LiveKomm fordert den Erhalt der Distillery am Standort

Der Leipziger Stadtrat entscheidet am 22.01.2014 über einen Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE ab. Der Antrag befasst sich mit der Forderung, den international bekannten Musikclub Distillery an seinem jetzigen Standort in der Kurt-Eisner-Straße 91 zu belassen. Der Club soll von dort verschwinden, da rundherum Wohnbebauung entstehen wird und die Eigentümerin des Geländes, die Stadtbau AG bisher keine deutliche Aussage zum Erhalt der Institution getätigt hat.

Die Distillery ist nicht irgendein Club. Hier entstand entscheidende Musik, die Menschen weltweit beeinflusst hat. Die Distillery ist Ostdeutschlands erster Technoclub gewesen und bietet nach wie vor hoch qualitative elektronische Musik an. Leipzig wäre nicht die Stadt, die es heute ist, wenn sich nicht eine Szene und Jugendkultur gebildet hätte, wie sie eben in Clubs wie der Distillery verortet ist. Insofern ist diese Musikspielstätte in ihrem Status anderen Kulturträgern und Kunstinstitutionen gleich zu setzen. Dazu erklärt Magnus Hecht, stellvertretender Vorstandsvorsitzende der LiveKomm: „Alle Menschen, die elektronische Musik hören und um den Zauber Leipzigs wissen bitten den Stadtrat dem Antrag auf Erhalt der Distillery zu zustimmen. Die Unsicherheit für den Club ist ein bundesweit wahrgenommenes Problem.“

Die Distillery ist Mitglied in der Live Musik Kommission – Verband der Musikspielstätten in Deutschland.

Die LiveKomm zu Gast in Groningen

Vom 16. bis 18. Januar war die LiveKomm beim Eurosonic Noorderslag Festival in Groningen eingeladen. Gastgeber waren neben Veranstalter Buma Cultuur und de Oosterport Groningen auch der niederländische Verband VNPF  (Vereniging Nederlandse Poppodia en Festivals) sowie die Stadt Groningen.

Der Freitag stand ganz im Zeichen des europäischen Netzwerkes LiveDMA. In diversen Panels und Workshops wurde über neue Projekte im Netzwerk diskutiert. Neben der Entwicklung eines möglichen Creative Europe Cooperation Projektes standen auch Music-Educationprogramme und die zukünftigen Vereinstreffen auf der Agenda. So sind beispielsweise Treffen in Barcelona, Berlin und Oslo geplant.

Am Samstag kam die LiveKomm einer Einladung des Clubkombinat Hamburgs nach, welche zusammen mit drei Groninger und sieben Hamburger Clubs das Panel „Hamburg-Groningen-Exchange“ ausrichtete. Ziel ist der Austausch von regionalen Nachwuchsbands beider Städte. Im Anschluss moderierten Moderator Cor Schlösser (Melkweg, NL) und Karsten Schölermann (Knust Hamburg, LiveKomm) das European Club Meeting. Neben der Hamburger Delegation nahmen auch Clubbetreiber aus Polen, Ungarn, Frankreich, Belgien und Finnland an der Diskussionsrunde teil und tauschten sich über gemeinsame Probleme und mögliche Lösungen aus. Teilnehmer und Veranstalter kamen zu Schluß, dass das Treffen der europäischen Clubs auch für die nächsten Jahre Teil der Konferenz sein sollte.

Die LiveKomm kann abschließend nur ein dickes „DANK JE WEL!“ an die Veranstalter und Organisatoren des Eurosonic Noorderslag aussprechen.

GEMA Tarif Rechner 2014 online

Der geschätzte Kollege Jürgen Krenz, Mitarbeiter im Hamburger Veranstaltungszentrum „Goldbekhaus“, hat sich die Mühe gemacht und die aktuell, von der GEMA entwickelten Tarife überprüft und einen GEMA-Tarifrechner entwickelt. Mit diesem lassen sich die Auswirkungen der neuen Tarife auf Clubs, Discotheken und Musikkneipen für die nächsten Jahre darstellen. Er hat diesen Rechner dem Clubkombinat Hamburg und der LiveKomm zur Verfügung gestellt und ist hier abruf- und downloadbar:GEMA Tarifrechner 2014 (aktualisiert)

Stellungnahme der LiveKomm zur Eingung im Tarifstreit von GEMA und Bundesvereinigung Deutscher Musikveranstalter

Endlich hat man sich geeinigt, zwei Wochen vor Neu-Vertragsbeginn steht nun erst mal fest, was Musiknutzer von vier neuen Tarifverträgen ab 01.01.2014 zu bezahlen haben. „Endlich“ Planungssicherheit u.a. für unsere Spielstätten, nach der Schiedsstellenempfehlung des Deutschen Patent- und Markenamtes DPMA aus April 2013. Aber ist das angemessen, ist das bezahlbar im Vergleich zu 2012 und 2013?

