Pressemitteilung – Corona-Enquete: Livemusik-Szene braucht im Pandemiefall flächendeckend verlässliche Hilfe

Flickenteppich und komplizierte Abwicklung gefährden auch heute noch Clubs und Festivals

Die LiveKomm, der Bundesverband der Livemusik-Spielstätten, begrüßt den Einsatz einer Corona-Enquete-Kommission ab September. Um für künftige Pandemiefälle gerüstet zu sein, müssen auch Versäumnisse adressiert werden – denn trotz umfangreicher finanzieller Hilfen litten und leiden Venues unter dem behördlichen Flickenteppich in Zuge der Abwicklung.

Die Corona-Pandemie war ein massiver Einschnitt für die Live-Branche – nicht nur wirtschaftlich, sondern auch strukturell, sozial und psychologisch. Clubs, kleine Konzertbühnen und soziokulturelle Orte waren unter den ersten Einrichtungen, die schließen mussten – und unter den letzten, die wieder ohne Einschränkungen öffnen durften. Die Club-Schließungen, Festival-Absagen und Hilferufe, die wir heute beobachten, sind oft Spätfolgen dieser jahrelangen Belastung.

In der Pandemie konnten Verbände wie die LiveMusikKommission (kurz LiveKomm) als Sprachrohr fungieren und den politischen Dialog intensivieren, um die Anliegen der Kultur zu transportieren. Das war ein Fortschritt. Vielen Musikclubs konnten mit Programmen wie NEUSTART KULTUR über diese schwere Zeit gerettet werden.

Politische Lehren, die aus der Pandemie zu ziehen sind:

  1. Es fehlt nach wie vor ein strukturelles Sicherheitsnetz für private Kulturbetriebe. Hilfen kamen oft zu spät, waren zu bürokratisch oder schlicht nicht auf die Realitäten von nicht-kommerziellen Veranstaltungsbetrieben zugeschnitten.
  2. Einige Bundesländer reagierten relativ schnell und unkompliziert. Die Bearbeitung der Schlussabrechnungen durch die Abwicklungsstellen der Bundesländer erfolgte jedoch höchst unterschiedlich – so entstand eine Ungleichbehandlung der Musikspielstätten. Nicht selten mussten und müssen sich Verwaltungsgerichte in aufwändigen, langwierigen Prozessen damit befassen. Die Unterstützung durch den Staat wurde vielfach herausgestellt, die Rückforderungen stehen weniger im medialen Fokus.

Die sogenannten freiwilligen „Billigkeitsleistungen“ des Staates sahen u.a. ab März/April 2022 sofortige Öffnungspflichten vor. Das Spezifikum von kulturellen Veranstaltungsbetrieben, die nach monatelangem Stillstand ein Live-Programm nicht sofort realisieren können, wird bislang nicht gesehen. 

Zudem wurden in einigen Fällen die Kriterien für die Förderung erst im Nachhinein präzisiert.

  • Es gibt keine Krisenvorsorge für zukünftige Situationen: keine Notfallpläne, keine automatisierten Ausfallfonds, keine abgestimmten Kommunikationswege und keine Hilfsgrenzen. Letztere sollten den höchst unterschiedlichen Bedarfen Rechnung tragen und für Konzerne mit einem Umsatzvolumen von z.B. über 500 Mio. Euro gelten.
  • Die soziale Infrastruktur der Kulturarbeit – also solo-selbstständige Menschen hinter den Kulissen, Technik-Crews, Booker*innen, Awareness-Teams – wurde nicht mitgedacht. Gerade im Vergleich zu antragsstellenden Unternehmen waren die Hilfestellungen für diese Gruppe von Betroffenen mehr als ungenügend.
    Mit dem Arbeitslosengeld II wurden hilfsbedürftige Menschen gebrandmarkt und negativ kategorisiert – mit allen Pflichten.
    Viele haben die Branche verlassen und den Fachkräftemangel verschärft.
  • Es fehlt an verlässlicher politischer Anerkennung: Auch heute, zwei Jahre nach dem Ende der Maßnahmen, kämpfen viele Clubs um existenzsichernde Grundlagen.

Was wünschen wir uns für die Zukunft?

Für den Kultur- und speziell den Clubbereich braucht es:

  • Ein pandemiefestes Förderinstrumentarium, das im Ernstfall greift – ohne monatelanges Warten oder unklare Zuständigkeiten.
  • Rechtssicherheit und Kommunikation: Einheitliche Regelungen, transparente Kriterien, Einbeziehung der Kulturakteure in Entscheidungsprozesse.
  • Nachhaltige Strukturförderung, nicht nur Krisenbewältigung. Wenn wir resiliente Kulturlandschaften wollen, müssen Räume, Personal und Programme langfristig unterstützt werden.
  • Politische Mitgestaltung legitimiert sich durch die Betroffenheit von Entscheidungen: Die Szene hat gezeigt, dass sie Verantwortung übernehmen kann. Dafür sollte ihr auch dauerhaft eine Stimme im politischen Prozess gegeben werden.

