Jahresmitgliederversammlung der LiveKomm: Neuer Vorstand gewählt

  • Vorstandswahl bringt Wechsel im geschäftsführenden Vorstand
  • Erweiterter Vorstand erhält Zuwachs/ wird personell aufgestockt
  • Staffelstabsübergabe: Karsten Schölermann stellt Strategieplan vor und verlässt den Vorstand
  • Mitglieder stimmen für die Erhöhung der Besucher:innenobergrenze für Festivals

Am 16. Dezember rief die Live Musik Kommission, der Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. (kurz LiveKomm) ihre Mitglieder auf, einen neuen Vorstand zu wählen. Knapp 60 Delegierte aus allen Bundesländern, in denen der Bundesverband vertreten ist, waren aufgerufen, auf der digital durchgeführten Mitgliederversammlung die Weichen für die nächsten Jahre zu stellen. „Jahresmitgliederversammlung der LiveKomm: Neuer Vorstand gewählt“ weiterlesen

Verbandsübergreifende Allianz im neuen Forum Veranstaltungswirtschaft

Die fünf maßgeblichen Verbände der Veranstaltungswirtschaft, 
Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V. (BDKV), Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. (EVVC), ISDV – Interessengemeinschaft der selbständigen DienstleisterInnen in der Veranstaltungswirtschaft e.V., LiveMusikKommission e.V. und VPLT – Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik e.V., haben sich als  ‚Forum Veranstaltungswirtschaft‘ zusammengeschlossen. 
Damit setzen sie ihre in den vergangenen Monaten erfolgreich gewachsene
 Zusammenarbeit nun unter einem gemeinsamen Dach fort.

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AUßERORDENTLICHE WIRTSCHAFTSHILFE & erste Infos Überbrückungshilfe III

(via BMWi)

credits: BMWi

Gemeinsam mit den Verbänden der Veranstaltungswirtschaft ist es durch nicht unerhebliche Anstrengungen gelungen, das einige eingebrachte Punkte Berücksichtigung bei der Erstellung der folgend genannten Hilfen fanden.
Die FAQs zu den „Novemberhilfen“ sind seit dem 24.11. online und auch die Anträge können ab sofort gestellt werden:www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de//UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Novemberhilfe/faq-novemberhilfen.html

Zudem hat das BMF  erste Infos zur Dezemberhilfe und den Überbrückungshilfen III veröffentlicht:

Stark durch die Kri­se: De­zem­ber­hil­fe kommt, Über­brückungs­hil­fe wird deut­lich er­wei­tert und ver­län­gert
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/11/2020-11-27-PM-dezemberhilfe-ueberbrueckungshilfe-III.html

LiveKomm unterstützt den Künstler:innen Appell „SPIELT DAS URHEBERRECHT NICHT GEGEN UNS AUS!“

Auch die LiveKomm unterstützt den Künstler:innen Appell „„SPIELT DAS URHEBERRECHT NICHT GEGEN UNS AUS!“
Karsten Schölermann, stellv. Vorstandsvorsitzender der LiveMusikKommission (LiveKomm): „Es ist unredlich, Netzpolitik auf dem Rücken der sowieso schwächsten Beteiligten innerhalb der sich neu bildenden Wertschöpfungsketten zu betreiben. Ohne Not wird ein Stück der sowieso schon knappen Vergütungsmöglichkeiten geopfert, um eine ganz andere Diskussion zu führen. Es ist zumutbar, und angemessen, dass Plattformbetreiber fragen – bevor sie verbreiten, was andere geschaffen haben. Dass neue Kunstformen dadurch behindert würden, ist ein Hilfsargument, welches an der eigentlichen Frage vorbei geht: ‚I´d like to be asked, before I get fucked‘ heißt es dazu im bislang unveröffentlichten Rock‘n’Roll-Gesetzbuch.
Das #ForumMusikwirtschaft besteht aus den sechs maßgeblichen Verbänden des Wirtschaftsbereichs. Im Einzelnen sind dies der #BDKV, der

Bundesverband Musikindustrie

, der

DMV Deutscher Musikverlegerverband

, die LIVEKOMM,

Society Of Music Merchants e.V.

