STATEMENT: Wo darf wie getanzt werden? Der-Länder-Check

Der Föderalismus gibt Antworten. Sie sind kompliziert.

Grundsätzlich sind für die in der LiveKomm versammelten Clubs und Festivals, die ihrem Publikum kuratierte Programme von Bands, DJs und anderen Acts bieten, viele Bereiche der Verordnungen interessant. Da geht es um Veranstaltungen drinnen und draußen, da geht es um “Kultureinrichtungen”, Gastronomie oder “Bordellbetriebe, Prostitutionsstätten, Clubs, Diskotheken, sonstige Vergnügungsstätten und vergleichbare Freizeiteinrichtungen” (Danke Bayern). Schöne deutsche Wörter wie “Tanzlustbarkeiten” spült die Pandemie aus dem 19. Jahrhundert hervor und generell sucht jedes Bundesland einen eigenen Weg.

Folgend wollen wir das für die Clubkultur identitätsstiftende “Tanzen” in den unterschiedlichen Verordnungen zum Stand Ende Juni quer durch die Republik beleuchten. „STATEMENT: Wo darf wie getanzt werden? Der-Länder-Check“ weiterlesen

1.000 x Festivalkultur – Wir sind noch da!

Über 1.000 kleine & mittlere Festivals und Open Airs fehlt noch immer eine klare Perspektive!

Die ersten Öffnungsschritte auch für Kulturveranstaltungen sind gegangen und manch eine/r wähnt sich schon in der Rettung des Kultursommers. Auch mehr als 1.000 kleine und mittelgroße Festivals und Open Airs haben die Hoffnung noch nicht aufgegeben und arbeiten unermüdlich daran, Festivalkultur möglich zu machen. Diesen fehlt nach wie vor eine klare Rahmengebung, diesen fehlt nach wie vor ein Plan wie Tanzen erlaubt sein wird. Dafür brauchen wir jetzt politische Entscheidungen. „1.000 x Festivalkultur – Wir sind noch da!“ weiterlesen

LiveKomm zur Veröffentlichung der ersten deutschen Clubstudie

(Pressemitteilung)

Die deutschen Clublandschaft steht auch nach der Corona-Krise vor großen Herausforderungen

Die LiveKomm sieht sich in den am Freitag, 28. Mai veröffentlichten Ergebnissen der ersten bundesweiten Clubstudie in ihren aktuellen Forderungen an die Politik bestätigt. Der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland begrüßt die aufschlussreichen Ergebnisse und unterstützt die daraus formulierten Handlungsempfehlungen der Initiative Musik.

So ist beispielsweise die Sicherung des Substanzerhalts der Spielstättenlandschaft nach der Pandemie zwingend notwendig. Die Ergebnisse belegen, dass im Jahr 2020 ein Umsatzrückgang von mehr als 90% verzeichnet wurde, da die Kulturbetriebe bis heute, seit mehr als 14 Monaten geschlossen sind. Auch die Personalsituation ist bis zu 75% rückläufig. Zwar konnte der Bundesverband bisher nur eine geringe Anzahl von corona-bedingten Betriebsaufgaben verzeichnen, aber ob das Fach- und das Gastropersonal wieder so schnell zurückkommen, bleibt ungewiss. Die Ergebnisse zeigen auf, dass trotz der nun bereitgestellten Förderprogramme des Bundes und der Länder, Musikclubs auch nach der Krise vor erheblichen Problemen stehen. „LiveKomm zur Veröffentlichung der ersten deutschen Clubstudie“ weiterlesen

Pressemitteilung des Forums Clubkultur und Nachtleben

Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag einen fraktionsübergreifend erarbeiteten und getragenen Entschließungsantrag von Vertretern der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Mit den Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert Musikclubs und Livespielstätten baurechtlich als Anlagen für kulturelle Zwecke anzuerkennen und flexible und innovative Lösungen im Lärmschutz umzusetzen. „Pressemitteilung des Forums Clubkultur und Nachtleben“ weiterlesen

Meilenstein: Bundestag fordert Bundesregierung auf, Musikclubs als Anlagen kultureller Zwecke einzustufen

Club-historische Begebenheit im Bundestag: Ein Entschließungsantrag für die Beschlussempfehlung des Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen für das Baulandmobilisierungsgesetz von CDU/CSU und SPD fordert, dass die Bundesregierung die Baunutzungsverordnung dahingehend anpasst, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden.

