Pressemitteilung: Mieten, Produktions- und Betriebskosten – Kleine Bühnen stehen mit dem Rücken zur Wand

Gerade kleine Clubs und Festivals unter Druck – Existenzängste trotz stabiler Besucherzahlen

Im Rahmen ihres regelmäßigen Club- und Festival Monitoring hat die LiveKomm, der Bundesverband der Musikspielstätten, die aktuelle Lage ihrer Kulturbetriebe abgefragt. Zwar haben sich zentrale wirtschaftliche Kennzahlen im Vergleich zum Vorjahr leicht verbessert, die Herausforderungen jedoch bleiben die gleichen und gefährden Clubs und Festivals als Kulturstätten, die Diversität wie auch Demokratie leben und vermitteln. Und sowohl den Betrieben als auch den Besucher*innen fällt es zunehmend schwer, für die dabei anfallenden Kosten finanziell aufzukommen.

Hamburg/Berlin, 03.04.2025 – Clubs und Festivals sind als Kulturbetriebe zentrale Orte des gelebten Miteinanders quer durch alle demographischen Schichten, und angesichts des Erstarkens rechtsextremer Strömungen in Deutschland gegenwärtig wichtiger als je zuvor.

Zugleich sind sie jedoch auch Wirtschaftsbetriebe, deren Kalkulation aufgehen muss, damit sie ihren Betrieb aufrechterhalten und kultureller Diversität eine Bühne bieten können. In dieser Hinsicht sieht sich die Club- und Festivalkultur weiterhin mit großen Herausforderungen konfrontiert.

Im Rahmen des aktuellen Club- und Festival Monitoring der LiveKomm haben 245 Kulturstätten ein Bild der aktuellen Lage gezeichnet. Im Vergleich zum Vergleichszeitraum des Vorjahres fällt der Umsatzverlust mit -2,8 % geringer aus. Auch bei den Besucher*innenzahlen hat sich der Negativtrend des Vergleichszeitraums 2024 leicht abgeschwächt.

Beides bildet sich in der Kostendeckung jedoch nicht ab: Die ohnehin schon geringe Kostendeckungsquote verringert sich weiter und verhindert dringend notwendige Investitionen.

Hauptgrund hierfür sind wie schon im Vorjahr die enorm gestiegenen Kosten in allen Betriebsbereichen – dies melden 97 % der befragten Clubs und Festivals; 81 % sehen sich grundsätzlich vor finanzielle Herausforderungen gestellt. Insbesondere deregulierte Gewerbemieten (48,5 % der Spielstätten) und steigende Gagenforderungen (70 % der Befragten) setzen den Musikspielstätten zu.

Das hat weiterhin Auswirkungen z.B. auf die Nachwuchsarbeit: Wie bereits 2024 können die Musikspielstätten deutlich weniger Nachwuchskünstler*innen eine Bühne bieten (61 %).

Neue Brancheninitiativen – doch Förderprogramme müssen ebenso ausgebaut werden

Wie bereits 2024, gab ein großer Teil der Musikspielstätten im Zuge der Erhebung an, künftig nicht auf Fördergelder verzichten zu können: In den kommenden zwölf Monaten brauchen 78 % von ihnen staatliche Fördermittel, um ihren Betrieb zu halten.

Geholfen wäre bereits mit der auskömmlichen finanziellen Ausstattung bestehender Programme z.B. der Initiative Musik, so etwa Live 500. Auch aus der Branche selbst gibt es Initiativen für eine Verbesserung der Lage. So arbeitet die Bundesstiftung LiveKultur mit dem Live Music Fund an einem innovativen Finanzierungsmodell, in dessen Rahmen Ticketanbieter, Veranstalter und Livemusik-Akteure einen solidarischen Beitrag zur Finanzierung der Live-Branche leisten. Dies könnte über eine freiwillige Mikro-Abgabe pro Ticketverkauf erfolgen, die direkt in den Live Music Fund fließt. Mit diesen Geldern sollen gezielt Projekte und Maßnahmen finanziert werden, die zur Zukunftssicherung der Livemusikbranche beitragen.

