Pressemitteilung – Clubkultur im Baurecht: Der große Durchbruch ist greifbar, jetzt ist das Parlament am Zug

Musikclubs waren im deutschen Baurecht bislang nur in wenigen Gebietskategorien grundsätzlich zulässig – selbst in Industriegebieten nicht. Der Gesetzesentwurf zur Baurechtsreform könnte dies ändern und die prekäre Lage der Musikspielstätten insgesamt verbessern. Jedoch bedarf es für den großen Wurf einiger entscheidender Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

Der Bundesverband LiveMusikKommission (LiveKomm) erkennt im gestrigen Kabinettsbeschluss zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts wertvolle Anpassungen und setzt für eine baurechtliche Behandlung von Musikclubs zugleich auf weitere Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

In verschiedenen Stellungnahmen zum Referentenentwurf skizzierte eine Allianz aus Deutscher Musikrat, Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) und LiveKomm relevante Handlungsbedarfe, die vom Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen (BMWSB) im Gesetzesentwurf in Teilen aufgegriffen wurden.

Neben verbesserten Gebietszulässigkeiten in urbanen, Gewerbe- und Industriegebieten, sind nun zusätzlich auch Ansiedlungen in dörflichen Wohngebieten ausnahmsweise vorgesehen. Zudem enthält der Regierungsentwurf leicht präzisere und konsistentere Formulierungen, was für die spätere Auslegung durch Kommunen und Gerichte hilfreich sein kann.

Das BMWSB sieht Musikclubs jedoch weiterhin nicht zugehörig zur Kategorie „Anlagen für kulturelle Zwecke“, wie Theater, Opern oder Konzerthäuser, sondern strebt mit einer eigenen Nutzungskategorie eine neue, rechtliche Sonderrolle an. Damit verfolgt die Verwaltung weiterhin nicht dem bekundeten Willen des Verordnungsgebers und ignoriert die Kulturentwicklung. Im Entschließungsantrag aus dem Jahr 2021 forderte der Deutsche Bundestag fraktionsübergreifend, dass die Baunutzungsverordnung dahingehend angepasst wird, dass „Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden“.

Thore Debor, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbands LiveKomm kommentiert: „Wir stehen für die Clubkultur in Deutschland kurz vor einem historischen Moment. Erstmals werden Musikclubs im Bundesbaurecht gesondert ausgeführt. Damit erfolgt eine überfällige Abgrenzung zu Vergnügungsstätten. Es gilt, diese einmalige Chance für spürbare Effekte in der Stadtentwicklung zu nutzen und im weiteren Gesetzgebungsverfahren weiter vorhandene Verbesserungspotenziale zu erzielen“ und appelliert insbesondere an die baupolitischen Sprecher*innen der Regierungsfraktionen.

Die LiveKomm-Arbeitsgruppe Kulturraumschutz sieht in der Reformdebatte weiterhin erforderliche Anpassungs- und Ergänzungsbedarfe: 

  • Einstufung von Musikclubs als Anlagen kultureller Zwecke
  • Weitere Begriffsschärfungen im Begründungstext 
  • Erweiterungen der Gebietszulässigkeiten, insbesondere eine ausnahmsweise Zulässigkeit in allgemeinen Wohngebieten 
  • Fortführung und Ausweitung des Bundesschallschutzprogramms  
  • die gesetzliche Verankerung zur Einführung eines Bundes-Club/Kultur-Katasters zur Lokalisierung schon bestehender Clubkultur in der Planung (Ergänzung des § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB) und die Berücksichtigung eines entsprechenden Bundesprojekts zum Strukturaufbau im Haushalt  
  • Zudem ist weiterhin kein Gesetzesvorhaben zur Anpassung der Schallregularien und TA Lärm in Sicht. Hier bedarf es u.a. einer Positionierung des Bundesumweltministers Carsten Schneider und der weiteren Überarbeitung der 1968 entworfenen Richtlinie. Ohne diese Schritte sind weitere Konflikte und unnötige Schließungen von Clubs zu erwarten.