(SOMM) und der

VUT – Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V.

Stellungnahme der LiveKomm zur Baugesetzbuchnovelle: Bundeskabinett ignoriert Anliegen der Musikspielstätten und Clubkultur

Die Beschlussfassung im Bundeskabinett zur Novelle des Baugesetzbuchs aus dem Haus von Minister Horst Seehofer enthält trotz vielerlei Bemühungen keine Vorschläge Musikclubs als Kultureinrichtungen anzuerkennen.

Auch die Forderung nach einer „Experimentierklausel Lärmschutz“ wurde in der vorliegenden Baugesetzbuchnovelle nicht berücksichtigt. Die Experimentierklausel, die den Ländern mehr Freiheiten bei der Ausgestaltung von Lärmrichtwerten einräumen sollte, fehlt, obwohl diese mehrfach in Aussicht gestellt wurde.

(C) Tagesspiegel

Thore Debor kommentiert daher als Sprecher der LiveKomm Arbeitsgemeinschaft Kulturraumschutz: „Die Bundespolitik fasst die Baugesetzgebung nicht jeden Monat an. Mit der jetzigen Verabschiedung des Baulandmobilisierungsgesetzes besteht eine Chance, Änderungen im Baugesetz und der Baunutzungsverordnung herbeizuführen, die künftig eine kultur-integrierte Stadtentwicklung begünstigt. Wer die „gemischte Stadt“ nach der Leipzig-Charta anstrebt, muss jetzt handeln und die Anliegen der Musikclubs berücksichtigen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass dies frühestens in der nächsten Legislatur erfolgt. In Zeiten der Corona-Pandemie und einer Clubkrise mit historischen Ausmaß muss jetzt unbedingt zukunftsweisend gehandelt werden.“

Musikclubs in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) als Kultureinrichtungen einzustufen und anzuerkennen ist eines der zentralen Anliegen des Bundesverbandes der Musikspielstätten in Deutschland, LiveKomm, im dem über 650 Clubs und Festivals organisiert sind.

Bisher werden Musikclubs von der Rechtsprechung als Vergnügungsstätten, gleichgesetzt wie Bordelle und Spielhallen behandelt. Das hat zur Folge, dass sie in vielen Fällen der bisherigen Stadtplanung nicht berücksichtigt werden und bei der baulichen Entwicklung von Gebieten ersatzlos verschwinden. Musikclubs mit kuratiertem Kulturprogramm wie Konzerthäuser oder Programmkinos zu behandeln, wäre ein Schritt mit Signalwirkung, um einen zeitgemäßen Kulturraumschutz für diese Einrichtungen zu erwirken.

 Aus Sicht der LiveKomm bedarf es für die Rechtsprechung dringend einer Neuregelung bzw. der Klarstellung, dass Live-Musikspielstätten, welche kulturelle und künstlerische Zwecke verfolgen (gemäß Definition[1]), künftig als Anlagen für kulturelle Zwecke (und nicht weiterhin als Vergnügungsstätten) gelten und sie somit – in Abgrenzung zu Diskotheken – als Kultureinrichtung zu definieren. Musikclubs sind rechtlich mit Opern- und Theaterhäusern, Konzertsälen sowie Programmkinos gleichzustellen und somit angemessen wertzuschätzen.

Diese „Legaldefinition“ könnte mit einem Klammerzusatz in der BauNVO an der Stelle erfolgen, an der Anlagen für kulturelle Zwecke erstmals aufgeführt werden: § 2 Absatz (3) Satz 2. Die LiveKomm schlägt für eine begrenzte Zulässigkeit – speziell in Wohngebieten – eine abgestufte bzw. eingeschränkte Größenordnung vor, die eine gewisse Flexibilität beinhaltet, um lokale Gegebenheiten berücksichtigen zu können.

