Clubs als Kulturorte: Auch vier Jahre nach der parlamentarischen Weichenstellung fehlen entsprechende Reformen

Musikclubs warten noch immer auf die entscheidende Umsetzung des Entschließungsantrags des Dt. Bundestags vom 7. Mai 2021: Es bedarf dringend der Novellierung von TA Lärm und BauNVO sowie des Ausbaus und der Verstetigung von Förderprogrammen.

Am 7. Mai 2025 jährt sich das Datum, an dem der Deutsche Bundestag per Entschließungsantrag Clubs als Kulturorte einstufte, bereits zum vierten Mal. In diesen zurückliegenden Jahren vollzog sich ein langsamer Verwaltungsprozess, der unter anderem in der Reformierung der Schallschutzbestimmungen sowie der Baunutzungsverordnung hätte münden sollen. Die neue Regierung sollte diese Fäden schnellstmöglich wieder aufgreifen, um ihrem im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Anspruch gerecht zu werden, Clubs als kulturelle Institutionen gesetzlich zu berücksichtigen. Bestenfalls geschieht dies in jeweils separaten Verfahren.

Vor vier Jahren einigten sich die demokratischen Parteien im Bundestag fraktionsübergreifend darauf, Clubs als Kulturorte anzuerkennen. Der damit verbundene gesetzgeberische Auftrag wurde von den verantwortlichen Ministerien allerdings nur schleppend an- und aufgenommen. Im Zuge der politischen Arbeit der LiveKomm, des Bundesverbands der Musikspielstätten, und begleitet von der Öffentlichkeitskampagne „clubsAREculture“, wurden erst im Sommer 2024 mit entsprechenden Referentenentwürfen Reformbestrebungen sichtbar. Zuletzt lagen sowohl für die TA Lärm, die den Schallschutz regelt, sowie für die Baunutzungsverordnung Ansätze zur Novellierung vor – im Falle der BauNVO gelangte ein Gesetzesentwurf noch im September 2024 zu einer ersten Lesung in den Bundestag.

Mit dem Ende der Ampelregierung ist es nun an der neuen Koalition, diese Fäden wieder aufzugreifen und die gesetzliche Basis für moderne Stadtentwicklung und ein Miteinander von Kultur und Wohnen zu schaffen. Einen solchen Reformanspruch formulieren CDU/CSU und SPD auch in ihrem Koalitionsvertrag. Dort findet sich u.a. folgende Passage: „Wir setzen uns für die Initiative Musik und andere bundesgeförderte Initiativen für die Förderung der Musikwirtschaft und der Popkultur ein. Es braucht „Kulturschutzgebiete“, in denen Bestandsschutz gilt und Clubs als Kulturorte durch die Baunutzungsverordnung anerkannt und in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) berücksichtigt werden“. An anderer Stelle heißt es: „Programme zur Modernisierung von Bahnhöfen, zur Schaffung von Barrierefreiheit und zum Lärmschutz werden fortgesetzt.“

Vor diesem Hintergrund fordert die LiveKomm:

1. Anerkennung des kulturellen Bezugs von Clubs und Livemusikspielstätten innerhalb der BauNVO

Die LiveKomm fordert eine zügige Anpassung der Baunutzungsverordnung, in der Musikclubs mit nachweisbar kulturellem Bezug als Anlagen kultureller Zwecke eingestuft werden. Wenn diese Forderung nicht umsetzbar ist, sollte der Weg einer gesonderten Gebäudekategorie Musikclub mindestens einen besseren Bestandsschutz und eine Erweiterung der Spielräume für die künftige Ansiedlung von Musikclubs beinhalten. Dem Bundesratsbeschluss (Drucksache 436/24) entsprechend sollte eine ausnahmsweise Zulässigkeit in allgemeinen Wohngebieten und eine grundsätzliche Zulässigkeit in Gewerbegebieten vorgesehen werden. Zudem sollte das Gesetzesvorhaben eine Definition von Musikclubs mit kulturellem Bezug beinhalten.

