Neues Förderprogramm für Liveclubs startet am 10. April 2017

  • Kleine und mittelgroße Clubs werden bei der technischen Modernisierung gefördert
  • Kulturstaatsministerin Monika Grütters stellt für die technische Erneuerung der Liveclubs insgesamt 1 Million Euro zur Verfügung
  • LiveKomm wirkt erneut als Fachpartner der Initiative Musik bei der Antragsberatung
    und der Umsetzung des Förderprogramms mit
  • Antragsstart: 10. April 2017, 10 Uhr

Berlin/Hamburg, 06. April 2016

Im Rahmen des Programms können wir die Clubs im Hinblick auf die technische Infrastruktur im Bühnenbereich unterstützen. Unser Ziel ist es, dass die Clubs künftig bessere Voraussetzungen für ihr Programm haben. So arbeiten gerade die kleinen Clubs im ländlichen Raum oft unter schwierigen Rahmenbedingungen. Für ambitionierte Konzerte muss oft viel Technik angemietet werden, insbesondere für die Backline. Genau hier setzt das neue Programm an“, erläutert die Geschäftsführerin der Initiative Musik Ina Keßler.

Durch eine einmalige Hilfe bei der Anschaffung kann der Club langfristig Mietkosten einsparen. Mit dem neuen Förderprogramm „Technische Erneuerungs- und Sanierungsbedarfe in Livemusikspielstätten in Deutschland“ baut die Initiative Musik ihre Livemusikförderung aus. Ihre Förderprogramme für Künstler und Liveclubs haben das Ziel, eine lebendige wie vielfältige Musikszene zu unterstützen, indem sie die Voraussetzungen für künstlerische Kreativität nachhaltig stärkt.

Das Programm wird gemeinsam mit der Live Musik Kommission e.V. (LiveKomm) realisiert, die bereits beim Digitalisierungsprogramm im letzten Jahr als Kooperationspartner mitwirkte. Das Programm fördert gezielt Clubs von unterschiedlicher Größe, Programmaktivität und musikalischer Ausrichtung. Antragsberechtigt sind Musikspielstätten aus dem ganzen Bundesgebiet, denn gerade bei kleineren bis mittleren Livemusikspielstätten reichen die laufenden Einnahmen nicht aus, um den Investitionsbedarf im Bereich der Bühnen-, Aufführungs- sowie Sound- und Backlinetechnik abzudecken. Es dient der Sicherung und Steigerung der kulturellen Vielfalt und der Programmqualität in Livemusikclubs in Deutschland, die wichtige Kulturorte sind.

Beim Digitalisierungprogramm konnten wir mehr als 200 Clubs im gesamten Bundesgebiet bei der erstmaligen Umrüstung auf digitale Technik unterstützen. Die Auswertung des Programms hat aber auch gezeigt, dass die Bedarfe nach technischer Umrüstung bei weitem noch nicht abgedeckt sind“, erläutert Karsten Schölermann, 1. Vorsitzender der LiveKomm. „Das neue Programm kann damit die Lücken schließen, die wir im letzten Jahr identifiziert haben. Die zahlreichen Anfragen in unserer Geschäftsstelle zeigen, wie wichtig es ist, diesen Bereich zu fördern. Wir sind bereit und freuen uns auf viele Anträge.

Antragsberechtigt sind Clubbetreiber (natürliche und juristische Personen) und Veranstalter, die als gemeinnützige Vereine Konzerte durchführen. Das Förderprogramm dient der Verbesserung der akustischen und visuellen Aufführungssituation. Neben Elementen der direkten Bühnentechnik, wie Traversen oder Schallschutzelementen werden auch Mapping und Streaming-Systeme kofinanziert die vor allem in Clubs eingesetzt werden, die sich auf elektronische Musik spezialisiert haben. Dazu können Förderanträge auch für den Bereich der Backline-Technik gestellt werden.

Gefördert werden Anschaffungskosten zwischen 1.000 und 20.000 Euro mit einer gestaffelten Förderung in Höhe von 900 bis 10.000 EUR. Die Differenz muss als Eigenanteil getragen werden. Die Regionalquote bestimmt, wie viele Gelder pro Bundesland zur Verfügung stehen.
Nur vollständige und formgerechte Anträge werden berücksichtigt. Die Förderungen werden entsprechend der Reihenfolge des Posteingangs vergeben, bis die für das jeweilige Bundesland verfügbaren Mittel aufgebraucht sind.

Für das Programm „Technische Erneuerungs- und Sanierungsbedarfe in Livemusikspielstätten in Deutschland“ werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) insgesamt eine Million Euro bereitgestellt. Die LiveKomm entwickelte das Konzept und realisiert gemeinsam mit der Initiative Musik die Umsetzung des Förderprogramms.

Die Informationen zum Antrags- und Vergabeverfahren sind für die Antragsteller ab sofort auf der Seite der Initiative Musik verfügbar. Das Antragsverfahren endet am 2. Mai 2017 um 18 Uhr.

Weitere Informationen
http://initiative-musik.de/te-sa.html