Bundesregierung verlängert Antragsfrist für Überbrückungshilfen bis Ende September

(via BMWi & Handelsblatt)
(Via Handelblatt & BMWi)
„Berlin. Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für Überbrückungshilfen für Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige um einen Monat bis Ende September verlängert. Das bestätigte das Wirtschaftsministerium auf Anfrage des Handelsblatts. Zuvor hatte die Bundessteuerberaterkammer darüber informiert. Auch die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hatte vorab berichtet.Mit der Fristverlängerung reagiert die Regierung auf anfängliche technische Probleme bei der Antragstellung, über die das Handelsblatt berichtet hatte. Um Missbrauch zu verhindern, dürfen Anträge nur von Steuerberatern, Wirtschafts- oder Buchprüfern gestellt werden, die sich dafür registrieren müssen.“
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