Das Bundesprogramm NEUSTART KULTUR fördert auch investive Schutzmaßnahmen

(Pressemitteilung des BKM)
Das Bundesprogramm NEUSTART KULTUR fördert auch investive Schutzmaßnahmen

  • für nicht überwiegend öffentlich geförderte Kultureinrichtungen wie z.B. Museen, Theater, Musikclubs und Festivals, Literaturhäuser und soziokulturelle Zentren
  • für pandemiebedingte investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen, z.B. Sicherungsmaßnahmen in Kassenbereichen, Umbau von Lüftungsanlagen oder Sanitärbereichen, Ausbau von IT-Infrastruktur und Technikausstattung, räumliche Erweiterung
  • 5.000 – 100.000 EUR Förderhöhe, Abweichungen im Ausnahmefall möglich
  • mindestens 10% an Eigen- und/oder Drittmitteln erforderlich (auch Spenden/Sponsoring), Abweichungen im Ausnahmefall möglich
  • Die Mittel können beantragt werden, sobald der zweite Nachtragshaushalt 2020 in Kraft tritt.

Fördergrundsätze:
?https://www.dvarch.de/…/200710_F%C3%B6rdergrunds%C3%A4tze_N…

Musterantrag:
? https://www.soziokultur.de/…/200713_Muster-Antragsformular-…

Die Antragstellung erfolgt über verschiedene Träger:

Musikaufführungsstätten, Musikclubs, Festivals
? Informationen und Antragstellung bei der GEMA ?https://www.gema.de/…/foerderprogramme-und-…/neustart-kultur

Kulturzentren, Literaturhäuser, soziokulturelle Zentren
? Antragstellung beim Bundesverband Soziokultur e.V., weitere Informationen ab ? 15.08.2020 ? https://www.soziokultur.de/bundesverband-soziokultur-e-v-is…

Offizielle Bekanntmachung der Bundesregierung zum Konjunkturprogramm für den Kultur- und Medienbereich NEUSTART KULTUR:
? https://www.bundesregierung.de/…/neustart-kultur-startet-17…