Forderungen der LiveMusikKommission zur Bundestagswahl 2025

Die gegenwärtige Situation von vor allem kleinen bis mittleren Kulturveranstaltenden stellt nicht nur eine kulturelle, sondern auch eine soziale und wirtschaftliche Herausforderung dar. Es erfordert dringend politische Maßnahmen, um diese zentralen Orte der kulturellen Vielfalt und Begegnung zu schützen und zu stärken. Mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl und Legislaturperiode haben wir fünf Kernforderungen an die Politik formuliert.

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Pressemitteilung – Novellierung des Baurechts: Wohin mit den Musikclubs?

Der Referentenentwurf zur neuen Baunutzungsverordnung liegt vor – der Bundesverband der Musikspielstätten LiveKomm kritisiert die darin geplante Novellierung im Rahmen der Verbändeanhörung

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat den ersten Entwurf für eine überarbeitete Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorgelegt. Neben einem generellen „Turbo“ für schnelleres Bauen beinhaltet dieser auch eine Neuregulierung für Musikclubs.

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Zusammenfassung der LiveKomm-Stellungnahme zum Novellierungsentwurf der BauNVO

Der Entwurf zur Novellierung der BauNVO wird aus Sicht der LiveKomm dem parlamentarischen Willen nicht gerecht: Der Deutsche Bundestag fordert im Entschließungsantrag vom Mai 2021 parteiübergreifend durch alle demokratischen Fraktionen unter Punkt 9., “dass die Bundesregierung die Baunutzungsverordnung dahingehend anpasst, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden”.

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Pressemitteilung: Kaum Bewegung beim Lärmschutz

Referentenentwurf zur TA Lärm liegt vor # LiveKomm verfasst Stellungnahme # Verbände und Bundesländer können bis zum 21. Juni Positionen einreichen

Der vorgelegte Entwurf einer Lärmschutznovelle verpasst das Ziel, Kultur zu schützen und moderne Stadtentwicklung zu fördern. Bauprojekten werden zusätzliche Hürden gesetzt, für bestehende Kulturorte gibt es keine nennenswerten Verbesserungen. Die mancherorts minimal angehobenen Dezibelgrenzen werden in städtischen Gebieten allein schon durch Verkehrsgeräusche überschritten. Überdies wird die komplizierte Neuregelung in der Praxis kaum Anwendung finden.

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Die Distillery muss weichen – lautstarker Protest am Demo-Wochenende

Nachbericht zum Distillery Closing und der clubsAREculture Demonstration in Leipzig

„Der Umzug der Distillery wirft ein Schlaglicht auf die Clubszene in Deutschland. Viel steht für die Szene derzeit auf dem Spiel.“ Mit dieser Einstufung leitet Florian Reinke seinen Kommentar in der Leipziger Volkszeitung vom 30. Mai 2023 treffend ein.

In der Tat: Das unfreiwillige Ende der Distillery – dem ältesten Techno-Club in Ostdeutschland – am langjährigen Standort im Südvorstadt Leipzigs ist eine Zäsur. Wenn selbst diesem etablierten Ort für Clubkultur den Verdrängungsprozessen nicht Stand halten kann, dann ist es um den Erhalt von derartigen Orten auch im Rest der Republik schwer bestellt.

Trotz jahrelangen politischen Kampfes u.a. durch eine Onlinepetition mit über 10.000 Unterschriften, Kundgebungen und einiger vielversprechender Beschlüsse des Leipziger Kulturausschusses (2005) und des Leipziger Stadtrates (2014) zum Erhalt der Distillery am Standort Kurt-Eisner-Straße ist es nicht gelungen, die Belange der Kultur gegenüber finanziellen Interessen von Immobilen-Projektentwicklern durchzusetzen.

