Wir bitten um fachliches Feedback und Anmerkungen bis zum 31.12.2025
Viele bestehende Musikclubs sind durch Schallbeschwerden oder die geltende baurechtliche Praxis von Verdrängungen bedroht, insbesondere bei heranrückender Wohnbebauung. Der Wohnungsbau-Turbo der Bundesregierung droht diese Herausforderung noch weiter zu verschärfen.
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD findet sich erstmals der Begriff „Kulturschutzgebiete“ in einem Regierungsprogramm und zielt auf den Bestandsschutz von Clubs als kulturelle Orte. Unklar bleibt bislang, wie die Umsetzung in der regulatorischen Praxis erfolgen soll.
Mit unserem Dossier wollen wir konkrete Impulse zum Vorhaben einbringen. Ausgangspunkt bildet eine Analyse der Beschlüsse zur Einrichtung einer kommunalen Kulturschutzzone in Köln-Ehrenfeld.
Klar ersichtlich wird, dass es in der verwaltungsrechtlichen Praxis einer klaren Vorgabe vom Verordnungsgeber auf Bundesebene bedarf. Auch ein bundesweites Club/Kultur-Kataster zur Identifikation und Verortung von kulturellen Räumen scheint aus LiveKomm-Sicht unabdingbar.
So könnten auch bestehende Kulturstätten mit nahender Wohnbebauung in Einklang gebracht und Bestandsschutz ermöglicht werden.
Eine umfängliche juristische Prüfung unserer Vorschläge auf Machbarkeit steht noch aus. Wir freuen uns auf Kommentare und Anpassungsvorschläge zum Dossier, um gemeinsam als Branche einen substantiellen Beitrag zum politischen Prozess leisten zu können. Rückmeldungen bis zum 31.12.25 an kommunikation@livekomm.org könnten ggf. in eine neue Fassung einfließen.