In die Arbeit der Enquete-Kommission sollte auch die Perspektive des Kultursektors einfließen. Denn: Die Livekultur ist mehr als nur Nachtleben – sie ist Teil der kulturellen DNA dieses Landes. Wir hoffen, dass die Enquete-Kommission den Mut hat, nicht nur Fehler zu analysieren, sondern auch strukturelle Konsequenzen zu empfehlen.

LiveKomm warnt eindringlich vor kultureller Abrissbirne

Stellungnahme des Bundesverbands der Musikspielstätten zum Referentenentwurf des „Bau-Turbo“

Die LiveMusikKommission e.V. (kurz LiveKomm) – der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland – erkennt im aktuellen Referentenentwurf des „Bau-Turbo“-Gesetzes erhebliche Risiken für die deutsche Club- und Livemusiklandschaft. Während die LiveKomm die Notwendigkeit von mehr bezahlbarem Wohnraum ebenfalls anerkennt, warnt der Verband vor den unbeabsichtigten Folgen der geplanten Flexibilisierungen: der systematischen Verdrängung kultureller Orte durch die heranrückende Wohnbebauung.

„Vor vier Jahren einigten sich die demokratischen Parteien im Bundestag fraktionsübergreifend darauf, Clubs als Kulturorte anzuerkennen. Der damit verbundene gesetzgeberische Auftrag wurde von den verantwortlichen Ministerien nur schleppend an- und aufgenommen. Wir fordern die Bundesregierung auf, in den laufenden Gesetzgebungsprozess verbindliche Schutzregelungen für kulturelle Orte einzubeziehen. Lebenswerte Städte bestehen nicht nur aus Wohnraum – wir brauchen Lösungen, um die lebendige Club- und Festivalszene im Bau-Turbo nicht zu verlieren“, so Iris Hinze, Sprecherin der AG Kulturraumschutz der LiveKomm.

Der aktuelle Entwurf zum „Bau-Turbo“ verschärft die problematische Situation: Die geplanten Änderungen in § 246e sowie die Ausnahmen nach §§ 31 und 34 BauGB schaffen zwar neue städtebauliche Spielräume für schnelleren Wohnungsbau, enthalten jedoch keine verbindlichen Schutzmaßnahmen für bestehende kulturelle Infrastrukturen.

Ein wirksamer Schutz der kulturellen Infrastrukturen ist unbedingt erforderlich. Die positiven Effekte des Entwurfs für das kulturelle Leben hängen maßgeblich davon ab, wie Kommunen die neuen Spielräume nutzen – und ob sie bei der Wohnraumentwicklung Rücksicht auf existierende Kulturorte nehmen.

Kernforderungen der LiveKomm:

1. Integration des Agent-of-Change-Prinzips in das Baugesetzbuch

2. Verstetigung eines Bundesschallschutzprogramms mit 40 Millionen Euro jährlich

3. Novellierung der Baunutzungsverordnung zur Anerkennung von Clubs als kulturelle Orte

4. Verlegung der Schallmesspunkte bei Wohngebäuden mit Schallschutzmaßnahmen nach innen und keine Zuordnung von Schallimmissionen durch An- und Abreise der Gäste zu Veranstaltungsbetrieben

5. Einbindung der LiveKomm im Rahmen einer Verbändeanhörung

Zur Erläuterung im Einzelnen:

Die vorgesehene Flexibilisierung im Umgang mit der TA Lärm, etwa durch ihre Ausweisung als Orientierungshilfe, begrüßt die LiveKomm grundsätzlich. Zugleich ersetzt dies keine klare rechtliche Absicherung kultureller Nutzung. Ohne verbindliche Vorkehrungen droht eine einseitige Gewichtung zugunsten des Schallschutzes bei Wohnnutzung – zu Lasten kultureller Vielfalt und urbaner Attraktivität.

Schallimmissionen durch An- und Abreise der Gäste sollen nicht mehr den Veranstaltungsbetrieben zugeordnet werden, da diese eine wichtige soziale, kulturelle und wirtschaftliche Funktion erfüllen und durch die aktuelle Regelung in den sich immer weiter verdichteten Innenstädten unter Existenzdruck geraten. Zudem ist die Verlegung des Messpunktes bei Wohngebäuden mit verpflichtenden Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster wie das HafenCity Fenster) nach innen erstrebenswert.