Gruppenbild mit Abgeordneten und Sachverständigen des Fachgesprächs zur Clubkultur: V.l.n.r.: Fritz Kühn (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), Klaus Mindrup (SPD), Kai Wegner (CDU), Erhard Grundl (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), Pamela Schobeß (Gretchen / Clubcommission Berlin), Steffen Kache (Distillery / LiveKomm), Caren Lay (DIE LINKE), Cansel Kiziltepe (SPD) und Jakob Turtur (Jonny Knüppel / Clubcommission Berlin)

Nach einem Fachgespräch des Bauausschuss im Deutschen Bundestag im Februar 2020 mit dieser Thematik haben sich parteiübergreifend bislang 119 Bundestagsabgeordnete dieser zentralen Forderung angenommen und Bundesbauminister Seehofer in einem Brief übermittelt.

 Im nun folgendem parlamentarischen Verfahren können noch entscheidende Ergänzungen eingebracht und vom Parlament verabschiedet werden. Die Hoffnungen ruhen hierzu besonders auf dem interfraktionellem Parlamentarischen Forum Nachtleben & Clubkultur, das sich sehr intensiv für die Anerkennung von Clubs als Kultureinrichtungen einsetzt.

Anlagen:

Stellungnahme der LiveMusikKommission e.V. (kurz: LiveKomm): Baugesetzbuchnovelle: Bundeskabinett ignoriert Anliegen der Musikspielstätten und Clubkultur

Stellungnahme der LiveMusikKommission e.V. (kurz: LiveKomm) zum öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen am 12. Februar 2020
(03.02.2020)

LiveKomm Positionspapier: Musikspielstätten sind keine Spielhallen, Sex-Kinos und/oder Wettbüros Einstufung in der BauNVO als Anlagen kultureller Zwecke anstatt als Vergnügungsstätten

[1] Definition Musikspielstätte:

  1. Mindestens 24 Live-Veranstaltungen pro Jahr nach GEMA-Tarif U-K (Live-Konzerte) oder in den Musikclubs spielen überwiegend künstlerische DJ´s. Treten in der Spielstätte überwiegend DJs auf, so muss die Mehrzahl der Veranstaltungen durch “künstlerische DJ’s”, das sind DJs, die Musik produzieren und/oder Labels betreiben, bestritten werden.
  2. Die Besucherkapazität beträgt maximal 2.000 Personen.
  3. Die Präsentation von Künstler*Innen steht im Fokus (auch in der Öffentlichkeitsarbeit). Musikspielstätten realisieren ein ständig wechselndes Monatsprogramm mit Konzerte regionaler, nationaler und internationaler Künstler. Dies wird durch eine kuratierende Arbeit gewährleistet.
  4. Im Unterschied zu Diskotheken führen gebuchte Künstler*Innen in der Regel ihre eigenproduzierten Titel auf bzw. verfügen die Künstler*Innen über eigene Veröffentlichungen.

Forum Musikwirtschaft begrüßt außerordentliche Wirtschaftshilfe, fordert aber Nachbesserungen

Berlin/Hamburg, 02. November 2020 – Das Forum Musikwirtschaft begrüßt die angekündigte außerordentliche Wirtschaftshilfe zur Entschädigung finanzieller Ausfälle aufgrund von Unternehmensschließungen zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie. Bei dem durchaus beachtlichen Entschädigungsbeschluss fallen jedoch zahlreiche Unternehmen der Musikwirtschaft sowie Künstler*innen und Urheber*innen ein weiteres Mal durch das Hilfe-Raster. Das Forum erwartet daher, dass durch die Ausgestaltung des Beschlusses sichergestellt wird, dass tatsächlich alle Unternehmen, die durch den neuen Lockdown unmittelbar oder auch nur mittelbar betroffen sind, ebenfalls durch den Beschluss begünstigt werden. „Forum Musikwirtschaft begrüßt außerordentliche Wirtschaftshilfe, fordert aber Nachbesserungen“ weiterlesen

Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft 2020 Kurzfassung

Cover der Publikation

(Quelle: https://www.kultur-kreativ-wirtschaft.de/)
Die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung hat ein Branchenmonitoring der Kultur- und Kreativwirtschaft eingeführt, mit dem über die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung in diesem Wirtschaftsfeld berichtet werden soll.