LiveKomm zum Referentenentwurf des Städtebaurechts: Reformfortschritt erkennbar – Nachjustierungen erforderlich

Der Reformentwurf des Baugesetzbuches sieht Verbesserungen für Musikclubs u.a. durch eine eigene Klassifikation vor: Erweiterte Zulässigkeiten für neue Clubansiedlungen in urbanen Gebieten, Gewerbe- und Industriegebieten ebenso wie die Abgrenzung von „Vergnügungsstätten“. Die Folgen der Neueinordnung von Clubs sind im Detail jedoch unabsehbar. Ebenso fehlen zentrale Definitionen sowie eine Anpassung von Schallschutzregularien.

Berlin/Hamburg, 29.04.2026 – Die LiveMusikKommission (LiveKomm) begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts als wichtigen Schritt zur baurechtlichen Anerkennung von Musikclubs. Gleichzeitig macht der Verband in seiner aktuellen Stellungnahme deutlich: Gegenüber früheren Reformansätzen sind zwar Fortschritte erkennbar – jedoch ist im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Verbesserungspotenzial vorhanden, um spürbare Wirkungen für Clubs als kulturelle Orte zu erzielen.

Fortschritte gegenüber Ampel-Entwurf – aber weiterhin keine Gleichstellung in Sicht

Bereits in ihrer Pressemeldung von 2024 hatte die LiveKomm davor gewarnt, dass mit der Novellierung des Baurechts Musikclubs als „Kulturorte zweiter Klasse“ behandelt werden. Gleichzeitig entsteht damit weiterhin eine eigenständige Kategorie neben „Anlagen für kulturelle Zwecke“ wie Theatern, Opern oder Konzerthäusern – und damit eine rechtliche Sonderrolle mit bislang unabsehbaren Konsequenzen.

Positiv hebt die LiveKomm hervor, dass mit den geplanten Änderungen erstmals im Bundesbaurecht eine Abgrenzung von Vergnügungsstätten erfolgt und für neue Club-Ansiedlungen verbesserte Gebietszulässigkeiten in urbanen, Gewerbe- und Industriegebieten entstehen.

Mit ihrer Stellungnahme formuliert die LiveKomm in der Reformdebatte jedoch auch erforderliche Anpassungs- und Ergänzungsbedarfe: 

  • Erweiterungen der Gebietszulässigkeiten, insbesondere in Wohngebieten 
  • Aufnahme einer baurechtlichen Definition von Musikclubs und Begriffsschärfungen im Begründungstext 
  • die gesetzliche Verankerung zur Einführung eines Bundes-Club/Kultur-Katasters 

Die LiveKomm kritisiert zudem, dass – anders als vom Ministerium angemerkt – keinerlei flankierende Anpassungen beim Thema Schallschutz erfolgen. Weder enthält der Entwurf etwaige Modernisierung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) noch ist dafür eine Vorhabenplanung innerhalb der Regierungsfraktionen erkennbar.

„Ohne moderne Lärmschutzregeln wird es keinen wirksamen Bestandsschutz geben“, so Iris Hinze, Vorstandsmitglied und Sprecherin der LiveKomm AG Kulturraumschutz. Der Verband fordert unter anderem eine Unterscheidung im Schutzanspruch zwischen Schlaf- und Aufenthaltsräumen, eigene Bewertung von „Kulturschall“ (insbesondere von verhaltensbezogenen Lärm) statt Gleichsetzung mit Gewerbelärm und verpflichtende Schallschutzmaßnahmen bei Neubauten.

Thore Debor zieht als stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbands folgendes Fazit: „Für die Neuansiedlung von Musikclubs zeichnet sich ein Meilenstein ab. Für eine breite Wirksamkeit müssten jedoch noch Anpassungen erfolgen. Zum Schutz vor Verdrängung und Schließungen von bestehenden Musikclubs in deutschen Städten bedarf es weiterhin substanzieller Nachbesserungen.“

LiveKomm warnt vor zunehmender politischer Einflussnahme auf den Kulturbetrieb und betont die Bedeutung der Kunstfreiheit

Der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland veröffentlicht ein Standpunktpapier zur Wahrung eines demokratischen Grundrechts

Die Kunstfreiheit, garantiert durch Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes, ist einer der Grundpfeiler des demokratischen Miteinanders in unserer Gesellschaft.

