Pressemitteilung – Künstler:innennachwuchs in Gefahr: finanzielle Verteilung in der Livebranche im Ungleichgewicht

LiveKomm appelliert für einen “Circle of Live” zur Sicherung der Zukunft des Live-Musikmarkt in Deutschland.

In Anbetracht der aktuellen Lage, in der einige wenige Branchen-Giganten aus der Musikindustrie selbst in der Pandemie erhebliche Übergewinne verzeichneten, während viele Clubs und Festivals existenziell bedroht sind, die Politik Mindesthonorare für Künstler:innen einführen und bereits geförderte Hochkultureinrichtungen mit Millionen subventionieren muss, ruft die LiveMusikKommission (kurz: LiveKomm) als Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland zu einer Umverteilung im Live-Musikmarkt auf.

Diese Maßnahme ist notwendig, um nicht nur die bestehenden Kulturstätten zu erhalten, sondern auch neue Künstler*innen für die Zukunft auszubilden und ihnen eine angemessene Plattform zu bieten, so dass auch künftig erfolgreiche Artists auf den Live-Bühnen zu sehen sind.

Hintergrund

Die Live-Musikszene ist ein wesentlicher Bestandteil unserer kulturellen Identität und Wirtschaft. Clubs und Festivals fungieren als Biotope im Ökosystem der Musikwirtschaft. Durch die Folgen von Corona und Inflation befindet sich ein Großteil dieser Musikspielstätten jedoch in einer finanziellen Schieflage. Gerade die kleinen Veranstalter:innen sehen sich gezwungen, ihre bisherige Basisarbeit einzustellen und Hochrisiko-Bookings für talentierte Nachwuchsmusiker:innen einzustellen. Dies hat auch langfristige Folgen für die gesamte Musikökonomie.

Aufruf zur Umverteilung

Während die großen Live-Konzerne für 2023 Rekordgewinne verkünden, sieht die LiveKomm in dieser Entwicklung eine drängende Notwendigkeit zur Umverteilung der finanziellen Ressourcen im Live-Musikmarkt. Es ist an der Zeit, dass Teile der Überschüsse, die bspw. von großen Ticketing- Firmen erzielt werden, fairer und gerechter auf die gesamte Branche verteilt werden und dass die Player des Ökosystems Live Entertainment gemeinsam daran arbeiten, die kulturelle Vielfalt nachhaltig zu sichern und die wirtschaftliche Entwicklung der Branche gemeinsam voranzutreiben.

Zielsetzungen der Umverteilung und wie das Geld verwendet werden könnte

1. Existenzsicherung für Clubs und Festivals

Die Umverteilung soll dazu beitragen, Clubs und Festivals in ihrer Existenz zu unterstützen und ihre wichtige Funktion als kultureller Nährboden zu bewahren

2. Förderungen von Künstler:innen

Ein Teil der Einnahmen soll gezielt in die Ausbildung und Förderung neuer Künstler*innen investiert werden, um die Zukunft der Live-Musikszene nachhaltig zu sichern..

3. Chancengleichheit und Vielfalt

Die Umverteilung soll sicherstellen, dass Künstler*innen unabhängig von ihrer Bekanntheit gleiche Chancen erhalten und die kulturelle Vielfalt in der Musikszene gefördert wird.

4. Langfristige Investitionen

Die finanziellen Mittel aus der Umverteilung sollen in langfristige Projekte investiert werden, die die Live-Musikbranche als Ganzes stärken,Investitionen in Nachhaltigkeit ermöglichen und Innovationen fördern.

Appell an die Politik und Branchendialog

Der Bundesverband der Clubs und Festivals appelliert an die Politik, diese drängende Notwendigkeit zur Umverteilung zu erkennen und zu unterstützen.

Der Bundesverband macht zwei konkrete Vorschläge und regt einen Branchendialog an:

1. Bekenntnis der Veranstaltungswirtschaft zur freiwilligen Abgabe bspw. in die Bundesstiftung Livekultur oder vergleichbaren Institutionen

oder

2. Schaffung einer gesetzlichen Live-Ticket-Abgabe analog zum Modell der Filmabgabe

Christian Ordon, Geschäftsführer der LiveKomm:

„Auch in Deutschland sollte endlich eine gesellschaftliche Diskussion über die Zukunft der Livekultur geführt werden. Die fatalen Auswirkungen eines sich nehmend monopolisierten Musikmarktes werden u.a. aktuell in Großbritannien und den USA immer sichtbarer. Die dort entsprechend geführten Kartellklagen finden dort auch in der Politik viel stärker Beachtung. Gern wollen wir mit unserem Appell hier den ersten Stein ins Rollen bringen.“ 

PDF-Download der Pressemitteilung

Stellungnahme zur Forderung nach Basishonoraren

LiveKomm unterstützt die Position des BDKV

In einer ausführlichen Stellungnahme kritisiert der BDKV, unterstützt durch die LiveKomm, die gesetzlich vorgesehenen Mindesthonorare für Künstler*innen in der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft:

Die Kultusministerkonferenz, eine Arbeitsgruppe des Deutschen Musikrats, ver.di oder auch der Deutsche Kulturrat führen mit vielen Akteur:innen innerhalb und außerhalb der Musik- und Kulturszene einen als revolutionär bezeichneten Diskurs um die Einführung von Basishonoraren für freischaffende Künstler:innen. Insgesamt begrüßen wir das Vorhaben, die Arbeitsbedingungen von selbstständigen Künstler:innen zu verbessern und schließen uns der Forderung nach fairer Entlohnung grundsätzlich an.
Für die Konzert- und Veranstaltungswirtschaft inklusive der öffentlichen Veranstaltenden wird die aktuelle Debatte um Basishonorare derzeit jedoch zu kurzsichtig geführt, indem sie die (privat-)wirtschaftlichen Wertschöpfungsprozesse ebenso wenig in den Blick nimmt wie die Folgen für die Gesamtheit der Veranstaltungsbranche, für die Vielfalt der Kultur oder die gesellschaftlichen Auswirkungen.
Aus einem in guter Absicht geführten Vorhaben kann deshalb ein folgenschwerer Schaden für Kultur und Gesellschaft werden – diese Revolution fräße ihre Kinder!

