und Frequenzen für ein neues, fünftes Mobilfunknetz freimachen, würden uns die Frequenzen verloren gehen, mit denen wir millionenfach Mikrofone und Kameras, Konferenz- und Sicherheitstechnik oder Kommunikationstechnik wie den berühmten ‚Knopf im Ohr‘ betreiben und terrestrisch TV und Radio störungsfrei senden“, ergänzt Linda Residovic, Geschäftsführerin des VPLT (Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik e.V.).


Hiervon betroffen sind tatsächlich Veranstaltungen in der gesamten Bandbreite: Nur mit dieser Funktechnologie können Events vom Parteitag über Gewerkschaftsveranstaltungen, vom Firmenjubiläum bis zum internationalen Ärztekongress, vom Gottesdienst bis zur Gala oder Musical-Aufführung auf dem heutigen Stand der Erwartungen und Möglichkeiten stattfinden, Sportereignisse von Bundesliga bis EM produziert und übertragen werden oder Menschen im Auto überall ihr Morgenradio hören. Insbesondere Bluetooth, WiFi oder LTE können diese Lücke nicht füllen.


„Dabei haben die letzten Einschränkungen unserer Frequenzen schon Spuren hinterlassen“, sagt Marcus Pohl, 1. Vorsitzender des ISDV (Interessengemeinschaft der selbständigen Dienstleisterinnen und Dienstleister in der Veranstaltungswirtschaft). „Bereits heute können zum Beispiel der Friedrichstadtpalast oder das Lollapalooza-Festival in Berlin nicht ohne Einschränkungen arbeiten, beim ‚Rock am Ring‘ fiel minutenlang das Mikrofon eines Headliners aus und in der Westregion nahe Frankreich sind Open-Air-Festivals mangels Frequenzen ganz ausgeschlossen.“

Nutzung für „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“

Auch die „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ (BOS) möchten das Frequenzband von 470 und 694 MHz in Krisensituationen nutzen, um die Bevölkerung mit lebensrettenden Informationen flächendeckend zu versorgen. Dafür soll bundesweit ein neues Mobilfunknetz aufgebaut werden, in „ko-primärer“ Nutzung.


Die Kritik aus Sicht des Forum Veranstaltungswirtschaft: Dieses Netz ist im Aufbau sehr aufwändig, in Folgekosten und Genehmigungsproblemen unkalkulierbar und in Material- und Personalaufwand nicht darstellbar. Seriöse Schätzungen gehen allein für den flächendeckenden Aufbau dieses Netzes von Kosten in Höhe von circa 55 Milliarden Euro aus, wissend, dass Personal und Material dafür derzeit nicht zur Verfügung stehen.


Die juristischen Herausforderungen der Genehmigungsverfahren und die erwartbaren Bevölkerungswiderstände gegen den Aufbau eines solchen neuen Mobilfunknetzes sind gewaltig. Vergleichbar sind Diskussionen um 5G, dessen Sendeanlagen jeweils einen Genehmigungsvorlauf von durchschnittlich 14 Monaten haben. Das Mobilfunknetz ist – anders als die terrestrischen Sendeanlagen des Rundfunks – bei Stromausfall und Katastrophen anfällig, was beim Hochwasser im Ahrtal offenkundig wurde. Und die Bevölkerung hat noch keine Endgeräte, um dieses fünfte Netz überhaupt empfangen zu können.

Fehlende europäische Harmonisierung

Hinzu kommt: Funk kennt keine Ländergrenzen und so wäre dieses neue Mobilfunknetz als eine deutsche Insellösung überhaupt nur in einem kleinen Gebiet um Kassel verlässlich und nutzbar. Rund 20 europäische Nachbarländer strahlen mit ihrem Funk nach Deutschland ein. Nur die als „Kasseler Banane“ (siehe Abb.) beschriebene Gegend ist frei davon. Für alle anderen Regionen Deutschlands müssten bilaterale Vereinbarungen mit den europäischen Nachbarn geschlossen werden.

Quelle: „Allianz für Rundfunk- und Kulturfrequenzen Deutschland/Luxembourg“


Eine solche europäische Harmonisierung ist jedoch unwahrscheinlich, weil die bestehenden und geplanten Rundfunknutzungen der Nachbarländer weithin Bestandsschutz auch über 2030 hinaus haben und Russland, Ukraine und Belarus das Band gerade militärisch nutzen.

Praktische Lösung für BOS

Nachbarländer wie zum Beispiel Spanien, Frankreich, Italien oder Großbritannien haben einen pragmatischen Weg gewählt, denselben Ansprüchen an Katastrophenschutz und öffentlicher Sicherheit zu begegnen, die es auch in Deutschland gibt. In diesen Ländern greift ein gesetzlich verankerter Vorrang der BOS-Dienste im Katastrophenfall oder im Fall erhöhter Sicherheitsanforderungen. Diese Dienste übernehmen dann die erforderlichen und ansonsten von anderen genutzten Frequenzen. Daneben besteht noch – wie in Deutschland auch – das störungsfreie und gegen Stromausfälle abgesicherte Rundfunk-Netz.

Voting für „No change“

„Wir halten diese Lösung für die günstigste und praktikabelste, zumal sie sofort umsetzbar ist und keine Folgekosten nach sich zieht“, so Johannes Everke. „Und es ist unsere favorisierte Lösung, weil sie unsere Kultur, unsere Veranstaltungs- und Messewirtschaft und unsere Medienlandschaft bewahrt. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag einzuhalten und keine Veränderung des Funkspektrums für Kultur und Rundfunk bei der Weltfunkkonferenz zuzulassen. Nur mit dem Ergebnis ‚No change‘ können Messen und Veranstaltungen in ihrer kompletten Bandbreite auch in Zukunft stattfinden.“


Mehr Informationen zum Thema Funkfrequenzen:
https://sos-save-our-spectrum.org/wp-content/uploads/2023/03/ARK_Maerz_2023_fin.pdf

Hier findet sich die PM als PDF-Download