Die LiveMusikKommission (LiveKomm) sieht die aktuellen Entwicklungen – sei es die Debatte um die Einflussnahme auf die Juryentscheidung beim deutschen Buchhandelspreis innerhalb des BKM, die Streichung von Demokratieprojekten im Bildungsministerium, etwa innerhalb des Projekts “Demokratie Leben,” oder die zutiefst bedenklichen Wahlerfolge der rechtsextremen AfD bei den Landtagswahlen – mit großer Sorge. Wir befürchten, dass Kunst als kritischer Resonanzraum unserer Gesellschaft sowie unabhängige Förderstrukturen durch Übergriffe dieser Art akut gefährdet sind.

Mankel Brinkmann, Erster Vorsitzender der LiveKomm: „Als Branchenverband vertreten wir zahlreiche kleinere Clubs und Festivals – Orte, an denen abseits des Mainstreams neue Perspektiven entstehen und kulturelle Vielfalt gelebt wird. Diese Räume sind unverzichtbar für eine offene Gesellschaft. Kunst braucht Freiheit – und genau diese gerät zunehmend unter Druck, wenn politische Interessen Einfluss auf kulturelle Prozesse nehmen.“

Vor diesem Hintergrund hat die LiveKomm ein Standpunktpapier verabschiedet, das sich grundlegend mit der Freiheit der Kunst und ihrer Wahrung als demokratisches Grundrecht befasst.

Darin fordert der Bundesverband:

  1. Die Stärkung der Unabhängigkeit von Fördergremien: Berufung von Jurys durch Fachverbände und zivilgesellschaftliche Organisationen; Der Grundsatz der Staatsferne ist konsequent einzuhalten
  2. Die Betonung und Verankerung der Kunstfreiheit in allen staatlichen Förderrichtlinien: Ausgestaltung von Förderinstrumenten in der Form, dass politische Einflussnahme ausgeschlossen ist
  3. Die Schaffung eines sicheren rechtlichen Rahmens für politisch positionierte Träger in der freien Kulturszene.
  4. Verlässliche Förderstrukturen für Festivals, Musikclubs und Kulturinitiativen, auch und gerade im ländlichen Raum.
  5. Schutz vor Repressionen und Abwertungen durch politische Akteur*innen – insbesondere dann, wenn Kulturorte gesellschaftliche Debatten aufgreifen oder Position beziehen.  

Christian Ordon, Geschäftsführer der LiveKomm: „Unabhängige Förderstrukturen sind gerade für kleine und mittlere Spielstätten unverzichtbar, um Kunstfreiheit zu sichern und kulturelle Freiräume zu erhalten. Programme wie der Spielstättenpreis APPLAUS und die Förderlinien der Initiative Musik sind für die Szene essenziell. Ihre Vergabe muss unabhängig bleiben – insbesondere durch Jurys, die frei von politischer Einflussnahme besetzt sind. Das gilt auch für Programme wie ‚Demokratie leben‘: Bürgerschaftliches Engagement trägt die Live-Musikkultur maßgeblich. Die Akteur*innen leisten dort Demokratiearbeit, wo öffentliche Unterstützung zu oft ausbleibt oder politisch eingeschränkt wird.“

Das Standpunktpapier findet sich online unter folgendem Link: https://www.livemusikkommission.de/wp-content/uploads/2026/04/Standpunktpapier-Kunstfreiheit_LiveMusikKommission.pdf

LiveKomm warnt eindringlich vor kultureller Abrissbirne

Stellungnahme des Bundesverbands der Musikspielstätten zum Referentenentwurf des „Bau-Turbo“

Die LiveMusikKommission e.V. (kurz LiveKomm) – der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland – erkennt im aktuellen Referentenentwurf des „Bau-Turbo“-Gesetzes erhebliche Risiken für die deutsche Club- und Livemusiklandschaft. Während die LiveKomm die Notwendigkeit von mehr bezahlbarem Wohnraum ebenfalls anerkennt, warnt der Verband vor den unbeabsichtigten Folgen der geplanten Flexibilisierungen: der systematischen Verdrängung kultureller Orte durch die heranrückende Wohnbebauung.