Das vollständige Statement zum Download: https://www.livemusikkommission.de/wordpress/wp-content/uploads/2024/02/BDKV_Stellungnahme-Mindesthonorare_2024.01.31.pdf

Abzugssteuern nach § 50a EStG

Offener Brief an Finanzminister Linder

Sehr geehrter Herr Minister,
die unterzeichnenden Verbände wenden sich heute zu den anhaltenden Problemen beim Abzugsteuerverfahren an Sie. Seit Juni 2021 ist das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) in Kraft. Mit diesem Gesetz haben Sie u. a. eine „Reduzierung und Verschlankung der vorhandenen Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige sowie stärkere Konzentration beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)“ angekündigt.
Insbesondere für den Steuerabzug nach § 50a EstG entfaltet das Gesetz bisher keinerlei positive Wirkung. Im Gegenteil:

• Die Bearbeitungszeit ist von der Antragsstellung bis zur Erteilung einer Freistellung bzw. bis zur Erstattung auf mittlerweile bis zu 24 Monate angewachsen,
• der Aufwand für die Nachweispflichten ausländischer Lizenzgeber hat sich drastisch erhöht (verlangt werden jetzt z. B. auch Mietverträge und Details zu Geschäftsführungsgehältern),
• die lizenznehmenden Unternehmen in Deutschland sind mit unzumutbaren geschäftsschädigenden Auswirkungen belastet,
• und die auf ihr Geld wartenden Vertragspartner im Ausland drohen an, ihre Lizenzgeschäfte künftig dort zu tätigen, wo das Verfahren deutlich schlanker ist und zuverlässig funktioniert.

Es liegt auf der Hand, dass hierdurch massive Wettbewerbsnachteile erzeugt werden und nicht zuletzt der Wirtschaftsstandort Deutschland ein weiteres Mal Schaden nimmt. Gleichzeitig werden bürokratische Mehraufwände erzeugt und Kapital in Millionenhöhe gebunden, das die Unternehmen zum Wirtschaften brauchen.
Ihnen und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist die Problematik hinlänglich bekannt, da Ihr Haus bereits mehrfach dazu im Bundestag Stellung nehmen musste und die einzelnen betroffenen Branchen Sie seit Monaten bitten, Abhilfe zu schaffen. Laut eigenen Angaben des BZSt gehen jährlich rund 40.000 Freistellungsanträge und Abzugsteueranmeldungen und 20.000 Entlastungsanträge im Referat St II 9 ein, die bearbeitet werden müssen. Die mit dem Wachstumschancengesetz vorgenommene Schwellenwertanhebung von 5.000 € auf 10.000 € wird für die kleinen und mittleren Unternehmen der Kreativwirtschaft keine nennenswerte Entlastung bringen und weiterhin kein „equal level playing field“ mit innereuropäischen Wettbewerbern ermöglichen.
Leider wurden bisher keine substanziellen Lösungsvorschläge seitens des BMF oder des BZSt vorgetragen. Die bisherigen Antworten Ihrer Staatssekretärin, Frau Prof. Dr. Hölscher, und des BZSt verweisen auf technische Probleme sowie personelle Engpässe und gehen von einer mittel- bis langfristigen Problemlösung aus. Eine zeitnahe Beschleunigung der Antragsbearbeitung ist offenbar nicht vorgesehen.
Wir sehen folgende Bereiche, in denen unbedingt kurzfristig Abhilfe geschaffen werden muss, um die Wirtschaft ebenso wie das BZSt kurzfristig zu entlasten

  1. Vereinfachung bei Wiederholungsanträgen: Bis auf Weiteres sollten grundsätzlich
    Genehmigungen von Anschlussfreistellungen erfolgen, soweit keine Änderung des Sachverhalts
    vorliegt (Vertragsparteien und Vertrag wurden bereits beim Erstantrag im Detail geprüft).
  2. Abfrage und Prüfung von Angaben bei Anträgen mit einer einzigen Vertragspartei zu unter-
    schiedlichen Vergütungsanlässen: Die hierfür zurzeit erforderlichen Angaben sind für die
    Freistellungserklärung dem Grunde nach irrelevant. Die Antragssteller müssen zum Beispiel Details zum Vergütungsgegenstand nachweisen und für jeden Vergütungsanlass neu beantragen, selbst wenn die Vertragsparteien stets dieselben sind oder viele einzelne Vergütungsanlässe in einem umfassenden Vergütungsantrag (z. B. bei einer Konzerttournee) gebündelt werden. Dabei ist für die Freistellungserklärung im Kern nur relevant, in welchem Land der Steuerschuldner steuerpflichtig ist und ob mit diesem Land ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
    Aus unserer Sicht müssten daher, ebenso wie zum Beispiel im Bausektor, die Freistellungsanträge bezüglich des Vergütungsgegenstands / Lizenznehmers unbestimmt sein können und gleichzeitig für drei Jahre erteilt werden („Masterfreistellung“). Das würde den Prüfungsaufwand erheblich senken und die Anzahl der Wiederholungsanträge und gleichlautenden Anträge erheblich minimieren.
    Für diese Maßnahmen wäre keine Gesetzesänderung notwendig. Sie würden die Rechtmäßigkeit der Steuererhebung nicht gefährden. Die Behörde wie auch die Wirtschaft würden sofort entlastet und künftiger Bearbeitungsstau verhindert.
    Darüber hinaus sehen wir zwingend mittelfristigen Handlungsbedarf, um sicherzustellen, dass es bei beim Quellensteuerverfahren überhaupt zu den angekündigten dauerhaften Erleichterungen für die Unternehmen kommen kann:
  3. Kleinstbeträge (Fälle von geringer steuerlicher Bedeutung): Hierfür sollte der Aufwand für die Freistellungsberechtigten entsprechend dem früheren Kontrollmeldeverfahren auf ein Minimum reduziert werden.
  4. Aufgrund der globalen Einführung einer Minimumbesteuerung und der bestehenden EU-Blacklist sollte es zudem langfristig zur Freistellungsgenehmigung nur der Vorlage einer
    Ansässigkeitsbescheinigung und eine Beneficial Ownership-Erklärung bedürfen. Dies ist auch im Vergleich zu anderen Ländern folgerichtig. Die höchst bürokratischen Anforderungen in Deutschland sind in dieser Hinsicht einzigartig.
  5. Die mit dem Wachstumschancengesetz verbundene Anhebung des Schwellenwertes von 5.000 Euro auf 10.000 Euro ist unzureichend, weil der Betrag immer noch weit unter der
    Wirtschaftlichkeitsgrenze selbst für kleine und mittlere Unternehmen liegt. Der Gesetzgeber sollte im Sinne von Bürokratieabbau und Wettbewerbsfähigkeit schnellstmöglich nachbessern und die Schwelle auf 50.000 Euro anheben.
  6. Schließlich regen wir an, dass Online-Registrierungsverfahren auf seine Effektivität zu prüfen. Allein das Registrierungsverfahren dauert derzeit bis zu 6 Wochen. Ebenso machen wir die Erfahrung, dass viele Antragssteller auch formal am Registrierungsverfahren scheitern. Für den Bereich der natürlichen Antragssteller bedarf es zudem einer vereinfachten Antragsstellung bspw. mittels eines vereinfachten Formulars. Das derzeitige Portal des BZSt und sein aktualisiertes Eingabeverfahren ist weder zeitgemäß noch durch seine Nutzungsvorgaben und -Einschränkungen an betrieblichen Abläufen orientiert. Es verursacht allein dadurch einen enormen Mehraufwand bei den Unternehmen.