Mankel Brinkmann, 1. Vorsitzender der LiveKomm: „Clubs und Festivals sind der Motor der Livebranche und ein unverzichtbarer Teil unserer Kultur. Sie bieten den Stars von morgen eine Bühne, bringen Menschen zusammen und fördern kulturelle Vielfalt sowie gesellschaftlichen Zusammenhalt. Doch ohne nachhaltige politische Unterstützung sind diese essenziellen Orte in Gefahr. Die Politik muss ihre Bedeutung endlich anerkennen und ihren Förderauftrag nicht aus dem Blick verlieren – und das nicht nur in Bezug auf die sogenannte Hochkultur.“

Die LiveKomm fordert:

Anerkennung des kulturellen Bezugs von Clubs und Livemusikspielstätten innerhalb der BauNVO

Die LiveKomm fordert eine zügige Anpassung der Baunutzungsverordnung, in der Musikclubs mit nachweisbar kulturellem Bezug als Anlagen kultureller Zwecke eingestuft werden. Wenn diese Forderung nicht umsetzbar ist, sollte der Weg einer gesonderten Gebäudekategorie Musikclub mindestens einen besseren Bestandsschutz und eine Erweiterung der Spielräume für die künftige Ansiedlung von Musikclubs beinhalten. Dem Bundesratsbeschluss (Drucksache 436/24) entsprechend sollte eine ausnahmsweise Zulässigkeit in allgemeinen Wohngebieten und eine grundsätzliche Zulässigkeit in Gewerbegebieten vorgesehen werden. Zudem sollte das Gesetzesvorhaben eine Definition von Musikclubs mit kulturellem Bezug beinhalten.

Verstetigung und Ausbau der Musikclub- und Festivalförderungen auf Bundesebene

Es bedarf der Verstetigung und des Ausbaus der bestehenden Musikclub- und Festivalförderung bei der Initiative Musik (zwecks Deckung nachgewiesener Bedarfe) sowie der Schaffung eines nachhaltigen Investitionsprogramms „Investitionsfonds: Zukunft der Musikspielstätten” auf Bundesebene zur Bewältigung der ökologischen Transformation.

Politische Unterstützung bei der Einrichtung des Live Music Fund

Die Club- und Live-Musikszene in Deutschland steht durch steigende Kosten und fehlende Einnahmen unter immensem Druck. Der britische Kulturminister hat die Live-Musikbranche dort dazu aufgerufen, eine freiwillige Ticketabgabe einzuführen, um die finanzielle Notlage von Musikspielstätten zu lindern und ein nachhaltiges, durch die Branche entwickeltes Fördertool zu schaffen. Dadurch soll ein „Kreislauf der Musikkultur“ – indem größere Veranstaltungen und etablierte Akteure dazu beitragen, kleinere Venues, Nachwuchskünstlerinnen und lokale Szenen zu fördern – geschaffen werden. Die Einrichtung eines ähnlichen Fördertools, z.B. des Live Music Fund Germany der Bundesstiftung LiveKultur, sollte politisch unterstützt werden, um gezielt kleine Veranstaltungsorte zu fördern, Nachwuchskünstlerinnen zu stärken und die kulturelle Vielfalt der Livemusik in Deutschland zu sichern.

Die vollständigen Kernforderungen der LiveKomm an die Bundesregierung finden sich unter folgendem Link: https://www.livemusikkommission.de/livekomm/forderungen/

Zur Erhebung:

Am Club Monitoring der LiveKomm und deren Mitgliedsverbände aus Berlin, Hamburg, Köln, Bayern, Bremen, Baden-Württemberg sowie Nordrhein-Westfalen nahmen insgesamt 245 Musikspielstätten teil. Rund 65 % der Teilnehmenden betreiben kleine und mittelgroße Musikclubs mit einer Gesamtkapazität von bis zu 450 Personen. Die bundesweite Umfrage bietet damit ein gutes Lagebild der aktuellen Clublandschaft. Bezogen auf die aktuell 756 Mitgliedsbetriebe der LiveKomm liegt eine Rücklaufquote von rund 32,5 % vor. Damit sind valide Schlüsse auf die bundesweite Situation möglich.  