Die LiveKomm fordert die sofortige Integration des bewährten „Agent-of-Change“-Prinzips in das deutsche Baugesetzbuch. Dieses international erprobte Instrument – bereits angewendet in hochverdichteten Städten wie London, Melbourne und Amsterdam – stellt sicher, dass neue Nutzungen sich an den kulturellen Bestand anpassen müssen, nicht umgekehrt.

Konkret bedeutet das Agent-of-Change-Prinzip:

  • Wer in die Nähe einer bestehenden Musikspielstätte zieht oder baut, ist für die angemessenen, baulichen Schutzmaßnahmen verantwortlich
  • Schallschutzfenster, angepasste Grundrisse (z.B. Ausrichtung der Schlafzimmer) und technische Lärmminderung werden zur Pflicht für Neubauten
  • Bestehende kulturelle Orte genießen verbindlichen Bestandsschutz

Musikspielstätten sind zentrale kulturelle und soziale Treffpunkte. Ihre langfristige Existenz in den Städten muss gesichert werden. Dürftig und rücksichtslos geplante, heranrückende Wohnbebauung ist eine der größten städtebaulichen Problemfelder für bestehende Musikspielstätten, da sie häufig in Arealen angesiedelt sind, in denen ruhebedürftige Wohneinheiten bislang weit entfernt liegen.

Die Novelle des BauGB sollte genutzt werden, um stadtverträgliches Wachstum und kulturelle Vielfalt gemeinsam als Basis erfolgreicher, vielfältig gemischter Städte umzusetzen, wie die Neue Leipziger Charta hervorhebt. Eine klare gesetzliche Verankerung des Bestandsschutzes für kulturelle Infrastrukturen wäre ein bedeutender Schritt in diese Richtung.

Ein wichtiger Baustein ist bereits vorbereitet: Das geplante Pilotprojekt für ein Bundesschallschutzprogramm mit 3 Millionen Euro in zwei Jahren steht in den Startlöchern und kann – wie das sehr erfolgreiche Berliner Vorbild des „Schallschutzfonds“ –  aufzeigen, dass wirksamer Schallschutz in verdichteten Städten möglich ist. Die LiveKomm fordert einen möglichst umgehenden Start des Programms und eine dauerhafte Verstetigung mit mindestens 40 Millionen Euro jährlich im Haushalt, um dem bundesweiten Bedarf gerecht zu werden.

Erste erfolgreiche Modelle in Berlin und Köln zeigen: Gezielte Schallschutzförderung und die planungsrechtliche Berücksichtigung bestehender Kulturorte löst Nachbarschaftskonflikte konstruktiv, nachhaltig und erhält die kulturelle Vielfalt in unseren städtischen Gesellschaften anstatt sie zu Fall und zum Verschwinden zu bringen.

Zudem ist mit dem „Bau-Turbo“ die überfällige Novellierung der Baunutzungsverordnung endlich umzusetzen, um Musikclubs mit nachweisbar kulturellem Bezug als kulturelle Anlagen einzustufen. Seit zwei Bundesregierungen ist dieses Vorhaben nicht realisiert.

Die LiveKomm macht deutlich: Eine moderne, zeitgemäße Stadtentwicklung im 21. Jahrhundert muss Wohnen und Kulturleben funktionsfähig zusammendenken. Nur so können Städte langfristig lebendig, vielfältig, attraktiv und sozial ausgewogen bleiben.

Pressemitteilung – Rechtsextremismus als Herausforderung für die Live-Branche: LiveKomm und der Bundesverband Mobile Beratung kooperieren

Um zunehmenden rechtsextremistischen Vorfällen zu begegnen, werden gemeinsam Beratungsangebote für Clubs und Festivals entwickelt

Clubs und Festivals verstehen sich als bunte Orte des gesellschaftlichen Miteinanders und der individuellen Freiheit. Gerade deshalb sind sie nicht selten Ziel rechtsextremistischer Angriffe. Wie können Betreiber*innen, Veranstalter*innen ebenso wie das Personal mit Bedrohungslagen und konkreten Übergriffen umgehen? Wie können sie rechte Codes erkennen, Künstler*innen im Grauzonenbereich korrekt einschätzen und notwendige Sicherheits- und Präventionskonzepte entwickeln?

Die LiveKomm, der Bundesverband der Musikspielstätten, setzt sich mit diesen und weiteren Fragen der ihr angeschlossenen Clubs und Festivals zum Thema Rechtsextremismus auseinander. Um künftig auf Expertise bauen zu können, kooperiert der Verband ab sofort mit dem Bundesverband Mobile Beratung (BMB). Der BMB vernetzt rund 50 Mobile Beratungsteams bundesweit, die beim Umgang mit Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Antifeminismus und Verschwörungserzählungen unterstützen.