Sehr geehrter Herr Lindner, Sie haben zuletzt bei den Beratungen zum Bundeshaushalt 2024 deutlich gemacht, dass es auch in Zukunft kaum möglich sein wird, die Wirtschaft finanziell mit Subventionspaketen oder Ähnlichem zu unterstützen. Entlastungen stellen Sie vor allem durch geplante Maßnahmen zur Entbürokratisierung in Aussicht. Wir appellieren dringend an Sie, die naheliegende und notwendige Chance zu ergreifen und die deutsche Wirtschaft beim Abzugsteuerverfahren tatkräftig zu entlasten.
Zur vertieften Diskussion über Lösungsmöglichkeiten der Problematik stehen wir Ihnen und Ihrem Haus jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung und bitten um einen Termin.

Weltfunkkonferenz: Positives Ergebnis bei Funkfrequenzen für Veranstaltungswirtschaft

Forum Veranstaltungswirtschaft fordert mehr Mitspracherecht

Hannover, 20.12.2023 – Das Forum Veranstaltungswirtschaft hatte für die Abstimmungen der Weltfunkkonferenz ein „No change“ bei den Funkfrequenzen gefordert. Die rund 4000 Delegierten haben nun dafür gestimmt, dass die Eventbranche auch in Zukunft in den Frequenzen im Bereich zwischen 470 und 694 MHz funken kann. Einziger Nachteil: Trotz dieses Erfolgs kann sie weiterhin Frequenzen an den Mobilfunk verlieren. Die Allianz fordert von der Bundesregierung bei den folgenden nationalen Verhandlungen deshalb deutlich mehr Mitspracherecht.

Mitte Dezember endete die vierwöchige Weltfunkkonferenz 2023 in Dubai. Mehr als 3900 Delegierte aus 163 Mitgliedsstaaten haben u.a. über die künftige Nutzung der Frequenzen im Bereich zwischen 470 und 694 MHz verhandelt. Das Forum Veranstaltungswirtschaft hatte sich erst im Juni 2023 für die Nutzung dieser Frequenzen für die Messe- und Veranstaltungswirtschaft starkgemacht. Es hatte sich in einem Offenen Brief und einem damit verbundenen dringenden Appell an die Bundesregierung, Ministerpräsident:innen, Ministerien von Bund und Ländern, Ausschüsse des Deutschen Bundestages, Bundestagsabgeordnete sowie die Medien gewandt.

Die Allianz hatte von der Bundesregierung gefordert, ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag einzuhalten und keine Veränderung beim Funkspektrum für Kultur und Rundfunk bei der kommenden Weltfunkkonferenz zuzulassen. Denn ein anderes Votum als „No change“ hätte tiefgreifende negative Folgen für die gesamte Veranstaltungswirtschaft und Kultur- und Medienlandschaft in Deutschland.

Funkfrequenzen für Veranstaltungswirtschaft weiter geschützt

Jetzt haben die Delegierten auf der Weltfunkkonferenz dafür gestimmt, dass drahtlose Mikrofone, In-Ear-Systeme etc. in Europa weiterhin geschützt sind. Der Rundfunk bleibt Primärnutzer und die Veranstaltungswirtschaft (PMSE, Programme Making and Special Events) funkt weiter als Sekundärnutzer.

Einzige Einschränkung: Ergebnis der Weltfunkkonferenz ist auch, dass weitere Anwendungen neben der Veranstaltungswirtschaft ebenfalls Sekundärnutzer werden können, insbesondere der Mobilfunk. Erschwerend kommt dabei hinzu: Bereits in den vergangenen zwanzig Jahren hat die Eventbranche viele Frequenzbereiche an die Mobilfunkbranche abgegeben. Die zurückliegenden Einschränkungen der Frequenzen haben schon Spuren hinterlassen. Auf vielen Events kommt es bereits zu Ausfällen.

Mehr Beteiligung an Runden Tischen

„Wir im Forum Veranstaltungswirtschaft freuen uns darüber, dass die EU für ein ‚No change‘ und damit zugunsten unserer Kultur- und Veranstaltungswirtschaft votiert hat“, sagt Johannes Everke, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV). „Das Ergebnis entspricht dem Koalitionsvertrag unserer Regierung und mit der wollen wir uns deshalb nun an einen Tisch setzen und aus der Sicht der Praktiker darüber sprechen, wie wir die jetzt folgenden Schritte zusammen gehen.“

Die nächste Weltfunkkonferenz ist für das Jahr 2027 geplant. Über die Kulturfrequenzen wird dann übernächstes Mal in 2031 wieder verhandelt. Relevant ist nun die europäische Ebene, die Entscheidungen für nationales Recht in Bezug auf die Sekundärnutzung trifft. In 2024 plant die Bundesregierung einen runden Tisch in Berlin, um darüber zu beraten, wie die Entscheidungen konkret umgesetzt werden können.