Der Weiterbetrieb der Distillery ist dem vorherrschenden Flächenverwertungsdruck zum Opfer gefallen. Dass nun das Projekt „Stadtraum Bayerischer Bahnhof“ mit 1.600 Wohnungen – aktueller Immobilienentwickler ist eine Tochter des Vonovia-Konzerns – aufgrund Verzögerungen beim B-Plan Verfahren und auch vermutlich mangels lukrativer Ertragsaussicht vorerst nicht realisiert wird, hinterlässt einen bitteren Beigeschmack. Das direkt benachbarte Wohnbebauungsobjekt La Vida – Casa Mia für rund 50 Wohneinheiten bildet nun den Sargnagel für die Distillery. Geeignete Instrumente für eine kulturelle Stadtentwicklung hätten diesen kulturellen Kahlschlag eines von der Bundesregierung preisgekrönten Kulturortes (Applaus Award 2022 für Beste Livemusikprogramme) verhindern können. Ein verpflichtendes (Club)Kultur-Kataster hätte den Planungsbehörden Warnung liefern und entsprechende Auflagen für den Kulturraumschutz implementieren können.

Heranrückende Wohnbebauung: Das La Vida Gebäude grenzt nahezu direkt an die Distillery.

Wäre ein Erhalt am Standort unmöglich gewesen, hätte ein Kulturraumschutzgesetz dem Investor wenigstens die Kosten für den Umzug an einen neuen Standort auferlegen können. Ohne diese Schutzinstrumente wird die avisierte Interimslösung in der Messehalle 7 zu einem finanziellen Kraftakt.

Im April diesen Jahres wurde der Bauantrag für die Umnutzung der Flächen und eine Genehmigung als Versammlungsstätte gestellt. Die Zielstellung ist, noch 2023 den Betrieb der Distillery dort wieder aufnehmen zu können. Es gilt jedoch zu befürchten, dass aufgrund einer komplexen Brandschutzlage Verzögerungen eintreten werden.  

Die Herrichtung und Genehmigung für die langfristige Nutzungsperspektive im Gleisdreieck wird dann ein ähnlicher Drahtseilakt und eine enorme Kraftanstrengung benötigen.

Mit den aktuellen Bestimmungen eine Versammlungsstätte zu planen und schließlich genehmigen zu lassen, ist ungemein komplex und kostspielig geworden. Gerade für junge Kreative, die voller Ideen aber ohne finanzielle Ausstattung einen eigenen Club eröffnen wollen, ist es quasi unmöglich geworden, einen neuen Ort zu schaffen und zusätzlich noch genug finanziellen Spielraum zu haben, um ein kulturell hochwertiges und bezahlbares Programm auf die Beine zu stellen.

#clubsAREculture: LiveKomm fordert Anerkennung von Clubs als Kulturräume

Umso wichtiger ist es, entweder vorhandene Orte zu erhalten oder sicherzustellen, dass ausreichend finanzielle Unterstützung für die Schaffung von Ersatzflächen zur Verfügung gestellt wird. Hier knüpft die Forderungen der LiveKomm nach einem Kulturraumschutzgesetz an. Diese sind an das Bundesnaturschutzgesetz angelehnt. Denn dann würden nicht nur erhebliche Mittel in den wichtigen Artenschutz fließen, es gäbe auch die Verpflichtung für Investoren, für den Erhalt von Kreativflächen finanziell aufzukommen.

In den kommenden Monaten stehen wichtige Weichenstellungen in Sachen Schallschutz (TA-Lärm) und Baurecht (BauNVO) auf der politischen Agenda, die auch im LiveKomm-Papier enthalten sind.

Da sich der Distillery-Fall in Leipzig verortet, ist ein Verweis auf die Neue Leipzig-Charta doppelt angebracht: Dieser in der EU abgestimmte Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklung soll die Grundlage für eine zukunftsgerichtete Transformation der Städte liefern. Die Vereinbarkeit von Wohnen, Leben und Arbeiten steht im Sinne der angestrebten, funktionsgemischten Stadt, entsprechend der Neuen Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt, auf der politischen Agenda. Insbesondere in Leipzig sollten Aspekte von Verträglichkeit zwischen Wohnen und Kultur höchste politische Priorität einnehmen.

Bleibt zu hoffen, dass die Demonstration am Pfingstmontag unter dem Motto „#clubsAREculture“ mit rund 5.000 Teilnehmer:innen und die dort vorgetragenen Forderungen im Rathaus zu Leipzig und den Rest der Republik Gehör finden. An mangelnder Medien-Berichterstattung kann es nicht liegen. U.a. tagesschau.de, Deutschlandfunk und der MDR berichtete umfassend über seine Kanäle und Sendungen Sachsenspiegel und MDR Aktuell vom Distillery Closing.