Im Zuge der Kooperation werden Workshops zu Bedarfsthemen für die Mitglieder der LiveKomm angeboten. Im Rahmen von Veranstaltungen der Musikbranche sind auch öffentliche Einführungs-Workshops zum Thema Rechtsextremismus angedacht. Des Weiteren soll eine gemeinsame Broschüre erarbeiten werden, die Grundlagenwissen zum Thema Rechtsextremismus mit Blick auf die Livebranche vermittelt.

Stimmen zur Kooperation:

Christian Ordon, Geschäftsführer der LiveKomm: „Rechtsradikalismus, sowohl strukturell wie auch individuell, stellt zunehmend ein Problem für unsere Mitglieder dar – das gilt längst nicht nur in Ostdeutschland. Die friedliebende Live-Szene ist ein zu naheliegendes Ziel für Attacken jeder Art. Wir wollen unsere Clubs und Festivals resilienter machen und ihnen Unterstützung bieten.“

Grit Hanneforth, Geschäftsführerin des BMB: „Seit über 20 Jahren unterstützt Mobile Beratung Menschen, die Haltung zeigen wollen gegen Rechtsextremismus und für Demokratie. Die Teams sind bis ins kleinste Dorf vernetzt, kennen rechtsextreme Akteure vor Ort und entwickeln gemeinsam mit den Beratungsnehmenden Strategien der Gegenwehr. Dieses Wissen möchten wir an die LiveKomm weitergeben – damit sich Festivals, Clubs und Konzerte handlungssicher fühlen, damit Feiern ohne rechtsextreme Störungen gelingt.“

Energiekosten: Kleine Musikclubs übermäßig belastet

LiveMusikKommission und Netzwerk Zukunft Feiern präsentieren Ergebnisse des Clubmonitorings zu Energieeffizienz und Klimaschutz in der Livemusikszene

Hamburg/Berlin, 16.06.2025 – Kleine Musikclubs in Deutschland stehen unter massivem finanziellem Druck. Grund dafür sind überdurchschnittlich hohe Energiekosten im Verhältnis zu größeren Spielstätten. Zu diesem Ergebnis kommt die erste bundesweite Umfrage von energiebezogenen Kennzahlen in Musikclubs, die der Bundesverband der Musikspielstätten (LiveKomm) in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Zukunft Feiern erhoben hat.

Erfasst wurden unter anderem Stromverbrauch, Fläche, Maximalkapazität und Veranstaltungsanzahl. Die daraus errechneten Durchschnittswerte liefern eine fundierte Grundlage für nachhaltige Transformationsprozesse in der Livemusikszene – erstmals mit branchenspezifischen Daten. Bisher wurden Musikspielstätten in Energieberatungen mit der Gastronomie verglichen, obwohl ihre Betriebsstruktur grundlegend anders funktioniert als beispielsweise Großküchen.

Kleine Clubs zahlen drauf

Besonders betroffen sind kleinere Clubs mit einer Kapazität unter 200 Personen. Sie verzeichnen im Verhältnis zur Veranstaltungsanzahl und Fläche einen drei- bis viermal höheren Energieverbrauch als größere Venues. Der Grund: Eine energetische Grundlast, etwa durch Getränkekühlung, Musikanlage, Licht- und Lüftungstechnik, fällt unabhängig von der Gästezahl an und skaliert nicht proportional mit dem Clubformat oder der Fläche.

“Diese finanzielle Mehrbelastung gefährdet das wirtschaftliche Überleben vieler Kulturbetriebe und damit die kulturelle Vielfalt der Clublandschaft.”, sagt Jette Krauß vom Clubkombinat Hamburg. „Die Headliner*innen von morgen stehen auf den kleinen Bühnen von heute. Doch ohne gezielte Förderung drohen viele dieser Orte zu verschwinden.“

Größere Konzerthallen und Arenen haben also deutlich geringere Energiekosten pro Gast und Quadratmeter und erwirtschaften durch höhere Ticketmargen mehr Gewinn. Jette Krauß macht deutlich: “Kleine und mittlere Venues sind enorm unterfinanziert. Mit den aktuellen Preissteigerungen ist ihr Geschäftsmodell kaum noch tragfähig. Ohne öffentliche Investitionen sind kulturelle Teilhabe und Vielfalt akut gefährdet.”