„Es ist dringend notwendig, dass die Regierung die Verbände aus dem Forum Veranstaltungswirtschaft in diese neuen Verhandlungen von Runden Tischen einbezieht“, sagt Linda Residovic, Geschäftsführerin des VPLT. „Nur die Verbände können mit ihrer Expertise ihre Sicht der praktischen Anwendung bei diesem Thema darlegen. Denn trotz des aktuellen Erfolgs bei der Weltfunkkonferenz geht der Kampf für die Veranstaltungswirtschaft weiter. Sie darf keine Funkfrequenzen an weitere Sekundärnutzer verlieren. Nur so ist gewährleistet, dass Messen und Veranstaltungen in ihrer kompletten Bandbreite auch in Zukunft stattfinden können.“

Das Forum Veranstaltungswirtschaft ist die Allianz sechs maßgeblicher Verbände des Wirtschaftsbereichs. Dazu zählen: der BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.), der EVVC (Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V.), der FAMA (Fachverband Messen und Ausstellungen e.V.), die ISDV (Interessengemeinschaft der selbständigen Dienstleisterinnen und Dienstleister in der Veranstaltungswirtschaft e.V.), der LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.) und der VPLT (Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik e.V.). Ziel der Allianz ist es, Netzwerke, Kompetenzen und Ressourcen zu bündeln, um damit und durch einen gemeinsamen Auftritt bei der politischen Lobbyarbeit noch schlagkräftiger zu sein. Der Zusammenschluss der wesentlichen Sektoren der Veranstaltungswirtschaft versteht sich ausdrücklich nicht als Dachverband. Jeder Partner vertritt die spezifischen Interessen seiner Mitglieder auch weiterhin unmittelbar. Die Schnittmengen der politischen Erwartungen der diversen Sektoren, wie der Kultur-, Kongress- und Tagungsveranstalter:innen, Veranstaltungsstätten, Veranstaltungsdienstleister:innen und Schaustellerbetriebe sowie Hersteller:innen und Händler:innen von Event-Technik, sind jedoch groß und alle Teilbranchen sind eng miteinander verzahnt. Daher wird durch den Schulterschluss der Verbände die Wahrnehmung des Wirtschaftszweigs durch Politik und Öffentlichkeit erheblich erhöht. forumveranstaltungswirtschaft.org/

Der Deutsche Musikrat, das Forum Musikwirtschaft, die GEMA und die GVL erklären ihre Solidarität mit den Menschen in Israel

Der Deutsche Musikrat, das Forum Musikwirtschaft, die GEMA und die GVL schließen sich dem Aufruf des Deutschen Kulturrates zur Solidarität mit den Menschen in Israel an und zeigen sich entsetzt ob der Angriffe auf Zivilisten. Der Terrorangriff der Hamas und das Leid, das er über die Menschen gebracht hat, sind ohne Worte und ein neuer, schrecklicher Weckruf, dass Antisemitismus auch in unserer Gesellschaft keinen Platz haben darf. Wir stellen uns gegen antisemitisch motivierten Hass und unser Beileid ist bei den Opfern sowie deren Angehörigen, die bewusst als Zielpersonen des Terrors ausgewählt und aus dem Leben gerissen wurden. Die deutsche Musikbranche steht an der Seite der Jüdinnen und Juden gegen jede Form von Antisemitismus.“

Das Forum Musikwirtschaft besteht aus den sieben maßgeblichen Verbänden des Wirtschaftsbereichs. Im Einzelnen sind dies der BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft), der BVMI (Bundesverband Musikindustrie), der DMV (Deutscher Musikverleger-Verband), IMUC (Interessenverband Musikmanager & Consultants), LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland), SOMM (Society Of Music Merchants) und der VUT (Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen). Es umfasst damit die wesentlichen Sektoren der Musikwirtschaft, die durch ihre komplexen Wertschöpfungsstrukturen eng miteinander verzahnt sind. Das Forum versteht sich als Diskursraum, in dem zentrale Themen der Musikwirtschaft identifiziert und erörtert werden, um sie an die Politik und die Öffentlichkeit zu adressieren. Die Kooperation ist getragen von dem Verständnis, sich auch mit anderen Marktteilnehmenden auszutauschen und damit situationsabhängig die Sicht aller Branchenakteur:innen in ihrer Gesamtheit zu reflektieren. Das Forum versteht sich nicht als Dachverband der Branche. Vielmehr werden gemeinsame Themen gemeinschaftlich nach außen getragen, wobei jeder Verband dabei vorrangig die Interessen seiner Mitglieder vertritt und für diese spricht. Das Forum Musikwirtschaft ist dem kulturellen und sozialen Wert der Musik in der Gesellschaft verpflichtet ebenso wie der Gestaltung der Branche nach den Grundsätzen ökonomischer und ökologischer Nachhaltigkeit.

LiveKomm-Statement zu den Anschlägen auf das Universo Paralello Israel Festival am 7.10.2023

Am 7. Oktober um 7 Uhr morgens drangen Hamas-Terroristen auf das Gelände des Festivals Universo Paralello Israelein, schossen auf Besucher:innen und nahmen Geiseln. Die Rettungskräfte meldeten 260 Tote und zahlreiche Vermisste.

Das Universo Paralello Festival ist ein beliebtes elektronisches Musikfestival, das vor fast zwei Jahrzehnten in Brasilien gegründet wurde und auf Psytrance-Musik spezialisiert ist. Das Festival wird seit einiger Zeit auch in Israel veranstaltet und zieht sowohl lokale als auch internationale Psytrance-Produzent:innen und -Enthusiast:innen an.