Diagramme Club Monitoring 2025/1:

FESTIVALS AKTUELL: Workshop „Rechtsextremismus in der Festivalszene“


Montag, 20.01.2025, 19.00 Uhr, online via ZOOM

Die Bundestagswahlen am 23. Februar lassen befürchten dass die AfD ihre Zustimmungswerte steigern kann und weiter an Relevanz als Motor von rechtsextremer Ideologie gewinnt. Schon jetzt macht sich der steigende Einfluss der AfD bemerkbar. Im Wahlkampf übertreffen sich demokratische Parteien in der Übernahme von deren rechten Ressentiments gegenüber Geflüchteten, Langzeitarbeitslosen oder gegen das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und LGBTIQ+. Zeitgleich tritt eine immer „wertkonservativer und rechter“ werdende Jugend immer selbstbewusster auf.

Wie können wir uns als Kulturbranche und Musikfestivals in dieser Entwicklung positionieren und einer rechten Normalisierung demokratische menschenrechtsorientierte Werte entgegensetzen?

In einer Online-Veranstaltungen widmet sich die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus diesem Thema. Am 20.01.2025 wollen wir nach einem kurzem Input seitens des SKANDALØS Festivals ins Gespräch kommen:
Was bedeutet der Rechtsruck für Festivalveranstalter*innen und wie können wir uns für eine menschenrechtsorientierte Gesellschaft einsetzen?
Welche spezifische Strategien und Handlungsoptionen müssen wir als Veranstalter*innen erarbeiten?

Referenten:
Torsten Nagel und Stefan Kollasch
(Bundesverband Mobile Beratung – Gemeinsam gegen Rechtsextremismus)

Programmplan:

19:00 Uhr: Begrüßung
19:05 Uhr: Beginn Workshop „Rechtsextremismus in der Festivalszene“
20:30 Uhr: Ende

ANMELDUNG: https://zoom.us/meeting/register/wdMpmm63QJq6UXOVsILnLQ#/registration

LiveKomm wählt neuen Vorstand in Augsburg

Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland tagt am Rande der Nachtleben-Konferenz “Stadt Nach Acht”

Die Delegiertenversammlung der LiveKomm, die am 23.10.2024 am Vorabend der Konferenz “Stadt nach Acht” in Augsburg stattfand, wählte turnusgemäß ihren neuen Vorstand. In der Musikkantine Augsburg votierten die Delegierten für eine Reihe Kandidat*innen, die größtenteils ihr Amt bereits innehatten und in ihrer großartigen Arbeit bestätigt wurden.

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Pressemitteilung: Neufassung der Lärmschutz-Bestimmungen – Expert*innen drängen auf Nachbesserung des Gesetzesentwurfs

Sachverständige und Branchenvertreter*innen sind sich im Fachgespräch einig: Die geplante Neufassung der TA Lärm ist keine substantielle Verbesserung des völlig veralteten Regelwerks.

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Wie weiter mit den Clubgeräuschen?

EIN LAGEBILD ZUR DEBATTE UM DEN KULTURSCHALL DES LIVEKOMM AK KULTURRAUMSCHUTZ

Die aktuell in einer novellierten Form der TA-Lärm vorgesehene Experimentierklausel (siehe Referentenentwurf des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz – BMUV) hat nach Einschätzungen der LiveKomm durch weitreichende Einschränkungen so gut wie keine Auswirkungen für bestehende Musikclubs.

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Pressemitteilung – Sind Clubs künftig Kulturorte zweiter Klasse?