„Vor vier Jahren einigten sich die demokratischen Parteien im Bundestag fraktionsübergreifend darauf, Clubs als Kulturorte anzuerkennen. Der damit verbundene gesetzgeberische Auftrag wurde von den verantwortlichen Ministerien nur schleppend an- und aufgenommen. Wir fordern die Bundesregierung auf, in den laufenden Gesetzgebungsprozess verbindliche Schutzregelungen für kulturelle Orte einzubeziehen. Lebenswerte Städte bestehen nicht nur aus Wohnraum – wir brauchen Lösungen, um die lebendige Club- und Festivalszene im Bau-Turbo nicht zu verlieren“, so Iris Hinze, Sprecherin der AG Kulturraumschutz der LiveKomm.

Der aktuelle Entwurf zum „Bau-Turbo“ verschärft die problematische Situation: Die geplanten Änderungen in § 246e sowie die Ausnahmen nach §§ 31 und 34 BauGB schaffen zwar neue städtebauliche Spielräume für schnelleren Wohnungsbau, enthalten jedoch keine verbindlichen Schutzmaßnahmen für bestehende kulturelle Infrastrukturen.

Ein wirksamer Schutz der kulturellen Infrastrukturen ist unbedingt erforderlich. Die positiven Effekte des Entwurfs für das kulturelle Leben hängen maßgeblich davon ab, wie Kommunen die neuen Spielräume nutzen – und ob sie bei der Wohnraumentwicklung Rücksicht auf existierende Kulturorte nehmen.

Kernforderungen der LiveKomm:

1. Integration des Agent-of-Change-Prinzips in das Baugesetzbuch

2. Verstetigung eines Bundesschallschutzprogramms mit 40 Millionen Euro jährlich

3. Novellierung der Baunutzungsverordnung zur Anerkennung von Clubs als kulturelle Orte

4. Verlegung der Schallmesspunkte bei Wohngebäuden mit Schallschutzmaßnahmen nach innen und keine Zuordnung von Schallimmissionen durch An- und Abreise der Gäste zu Veranstaltungsbetrieben

5. Einbindung der LiveKomm im Rahmen einer Verbändeanhörung

Zur Erläuterung im Einzelnen:

Die vorgesehene Flexibilisierung im Umgang mit der TA Lärm, etwa durch ihre Ausweisung als Orientierungshilfe, begrüßt die LiveKomm grundsätzlich. Zugleich ersetzt dies keine klare rechtliche Absicherung kultureller Nutzung. Ohne verbindliche Vorkehrungen droht eine einseitige Gewichtung zugunsten des Schallschutzes bei Wohnnutzung – zu Lasten kultureller Vielfalt und urbaner Attraktivität.

Schallimmissionen durch An- und Abreise der Gäste sollen nicht mehr den Veranstaltungsbetrieben zugeordnet werden, da diese eine wichtige soziale, kulturelle und wirtschaftliche Funktion erfüllen und durch die aktuelle Regelung in den sich immer weiter verdichteten Innenstädten unter Existenzdruck geraten. Zudem ist die Verlegung des Messpunktes bei Wohngebäuden mit verpflichtenden Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster wie das HafenCity Fenster) nach innen erstrebenswert.

Die LiveKomm fordert die sofortige Integration des bewährten „Agent-of-Change“-Prinzips in das deutsche Baugesetzbuch. Dieses international erprobte Instrument – bereits angewendet in hochverdichteten Städten wie London, Melbourne und Amsterdam – stellt sicher, dass neue Nutzungen sich an den kulturellen Bestand anpassen müssen, nicht umgekehrt.