Im letzten Jahr gründete sich durch Abgeordnete von GRÜNEN, LINKE, FDP, SPD und CDU/CSU das “Parlamentarische Forum Clubkultur & Nachtleben” im Bundestag, um fraktionsübergreifend dem Thema mehr Rückhalt und Sichtbarkeit zu geben. Ein erstes, wichtiges, gemeinsames Anliegen ist, u. a. die Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu novellieren und in einem ersten Schritt die baurechtliche Anerkennung von Musikclubs als Kulturorte zu erwirken. Mit einer Fachanhörung, vielerlei parlamentarischen Initiativen und Aufforderungen an Bundesbauminister Horst Seehofer und dem damit betrauten Fachministerium soll die gesellschaftlich vollkommen überholte Einstufung im Baurecht überwunden werden.

Die entscheidende Sitzung im Bauausschuss fand am 05. Mai 2021 statt und erbrachte sehr zur Freude der im Prozess begleitenden Interessenvertreter:innen der LiveKomm – dem Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. – eine Entscheidung zugunsten der Clubkultur. Der Antrag wurde im Ausschuss fast einstimmig beschlossen und geht als Beschlussempfehlung am morgigen Freitagmittag unter TOP 36 in die Abstimmung im Plenum.
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Livekomm Diskussion auf dem Digitalen Kongress Nationale Stadtentwicklung am 04.05.2021, Dienstag, 13.45 – 15h

Dem LiveKomm Arbeitskreis Kulturraumschutz wurde die Mitwirkung am 14. Bundeskongress Nationale Stadtentwicklung angeboten. Diese Chance lassen wir uns natürlich nicht entgehen. Gern möchten wir Euch zu folgender Diskussionsrunde am 4. Mai, ab 13:45 Uhr einladen:

Post-Corona und eine kultur-integrierte Stadtentwicklung für Musikspielstätten und Clubkultur

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Foto von 14. Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik – 50 Jahre Städtebauförderung. Quelle: www.nsp-kongress.de

Werden Clubs nun Kulturstätten anstatt Vergnügungsstätten?
Welchen Stand hat das Nachtleben, Livemusik-Stätten und Clubkultur in den Post-Corona-Innenstädten jetzt und in Zukunft ? Können extra Kulturzonen als städtebauliche Ausweisung in zukünftiger Planung geschaffen werden? Ist die TA Lärm reformbedürftig, bestehen Chancen auf Flexibilisierung? Welche Rolle nehmen die ‚Freizeitlärmreglungen‘ für die Durchführbarkeit von Veranstaltungen, drinnen und draussen, ein? Wie muss mit den Konflikten zur Herausforderung ’Schall’ umgegangen werden, welche Massnahmen und Instrumente gibt es?Ist das Nachtleben und die Musik Teil der Neuen Leipziger Charta der Nachhaltigen Europäischen Stadt? Welche Rolle nehmen die Mittelstädte und kleinere Gemeinden für ihre Musikstandorte ein?

Teilnehmer:

  • Claudia Tausend, SPD, Mitglied des Deutschen Bundestages
  • Caren Lay, Die Linke, Mitglied des Deutschen Bundestages
  • Julian Latzko, Bundesstiftung Baukultur, Potsdam
  • Christian Popp, Gründer, Hauptgesellschafter und Beiratsvorsitzender Lärmkontor GmbH, Hamburg

Moderation:

  • Thore Debor, Bundesverband Livekomm, GF Clubkombinat, Hamburg
  • Marc Wohlrabe, Bundesverband Livekomm Vorstand, Leiter Stadt Nach Acht, Berlin

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LiveKomm zur Novellierung des Infektionsschutzgesetzes: Hört auf die Wissenschaft!

  • Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel müssen unter Einhaltung von Hygieneregeln zulässig sein
  • Forderungen nach Spielräumen für regionale Modellprojekte im Kulturbereich

Die Bundesnotbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist aus Sicht des Bundesverbandes LiveKomm, der mehr als 650 Musikclubs und Festivals vertritt, ein fataler Schritt in die falsche Richtung. Die Regularien missachten wissenschaftliche Erkenntnisse und verlieren dabei den Bezug zur Lebensrealität der Menschen. Soziale Dynamiken werden völlig außer Acht gelassen. Es ist Fakt, dass sich Menschen mit den steigenden Temperaturen draußen versammeln und es dabei vor allem in den Ballungszentren zu größeren, unkontrollierten Ansammlungen kommt – ohne Hygienemaßnahmen, Rückverfolgbarkeit der Kontakte und weiteren wichtigen Maßnahmen der Pandemiebekämpfung.

Nach einem Jahr Pandemie sind in Teilen der Bevölkerung Konflikte und Spannungen angestaut, die sich auch in Gewalt entladen können. Ein großes Risiko hierfür besteht, wenn die Polizei und Ämter die Corona-Bestimmungen umsetzen müssen. Dies ist die Lehre aus dem letzten Sommer, Szenen wie in Stuttgart und Frankfurt dürfen sich nicht wiederholen. Es wäre fatal diese Erkenntnisse nicht in der weiteren Corona-Politik zu berücksichtigen. Kulturangebote und Veranstaltungen sind hierbei ein Teil der Lösung. 