Das Bundeskabinett bringt im Rahmen der Novellierung des Baurechts die Einführung einer neuen Kategorie „Musikclubs“ auf den Weg. Die LiveKomm begrüßt erste Schritte, sieht jedoch im weiteren parlamentarischen Verfahren Nachbesserungsbedarfe. Großer Handlungsbedarf zeigt sich auch bei den Schallregulierungen.

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Hamburg, 04. September 2024

Der heutige Kabinettsbeschluss ist ein Meilenstein für die Clubkultur. Die Gesetzgebung sieht erstmals in der Baunutzungsverordnung eine geänderte Einstufung für Musikspielstätten vor, die sie künftig von Vergnügungsstätten abgrenzt. Die positiven städtebaulichen Wirkungen von Musikclubs werden somit endlich anerkannt. Die beschlossenen Novellierungen geben den kommunalen Verwaltungen mehr Möglichkeiten für die Ansiedlung von Musikspielstätten in Industriegebieten und in Sondergebieten.

Die 2021 durch den Deutschen Bundestag beschlossene Anerkennung und Einstufung als Anlagen kultureller Zwecke wird mit dieser Lösung als Sonderkategorie „Musikclubs“ jedoch nicht endgültig umgesetzt.

Die LiveKomm setzt sich weiterhin für die vollständige Anerkennung von Clubs als kulturelle Orte im Baurecht ein und appelliert an den Bundestag, dies ebenfalls zu tun.

Auf Einwirken des Ministeriums der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Claudia Roth, erfolgte im Vergleich zum vorherigen Referentenentwurf zwar zumindest bei der Gebietszulässigkeit in Industriegebieten eine leichte Anpassung. Dies ist ein zu begrüßender Teilerfolg angesichts der Blockadehaltung des Umweltministeriums, das sich dem politischen Auftrag durch den Bundestag, Musikspielstätten als Kulturorte wertschätzend zu behandeln, weiterhin zu widersetzen versucht. So  verhindert der Entwurf weiterhin u.a. eine Besserstellung bei der Neuansiedlung von Clubs in Gewerbegebieten und allgemeinen Wohngebieten. Der Bestandsschutz für bestehende Musikspielstätten würde somit nicht verbessert. 

Christian Ordon, Geschäftsführer der LiveKomm kommentiert: „Die lange von uns angestrebten Novellierungen im Baurecht und den Schallregularien gehen nun auf die Zielgrade. Bei der Baunutzungsverordnung sehen wir erste Anzeichen, die schwierige Situation der Live- und Clubkultur anzugehen. Jedoch bräuchte es weitere Fortschritte, um dem Parlamentswillen zu entsprechen. Beim Schall blockt das Bundesumweltministerium weiterhin und verweigert jegliche Kompromisslösung. Wir rufen die Verantwortlichen zu konstruktiven Zusammenarbeit auf.“

Größere Handlungsbedarfe bei der TA Lärm

Besonders deutlich wird der Widerstand der ministeriellen Fachebenen bei der Neufassung der TA Lärm, die sich aktuell ebenfalls in der Ressortabstimmung befindet. Dort werden u.a. Geräusche verursacht durch Publikumsverkehr weiterhin den Spielstätten zugerechnet – dabei lässt sich vielfach gar nicht ausmachen, ob Clubbesuchende oder vorbeiziehende Feierwillige mit anderem Ziel die Ursache hierfür sind. Auch sind keine wirklichen Verbesserungen für den Bestand von Kulturorten bei heranrückender Wohnbebauung vorgesehen. Genau dies ist jedoch vielerorts der ausschlaggebende Faktor für die Verdrängung von Musikspielstätten.

Die Novellierung der TA-Lärm erfolgt im Bundesrat. Die Baunutzungsverordnung wird nach dem jetzigen Kabinettsbeschluss in Kürze im Bundestag beraten und dort verabschiedet. Nach enorm kurzen Fristsetzungen für Stellungnahmen mitten in der Sommerzeit haben sich verschiedene Verbände zur BauNVO und TA Lärm auch über die Livemusikbranche hinaus kritisch positioniert. Die LiveKomm setzt nun auf das Einwirken der Abgeordneten im Deutschen Bundestag und der Ländervertretungen für weitere Anpassungen der Gesetzesentwürfe – im Sinne einer lebendigen (Live-, Festival- und Club-)Kultur.