Fehlende Finanzierung für eine notwendige Transformation der Livemusikszene

Die wirtschaftlich angespannte Lage der vergangenen Jahre hat auch in der privatwirtschaftlich organisierten Kulturszene zu einem Investitionsstau geführt, der sich nun durch ineffiziente Haustechnik und sanierungsbedürftige Gebäude zeigt, die wiederum die Kostenspirale antreiben.

Im Juni 2025 läuft zusätzlich die Projektförderung der Initiative Musik für das Netzwerk Zukunft Feiern aus. Das Projekt unterstützte bundesweit Clubs und Festivals auf ihrem Weg zu einem nachhaltigeren Kulturbetrieb durch zahlreiche Beratungsangebote, kostenlose Schulungen und Vernetzungstreffen.

Das Auslaufen der Projektförderung trifft die Szene gerade in einer Zeit, in der finanzielle Herausforderungen zunehmen und eine langfristige strukturelle Unterstützung für die nachhaltige Transformation der Livemusikszene unerlässlich ist.

Die LiveKomm fordert daher die Einrichtung eines revolvierenden Investitionsfonds für die Livemusikszene. Dieser soll gezielt energieeffiziente Maßnahmen in Clubs und auf Festivals finanzieren. Durch die eingesparten Energiekosten kann eine Refinanzierung langfristig ermöglicht werden. Vor allem kleinere Spielstätten, die für eine vielfältige und zukunftsfähige Clubszene unerlässlich sind, würden so entlastet.

Clubkultur als nachhaltiger Leuchtturm

„Kulturstaatsminister Weimer spricht sich für Investitionen in kulturelle Infrastruktur aus und betont mit Blick auf die Biennale die Bedeutung von Innovation und Nachhaltigkeit“, sagt LiveKomm Vorstand Steffen Kache. „Die Clublandschaft kann mit vergleichsweise geringen Mitteln ein international sichtbares Vorbild für nachhaltige Kulturentwicklung werden. Dies wünschen sich sowohl Clubbetreiberinnen und Clubbetreiber wie auch Publikum. Doch ohne auskömmliche Förderungen und den Support von Netzwerken wie Zukunft Feiern wird die Umsetzung solcher Leuchttürme erschwert.”

Aufruf zur Vernetzung

Trotz auslaufender Projektförderung ruft das weiterhin aktive Netzwerk Zukunft Feiern Clubs und Veranstaltende bundesweit dazu auf, sich dem Projekt anzuschließen. Im gegenseitigen Austausch mit engagierten Akteur*innen können weiterhin nachhaltige Lösungen für eine klimafreundliche und wirtschaftlich tragfähige Clubkultur entwickelt und umgesetzt werden.“

Konzert-Zahlen 2024: Mega-Events boomen, Clubkonzerte stagnieren

Die Bundesstiftung LiveKultur will mit dem innovativen Live Music Fund Germany einen Ausgleich schaffen

Die jüngst von der GEMA veröffentlichten Zahlen zur Konzertlandschaft 2024 liefern auf den ersten Blick ein positives Bild: Über 70 Millionen Besucher*innen bei 250.000 Konzerten bedeuten ein neues Allzeithoch – mehr Menschen als je zuvor haben in Deutschland ein Konzert besucht. Immerhin 63 % der Besucher*innen und somit der größte Teil, nämlich über 44 Millionen besuchten dabei Konzerte in Clubs mit einer Kapazität von bis zu 2.000 Besucher*innen.

Bei genauerem Hinsehen wird jedoch klar: Das Fundament der Livemusik bleibt geschwächt, während Großevents boomen.

„Die Zahlen sind ein Weckruf mit zwei Botschaften: Ja, Livemusik lebt – aber sie wird an der Spitze fetter und an der Basis dünner,“ sagt Felix Grädler, Vorstand der Bundesstiftung LiveKultur sowie der LiveKomm. „Wir brauchen jetzt gemeinschaftliche Modelle wie den Live Music Fund Germany, um das Gleichgewicht im Ökosystem Livemusik wiederherzustellen.“

Clubkonzerte stagnieren – Großevents explodieren

Laut GEMA fanden über 91 % aller Konzerte im Jahr 2024 in Spielstätten mit maximal 500 Besucher*innen statt – das sind rund 228.842 Konzerte. Trotz eines leichten Zuwachses gegenüber 2023 liegt dieses Segment noch immer 5,9 % unter dem Vor-Corona-Niveau von 2019. Gleichzeitig haben Mega-Konzerte mit über 50.000 Besucher*innen um 56 % zugelegt – das stärkste Wachstum aller Größenklassen.

