Bereits Ende 2014 hatte die GEMA einen neuen Konzerttarif (Tarif U-K) veröffentlicht, der eine stufenweise Erhöhung auf bis zu 10% der Bruttotürumsätze vorsah. Aufgrund der Interimsvereinbarung der Konzertverbände betrug dieser für 2016 5% (statt 6%). Diese mit der GEMA getroffene Interimsvereinbarung, wonach der bisherige Gesamtvertrag mit Blick auf das Schiedsgerichtsverfahren nur noch bis zum Ende dieses Jahres weiter Geltung behält, wurde seitens bdv und VDKD für 2017 nicht verlängert.
In Absprache mit dem BDV, verteidigte der Verband in den Verhandlungen mit der GEMA die definierte Clubkapazitätsgrenze von 2.000 Personen.
Der Urteilsspruch der Schiedsstelle ist bereits im Frühjahr 2017 gefallen, allerdings wurde der GEMA die Möglichkeit gegeben, dazu Stellung zu nehmen. Am 18.09. erreichte uns via eines Rundbriefs des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft (BDV) die Information, dass der BDV den neuen n Gesamtrahmenvertrag mit der GEMA für 2018 unterschrieben habe.
Diese sieht wie folgt aus (Quelle Rundbrief des BDV vom 18.09.2017):
Tarifsatz U-K
Die Tarifsätze staffeln sich nach wie vor an den Besucherzahlen und betragen zukünftig:
bis zu 2.000 Personen 5,75 % des Netto-Umsatzes
bis zu 15.000 Personen 7,60 % des Netto-Umsatzes
über 15.000 Personen 8,00 % des Netto-Umsatzes
Erfreulich ist festzuhalten, dass es dem BDV und dem VDKD gelungen ist, die Tarifeingangsstufe mit 2.000 Besuchern beizubehalten.Berechnungsgrundlage ist ab 2018 der Netto- Veranstaltungsumsatz abzgl. Vorverkaufs- und Systemgebühren. Die Umsatzsteuer zählt somit nicht mehr zur Bemessungsgrundlage der GEMA.
Nachwuchstarif
4,5% des Netto-Umsatzes
max. Eintrittsgeld: 20€
max. 300 Besucher
Durchschnittsalter der Mitglieder geringer als 27 Jahren
50% Repertoire der Band
Umsätze aus Zusatzleistungen
Weitere Abzüge, wie die im Kartenpreis enthaltenenen Leistungen (z. B. Campinganteile bei Festivalveranstaltungen) sind ausgeschlossen. Die Netto-Umsätze aus den Zusatzleistungen (wie z. B. Campingkarten) sind, soweit diese nur in Verbindung mit einem gekauften Ticket Gültigkeit erlangen, den Umsätzen aus dem Kartenverkauf hinzuzurechnen, sofern Leistungen wie Camping, Parkplatz, T-Shirts etc. auch unabhängig von den Eintrittskarten erworben werden können, zählen sie nicht zur Berechnungsgrundlage.
Geldwerte Vorteile
Mit der Veranstaltung erzielte geldwerte Vorteile werden weiterhin mit einem prozentualen Aufschlag vergütet. Dieser wird jedoch nicht mehr dem Tarif, sondern mit 7,0 % der Berechnungsgrundlage hinzugerechnet. Medienkooperationen oder Sachzuwendungen zählen dann nicht zu den geldwerten Vorteilen, wenn weder unmittelbar noch mittelbar Geld durch Dritte an den Veranstalter fließt. Den Verbänden ist es gelungen, abweichend vom Vorschlag der Schiedsstelle noch eine erhebliche Verbesserung zu erreichen. Die Schiedsstelle schlug vor, geldwerte Vorteile und damit auch Medienkooperationen uneingeschränkt als Teil der Berechnungsgrundlage zu behandeln.
Jahrespauschalvertragsrabatte
Bei Abschluss eines Jahrespauschalvertrages wird auf die Vergütungssätze ein Vertragsnachlass wie folgt eingeräumt:
bis 10 Veranstaltungen: Kein Nachlass
bis 30 Veranstaltungen: 10,0 % Nachlass, gerechnet ab der 11. Veranstaltung
ab der 31. Veranstaltung: 14,5 % Nachlass, gerechnet ab der 31. Veranstaltung
Die bisher geltende Rückwirkung der Rabatte bereits ab der ersten Veranstaltung war seitens der Verbände leider nicht mehr durchsetzbar.
Prüfrecht der GEMANeu ist auch das Prüfrecht der GEMA, auf deren Festschreibung sie bestanden hat. So kann sie auf einen von ihr bestimmten unabhängigen, vereidigten und zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Wirtschaftsprüfer bestehen. Dieser hat jährlich Einsicht in sämtliche, gemäß Tarif für die Berechnung der Lizenzvergütung relevanten Unterlagen, insoweit diese gewährt werden.
Sobald uns nähere Informationen bzw. die Tarif-Unterlagen vorliegen, bekommt ihr die Infos über den Infobrief.