Konkret bedeutet das Agent-of-Change-Prinzip:

  • Wer in die Nähe einer bestehenden Musikspielstätte zieht oder baut, ist für die angemessenen, baulichen Schutzmaßnahmen verantwortlich
  • Schallschutzfenster, angepasste Grundrisse (z.B. Ausrichtung der Schlafzimmer) und technische Lärmminderung werden zur Pflicht für Neubauten
  • Bestehende kulturelle Orte genießen verbindlichen Bestandsschutz

Musikspielstätten sind zentrale kulturelle und soziale Treffpunkte. Ihre langfristige Existenz in den Städten muss gesichert werden. Dürftig und rücksichtslos geplante, heranrückende Wohnbebauung ist eine der größten städtebaulichen Problemfelder für bestehende Musikspielstätten, da sie häufig in Arealen angesiedelt sind, in denen ruhebedürftige Wohneinheiten bislang weit entfernt liegen.

Die Novelle des BauGB sollte genutzt werden, um stadtverträgliches Wachstum und kulturelle Vielfalt gemeinsam als Basis erfolgreicher, vielfältig gemischter Städte umzusetzen, wie die Neue Leipziger Charta hervorhebt. Eine klare gesetzliche Verankerung des Bestandsschutzes für kulturelle Infrastrukturen wäre ein bedeutender Schritt in diese Richtung.

Ein wichtiger Baustein ist bereits vorbereitet: Das geplante Pilotprojekt für ein Bundesschallschutzprogramm mit 3 Millionen Euro in zwei Jahren steht in den Startlöchern und kann – wie das sehr erfolgreiche Berliner Vorbild des „Schallschutzfonds“ –  aufzeigen, dass wirksamer Schallschutz in verdichteten Städten möglich ist. Die LiveKomm fordert einen möglichst umgehenden Start des Programms und eine dauerhafte Verstetigung mit mindestens 40 Millionen Euro jährlich im Haushalt, um dem bundesweiten Bedarf gerecht zu werden.

Erste erfolgreiche Modelle in Berlin und Köln zeigen: Gezielte Schallschutzförderung und die planungsrechtliche Berücksichtigung bestehender Kulturorte löst Nachbarschaftskonflikte konstruktiv, nachhaltig und erhält die kulturelle Vielfalt in unseren städtischen Gesellschaften anstatt sie zu Fall und zum Verschwinden zu bringen.

Zudem ist mit dem „Bau-Turbo“ die überfällige Novellierung der Baunutzungsverordnung endlich umzusetzen, um Musikclubs mit nachweisbar kulturellem Bezug als kulturelle Anlagen einzustufen. Seit zwei Bundesregierungen ist dieses Vorhaben nicht realisiert.

Die LiveKomm macht deutlich: Eine moderne, zeitgemäße Stadtentwicklung im 21. Jahrhundert muss Wohnen und Kulturleben funktionsfähig zusammendenken. Nur so können Städte langfristig lebendig, vielfältig, attraktiv und sozial ausgewogen bleiben.

Clubs als Kulturorte: Auch vier Jahre nach der parlamentarischen Weichenstellung fehlen entsprechende Reformen

Musikclubs warten noch immer auf die entscheidende Umsetzung des Entschließungsantrags des Dt. Bundestags vom 7. Mai 2021: Es bedarf dringend der Novellierung von TA Lärm und BauNVO sowie des Ausbaus und der Verstetigung von Förderprogrammen.

Am 7. Mai 2025 jährt sich das Datum, an dem der Deutsche Bundestag per Entschließungsantrag Clubs als Kulturorte einstufte, bereits zum vierten Mal. In diesen zurückliegenden Jahren vollzog sich ein langsamer Verwaltungsprozess, der unter anderem in der Reformierung der Schallschutzbestimmungen sowie der Baunutzungsverordnung hätte münden sollen. Die neue Regierung sollte diese Fäden schnellstmöglich wieder aufgreifen, um ihrem im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Anspruch gerecht zu werden, Clubs als kulturelle Institutionen gesetzlich zu berücksichtigen. Bestenfalls geschieht dies in jeweils separaten Verfahren.