2. Umsteuern beim Bundesimmissionsschutzgesetz & Schallschutzprogramm verstetigen

Es gilt, künftig eine regulatorische Unterscheidung zwischen Industrie- und Gewerbelärm (TA Lärm) und Kulturschall einzuführen, um den Anforderungen kultureller Einrichtungen gerecht zu werden. Dabei gilt es u.a. sicherzustellen, dass die Einstufung von Verhaltenslärm des Publikums im öffentlichen Raum eine angemessene Berücksichtigung kultureller Aktivitäten ermöglicht. Eine Arbeitsgruppe aus UMK, BMK, WMK und KMK sollte eingerichtet werden, um neue Schallregularien zu formulieren und eine kulturelle Stadtentwicklung gezielt voranzutreiben. Es gilt, das Bundesschallschutzprogramm im BMWSB zu verstetigen und mit einer auskömmlichen Finanzierung von mindestens 20 Millionen Euro pro Jahr auszustatten, um Nutzungskonflikte zwischen kulturellen Orten und Nachbarschaften nachhaltig zu lösen.

Mit der Kulturschallverordnung (V3) hat die LiveKomm auf Basis juristischer Expertise durch die Berliner Kanzlei Härting einen Vorschlag für die Neuregelung des Schallschutzes auf Bundesebene eingebracht.

Bei der Umsetzung gesetzlicher Reformen steht die LiveKomm den zuständigen Ministerien, wie schon in der Vergangenheit, gerne als Partnerin zur Verfügung.

Iris Hinze, Sprecherin der AG Kulturraumschutz der LiveKomm: „Die neue Regierung will laut Koalitionsvertrag Clubs als Kulturorte schützen und würdigen. Wir fordern von der neuen Koalition daher, auf Beschlüsse auch zügig Taten folgen zu lassen: BauNVO und TA Lärm müssen vorrangig und separat, notfalls außerhalb gebündelter Gesetzespakete, angepackt werden. Reformen sind schon länger als vier Jahre überfällig – die Schallschutz-Bestimmungen z.B. wurden für den clubrelevanten Bereich seit 1968 nicht angepasst.“

Forderungen der LiveMusikKommission zur Bundestagswahl 2025

Die gegenwärtige Situation von vor allem kleinen bis mittleren Kulturveranstaltenden stellt nicht nur eine kulturelle, sondern auch eine soziale und wirtschaftliche Herausforderung dar. Es erfordert dringend politische Maßnahmen, um diese zentralen Orte der kulturellen Vielfalt und Begegnung zu schützen und zu stärken. Mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl und Legislaturperiode haben wir fünf Kernforderungen an die Politik formuliert.

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Pressemitteilung – Novellierung des Baurechts: Wohin mit den Musikclubs?

Der Referentenentwurf zur neuen Baunutzungsverordnung liegt vor – der Bundesverband der Musikspielstätten LiveKomm kritisiert die darin geplante Novellierung im Rahmen der Verbändeanhörung

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat den ersten Entwurf für eine überarbeitete Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorgelegt. Neben einem generellen „Turbo“ für schnelleres Bauen beinhaltet dieser auch eine Neuregulierung für Musikclubs.

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Zusammenfassung der LiveKomm-Stellungnahme zum Novellierungsentwurf der BauNVO

Der Entwurf zur Novellierung der BauNVO wird aus Sicht der LiveKomm dem parlamentarischen Willen nicht gerecht: Der Deutsche Bundestag fordert im Entschließungsantrag vom Mai 2021 parteiübergreifend durch alle demokratischen Fraktionen unter Punkt 9., “dass die Bundesregierung die Baunutzungsverordnung dahingehend anpasst, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden”.

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Pressemitteilung: Kaum Bewegung beim Lärmschutz

Referentenentwurf zur TA Lärm liegt vor # LiveKomm verfasst Stellungnahme # Verbände und Bundesländer können bis zum 21. Juni Positionen einreichen

Der vorgelegte Entwurf einer Lärmschutznovelle verpasst das Ziel, Kultur zu schützen und moderne Stadtentwicklung zu fördern. Bauprojekten werden zusätzliche Hürden gesetzt, für bestehende Kulturorte gibt es keine nennenswerten Verbesserungen. Die mancherorts minimal angehobenen Dezibelgrenzen werden in städtischen Gebieten allein schon durch Verkehrsgeräusche überschritten. Überdies wird die komplizierte Neuregelung in der Praxis kaum Anwendung finden.

