Musikclubs warten noch immer auf die entscheidende Umsetzung des Entschließungsantrags des Dt. Bundestags vom 7. Mai 2021: Es bedarf dringend der Novellierung von TA Lärm und BauNVO sowie des Ausbaus und der Verstetigung von Förderprogrammen.
Am 7. Mai 2025 jährt sich das Datum, an dem der Deutsche Bundestag per Entschließungsantrag Clubs als Kulturorte einstufte, bereits zum vierten Mal. In diesen zurückliegenden Jahren vollzog sich ein langsamer Verwaltungsprozess, der unter anderem in der Reformierung der Schallschutzbestimmungen sowie der Baunutzungsverordnung hätte münden sollen. Die neue Regierung sollte diese Fäden schnellstmöglich wieder aufgreifen, um ihrem im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Anspruch gerecht zu werden, Clubs als kulturelle Institutionen gesetzlich zu berücksichtigen. Bestenfalls geschieht dies in jeweils separaten Verfahren.
Vor vier Jahren einigten sich die demokratischen Parteien im Bundestag fraktionsübergreifend darauf, Clubs als Kulturorte anzuerkennen. Der damit verbundene gesetzgeberische Auftrag wurde von den verantwortlichen Ministerien allerdings nur schleppend an- und aufgenommen. Im Zuge der politischen Arbeit der LiveKomm, des Bundesverbands der Musikspielstätten, und begleitet von der Öffentlichkeitskampagne „clubsAREculture“, wurden erst im Sommer 2024 mit entsprechenden Referentenentwürfen Reformbestrebungen sichtbar. Zuletzt lagen sowohl für die TA Lärm, die den Schallschutz regelt, sowie für die Baunutzungsverordnung Ansätze zur Novellierung vor – im Falle der BauNVO gelangte ein Gesetzesentwurf noch im September 2024 zu einer ersten Lesung in den Bundestag.
Mit dem Ende der Ampelregierung ist es nun an der neuen Koalition, diese Fäden wieder aufzugreifen und die gesetzliche Basis für moderne Stadtentwicklung und ein Miteinander von Kultur und Wohnen zu schaffen. Einen solchen Reformanspruch formulieren CDU/CSU und SPD auch in ihrem Koalitionsvertrag. Dort findet sich u.a. folgende Passage: „Wir setzen uns für die Initiative Musik und andere bundesgeförderte Initiativen für die Förderung der Musikwirtschaft und der Popkultur ein. Es braucht „Kulturschutzgebiete“, in denen Bestandsschutz gilt und Clubs als Kulturorte durch die Baunutzungsverordnung anerkannt und in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) berücksichtigt werden“. An anderer Stelle heißt es: „Programme zur Modernisierung von Bahnhöfen, zur Schaffung von Barrierefreiheit und zum Lärmschutz werden fortgesetzt.“
Vor diesem Hintergrund fordert die LiveKomm:
1. Anerkennung des kulturellen Bezugs von Clubs und Livemusikspielstätten innerhalb der BauNVO
Die LiveKomm fordert eine zügige Anpassung der Baunutzungsverordnung, in der Musikclubs mit nachweisbar kulturellem Bezug als Anlagen kultureller Zwecke eingestuft werden. Wenn diese Forderung nicht umsetzbar ist, sollte der Weg einer gesonderten Gebäudekategorie Musikclub mindestens einen besseren Bestandsschutz und eine Erweiterung der Spielräume für die künftige Ansiedlung von Musikclubs beinhalten. Dem Bundesratsbeschluss (Drucksache 436/24) entsprechend sollte eine ausnahmsweise Zulässigkeit in allgemeinen Wohngebieten und eine grundsätzliche Zulässigkeit in Gewerbegebieten vorgesehen werden. Zudem sollte das Gesetzesvorhaben eine Definition von Musikclubs mit kulturellem Bezug beinhalten.
2. Umsteuern beim Bundesimmissionsschutzgesetz & Schallschutzprogramm verstetigen
Es gilt, künftig eine regulatorische Unterscheidung zwischen Industrie- und Gewerbelärm (TA Lärm) und Kulturschall einzuführen, um den Anforderungen kultureller Einrichtungen gerecht zu werden. Dabei gilt es u.a. sicherzustellen, dass die Einstufung von Verhaltenslärm des Publikums im öffentlichen Raum eine angemessene Berücksichtigung kultureller Aktivitäten ermöglicht. Eine Arbeitsgruppe aus UMK, BMK, WMK und KMK sollte eingerichtet werden, um neue Schallregularien zu formulieren und eine kulturelle Stadtentwicklung gezielt voranzutreiben. Es gilt, das Bundesschallschutzprogramm im BMWSB zu verstetigen und mit einer auskömmlichen Finanzierung von mindestens 20 Millionen Euro pro Jahr auszustatten, um Nutzungskonflikte zwischen kulturellen Orten und Nachbarschaften nachhaltig zu lösen.
Mit der Kulturschallverordnung (V3) hat die LiveKomm auf Basis juristischer Expertise durch die Berliner Kanzlei Härting einen Vorschlag für die Neuregelung des Schallschutzes auf Bundesebene eingebracht.
Bei der Umsetzung gesetzlicher Reformen steht die LiveKomm den zuständigen Ministerien, wie schon in der Vergangenheit, gerne als Partnerin zur Verfügung.
Iris Hinze, Sprecherin der AG Kulturraumschutz der LiveKomm: „Die neue Regierung will laut Koalitionsvertrag Clubs als Kulturorte schützen und würdigen. Wir fordern von der neuen Koalition daher, auf Beschlüsse auch zügig Taten folgen zu lassen: BauNVO und TA Lärm müssen vorrangig und separat, notfalls außerhalb gebündelter Gesetzespakete, angepackt werden. Reformen sind schon länger als vier Jahre überfällig – die Schallschutz-Bestimmungen z.B. wurden für den clubrelevanten Bereich seit 1968 nicht angepasst.“