Existenzängste begleiten seit 1,5 Jahren Clubs und Veranstalter, seitdem die GEMA im April 2012 ihre neuen Tarife ausgerufen hatte. Nach monatelangen Protesten einigte man sich auf eine Übergangslösung für die Zeit ab 01.01.2013 bis 31.01.2013: auf Basis der alten Verträge plus 5%, für Diskotheken und Clubs weitere plus 10% ab April 2013. Nebenbei bemerkt: die GVL wird aufgrund ihres prozentualen Anteils von derzeit 26% auf den Tarifvertrag ebenso teurer.

Auf Grundlage der Schiedsstellenempfehlung sind vier neue Tarife entstanden. Bei allen ist die neue Berechnungsgröße „Eintrittsgeld“ dazugekommen.

1. Aus U-VK wird ab 2014:
U-V, Tarif für Musiknutzung in Einzelveranstaltungen mit Livemusik

2. Aus M-U I. wird ab 2014:
M-V, Tarif für Musiknutzung in Einzelveranstaltungen mit Tonträgerwiedergabe

3. Aus M-U III 1 c wird ab 2014:
M-CD II 2, Tarif für Musiknutzung in Diskotheken und Clubs

 4. Aus M-U III 1 b wird ab 2014:
M-CD II 1, Tarif für Musiknutzung in Musikkneipen

Clubs und Diskotheken nach 3.
Es wird teurer. Auf 8 Jahre gestreckt, aber es wird teurer. Und das, obwohl selbst die Schiedsstelle Steigerungen von „über 100% als nicht angemessen“ bezeichnet. Bereits in 2013 ist es 15% teurer geworden. Durch die Linearisierung in der Tarifstruktur müssen kleinere Clubs bei 6 Euro Eintritt und bis zu 200 qm „ein wenig“ mehr zahlen (ersten Berechnungen zufolge in 2021 ca. 100% bezogen auf 2013). Große Clubs mit 500 qm oder mehr müssten beim selben Eintrittsgeld im Jahr 2012 etwa das Dreifache bezahlen, Berechnungen anderer Verbände kommen auf das bis zu 4,5 fache. So steigt laut einer Berechnung im Tarifrechner der GEMA der Beitrag für einen Club mit 500 qm und 10 Euro Eintritt von 11.800 Euro im Jahr 2021 auf 27.300 Euro. Bezogen auf 2013 läge die Steigerung bei einem Betrag von 9.736 Euro sogar bei 280%.

Musikkneipen nach 4.
Musikkneipen erheben selten Eintritt und zahlen daher oft den Mindestsatz. Dieser liegt aber um etwa 20 Prozent über dem aus 2013. Die Auslastung von Musikkneipen, die mehrmals die Woche oder sogar täglich geöffnet haben, ist in der Woche sehr niedrig, es muss aber der volle nunmehr erhöhte Beitrag bezahlt werden. Das verhindert kreative Nachwuchsförderung,da die Betriebe allein über ihre Gastronomie solche Steigerungen nicht abfedern können.

Zum Beispiel müsste eine Musikkneipe bei 7 Öffnungstagen und 50 qm statt 630 Euro in 2014 nunmehr 1.059 Euro bezahlen, was einer Steigerungsrate von knapp 70% entspricht. Bezogen auf 2013 läge die Steigerung bei einem Betrag von 535 Euro sogar bei ziemlich genau 100% in 2021. Für Musikkneipen werden die Erhöhungen jedoch auch über 8 Jahre gestreckt.

Einzelveranstaltungen nach 1. und 2.
Hier wird es ein Einführungsszenario über 5 Jahre geben. Durch die Linearisierung sind auch hier größere Veranstaltungen stärker betroffen als kleinere Events. Ersten Berechnungen zufolge wird es für manche kleinere kürzere Events leicht günstiger, für alle anderen Veranstaltungen teurer. Die Steigerungsraten betragen hier bis zu 80%. Für problematisch hält die LiveKomm auch den Zeitzuschlag von 25% ab 8 Stunden, sowie je weiteren 25% ab je 2 weiteren Stunden. Dadurch werden langdauernde größere Festivals mit hohen Preissteigerungen rechnen müssen.