Besonders alarmierend: Im Cluster „bis 500 Besucher*innen“ liegt die durchschnittliche Besuchendenzahl pro Konzert bei nur rund 122 Personen – deutlich unter einer wirtschaftlich tragfähigen Auslastung. Man könnte also auch sagen, dass die Live-Landschaft aus Grassroot-Konzerten besteht, bei denen niemand ausreichend verdient. Das unterstreicht, wie dringend dieser Bereich strukturell gestützt werden muss. Denn ohne kleine Konzerte, mit denen Newcomer zu kommenden Stars heranwachsen, werden auch Großevents künftig weniger werden – der „Circle of Live” wird zerstört.

„Diese Schieflage kann auf Dauer nicht gutgehen. Die Stars von morgen stehen in den Clubs von heute – aber genau dort fehlen die Mittel, um Risiken einzugehen und Newcomer*innen zu fördern,“ so Karsten Schölermann, der Vorsitzende der Bundesstiftung Livekultur.

Neuer Finanzierungsansatz: Der Live Music Fund als Antwort aus der Branche

Die Bundesstiftung LiveKultur arbeitet gemeinsam mit der LiveKomm, dem Bundesverband der Musikspielstätten, und anderen Branchenverbänden und Veranstalter*innen aus der Livemusikbranche an einem freiwilligen Gemeinschaftsfonds – dem Live Music Fund Germany. Er soll u. a. durch kleine Ticketabgaben bei Großkonzerten finanziert werden und gezielt Clubkonzerte, kleine Festivals und Nachwuchstourneen fördern. Dabei wollen v.a. die Ticketing-Anbieter einen Beitrag leisten – das Publikum kann sich optional daran beteiligen.

Wenn 228.000 kleine Konzerte das Rückgrat unserer Musikkultur bilden, brauchen wir eine wirtschaftliche Absicherung dieser Vielfalt. Die großen Player profitieren längst wieder – jetzt ist der Moment, in die Zukunft zu investieren“, erklärt Grädler.

Die Bundesstiftung ruft Politik, Ticketing-Plattformen und große Veranstalter*innen auf, sich am Aufbau des Fonds zu beteiligen. Erfreulich wäre es zudem, wenn sich auch Profiteure des „Live-Boom“, wie die GEMA, die auch dank steigender Erträge im Bereich „Live“ profitiert, am Fonds aktiv beteiligen und somit in den eigenen Nachwuchs investieren würden.

Denn die aktuellen Zahlen zeigen: Wer nur auf die Spitze der Pyramide setzt, riskiert das Fundament der Livemusik in Deutschland.

Hier finden sich die Ergebnisse der GEMA im Detail:

https://www.gema.de/de/aktuelles/song-economy/konzerte-in-deutschland-2024

Weitere Details zum Live Music Fund:

Investitionsstau abbauen: Live-Branche entwickelt Unterstützungsprogramme und Initiativen inmitten der Transformation

Clubs und Festivals unter immensem Kostendruck können entlastet werden dazu braucht es jetzt den politischen Rückenwind

Die LiveKomm, der Bundesverband der Musikspielstätten, begrüßt die zügige Zusammensetzung einer neuen Regierung. Damit verknüpfen wir als Branchenverband die Hoffnung auf eine vollständige gesetzliche Berücksichtigung von Musikclubs als Kulturorte und Wirtschaftsfaktor, die seit zwei Legislaturperioden umgesetzt werden soll. Insbesondere setzt die LiveKomm auf politische Unterstützung wichtiger Eigeninitiativen der Branche, die darauf abzielen, die existenziell bedrohliche Situation der Club- und Festivallandschaft zu verbessern. Denn trotz beeindruckender wirtschaftlicher Zahlen des Live Entertainments krankt der Motor der Liveszene, die kleinen Musikspielstätten, unter strukturellen Defiziten und stark gestiegenem Kostendruck.

Hamburg/Berlin, 13.05.2025 – Die Live Entertainment-Branche ist mit über 115 Millionen verkauften Tickets, einem jährlichen Gesamtumsatz von rund 6 Milliarden Euro und 70.000 Beschäftigten die wirtschaftliche Basis der drittgrößten Musikwirtschaft der Welt. Ihre Strahlkraft ist immens: Allein für den Tourismus ergeben sich durch sie jährlich 11,7 Mrd. Euro Umsatz. Die touristische Attraktivität etwa von Ballungszentren wie Berlin oder Hamburg ist primär ihrem vielfältigen Kulturangebot zu verdanken. (Vgl. Musikwirtschaftsstudie 2024)