Vor vier Jahren einigten sich die demokratischen Parteien im Bundestag fraktionsübergreifend darauf, Clubs als Kulturorte anzuerkennen. Der damit verbundene gesetzgeberische Auftrag wurde von den verantwortlichen Ministerien allerdings nur schleppend an- und aufgenommen. Im Zuge der politischen Arbeit der LiveKomm, des Bundesverbands der Musikspielstätten, und begleitet von der Öffentlichkeitskampagne „clubsAREculture“, wurden erst im Sommer 2024 mit entsprechenden Referentenentwürfen Reformbestrebungen sichtbar. Zuletzt lagen sowohl für die TA Lärm, die den Schallschutz regelt, sowie für die Baunutzungsverordnung Ansätze zur Novellierung vor – im Falle der BauNVO gelangte ein Gesetzesentwurf noch im September 2024 zu einer ersten Lesung in den Bundestag.

Mit dem Ende der Ampelregierung ist es nun an der neuen Koalition, diese Fäden wieder aufzugreifen und die gesetzliche Basis für moderne Stadtentwicklung und ein Miteinander von Kultur und Wohnen zu schaffen. Einen solchen Reformanspruch formulieren CDU/CSU und SPD auch in ihrem Koalitionsvertrag. Dort findet sich u.a. folgende Passage: „Wir setzen uns für die Initiative Musik und andere bundesgeförderte Initiativen für die Förderung der Musikwirtschaft und der Popkultur ein. Es braucht „Kulturschutzgebiete“, in denen Bestandsschutz gilt und Clubs als Kulturorte durch die Baunutzungsverordnung anerkannt und in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) berücksichtigt werden“. An anderer Stelle heißt es: „Programme zur Modernisierung von Bahnhöfen, zur Schaffung von Barrierefreiheit und zum Lärmschutz werden fortgesetzt.“

Vor diesem Hintergrund fordert die LiveKomm:

1. Anerkennung des kulturellen Bezugs von Clubs und Livemusikspielstätten innerhalb der BauNVO

Die LiveKomm fordert eine zügige Anpassung der Baunutzungsverordnung, in der Musikclubs mit nachweisbar kulturellem Bezug als Anlagen kultureller Zwecke eingestuft werden. Wenn diese Forderung nicht umsetzbar ist, sollte der Weg einer gesonderten Gebäudekategorie Musikclub mindestens einen besseren Bestandsschutz und eine Erweiterung der Spielräume für die künftige Ansiedlung von Musikclubs beinhalten. Dem Bundesratsbeschluss (Drucksache 436/24) entsprechend sollte eine ausnahmsweise Zulässigkeit in allgemeinen Wohngebieten und eine grundsätzliche Zulässigkeit in Gewerbegebieten vorgesehen werden. Zudem sollte das Gesetzesvorhaben eine Definition von Musikclubs mit kulturellem Bezug beinhalten.

2. Umsteuern beim Bundesimmissionsschutzgesetz & Schallschutzprogramm verstetigen

Es gilt, künftig eine regulatorische Unterscheidung zwischen Industrie- und Gewerbelärm (TA Lärm) und Kulturschall einzuführen, um den Anforderungen kultureller Einrichtungen gerecht zu werden. Dabei gilt es u.a. sicherzustellen, dass die Einstufung von Verhaltenslärm des Publikums im öffentlichen Raum eine angemessene Berücksichtigung kultureller Aktivitäten ermöglicht. Eine Arbeitsgruppe aus UMK, BMK, WMK und KMK sollte eingerichtet werden, um neue Schallregularien zu formulieren und eine kulturelle Stadtentwicklung gezielt voranzutreiben. Es gilt, das Bundesschallschutzprogramm im BMWSB zu verstetigen und mit einer auskömmlichen Finanzierung von mindestens 20 Millionen Euro pro Jahr auszustatten, um Nutzungskonflikte zwischen kulturellen Orten und Nachbarschaften nachhaltig zu lösen.