Die LiveKomm hält zudem bekanntermaßen die nach wie vor geltenden Rahmenbedingungen wie die Wand-zu-Wand-Bemessung für falsch, eine durchschnittliche Auslastungsquote von einem Gast pro qm für deutlich zu hoch. Letzteres sieht die Schiedsstelle genauso: „ eine Auslastung von 66% kann für Diskotheken unterschritten werden“. Den jeweils höchsten Brutto-Eintrittspreis am Abend als Berechnungsgrundlage heranzuziehen, führt ebenso an der Realität in Spielstätten vorbei (Gästeliste, Preisreduzierung im Verlauf des Abends etc.) wie es ungerecht ist, auf die Umsatzsteuer noch GEMA-Gebühren zu zahlen.

An die Politik wird sich die LiveKomm auch in Zukunft, ggf. gemeinsam mit anderen Verbänden, wenden, um z.B. im Urheber(wahrnehmungs)recht z.B. diesen Parameter zu ändern: Es muss z.B. der alte Tarif so lange gelten, bis der neue Tarif höchstinstanzlich ausgefochten ist. Ansonsten passiert das, was seit Jahren passiert: die GEMA ist gesetzlich gestützt immer in der besseren Verhandlungsposition, da der Tarif ab dem Moment gesetzlich gilt, wo ihn die GEMA ausruft. Verhandlungspartner sind auf das Entgegenkommen der GEMA angewiesen, um Zwischenlösungen im Streitfall wie in 2013 zu verhandeln. Angesichts des Streitwerts muss sich mancher Verband juristische Schritte sehr genau überlegen, ob man sie sich leisten kann – die GEMA zahlt ihre Streitkosten einfach aus ihren Einnahmen. Auch hier gibt´s ein Ungleichgewicht bei Tarifverhandlungen. Und man auch die Rolle des DPMA als Aufsichtsbehörde müsste man überprüfen nach dem Super-Gau 2012.

Die Bundesvereinigung Deutscher Musikveranstalter hat monatelang zeitraubend mit der GEMA verhandelt, um für die betroffenen Musiknutzer bezahlbare Tarife zu erreichen, Respekt! Wären die Voraussetzungen sowohl gesetzlich als auch finanziell gleich oder ähnlich bei Kontrahenten, hätte das Ergebnis aber wohl anders und damit im Sinne der LiveKomm angemessener ausfallen können.

Und genau darum geht es: die gesellschaftliche Diskussion im Urheberrecht darüber, was angemessen ist. Das gebetsmühlenartige Wiederholen der GEMA-Forderung von „maximal 10% der Brutto-Einnahmen“ (GVL wird in der Argumentation gerne außer Acht gelassen) macht´s nicht besser für Spielstätten. Als LiveKomm wissen wir, was bei Veranstaltungen und in Clubs als Gewinnmargen übrig bleibt. Wir halten daher maximal 5% abzüglich ggf. Rabatten für gerechtfertigt. Das wäre in einem zusätzlichen Koppeltarif an den U-K (Konzerttarif) als wählbare Alternative zum Pauschalvertrag anzustreben.

Die Hauptforderung der LiveKomm gegenüber der GEMA ab Januar 2014 wird der Kulturrabatt von 40% sein. Clubs oder Spielstätten sehen sich eher als Kultur- denn als Wirtschaftsbetriebe, nicht rein kommerziell, und bieten spezielles, nachwuchsförderndes, aber damit auch risikobehaftetes Clubkulturprogramm. Viele Künstler wären heute nicht erfolgreich, hätten kulturelle Spielstätten ihnen nicht Auftrittsmöglichkeiten auch vor kleinem Publikum ermöglicht. Diese Nachwuchsarbeit sowie kulturelle Daseinsvorsorge muss durch einen hohen Kulturrabatt ermöglicht werden, deren Eckdaten die LiveKomm mit der GEMA aushandeln will.“

LiveKomm bildet Sprachrohr für Festivals

Rückblick auf die Herbsttagung der Clubbetreiber in Hamburg

  • Mitgliederversammlung beschließt Erweiterungsoption des Bundesverbands für Festivals
  • LiveKomm-Mitglieder räumen beim ersten Spielstättenprogrammpreis ab
  • Die Live DMA – der Europaverband der Clubs – tagte, Schweizer Club-Verband „Petzi“ äußert Interesse an einer Mitgliedschaft

Über 100 Clubbetreiber, Verbands- und Branchenvertreter aus dem In- und Ausland folgten der Einladung der LiveKomm zum „Global Club Exchange“ in die Hamburger Kastanienallee 9 und nahmen an den diversen Programmpunkten der Herbsttagung teil, die vom 25. bis 27. September während des Reeperbahn Festivals stattfand.