Stellungnahme der LiveKomm zu den Landtags-Wahlergebnissen von Sachsen und Thüringen

Die LiveKomm sorgt sich um die Zukunft ihrer Mitgliedsunternehmen und -initiativen angesichts der Wahlergebnisse des populistischen “Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) und der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften “Alternative für Deutschland” (AfD) in Thüringen und Sachsen. Das starke Abrutschen der parlamentarischen Verhältnisse nach rechts wird die Situation der Kulturbetriebe vor Ort weiter gefährden und diese noch stärker unter Druck setzen. 
Wir rufen die demokratischen Parteien vor Ort, aber auch die Bundesregierung auf, sich stärker dieser Bedrohung entgegenzustellen und vor allem demokratische, integrative und die Gemeinschaft stärkende Strukturen besser zu unterstützen. Die notwendigen Transformationsprozesse, vor denen unsere Gesellschaft steht, müssen nun gemeinsam von allen Demokrat*innen angegangen und vermittelt werden. Politische Entscheider*innen brauchen nun mehr denn je verantwortungsvolle Weitsicht, eine Zukunfts- statt einer Sparvision und unterstützende Verbündete. 

Christian Ordon, Geschäftsführer der LiveKomm: “Das was wir am Sonntag erleben mussten ist kein ‚blaues Auge‘, das sich die Bundesregierung eingefangen hat, es ist ein schmerzlicher Schlag in die Magengrube der deutschen Gesellschaft, welchen wir noch lange spüren werden. Die von uns vor Ort vertretenen Kulturbetriebe und Mitgliedsunternehmen setzen sich täglich mit ihrer Arbeit für die Vermittlung demokratischer Grundwerte und ein gemeinschaftliches Miteinander ein. Seit dem Einzug der AfD in die Landesparlamente der Bundesrepublik, fühlen sich Veranstalter*innen und Betreiber*innen in der Umsetzung ihrer Arbeit bedroht. Sei es durch die Ankündigung, notwendige Projektmittel zu streichen oder die Veranstaltungsorte und deren Arbeit zu diskreditieren. Ich befürchte, dass wenn die verbleibenden demokratischen Parteien sich nicht stärker gemeinschaftlich gegen die Populisten positionieren, dass wir nicht nur den unwiederbringlichen Verlust der vielfältigen Kulturlandschaft vor Ort beklagen werden, sondern den Verlust unserer freien Gesellschaft.”

Gemeinsam mit den Verbänden des Forums Veranstaltungswirtschaft, der Bundesstiftung Livekultur und vielen anderen, setzt sich die LiveKomm mit der STIMMT!-Kampagne für demokratische Werte und eine Gesellschaft in Vielfalt und Pluralität  ein. Die Kampagne richtet sich an alle, die diese Werte teilen und ein Zeichen setzen wollen. 

SOMMERPAUSE Geschäftsstelle

Urlaubsbedingt ist die LiveKomm-Geschäftsstelle vom 30.7. bis einschließlich 11.8. nicht besetzt. Geschäftsführer Christian Ordon ist ab dem 19.8. wieder erreichbar.

Themenbezogen stehen euch/Ihnen aber auch nachstehende Kontakte zur Verfügung:

Mitgliedermeldungen (NEU!): mitglieder@livekomm.org

Rechnungen: buchhaltung@livekomm.org & annette.niesser@livekomm.org

Zu inhaltlichen Themen finden sich die Kontakte zu den AGs auf der folgenden Seite: https://livemusikkommission.de/arbeitskreise/

Anfragen zur Konferenz „Stadt Nach Acht“: unit.one@stadt.nach.acht.de