Christian Ordon, Geschäftsführer der LiveKomm: „Die LiveKomm ist tief betroffen, dass ein Festival, das sich seit Jahrzehnten für ein friedliches und harmonisches Zusammenleben ausspricht, gezielt Anschlagsort von Terroristen wird. Wir verurteilen diesen Anschlag und die Geisteshaltung, die hinter dem Terror steht, aufs schärfste. Wir trauern mit den Angehörigen und hoffen für die verletzten und für die verschleppten Besucher:innen und Mitarbeitenden.“

Clubs & Festivals: Ergebnisse der Blitzumfragen

In zwei Umfragen haben wir die Bedarfe unserer Clubs und Festivals abgefragt.
Die Ergebnisse im Kurzüberblick:

Clubs bereiten die starken Kostensteigerungen die meisten Sorgen, hier wird auch der größte akute Handlungsbedarf gesehen. Doch auch der Schwund sowohl beim Publikum als auch beim Personal treibt Clubbetreiber um. Generell besteht ein großes Interesse an Weiterbildung, Fokus liegt hier auf dem Themengebiet Ökologie und Nachhaltigkeit.

Ähnlich bei den Festivals, auch hier stellt die Kostenexplosion die größte Herausforderung dar. Hinzu kommen jedoch generelle Planungsunsicherheiten und Probleme bei der Flächenvergabe und -Bespielung (Lärmschutz, Behördliches). Fehlende Förderprogramme belasten die Festivals zusätzlich. Bedenklich: Bereits 34% sehen ihr Festival im kommenden Jahr als gefährdet an; im Frühjahr 2023 waren es noch 23%.

Die Ergebnisse der Befragungen im Einzelnen:

Clubs

n=88

  • 55% kleiner als 500er Kapa
  • 92% im städtischen Raum

Dinge, die einen am meisten beschäftigen (TOP 3)

  1. Kostensteigerung
  2. Publikumsschwund/Besucherrückgang
  3. Personalnot /Arbeitskräftemangel

Dringendster Handlungsbedarf (TOP 5)

  1. Allgemeine Kostensteigerungen
  2. Fehlende/unzureichende Förderprogramme für die Programmgestaltung
  3. Fehlende/unzureichende Förderprogramme für die notwendigen Investitionen
  4. Wertschätzung und Verständnis seitens Politik und Verwaltung
  5. Fehlender Nachwuchs (Personal)

In welchen Bereichen seht ihr dringenden Investitionsbedarf (TOP 5)

  1. Ökologische Nachhaltigkeit (Klima- und Gastrotechnik)
  2. Veranstaltungstechnik (vgl. mit Programmen wie DigiInvest)
  3. Veranstaltungstechnik (vgl. mit Programmen wie TeSa)
  4. Personalzuschuss Programme Awareness
  5. Digitale Tools (digitale Registrierkassen, Planungs- und Ticketingsoftware)

Siehst du den Bedarf an Weiterbildung?

  • JA 57%
  • NEIN 25%
  • Noch nicht mit dem Team dazu gesprochen 9%
  • Noch keine Gedanke zu gemacht 8%

In welchen Bereich seht ihr dringenden Bedarf bei Weiterbildung? (TOP 5)

  1. Marketing/ Öffentlichkeitsarbeit (Audience Development)
  2. Ökologische Nachhaltigkeit
  3. Awareness
  4. Ökonomische Nachhaltigkeit
  5. Safer Nighlife (Teamschulungen)

Festivals

n= 114

  • 66% veranstalten im ländlichen Raum
  • 34% im städtischen Raum

Größe

  • Kleinstfestival (99-899): 16%
  • Kleine Festivals (900-2.999): 39%
  • Mittelgroßes Festival (3.000-7.999): 30%
  • Großes Festival (8.000 -14.999): 9%
  • Sehr großes Festival (15.000 – 30.000): 5%
  • Riesiges Festival  (bis 150.000): 1%

Hat dein Festival 2023 stattgefunden?

  • 88% JA
  • 12% NEIN

Gründe für das Nichtstattfinden

  • Finanzielle Probleme (zu hohe Kosten, fehlender VVK)
  • Kein Gelände gefunden

Zwei Dinge, die einen am meisten beschäftigen (TOP 3)

  1. Finanzen (Kostensteigerung, fehlende Förderungen…)
  2. Planungsunsicherheit
  3. Flächenprobleme (Behörden, Lärmschutz
  4. Personalmangel/Organisationsstruktur

Dringendster Handlungsbedarf (TOP 5 )

  1. Allgemeine Kostensteigerungen
  2. Fehlende/unzureichende Förderprogramme für die Programmgestaltung
  3. Fehlende/unzureichende Förderprogramme für die notwendigen Investitione
  4. Wertschätzung und Verständnis seitens Politik und Verwaltung
  5. Fehlende Unterstützung für ehrenamtliche Strukturen

In welchen Bereichen seht ihr dringenden Investitionsbedarf (TOP 5)

1. Ökologische Nachhaltigkeit (Technik)

2.

  • Beratung & Schaffung von Awareness Strukturen
  • Anpassungen des Geländes an Wetterbedingungen
  • Barrierefreiheit

3. Schallschutzmaßnahmen (Technik)

Habt ihr Neustart Kultur erhalten?

  • JA 61%
  • NEIN 39%

Siehst du dein Festival für 2024 als gefährdet?

  • JA 32%
  • NEIN 36%
  • Aktuell schwer zu sagen: 34%

(Anmerkung: Im Frühjahr sahen 23% ihr Festival für 2024 gefährdet)

Könntet Ihr Euer Festival ohne finanzielle Unterstützung durch Förderung (Bund/Land) wirtschaftlich in 2024 fortsetzen?

  • JA 24%
  • NEIN 41%
  • Vielleicht 34%

Die TA Lärm novellieren – mit der Einführung der ersten Kulturschallverordnung

Lärm ist nicht gleich Lärm – das gilt auch rechtlich. So wird etwa Baustellen-Krach anders eingestuft als Schallentwicklung bei Sport-Events. Für Schallemissionen durch Live-Musik in Musikclubs kommt bislang die sogenannte „Technischen Anleitung Lärm“, die „TA Lärm“ zur Geltung. Dort wird hauptsächlich der Umgang mit Gewerbe- und Industrielärm geregelt. Die dortigen Mess- und Bewertungsregelungen werden der Realität des gesellschaftlichen Miteinanders durch Kulturschall nicht gerecht.

