„Nachberechnung aufgrund fehlende Musikfolgen für Veranstaltungen mit Live-Musik“

Liebe Mitglieder,

in den letzten Tage häufen sich die Meldungen über die Briefe beziehungsweise die GEMA-Rechnungen mit dem Betreff „Nachberechnung aufgrund fehlende Musikfolgen für Veranstaltungen mit Live-Musik“. Es wird gedroht, sollte man nicht wie im UrhWG §13 b vereinbart, die Musikfolge für die Veranstaltungen einreichen, den 20% Gesamtvertragsnachlass auf 10% reduzieren. Des Weiteren fallen zusätzliche „Kontrollkostenzuschläge“ an. Nicht nur die Mitglieder, auch die LiveKomm hat die Aufforderung erhalten, unsere Mitgliedern doch darauf hinzuweisen, die Musikfolgen einzureichen. Dies betrifft zudem den BdV (Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft).

Wir haben uns daher mit deren Justiziar Johannes Ulbricht in Verbindung gesetzt, der zudem für die Kanzlei Michow & Partner aktiv ist. Deren Aussage: laut der Entscheidung des letzten Schiedgerichtsverfahrens ist dieses Verfahren seitens der GEMA nicht rechtens.

Zusammen haben wir uns auf folgendes Verfahren für LiveKomm-Mitglieder geeinigt:

1. Einscannen der Rechnung (inkl. Briefumschlag (mit Poststempel) & Aufbewahrung

2. Umgehende Übermittlung der Rechnung an die LiveKomm per Mail

3. Die Kanzlei Michow und Partner werden dann für Euch den Widerspruch einreichen. Parallel werden alle Fälle gesammelt, und für eine etwaige Sammelklage vorbereitet.

Derzeit legen die Clubverbände Geld zusammen, um den LiveKomm Mitgliedern diesen Service kostenfrei zu ermöglichen.

Das Hamburger Knust war so nett und hat uns deren Rechnung zur Verfügung gestellt um zu veranschaulichen, welche Dimensionen dies haben kann:

Rechnung KnustWie zu ersehen ist, können die Beträge durchaus auch größere Ausmaße annehmen, denn mit weiteren Nachforderungen für den Zeitraum ab Juli 2013 ist zu rechnen.

Je mehr Mitglieder sich an dieser Klage beteiligen, desto höher werden unsere Chancen, diesen Forderungen der GEMA zu begegnen. Zur Wahrung der Widerspruchsfristen, empfehlen wir Euch um schnelle Rückmeldungen.

 

 

Für eine Empfehlung zur zukünftigen Handhabung bei der Einreichung von Musikfolgen werden wir Euch zeitnah informieren. Auf alle Fälle ist es von Vorteil, ab sofort mit der Sammlung von Musikfolgen zu beginnen.

Der geschäftsführende Vorstand der LiveKomm