Mit Open-Air-Veranstaltungen im vergangenen Jahr haben zahlreiche Veranstalter:innen unter Beweis gestellt, dass Veranstaltungen im Freien mit durchdachten Hygienekonzepten und unter Einhaltung der Masken- und Abstandsregelungen möglich sind. Zusätzlich können Besucher:innen getestet werden, um die Sicherheit zu erhöhen. Mit Angeboten, die pandemiegerecht durchgeführt werden, kann der öffentliche Raum entscheidend entlastet und dazu die Menschen vom Zwang zu illegalen Treffen in privaten Innenräumen, wenn sie soziale Kontakte pflegen wollen, befreit werden. 

Die wissenschaftlichen Erkenntnisse, wie beispielsweise seitens der Gesellschaft für Aerosolforschung, verweisen eindeutig auf das sehr geringe Infektionsrisiko im Freien. Die politischen Maßnahmen müssen daher primär darauf abzielen das soziale Leben unter freiem Himmel zu ermöglichen.

Die LiveKomm schließt sich daher den Forderungen des Deutschen Kulturrats für Änderungen im Infektionsschutzgesetz an. Hierbei sind Spielräume für regionale Modellprojekte im Kulturbereich und eine Klarstellung erforderlich, dass Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel, unter Einhaltung von Hygieneregeln, zulässig sind. 

Bereits im Oktober 2020 informierte die LiveKomm die Politik darüber, dass die Veranstaltungsbranche – insbesondere bei der Überträgergruppe jüngerer Menschen – als Problemlöser wirken und dabei helfen kann, das Infektionsrisiko zu minimieren.

Die IGVW startet größte Studie innerhalb der Veranstaltungswirtschaft

Am 13. April 2021 startet mit ZÄHL DAZU die größte Studie, die es innerhalb der deutschen Veranstaltungswirtschaft je gab. Begleitet wird die branchenweite Befragung ab dem 01. März von einer umfangreichen Crowdfundingkampagne. Initiator ist die Interessengemeinschaft der Veranstaltungswirtschaft, die mit wissenschaftlicher Unterstützung der TU Chemnitz, die Zahlen erhebt, aufbereitet und im Anschluss veröffentlichen wird. Die Ergebnisse sollen sowohl die Grundlage für weitere politische Verhandlungen zur Existenssicherung der unzähligen Akteur*innen innerhalb der Veranstaltungsbranche sein, als auch richtungsweisend für Zukunft und Entwicklung des gesamten Wirtschaftszweiges.
Unter www.soscisurvey.de/zaehl-dazu oder über deren Website geht es zur Befragung. Plant dafür ca. 15 bis 20 Minuten ein. Ihr wisst ja, wie das mit dem kleinen Schritt für euch und dem großen für die ganze Branche ist. Und den gehen wir jetzt einfach gemeinsam.

 

Online-Befragung „Keychange 2021“

Liebe Mitglieder,

Keychangewir möchten Euch bitten, die Studie „Keychange 2021“ zu unterstützen. Keychange ist eine internationale Kampagne und ein Netzwerk für die Gleichstellung der Geschlechter, das darauf abzielt, die Musikindustrie zu diversifizieren und nachhaltige Veränderungen in der Branche zu bewirken.

Ziel der Umfrage ist es, Erkenntnisse zur Geschlechtervielfalt in den Teilbereichen der Musikkultur und Musikwirtschaft und bei Konsument*innen im deutschen Musikmarkt zu erlangen.

Füllt zur Teilnahme bitte den Online-Fragebogen aus, den Ihr unter dem folgenden Link abrufen können:

https://kantarinsights.fra1.qualtrics.com/jfe/form/SV_6Qd2iqcngmggSNg

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Offener Brief – Restart der Veranstaltungswirtschaft nach dem 21. September 2021

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,

dürfen wir Sie beim Wort nehmen? Wie Sie mehrfach versprochen haben, soll bis zum 21. September 2021 jeder, der will, ein Impfangebot gegen Corona erhalten haben. Die deutsche Veranstaltungswirtschaft, die bekanntlich von den wirtschaftlichen Folgen der Krise am härtesten betroffen ist, geht
aufgrund dieses Versprechens davon aus, dass damit nach dem 21. September 2021 auch alle Voraussetzungen dafür vorliegen werden, dass auch öffentliche Veranstaltungen wieder uneingeschränkt stattfinden können.

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