Die hiesige „TA Lärm“ als Verwaltungsvorschrift wurde seit Jahrzehnten und trotz des Entschließungsantrags des Deutschen Bundestags, Clubs als Kulturstätten anzuerkennen, bislang nicht angepasst. Es wird Zeit, diesem Entscheidungshintergrund und der gesellschaftlichen Wirklichkeit Rechnung zu tragen. Aus diesem Grund hat die LiveKomm einen Vorschlag für eine Kulturschallverordnung (V3) inklusive Begründung entwickelt. Eine Kulturschallverordnung würde die besondere, gesellschaftliche Rolle von Kulturbetrieben anerkennen und künftig gesondert – unabhängig von Gewerbe- und Industrielärmregelungen – vom Verordnungsgeber gesteuert werden können.
Der Entwurf soll die Diskussion für die geplante Novelle der TA Lärm anregen und eine erste inhaltliche Grundlage für die Debatte im Bund und in den Ländern liefern.

Ein positives Beispiel für den Umgang mit Schallemmissionen ist das „Agent of Change“-Prinzip, wie es etwa in San Francisco zur Anwendung kommt. Dieses sieht vor, dass bei Neubauprojekten bestehende Schallentwicklung, etwa durch ansässige Clubs, als gegeben zu akzeptieren ist bzw. solche Bauvorhaben in der Nähe von Spielstätten nur in eine Absprache (und Genehmigung) mit der dortigen Entertainment Commission voraussetzen.

DOWNLOAD

Kulturschallverordnung #V3 (PDF / 49KB)

Begründung für eine Kulturschallverordnung (PDF / 14KB)

Breites Bündnis strebt Befreiungsschlag für die Clubkultur an

Die Anerkennung von Clubs als Kulturorte soll mit der Kampagne #clubsAREculture und wichtigen politischen Entscheidung voranschreiten und der Clubkultur in Zeiten schwerwiegender Krisen mehr Sicherheit geben

Die Clubkultur, wie auch der gesamte Kultursektor, findet sich auch nach der Pandemie in einer wirtschaftlich existenzbedrohlichen Zeit wieder. Konfrontiert mit Kostensteigerungen, Einnahmeverlusten und Verdrängung mussten in diesem Jahr bereits der älteste Technoclub Ostdeutschlands, die Distillery in Leipzig, sowie Harry Klein in München, The Tube in Düsseldorf und der E-Keller in Göttingen und schließen. In Berlin steht das Mensch Meier vor dem Aus und rund 20 Clubs und Kulturorte sind durch den geplanten Ausbau der A100 akut bedroht. Mit #clubsAREculture soll eine Veränderung der baurechtlichen Einstufung von Clubs sowie der aktuellen Schallregulierungen vorangetrieben werden und Abhilfe für die schwierige Situation von Clubs schaffen. Auf Bundesebene stehen Entscheidungen über die Novellierung der entsprechenden Gesetze an.

Berlin, 7. August 2023. Klar ist: Musikclubs und Festivals leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere lebendige Kulturlandschaft. Dennoch fallen Clubs und Clubkultur in der politischen Wahrnehmung oft unter den Tisch. Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gibt es bislang noch nicht genügend Förderprogramme, die sich diesen Kulturformen umfassend widmen. Dabei existieren zahlreiche Handlungsbedarfe für einen aktiven Schutz von Clubs und Kulturstätten.

Behördliche Auflagen, Bebauungs- und Lärmvorschriften zerren gnadenlos an der Existenz von Clubs, während neue Club-Gründungen häufig ausbleiben. Um gegen Verdrängungsprozesse und Schließungen von Clubs und damit die Verödung der Kulturlandschaft Deutschlands zu kämpfen, ist es notwendig, den Blick endlich auf den Schutz dieser Räume zu richten und ihnen mit mehr Wertschätzung und Maßnahmen zu begegnen.

Eine Einstufung als Kulturräume in Form einer Anpassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der TA Lärm wäre ein großer Schritt für die Club- und Festivalkultur. Dem Entschließungsantrag des Deutschen Bundestags im Jahr 2021, der Clubs in der BauNVO als Kulturstätten anerkennt, ist bislang in der Gesetzgebung noch nicht entsprochen worden.

Die Bundesregierung peilt aktuell die Novellierung der TA Lärm und der Baunutzungsverordnung an. Unter dem Hashtag #clubsAREculture schafft eine Allianz rund um die Bundesstiftung Livekultur und die LiveMusikKommission mit ihren Landes- und Regionalverbänden ab August mit einer Kampagne öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema.

Anna Blaich für den Vorstand der Bundesstiftung LiveKultur: „Clubs und Livemusikspielstätten nehmen eine wichtige Funktion als demokratische Orte ein. Sie sind Orte, an denen alle Menschen, unabhängig vom sozialen Status, der kulturellen Herkunft oder sexueller Identität in geschützten Räumen zusammenkommen und ein einzigartiges Gemeinschaftserlebnis erfahren.“

#clubsAREculture: Auftakt-Event in Frankfurt am Main am 25. August 2023, Demonstration „A100 wegbassen“ in Berlin am 2. September 2023

Der offizielle Kampagnenauftakt findet im August in Hessen statt, wo der Landesverband Live in Hessen ein umfassendes Programm auf die Beine stellt: Am 25. August wird in Frankfurt a.M. der clubsAREculture Day stattfinden und sowohl die Landes-, als auch die Bundesebene in den Blick nehmen. Ab 18.30 Uhr diskutieren Armand Zorn (MdB, SPD), Deborah Düring (MdB, Bündnis 90/ Die Grünen), Dana Ruh (Int. DJ, Produzentin und Plattenladenbetreiberin) und Steffen Kache (Geschäftsführer der Distillery) im MOMEM über „Clubkultur in der Immobilienklemme – Warum Stadtentwicklung sich verändern muss“.

Im Anschluss lädt ab 20:30 Uhr auch das Tanzhaus West zu einem Panel-Talk „clubsAREculture – Und jetzt?“ auf Landesebene ein. Um diese Podiumsdiskussion herum öffnet der Club seine Pforten, um die besprochene Clubkultur in verschiedensten, wenn auch bei Weitem nicht allen Facetten in einer Clubnacht erlebbar zu machen.