In dem jährlichen Monitoringbericht wird die Bedeutung der Branche für die Gesamtwirtschaft analysiert und die Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie ihrer Teilmärkte anhand wirtschaftlicher Kennzahlen (seit 2009) dargestellt. Grundlage für diese Analysen sind öffentlich zugängliche Quellen, wie z.B. Daten des Statistischen Bundesamtes oder der Bundesagentur für Arbeit, aber auch originär für die Monitoringberichte erhobene repräsentative Daten.

Download   (PDF, 11 MB)

Oktober 2020

Der aktuelle Bericht setzt das Monitoring

Aufruf der Kultur- und Kreativwirtschaft zum Multiannual Financial Framework (MFF) und Next Generation EU


Die Kultur- und Kreativwirtschaft muss als treibende Kraft für die Gesamtwirtschaft in alle EU-Förderprogramme
und nationalen Aufbauprogramme aufgenommen werden.

Die Kultur- und Kreativwirtschaft erwirtschaftet 4,4% des EU-GDP und sorgt für 12 Millionen Arbeitsplätze. Laut einer Schätzung der Europäischen Kommission1 ist dieser Sektor strukturell unterfinanziert. Besonders kleinere und mittlere  Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft benötigen zwischen € 8 Milliarden und € 13 Milliarden, um diese Finanzlü-
cke zu schließen. Kultur stiftet Zusammenhalt, das Credo der kulturellen Vielfalt eint Europa. Dies gilt es in Zukunft angemessen zu finanzieren.
„Aufruf der Kultur- und Kreativwirtschaft zum Multiannual Financial Framework (MFF) und Next Generation EU“ weiterlesen

Veranstaltungswirtschaft fordert Korrekturen des Regierungsbeschlusses

GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG

 

Hamburg, 30. Oktober 2020 – Die maßgeblichen Verbände der Veranstaltungswirtschaft begrüßen den von der Bundesregierung angekündigten Beschluss zur Entschädigung finanzieller Ausfälle aufgrund der bevorstehenden Unternehmensschließungen zur Bekämpfung der SARSCov2-Pandemie. Die bisherige Fassung ist allerdings weitgehend missverständlich und greift jedenfalls zu kurz. Die Effizienz des Beschlusses hängt daher von dessen konkreter Ausgestaltung ab. Auch über die von der Veranstaltungsbranche geforderten Sonderhilfen zur Bewältigung der milliardenschweren bereits eingetretenen und noch zu erwartenden Schäden muss nun schnell entschieden werden. „Veranstaltungswirtschaft fordert Korrekturen des Regierungsbeschlusses“ weiterlesen

Veranstaltungswirtschaft fordert Sonderhilfen

Gemeinsame Pressemitteilung

 Die maßgeblichen Verbände der Veranstaltungswirtschaft betrachten die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier mit dem Programm Überbrückungshilfe II vorgenommenen Verbesserungen des Konjunkturpakets nicht für hinreichend, um den Wirtschaftszweig zu retten. Ohne ein maßgeschneidertes Sonderprogramm werden die von den Infektionsschutzmaßnahmen vor COVID19 besonders hart betroffenen Unternehmen des Wirtschaftszweigs die Krise wirtschaftlich nicht überstehen. „Veranstaltungswirtschaft fordert Sonderhilfen“ weiterlesen