Entscheidend für das Funktionieren der Livemusik-Branche ist der „Circle of Live“: Kleinen Künstler*innen, Nachwuchs und Experimenten kann eine Bühne geboten werden, weil die Einnahmen aus größeren Live-Veranstaltungen die Defizite dieser oft schlechter besuchten Konzerte kompensieren. So werden auf den kleinen Bühnen die Stars von morgen geformt. Jedoch ist der verfügbare finanzielle Spielraum seit jeher hier sehr klein, denn die durchschnittliche Umsatzrendite im Clubbereich liegt bei nur 3%. Der hohe Kostendruck durch immer höhere Mieten, mehr Ausgaben für Energie u.v.m. bedroht den „Circle of Live“ und lässt den Livesektor als Motor der Musikwirtschaft stark schwächeln. Dies gefährdet die Nachwuchsarbeit sowie die kulturelle Vielfalt in Deutschland und Europa.

Um diese Entwicklung zu ändern, bleiben die Förderprogramme für Musikclubs und Festivals der Initiative Musik wichtig; doch bemüht sich die Branche auch, mit eigenen Konzepten die Lage zu verbessern. Drei zentrale Maßnahmen seien nachfolgend benannt.

Mit kostenneutralem Investitionsfonds die energetische Nachhaltigkeit fördern

Durch Investitionen in ökologische Nachhaltigkeit lässt sich zugleich der akute Kostendruck absenken. Die Ausgaben für Energie sind eine sehr wichtige Stellschraube, insbesondere für kleine Spielstätten bis zu einer Kapazität von 200 Personen: Diese haben einen deutlich höheren Stromverbrauch pro qm bzw. pro Person im Verhältnis zu den durchgeführten Veranstaltungen. Das bedeutet: Der Kostendruck ist hier klar höher. Kleine Musikspielstätten zahlen aktuell das 3- bis 4-fache an Energiekosten im Vergleich zu größeren Venues.

Geholfen wäre Clubs und Festivals allerdings nur dann, wenn sie energieffizienter werden könnten, etwa durch bessere Dämmung u.ä. Um solche Investitionen in Effizienz zu ermöglichen, schlägt die LiveKomm einen Fonds zur Realisierung investiver Maßnahmen in die ökologische Nachhaltigkeit vor. Die Umsetzung könnte in Form eines revolvierenden Investition-Kreditprogramms des Bundes erfolgen, wie bspw. der Bildungskredit. Das Kreditprogramm soll Investitionen ermöglichen und sich aus eingesparten Kosten langfristig refinanzieren.

Der Bedarf ist groß: Über 74% der Clubs und 54% der Festivals gaben in einer aktuellen Mitgliederbefragung des Bundesverbandes LiveKomm (insgesamt 750 Mitglieder) zum Thema an, gerne zukünftig in energieeffiziente Maßnahmen für die ökologische Transformation investieren zu wollen, sofern die Möglichkeiten dafür vorhanden seien.

Spielstätten fehlen Eigenmittel für Investitionen, übliche Förderprogramme sind unpassend. Ein niedrigschwelliges Programm ist nötig. Bei 250.000 Euro pro Einrichtung und 500 teilnehmenden Clubs/Festivals über zehn Jahre benötigt der revolvierende Investitionsfonds beim Wirtschaftsministerium 1,5 Millionen Euro jährlich. Nach zehn Jahren wird er selbsttragend. Insgesamt sind über den Zehn-Jahres-Zeitraum 125 Millionen Euro im Bundeshaushalt erforderlich, die durch das Kreditmodell dauerhaft erhalten bleiben.

Bundesschallschutzprogramm schützt bestehende Musikspielstätten, befriedet nachweislich und spart Kosten

Bereits Anfang des Jahres sollte das Bundesschallschutzprogramm als Pilotprojekt starten, nachdem der Vorreiter Berlin seit Jahren mit dem Instrument hervorragende Erfahrungen aufzeigen kann. Drei Millionen Euro sind seitens des BMWSB im Jahr 2025 für Maßnahmen zur Eindämmung von Schallemissionen vorgesehen. Die bereits budgetierte Summe sollte möglichst zügig über die Initiative Musik zur Verfügung stehen, um in einem ersten Schritt aufzuzeigen, wie entsprechende Investitionen in Dämmung oder moderne Noise Cancelling-Anlagen dabei helfen, Nachbarschaftskonflikte zu reduzieren. Dies ist eine der effektivsten Investitionen in den wirksamen Schutz bestehender Clubs und Festivals – und würde zudem zur Kosteneinsparung beitragen, denn bessere Schalldämmung geht zumeist mit höherer Energieeffizienz einher. 