Weitere Aktionen in anderen Bundesländern sind bereits geplant. In Berlin formiert sich ein breites Bündnis gegen den Autobahnausbau und ruft zu einer Demonstration am 2. September unter dem Motto “A100 wegbassen” auf.

Die bedrohten Clubs ://about blank, ELSE, Renate, Club Ost erklären gemeinsam mit Fridays for Future Berlin, der Clubcommission Berlin und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren den Markgrafendamm zwischen Elsenbrücke bis zum Ostkreuz ab 14 Uhr zur autobahnfreien Zone und laden ein zum Protestrave gegen die A100.

Gestaltungs- und Entfaltungsraum: 15 Handlungsfelder für kulturelle Stadtentwicklung

Die geplante Anpassung der TA Lärm und der BauNVO hat die LiveKomm zum Anlass genommen, ein überarbeitetes Forderungspapier zur kulturellen Stadtentwicklung zu verfassen, in dem 15 Handlungsfelder für die Bundesebene skizziert wurden.

Um die Diskussionen zu schärfen, befindet sich seitens der LiveKomm derzeit zudem ein konkreter Entwurf für eine Kulturschallverordnung in der Erstellung. Diese sieht vor, Kulturgeräusche nicht länger mit Industrie- und Gewerbelärm gleichzusetzen.

Für die Club- und Festivalkultur wären derartige Schritte – speziell nach den herausfordernden Corona-Jahren – ein bedeutsames Signal aus der Bundespolitik in die Kommunen, dass die Anliegen dieser Kultursparte vermehrt registriert und der Rechtsrahmen verbessert wird.

Bundesstiftung Livekultur und LiveKomm fordern konkret:

1. Eine zügige Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom Mai 2021, insbesondere die Anpassung der Baunutzungsverordnung, wonach Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden.

2. Die Einführung einer Kulturschallverordnung entsprechend den Zielen aus dem Koalitionsvertrag („Die TA-Lärm werden wir modernisieren und an die geänderten Lebensverhältnisse in den Innenstädten anpassen, um Zielkonflikte zwischen Lärmschutz und heranrückender Wohnbebauung aufzulösen.“).

3. Die Implementierung eines Kulturraumschutzgesetzes, welches Kulturorte erhält bzw. bei Verdrängung die Investoren verpflichtet, für entsprechenden Ausgleich zu sorgen und sich insbesondere an den Kosten zu beteiligen.

4. Die Umsetzung des Koalitionsvertrages („Wir sichern kulturelle Nutzungen in hochverdichteten Räumen und unterstützen Investitionen in Schallschutz und Nachhaltigkeit“.) durch Einführung eines Bundes-Schallschutzprogrammes, um Kulturorte finanziell bei Maßnahmen zur Schalldämmung zu unterstützen und damit Zielkonflikte zu vermeiden. Synergieeffekte mit dem Klimaschutz sind zu erwarten.

Gemeinsam setzt die Allianz ein Zeichen für die Clubkultur und ruft die Politik zum Handeln auf. Mit der Novellierung der TA Lärm und der Baunutzungsverordnung stehen tiefgreifende politische Entscheidungen bevor, die das Schicksal der Club- und Festivalkultur maßgeblich beeinflussen werden. Die LiveKomm und ihre Mitgliedsverbände fordern eine praktische Umsetzung des Entschließungsantrags des Deutschen Bundestags, um Clubs als Kulturräume anzuerkennen und zu schützen.

Weitere Informationen unter:

https://www.clubsareculture.de

Die Allianz #clubsAREculture informiert in unregelmäßigen Abständen über aktuelle Entwicklungen per Mail. Einträge zum Listserver sind hier möglich: https://lists.ccc-ffm.de/postorius/lists/clubsareculture.lists.ccc-ffm.de/

Über #clubsAREculture:

Das Bewahren kultureller Räume in Form von Musikspielstätten ist eines der wichtigsten Themen gerade in Städten, die sich immer mehr verdichten. Durch den mangelnden Schutz dieser Räume bei Nachverdichtungsvorhaben und Bebauungsplänen findet häufig eine Verdrängung dieser Kulturräume statt und damit einhergehend ist der Verlust von kulturellen Angeboten und sozialen Orten.

Um sich diesen Missständen zu widmen, vereint #clubsAREculture als Plattform Akteure, die sich für die Anerkennung der Clubkultur und Musikclubs einsetzen. Hierzu gehören die Bundesstiftung LiveKultur, die LiveMusikKommission mit zahlreichen angeschlossenen Mitgliedsverbänden sowie der Chaos Computer Club.

Über die Bundesstiftung LiveKultur:

Die Bundesstiftung LiveKultur sichert Räume für Musikclubs und Festivals, um die Livekultur als Bestandteil der deutschen Kulturlandschaft zukünftig zu erhalten.

Unsere Mission ist es die Pop-, Club- und Livemusikkultur in Deutschland zu pflegen und ehrhalten, wir erwerben, sichern und stellen bedeutsame Kulturräume und Flächen in Deutschland wieder zur Verfügung.

Über die LiveKomm:

Die LiveMusikKommission e.V. (kurz LiveKomm) ist der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland und repräsentiert mehr als 700 Musikclubs und Festivals in über 100 Städten und Gemeinden. Unsere Mitglieder gehören zu den größten Anbietern lokaler Kulturveranstaltungen, des städtischen Tourismus sowie der deutschen und internationalen Talentförderung. Die Verbindungen von Leidenschaft und Wirtschaft, Kunst und Kommerz, gesellschaftlicher Orientierung und rebellischer Attitüde des Undergrounds sind die Besonderheiten des Verbandes. Im Mittelpunkt steht bei allen Mitgliedern aber die Musik.

Blitzumfrage Kulturpass und Kulturfonds Energie + Updates

In einer Umfrage haben wir uns danach erkundigt, wie unsere Verbandsmitglieder zu den neuen Fördertools des Bundes stehen, dem Kulturpass und dem Kulturfonds Energie. Die Ergebnisse wollen wir hier vorstellen – allerdings gefolgt von einem inhaltlichen Update zum Energiefonds Kultur, das erst nach unserer Umfrage zur Umsetzung kam.