Mit der Kulturschallverordnung (V3) hat die LiveKomm auf Basis juristischer Expertise durch die Berliner Kanzlei Härting einen Vorschlag für die Neuregelung des Schallschutzes auf Bundesebene eingebracht.

Bei der Umsetzung gesetzlicher Reformen steht die LiveKomm den zuständigen Ministerien, wie schon in der Vergangenheit, gerne als Partnerin zur Verfügung.

Iris Hinze, Sprecherin der AG Kulturraumschutz der LiveKomm: „Die neue Regierung will laut Koalitionsvertrag Clubs als Kulturorte schützen und würdigen. Wir fordern von der neuen Koalition daher, auf Beschlüsse auch zügig Taten folgen zu lassen: BauNVO und TA Lärm müssen vorrangig und separat, notfalls außerhalb gebündelter Gesetzespakete, angepackt werden. Reformen sind schon länger als vier Jahre überfällig – die Schallschutz-Bestimmungen z.B. wurden für den clubrelevanten Bereich seit 1968 nicht angepasst.“

Stellungnahme der LiveMusikKommission zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD

Bundesverband der Musikspielstätten begrüßt die Berücksichtigung der Club- und Festivalkultur, mahnt jedoch zur Eile

Die LiveKomm begrüßt, dass die Bedarfe und der Wert von Club- und Festivalkultur Eingang in den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD gefunden haben: „Wir setzen uns für die Initiative Musik und andere bundesgeförderte Initiativen für die Förderung der Musikwirtschaft und der Popkultur ein. Es braucht „Kulturschutzgebiete“, in denen Bestandsschutz gilt und Clubs als Kulturorte durch die Baunutzungsverordnung anerkannt und in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) berücksichtigt werden“. An anderer Stelle heißt es: „Programme zur Modernisierung von Bahnhöfen, zur Schaffung von Barrierefreiheit und zum Lärmschutz werden fortgesetzt.“

Es wird höchste Zeit, konkrete Maßnahmen nun möglichst umgehend in die Tat umzusetzen. Bereits seit 2021, durch den fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag des damaligen Bundestags, sind Musikspielstätten auf höchster Ebene als Kulturinstitutionen anerkannt, ohne dass daraus jedoch bislang rechtliche Konsequenzen auf der Verwaltungsebene gezogen wurden. Bestehende Förderprogramme für die Club- und Festivalkultur über die Initiative Musik gilt es zu verstetigen und deutlich auszubauen. Ein Pilotverfahren für ein Bundesschallschutzprogramm steht in den Startlöchern.

Aktuell sehen sich laut bundesweiter Club- & Festival-Umfrage 28% der Musikspielstätten existenziell bedroht. Dabei spielen u.a. deregulierte Gewerbemieten und ständig steigende Betriebskosten eine entscheidende Rolle, die zu Lasten des Publikums und der Nachwuchsförderung ausfällt. Eine hinreichende finanzielle Ausstattung bestehender Förderprogramme z.B. der Initiative Musik ist daher dringend vonnöten.

Pamela Schobeß, politische Sprecherin der LiveKomm: “Wir freuen uns, dass der Koalitionsvertrag die Wichtigkeit von Clubkultur anerkennt und den Ernst der Lage sieht – viel Zeit zur Umsetzung bleibt jedoch nicht mehr. Insbesondere die gestiegenen Kosten bedrohen uns kleine Bühnen – und damit den musikalischen Nachwuchs und die kulturelle Diversität.”

Stellungnahme der LiveMusikKommission zur politischen Lage und Kultur anlässlich der gemeinsamen Abstimmung zur Migrationspolitik durch AfD, CDU/CSU, BSW und FDP

Die Club- und Festivalkultur feiert die Vielfalt und die Gemeinschaft der Gegensätze.
Sie lässt Menschen einander die Hand reichen. Ihre gelebte Diversität ist zugleich ein Wertebekenntnis.