Beim Auftakt der öffentlichen Mitgliederversammlung der LiveKomm stand vor allem das „Für und Wider“ zur Aufnahme kleiner und mittelgroßer Festivals in den Bundesverband auf der Tagesordnung. „Festivals sind temporäre Spielstätten, welche eine große Anzahl an gemeinsamen Themen mit den Live-Clubs aufweisen“, so Vorstandsmitglied Axel Ballreich aus Nürnberg. Nach einer produktiven Diskussion beschlossen die Mitglieder, die bestehende Definition von Musikspielstätten auf Festivals von einer Tageskapazität von bis zu 10.000 Besuchern und Umsonst & Draußen Festivals zu erweitern und als ordentliche Mitglieder aufzunehmen. Festivals, deren Kapazität über diesen Umfang hinaus gehen sind als assoziierte Mitglieder (ohne Stimmrecht) willkommen, die Anliegen des Verbandes zu unterstützen.

Am Mittwochabend wurden im Uebel & Gefährlich erstmals die Spielstättenprogrammpreise von Kulturstaatsminister Bernd Neumann an insgesamt 55 Spielstätten, sowie Veranstalterinnen und Veranstalter verliehen, die ein kulturell herausragendes Programm anbieten und damit maßgeblich zum Erhalt der kulturellen Vielfalt in Deutschland beitragen. Über die Hälfte der ausgezeichneten Rock- und Pop-Clubs sind bereits Mitglieder der LiveKomm. Der Bundesverband freut sich über die politische Aufmerksamkeit für die deutsche Clubkultur und wird die weitere Entwicklung dieses Fördermodells mit großem Interesse begleiten.

Am Donnerstagmorgen folgte die Arbeitsgruppenphase, bei der Mitglieder aus 13 Bundesländern und Gäste die Themen „Clubförderung“, „Integration der Festivals“, „Datenerhebung und Wissenschaft“, „Besonderheiten im Bereich Jazz“, „Umgang mit bedrohten Clubs und politische Arbeit“, sowie „Erweiterung des europäischen Netzwerks Live DMA“ bearbeiteten. Hierbei konnten zahlreiche Weichen für die Verbandsarbeit der nächsten Monate gestellt werden. Die Teilnahme europäischer Verbandsvertreter aus den Niederlanden, Belgien, Frankreich und der Schweiz ermöglichte einen internationalen Blick auf die Themen. Der Schweizer Clubverband „Petzi“ signalisierte anschließend starkes Interesse an einer engen Zusammenarbeit im europäischen Netzwerk Live DMA.

Im Anschluss folgte eine öffentliche Diskussionsrunde zur Integration der Festivals in den Verband. Dieses Panel war mit Stefan Reichmann (Haldern Pop), Holger Hübner (Wacken) und Axel Ballreich (Hirsch Nürnberg) hochkarätig besetzt und zeigte u.a. auf, dass sich die Grenze zur Aufnahme der Festivals bis 10.000 Besucher als Testlauf für eine vorläufige Orientierung eignet und dieses Thema die LiveKomm in den kommenden Monaten weiter beschäftigen wird.

Für einen stimmungsvollen Ausklang der Fachtagung sorgte Magnus Hecht bei der Veranstaltung „Meet & Greet“ am Donnerstagabend, die zahlreiche Gäste auf die Terrasse des Partnerhotels „Pyjama Park“ anlockte. In seiner Begrüßungsrede flunkerte der 2. Vorsitzende mit der Mitlgliedergröße der LiveKomm als größter Clubverband im Universum und lud die Gäste ein, gemeinsam in das Nachtprogramm des angrenzenden Reeperbahn Festivals einzutauchen.

Spielstättenpreis

 

Was für ein Fest: Gestern wurde der Spielstättenprogrammpreis von Kulturstaatsminister Neumann im Uebel und Gefährlich verliehen. Wir freuen uns, dass viele unserer Mitglieder einen Preis bekommen haben, allen voran die Hauptpreisträger Haldern Pop Bar und MS Stubnitz!
(Foto: Initiative Musik, Fotografin Yvonne Kaufmann)

Mitgliederversammlung

 

Gestern fand in Hamburg unsere Mitgliederversammlung statt. Neben dem Bericht der Arbeit des Vorstands stand das Thema „Festivals“ auf der Tagesordnung. Von nun an können Festivals bis 10.000 Besucher sowie U&Ds bei uns Mitglied werden. Wie wir mit größeren Festivals umgehen, diskutieren wir zum Beispiel heute im Rahmen unserer Herbsttagung.