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Die Distillery muss weichen – lautstarker Protest am Demo-Wochenende

Nachbericht zum Distillery Closing und der clubsAREculture Demonstration in Leipzig

„Der Umzug der Distillery wirft ein Schlaglicht auf die Clubszene in Deutschland. Viel steht für die Szene derzeit auf dem Spiel.“ Mit dieser Einstufung leitet Florian Reinke seinen Kommentar in der Leipziger Volkszeitung vom 30. Mai 2023 treffend ein.

In der Tat: Das unfreiwillige Ende der Distillery – dem ältesten Techno-Club in Ostdeutschland – am langjährigen Standort im Südvorstadt Leipzigs ist eine Zäsur. Wenn selbst diesem etablierten Ort für Clubkultur den Verdrängungsprozessen nicht Stand halten kann, dann ist es um den Erhalt von derartigen Orten auch im Rest der Republik schwer bestellt.

Trotz jahrelangen politischen Kampfes u.a. durch eine Onlinepetition mit über 10.000 Unterschriften, Kundgebungen und einiger vielversprechender Beschlüsse des Leipziger Kulturausschusses (2005) und des Leipziger Stadtrates (2014) zum Erhalt der Distillery am Standort Kurt-Eisner-Straße ist es nicht gelungen, die Belange der Kultur gegenüber finanziellen Interessen von Immobilen-Projektentwicklern durchzusetzen.

Der Weiterbetrieb der Distillery ist dem vorherrschenden Flächenverwertungsdruck zum Opfer gefallen. Dass nun das Projekt „Stadtraum Bayerischer Bahnhof“ mit 1.600 Wohnungen – aktueller Immobilienentwickler ist eine Tochter des Vonovia-Konzerns – aufgrund Verzögerungen beim B-Plan Verfahren und auch vermutlich mangels lukrativer Ertragsaussicht vorerst nicht realisiert wird, hinterlässt einen bitteren Beigeschmack. Das direkt benachbarte Wohnbebauungsobjekt La Vida – Casa Mia für rund 50 Wohneinheiten bildet nun den Sargnagel für die Distillery. Geeignete Instrumente für eine kulturelle Stadtentwicklung hätten diesen kulturellen Kahlschlag eines von der Bundesregierung preisgekrönten Kulturortes (Applaus Award 2022 für Beste Livemusikprogramme) verhindern können. Ein verpflichtendes (Club)Kultur-Kataster hätte den Planungsbehörden Warnung liefern und entsprechende Auflagen für den Kulturraumschutz implementieren können.

Heranrückende Wohnbebauung: Das La Vida Gebäude grenzt nahezu direkt an die Distillery.

Wäre ein Erhalt am Standort unmöglich gewesen, hätte ein Kulturraumschutzgesetz dem Investor wenigstens die Kosten für den Umzug an einen neuen Standort auferlegen können. Ohne diese Schutzinstrumente wird die avisierte Interimslösung in der Messehalle 7 zu einem finanziellen Kraftakt.

Im April diesen Jahres wurde der Bauantrag für die Umnutzung der Flächen und eine Genehmigung als Versammlungsstätte gestellt. Die Zielstellung ist, noch 2023 den Betrieb der Distillery dort wieder aufnehmen zu können. Es gilt jedoch zu befürchten, dass aufgrund einer komplexen Brandschutzlage Verzögerungen eintreten werden.  

Die Herrichtung und Genehmigung für die langfristige Nutzungsperspektive im Gleisdreieck wird dann ein ähnlicher Drahtseilakt und eine enorme Kraftanstrengung benötigen.

Mit den aktuellen Bestimmungen eine Versammlungsstätte zu planen und schließlich genehmigen zu lassen, ist ungemein komplex und kostspielig geworden. Gerade für junge Kreative, die voller Ideen aber ohne finanzielle Ausstattung einen eigenen Club eröffnen wollen, ist es quasi unmöglich geworden, einen neuen Ort zu schaffen und zusätzlich noch genug finanziellen Spielraum zu haben, um ein kulturell hochwertiges und bezahlbares Programm auf die Beine zu stellen.