Die Politik der AfD steht für eine gegenteilige Werteagenda des Hasses und der Ausgrenzung. Als Vertreter*innen der Club- und Festivalkultur akzeptieren wir diese menschenfeindlichen Haltungen nicht und stellen uns entschieden einer Erosion unserer demokratischen Grundfeste entgegen, die droht, wenn Parteipolitik betrieben wird, die das Wohlwollen der AfD voraussetzt und das extremistische Framing der Rechtsradikalen übernimmt.

Wir verurteilen daher die gemeinsam mit der AfD erfolgten Abstimmungen über die Anträge zur Verschärfung der Migrationspolitik der CDU/CSU. Die Zustimmung einer rechtsextremen Partei zu einem Gesetzentwurf für ein Zustrombegrenzungsgesetz und den Entschließungsantrag wurde nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern eingesetzt, um einen Gesetzentwurf im Bundestag zu verabschieden. Das ist nicht nur der Kulminationspunkt einer sich immer weiter nach rechts verschiebenden politischen Debatte, sondern gleichzeitig auch ein tiefer Vertrauensbruch mit dem bisherigen Konsens demokratischer Parteien, nicht mir rechtsextremen Fraktionen zu paktieren und zusammenzuarbeiten. Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte ist das staatspolitisch verantwortungslos und in der deutschen Nachkriegsgeschichte einmalig.

Wir erinnern die demokratischen Parteien an die gesamtdeutsche Verantwortung des Nie Wieder und ihre Pflicht, auf der Basis unserer gesellschaftlichen Grundwerte zu handeln. Eine einmal eingerissene Brandmauer errichtet man nicht so leicht wieder.

Wir stellen uns deshalb entschieden gegen jeden weiteren Versuch, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung durch die gezielte Zusammenarbeit mit Faschisten zu untergraben. Eine weitere Zunahme von rechtsextremem Einfluss auf die Politik der demokratischen Parteien treibt nicht nur die gesamtgesellschaftliche Spaltung weiter voran – auch für die Kultur- und Musiklandschaft befürchten wir mit wachsendem Einfluss der AfD konkret eine Einschränkung der künstlerischen Freiheit und ein Knüpfen von Förderzusagen an ideologische Gesinnung. Ähnliches ist aktuell bereits in Brandenburg und Sachsen zu beobachten. 

Für die deutsche Veranstaltungswirtschaft ist Zuwanderung, ebenso wie die grenzoffene Gemeinschaft der europäischen Staaten, essentiell. Zum einen ist bereits jetzt der Bedarf an Arbeitskräften in der Branche immens. Zum anderen sollen die Werte einer pluralen und weltoffenen Gesellschaft auf und hinter unseren Bühnen gelebt und weiter vermittelt werden.

Als Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland werden wir uns zukünftig noch deutlicher gegen eine weitere Verschiebung des politischen Diskurses und der politischen Agenda nach rechts einsetzen. Wir tolerieren keine rassistischen und menschenfeindlichen Ideologien in unserer Gesellschaft und rufen die Demokrat*innen im deutschen Bundestag auf, die AfD Verbotsanträge mitzuzeichnen, sobald diese parlamentarisch zur Abstimmung stehen.

Wir rufen alle Menschen auf, sich dieser demokratiefeindlichen Entwicklung entgegenzustellen. 

Als Mitinitiator*in der “Stimmt für”-Kampagne unterstützen wir den Aufruf:

Stimmt für Menschenrechte.
Stimmt für den Rechtsstaat.  
Stimmt für Vielfalt und Diversität.
Stimmt für die Gleichstellung aller Menschen.
Die Bundestagswahl kommt, nutzt eure Stimme. Es kommt drauf an!

Gez.

Der Vorstand der LiveMusikKommission e.V. (LiveKomm)

Hamburg / Berlin im Februar 2025