Gemeinsame AG zum GEMA-Monitoring gegründet

Am 22. August 2013 trafen sich GEMA und LiveKomm (Bundesverband der Musikspielstätten e. V.), um gemeinsam im Rahmen eines ersten Arbeitsgruppentreffens perspektivisch neue Möglichkeiten einer technischen Unterstützung bei der Erkennung der gespielten Titel in Clubs und Diskotheken zu ermitteln. In einer sachlichen und konstruktiven Gesprächsatmosphäre verständigten sich die Teilnehmer auf eine halbjährig dauernde gemeinsame intensive Analyse und Beobachtung des Marktes der verschiedenen Monitoringtechnologien und dem stetigen Austausch der vorhandenen Expertise der beiden Partner.

Zur Pressemitteilung der AG-Gründung: PM_LiveKomm_13.09.2013

LiveKomm lädt zum Global Club Exchange

Parallel zum Reeperbahn-Festival veranstaltet der Bundesverband für Musikspielstätten in Deutschland seine jährliche Herbsttagung in Hamburg. Vom 25. bis 27. September lädt die LiveKomm Clubbetreiber aus ganz Europa zum Branchenaustausch nach Hamburg.
Eine detaillierte Programmvorschau ist hier einsehbar.

Für 2013 hat sich die LiveKomm für ihr Programm die internationale Perspektive der Clubkultur gewählt. Der Global Club Exchange soll zunächst vor allem auf europäischer Ebene und hier in Zusammenarbeit mit dem europäischen Dachverband Live DMA Clubbetreibern den Blick über den eigenen Tellerrand ermöglichen. Bestimmte, für die Arbeit essentielle Themen lassen sich nur gemeinsam und organisiert im Sinne der Live-Musik angehen. Zugesagt haben bisher Gäste aus Frankreich, den Niederlanden, Belgien, Österreich und der Schweiz.

Neben diesem internationalen Austausch wird auch die nationale Ebene der Clubkulturarbeit besprochen. Die LiveKomm stellt sich, ihre Themen und auch ihre Fragen öffentlich vor und zur Diskussion.

Anmeldungen sind bis zum 12.09. hier möglich. Die Teilnehmerplätze sind limitiert. Eine möglichst frühe Anmeldung wird empfohlen.

Statement zu VR-Ö-Vertragsangeboten

Aktuell versendet die GEMA bundesweit an Clubs modifizierte Rechnungen zur Lizenzierung von Hintergrundmusik.
Für nur 50 € zusätzlich wird den Clubs und Gastronomen die Nutzung von 500 Titeln z.B. via Notebookeinspielung angeboten. Damit versucht die GEMA Fakten zu schaffen, die auch den Tarif VR-Ö tangieren, mit dem die GEMA von DJs eine zusätzliche Lizenzgebühr fordert, z.B. für legal erworbene Downloads, die von Notebooks abgespielt werden. Dabei wurde der VR-Ö-Tarif unlängst von der GEMA als Ersatz für den Laptop-Zuschlag (Vervielfältigungsgebühr) bei Spielstätten (30 % bzw. 50 %) ins Leben gerufen und soll lt. Verwertungsgesellschaft von den DJs gezahlt werden.

Die LiveKomm erklärt hierzu, dass sie dieser GEMA-Forderung (wie bereits in einer ersten Stellungnahme im April 2013) prinzipiell widerspricht und stattdessen ein Moratorium fordert, bis die Politik ein unabhängiges Rechtsgutachten zur Legitimität dieser doppelten Verwertungsgebühr auf legal digital erworbene und vom DJ-Notebook aufgeführte Titel vorlegt.

Nach LiveKomm-Meinung bezahlt ein DJ beim Download eine GEMA-Lizenz für die Privatnutzung eines Titels, vergleichbar mit dem Kauf eines physischen Tonträgers. Wird dieser Titel bei einer Veranstaltung aufgeführt, bezahlt der Veranstalter die Aufführungsrechte. „Eine zusätzliche Abgabe für DJs/Clubs auf Downloads, die von einem Notebook abgespielt werden ist weder zeitgemäß noch rechtens,“ so Olaf Möller, Sprecher der LiveKomm.

Würde der gleiche Titel bei der gleichen Veranstaltung von einer physischen CD abgespielt, wäre dieser Vorgang durch die übliche Aufführungslizenz abgegolten. Das Notebook hat aber den Plattenspieler vielfach technisch abgelöst. Es wird Zeit, dass auch die GEMA im 21. Jahrhundert ankommt. Das modifiziert und unseres Erachtens rechtlich anzuzweifelnde GEMA-Lizenzangebot stellt eine Doppellizenzierung dar und macht aus Sicht der LiveKomm keinerlei Sinn – weder für die Clubs noch die DJs.