Pressemitteilung des Deutschen Musikrates

Kulturelle Stadtentwicklung fördern: Deutscher Musikrat unterstützt Bestrebungen der LiveKomm nach einer Kulturschallverordnung für Musikclubs  

Musikspielstätten werden bisher baurechtlich in der Regel als Vergnügungsstätten und damit als Gewerbebetriebe definiert. Damit einher gehen entsprechend der sogenannten „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) strenge Auflagen für den Lärmschutz – viele davon berechtigt, andere allerdings diskussionswürdig. Die anstehende Novellierung der TA Lärm sollte genutzt werden für eine Debatte über geeignete und ausgewogene Regelungen für den Bereich der urbanen Kulturräume, zu denen Musikclubs gehören.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Musikclubs mit ihren jährlich etwa 50 Millionen Besucherinnen und Besuchern tragen wesentlich zur Kulturellen Vielfalt, Attraktivität und Lebendigkeit der Innenstädte bei. Die berechtigten Interessen zum aktiven Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner mit den der Kunstform geschuldeten Erfordernissen der Clubszene in Einklang zu bringen, ist daher eine gemeinsame Aufgabe für Zivilgesellschaft und Politik. Es bedarf hierzu – wie es in ähnlicher Weise für den Bereich des ‚Lärms‘ durch Sport bereits geschehen ist – eines fundierten und offenen Austauschs über Themen wie Immissionsrichtwerte und aktiven Lärmschutz. Zudem sollte die entsprechende Forschung durch öffentlich geförderte Innovationsprogramme intensiviert werden. Nicht zuletzt muss auch die Immobilienwirtschaft bei diesem Thema in die Verantwortung genommen werden, damit trotz der steigenden Immobilienpreise auch künftig geeignete Räumlichkeiten in zentraler Lage Musikclubs und ihren Gästen zur Verfügung stehen – denn für die kulturelle Stadtentwicklung ist diese Kulturform ein kraftvoller Motor.“

Die LiveMusikKommission (LiveKomm), Mitglied im Deutschen Musikrat, legt in einem aktuellen Positionspapier detailliert dar, warum Musikclubs eine eigene Kulturschallverordnung benötigen, und fordert u.a. ein Bundesschallschutzprogramm und neutrale Schlichtungsstellen zur Klärung von Schallbeschwerden.

Berlin, 02. Mai 2023

Die ganze Pressemitteilung zum Download findet sich hier.

SAVE THE DATE: Konferenz „Stadt nach Acht“ findet im September in Dortmund statt

Nun ist es amtlich: Wir sind mit der Stadt Nach Acht Konferenz in diesem Jahr vom 1.-2. September 2022 in Dortmund. Als erste Details stehen fest: Die Stadt Nach Acht Dortmund Konferenz 2022 wird im Club domicil, dem Dortmunder U (und voraussichtlich weiteren Orten) stattfinden. An zwei Tagen werden über 100 lokale, regionale, nationale und internationale Referent*innen in das Programm eingebunden. Zu den geplanten Kooperationen gehört eine Zusammenarbeit mit der Technische Universität Dortmund für einen mit einem Preisgeld dotierten Wettbewerb: „Dortmund nach Acht“ als studentischer Ideenwettbewerb als Abschlussarbeit zum Thema Nachtleben, Nachtökonomie und nächtliche Stadträume in Dortmund.
Bereits jetzt schon ein großes Dankeschön an den Nachtbeauftragten der Stadt Dortmund Chris Stemann sowie an die Wirtschaftsförderung Dortmund der Stadt Dortmund. Ebenfalls freuen wir uns auf die Zusammenarbeit mit der LINA LiveInitiative NRW etc.etc.

Hier geht es zur Pressemitteilung der Stadt Dortmund:
https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/nachrichtenportal/alle_nachrichten/nachricht.jsp?nid=697765&fbclid=IwAR2r08F4GprncG_VI2ivbIuLvKA-t-ykG_9qs1w_CElvp1V0uVK0Cj0-L04