An der Befragung zum Kulturpass nahmen 78 Mitglieder teil, an der zum Energiefonds 84. In beiden Fällen zeigten sich gewisse Hürden in Sachen Akzeptanz: Ein großer Teil der Befragten gab jeweils an, sich nicht zu registrieren bzw. keinen Antrag stellen zu wollen. Lest hier die Ergebnisse im Einzelnen.

Die Umfrage-Ergebnisse im Detail

1. Kulturfonds Energie

Den Kulturfonds Energie habe ich…

…bereits beantragt – 13%

…werde ich noch beantragen – 43%

…werde ich nicht beantragen, weil – 44%

Meistgenannte Gründe:

  • Festival
  • zu kompliziert
  • lohnt nicht
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2. Kulturpass

Für den Kulturpass…

…werde ich mich noch als Anbieter registrieren – 69%

…werde ich mich nicht registrieren, weil… – 31%

24 Befragte (rund 31%) werden sich nicht beim KulturPass registrieren.
• 10 davon, weil die Antragstellung zu kompliziert sei
• 10 weil sie die Altersgruppe nicht als relevante Zielgruppe sehen
• 4 haben keine Angaben gemacht

Neuerungen beim Energiefonds Kultur

In den Informationsveranstaltungen vom 13. und 14. Juni wurde seitens des Kulturfonds Energie einige Aktualisierungen des Programms vorgestellt.

So ist es einerseits erfreulich, dass bei den Themen Bagatellgrenze und auch „min. 80% Kulturzweck“ nachgearbeitet wurde. Andererseits wurde bedauerlicherweise unsere Forderung, auch Festival- und OpenAir-Veranstaltungen in die Förderung mit einzubeziehen, nicht seitens der BKM umgesetzt.

Zur Bagatellgrenze

„Falls die Bagatellgrenze nicht innerhalb einer Tranche erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit der tranchenübergreifenden Zusammenschau aller fristgerecht eingereichten Anträge. Fristgerecht bedeutet, dass die Anträge für eine Tranche spätestens am letzten Tag der darauffolgenden Tranche eingereicht sein müssen. „

Zu „Kann ein Veranstaltungsort als Kultureinrichtung betrachtet werden, auch wenn dort nicht ausschließlich Kulturveranstaltungen stattfinden?“

Veranstaltungsorte können auch dann als Kultureinrichtungen im Sinne des Kulturfonds Energie betrachtet werden, wenn sie nicht ausschließlich, jedoch überwiegend für kulturelle Zwecke und Aktivitäten genutzt werden und das Kulturangebot an diesen Orten der Öffentlichkeit zugänglich ist.

Eine überwiegende Nutzung für kulturelle Zwecke ist gegeben, wenn an einem Ort in der jährlichen, üblichen Dauernutzung zu mindestens 80 % Kulturzwecke verfolgt bzw. wenn dieser Ort an mind. 80 % der möglichen Belegungstage im Jahr für Kulturzwecke genutzt wird. Dies gilt unabhängig davon, ob der Ort selbst das Kulturprogramm verantwortet oder ob der Ort anteilig oder überwiegend an ortsunabhängige Kulturveranstaltende vermietet wird, die ihr eigenes Kulturprogramm dort aufführen.

Mögliche Belegungstage sind alle Tage, an denen der Ort in irgendeiner Weise bespielt/ genutzt wird bzw. hierzu geöffnet hat. Sollte der Ort an Tagen in der Woche gänzlich geschlossen haben, sind nur die genutzten/ geöffneten Tage Bezugsgröße für die Bestimmung der überwiegenden Kulturnutzung.

Als Nachweis für die Nutzung sind bspw. möglich:

Belegungspläne des vorhergehenden Jahres / der vorhergehenden Jahre oder

bei neuen, bislang nicht bespielten Orten die Programmplanung bzw. der Belegungsplan für das aktuelle / kommende Jahr

Kulturinstitutionen, die sich in öffentlicher Trägerschaft befinden oder deren kontinuierliche Grundfinanzierung überwiegend von der öffentlichen Hand getragen wird, die jedoch nicht über eine eigene Spielstätte verfügen und hinsichtlich der von ihnen in einem Kalenderjahr durchgeführten Veranstaltungen überwiegend auch nicht als Kulturveranstaltende i. S. v. Ziff. 4.2. der FAQ antragsbefugt sind (etwa weil keine Einnahmen durch den Verkauf von Tickets generiert werden, der Veranstaltungsort selbst Kultureinrichtung ist oder keine Miete erhebt), sind mit Blick auf die Anmietung von Proberäumen oder vergleichbarer, für den Kulturbetrieb zwingend notwendiger Räumlichkeiten Kultureinrichtungen im Sinne des Kulturfonds Energie des Bundes (Ziff. 3.2. der FAQ) gleichgestellt, sofern für den angemieteten Ort konkrete Verbrauchsdaten nachgewiesen werden können.

Belegungstage:
Mögliche Belegungstage sind alle Tage, an denen der Ort in irgendeiner Weise bespielt/ genutzt wird bzw. hierzu geöffnet hat. Sollte der Ort an Tagen in der Woche gänzlich geschlossen haben, sind nur die genutzten/ geöffneten Tage Bezugsgröße für die Bestimmung der 80%igen Kulturnutzung. 

Beispiel 5

a) Ein Club hat an drei Tagen geschlossen und nur an vier Tagen der Woche geöffnet. An diesen vier Tagen wird ein kuratiertes Programm durchgeführt. Die Betrachtung, ob der Club eine 80%ige Kulturnutzung hat und damit eine Kultureinrichtung im Sinne des Fonds ist, ist auf die vier geöffneten Tage zu beziehen. Der Club ist hiermit als Kultureinrichtung förderfähig.

b) Anders ist es, wenn der Club vier Tage ein kuratiertes Programm durchführt und die restlichen drei Tage die Räumlichkeiten nicht kulturell nutzt. Dann sind wieder die sieben Tage Bezugsgröße für die Beurteilung, ob der Ort 80% kulturell genutzt wird. 

Hier der Link zu den aktualisierten FAQ: https://www.kulturfonds-energie.de/faq