#clubsAREculture: LiveKomm fordert Anerkennung von Clubs als Kulturräume

Umso wichtiger ist es, entweder vorhandene Orte zu erhalten oder sicherzustellen, dass ausreichend finanzielle Unterstützung für die Schaffung von Ersatzflächen zur Verfügung gestellt wird. Hier knüpft die Forderungen der LiveKomm nach einem Kulturraumschutzgesetz an. Diese sind an das Bundesnaturschutzgesetz angelehnt. Denn dann würden nicht nur erhebliche Mittel in den wichtigen Artenschutz fließen, es gäbe auch die Verpflichtung für Investoren, für den Erhalt von Kreativflächen finanziell aufzukommen.

In den kommenden Monaten stehen wichtige Weichenstellungen in Sachen Schallschutz (TA-Lärm) und Baurecht (BauNVO) auf der politischen Agenda, die auch im LiveKomm-Papier enthalten sind.

Da sich der Distillery-Fall in Leipzig verortet, ist ein Verweis auf die Neue Leipzig-Charta doppelt angebracht: Dieser in der EU abgestimmte Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklung soll die Grundlage für eine zukunftsgerichtete Transformation der Städte liefern. Die Vereinbarkeit von Wohnen, Leben und Arbeiten steht im Sinne der angestrebten, funktionsgemischten Stadt, entsprechend der Neuen Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt, auf der politischen Agenda. Insbesondere in Leipzig sollten Aspekte von Verträglichkeit zwischen Wohnen und Kultur höchste politische Priorität einnehmen.

Bleibt zu hoffen, dass die Demonstration am Pfingstmontag unter dem Motto „#clubsAREculture“ mit rund 5.000 Teilnehmer:innen und die dort vorgetragenen Forderungen im Rathaus zu Leipzig und den Rest der Republik Gehör finden. An mangelnder Medien-Berichterstattung kann es nicht liegen. U.a. tagesschau.de, Deutschlandfunk und der MDR berichtete umfassend über seine Kanäle und Sendungen Sachsenspiegel und MDR Aktuell vom Distillery Closing.

Pressemitteilung des Deutschen Musikrates

Kulturelle Stadtentwicklung fördern: Deutscher Musikrat unterstützt Bestrebungen der LiveKomm nach einer Kulturschallverordnung für Musikclubs  

Musikspielstätten werden bisher baurechtlich in der Regel als Vergnügungsstätten und damit als Gewerbebetriebe definiert. Damit einher gehen entsprechend der sogenannten „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) strenge Auflagen für den Lärmschutz – viele davon berechtigt, andere allerdings diskussionswürdig. Die anstehende Novellierung der TA Lärm sollte genutzt werden für eine Debatte über geeignete und ausgewogene Regelungen für den Bereich der urbanen Kulturräume, zu denen Musikclubs gehören.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Musikclubs mit ihren jährlich etwa 50 Millionen Besucherinnen und Besuchern tragen wesentlich zur Kulturellen Vielfalt, Attraktivität und Lebendigkeit der Innenstädte bei. Die berechtigten Interessen zum aktiven Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner mit den der Kunstform geschuldeten Erfordernissen der Clubszene in Einklang zu bringen, ist daher eine gemeinsame Aufgabe für Zivilgesellschaft und Politik. Es bedarf hierzu – wie es in ähnlicher Weise für den Bereich des ‚Lärms‘ durch Sport bereits geschehen ist – eines fundierten und offenen Austauschs über Themen wie Immissionsrichtwerte und aktiven Lärmschutz. Zudem sollte die entsprechende Forschung durch öffentlich geförderte Innovationsprogramme intensiviert werden. Nicht zuletzt muss auch die Immobilienwirtschaft bei diesem Thema in die Verantwortung genommen werden, damit trotz der steigenden Immobilienpreise auch künftig geeignete Räumlichkeiten in zentraler Lage Musikclubs und ihren Gästen zur Verfügung stehen – denn für die kulturelle Stadtentwicklung ist diese Kulturform ein kraftvoller Motor.“

Die LiveMusikKommission (LiveKomm), Mitglied im Deutschen Musikrat, legt in einem aktuellen Positionspapier detailliert dar, warum Musikclubs eine eigene Kulturschallverordnung benötigen, und fordert u.a. ein Bundesschallschutzprogramm und neutrale Schlichtungsstellen zur Klärung von Schallbeschwerden.

Berlin, 02. Mai 2023

Die ganze Pressemitteilung zum Download findet sich hier.