Die Corona-Pandemie erforderte tiefe Einschnitte in unser aller Grundrechte. Ein wesentlicher Schritt in Richtung Normalität war die Entwicklung von Impfstoffen, welche für Immunität in der breiten Bevölkerung sorgen. Da nun jede:r Bürger:in in Deutschland ein Impfangebot gemacht werden kann, entzieht sich die rechtliche Grundlage weiterhin Grundrechte und die freie Berufsausübung einzuschränken.
Begründet durch diese Tatsache ergibt sich die Forderung der LiveKomm, die Corona-Beschränkungen zum 01.10.2021 in den Innenbereichen der Clubs aufzuheben.
Jede:r hat das Recht entsprechend einer individuellen Risikoeinschätzung abzuwägen, ob eine Impfung in Anspruch genommen werden kann. Allerdings darf diese freie Entscheidung nicht die Freiheiten derer einschränken, die sich mittels einer Impfung oder durch Genesung immunisiert haben. Auch durch die Tatsache, dass die besonders gefährdeten Menschen einen Impfschutz erhalten haben, entfällt die Grundlage für solch tiefgreifende staatliche Freiheitseinschränkungen.
Daher fordert die LiveKomm, als Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland, den steigenden Impffortschritt und das geringere gesamtgesellschaftliche Risiko in Öffnungsschritten und angepassten Maßnahmen abzubilden. Die Maskenpflicht und Abstandsregelungen für Live- und Clubveranstaltungen sind aufzuheben und die Verordnungen müssen so angepasst werden, damit unter folgenden Voraussetzungen Clubveranstaltungen durchgeführt werden können:
Im Zeitraum vom 08.2021 – 30.09.2021:
- 100 % Auslastung im Innenbereich der Musikclubs mit Genesenen und Geimpften oder
- 50 % Auslastung mit PCR-Test-Getesteten + Genesenen und Geimpften
- Kontakterfassung mittels digitaler Lösung (wie der Corona Warn-App)
Da die gängigen COVID-19-Schnelltests zu unsicher sind, wird für den Einlass in die Musikspielstätten ein negatives PCR-Testergebnis für diejenigen vorausgesetzt, die weder geimpft noch genesen sind. Damit setzen die Spielstätten höhere Standards als zurzeit in den Teststrategien politisch vorgegeben und werden so ihrer Verantwortung gerecht, den Gästen eine sichere Umgebung zu gewährleisten.
Ab dem 10.2021:
- 100 % Auslastung Innenbereich der Clubs mit Genesenen, Geimpften oder mit negativem PCR-Testergebnis
- Kontakterfassung mittels digitaler Lösung
Diese Öffnungsschritte setzen eine pandemische Lage voraus, unter der verantwortungsvoll in einem beherrschbaren Geschehen Clubkultur angeboten werden kann. Für eine aussagekräftige Bewertung der Situation müssen in nächster Zeit allerdings weitere Kriterien herangezogen und vom rein inzidenzbasierten Vorgehen abgerückt werden. Die LiveKomm sieht die Hospitalisierungsrate als einen geeigneten Leitindikator an, um die Auswirkungen der Pandemie auf das Gesundheitssystem zu beurteilen, weiterhin muss ebenfalls der Impffortschritt in die Bewertung mit einfließen.
Dazu kann speziell Clubkultur einen wichtigen Beitrag leisten, um die Impfbereitschaft zu steigern und für jüngere Menschen Anreize zu schaffen. Erlebbare Vorteile einer Impfung – wie die Teilhabe an Clubkulturveranstaltungen – motivieren auf positivem Wege und geben Menschen einen Anstoß, die möglicherweise ohne diese Angebote keinen Anlass zur Impfung sehen. Die Clubkultur steht für gesellschaftliche Freiräume, für Suche nach künstlerischer und individueller Freiheit und ist Ausdruck dieser. Sie darf deshalb nicht am langen Arm der Pandemie verhungern.
Der Vorstand der LiveMusikKommission e.V.