Live Music Fund: Langfristige Stabilisierung der Livebranche durch gemeinschaftliche Abgabe

Flankierend zu den beiden o.g. Initiativen arbeitet die Bundesstiftung LiveKultur mit dem Live Music Fund analog zu den erfolgreichen Modellen Beispielen aus Frankreich und UK an einem branchenweiten, innovativen Finanzierungsmodell, in dessen Rahmen Ticketanbieter, Veranstalter und Livemusik-Akteure einen gemeinschaftlichen Beitrag zur Finanzierung der Live-Branche leisten. Dies erfolgt über eine Abgabe pro Ticketverkauf, die direkt in den Live Music Fund fließt. Zusätzlich könnten Veranstalter*innen und Künstler*innen bei großen Arena-Shows weitere Spenden tätigen. Mit diesen Geldern sollen gezielt Projekte und Maßnahmen finanziert werden, die zur Zukunftssicherung der Livemusikbranche beitragen und den „Circle of Live“ stützen und erhalten. Schwerpunkt der Förderungen sind Ausbildung, Qualitätssicherung, Nachhaltigkeit und Nachwuchsförderung innerhalb der Livebranche. Förderprogramme für Grassroot Venues, eine Erst-Tourneeförderung, Festivalförderung und eine Veranstaltungsversicherung sind in Vorbereitung.

Mankel Brinkmann, Vorsitzender der LiveKomm: “Die Livebranche hat sich stets durch ihre Innovationskraft ausgezeichnet und gezeigt, dass sie selbst unter schwierigsten Bedingungen die Fähigkeit besitzt, sich neu aufzustellen und weiterzuentwickeln. Auch in der aktuellen Phase der Transformation stehen zahlreiche Programme und Brancheninitiativen bereit, die mit gezielter staatlicher Unterstützung – durch Rückhalt und moderate Investitionen – rasch Wirkung entfalten könnten.”

Clubs als Kulturorte: Auch vier Jahre nach der parlamentarischen Weichenstellung fehlen entsprechende Reformen

Musikclubs warten noch immer auf die entscheidende Umsetzung des Entschließungsantrags des Dt. Bundestags vom 7. Mai 2021: Es bedarf dringend der Novellierung von TA Lärm und BauNVO sowie des Ausbaus und der Verstetigung von Förderprogrammen.

Am 7. Mai 2025 jährt sich das Datum, an dem der Deutsche Bundestag per Entschließungsantrag Clubs als Kulturorte einstufte, bereits zum vierten Mal. In diesen zurückliegenden Jahren vollzog sich ein langsamer Verwaltungsprozess, der unter anderem in der Reformierung der Schallschutzbestimmungen sowie der Baunutzungsverordnung hätte münden sollen. Die neue Regierung sollte diese Fäden schnellstmöglich wieder aufgreifen, um ihrem im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Anspruch gerecht zu werden, Clubs als kulturelle Institutionen gesetzlich zu berücksichtigen. Bestenfalls geschieht dies in jeweils separaten Verfahren.

Vor vier Jahren einigten sich die demokratischen Parteien im Bundestag fraktionsübergreifend darauf, Clubs als Kulturorte anzuerkennen. Der damit verbundene gesetzgeberische Auftrag wurde von den verantwortlichen Ministerien allerdings nur schleppend an- und aufgenommen. Im Zuge der politischen Arbeit der LiveKomm, des Bundesverbands der Musikspielstätten, und begleitet von der Öffentlichkeitskampagne „clubsAREculture“, wurden erst im Sommer 2024 mit entsprechenden Referentenentwürfen Reformbestrebungen sichtbar. Zuletzt lagen sowohl für die TA Lärm, die den Schallschutz regelt, sowie für die Baunutzungsverordnung Ansätze zur Novellierung vor – im Falle der BauNVO gelangte ein Gesetzesentwurf noch im September 2024 zu einer ersten Lesung in den Bundestag.

Mit dem Ende der Ampelregierung ist es nun an der neuen Koalition, diese Fäden wieder aufzugreifen und die gesetzliche Basis für moderne Stadtentwicklung und ein Miteinander von Kultur und Wohnen zu schaffen. Einen solchen Reformanspruch formulieren CDU/CSU und SPD auch in ihrem Koalitionsvertrag. Dort findet sich u.a. folgende Passage: „Wir setzen uns für die Initiative Musik und andere bundesgeförderte Initiativen für die Förderung der Musikwirtschaft und der Popkultur ein. Es braucht „Kulturschutzgebiete“, in denen Bestandsschutz gilt und Clubs als Kulturorte durch die Baunutzungsverordnung anerkannt und in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) berücksichtigt werden“. An anderer Stelle heißt es: „Programme zur Modernisierung von Bahnhöfen, zur Schaffung von Barrierefreiheit und zum Lärmschutz werden fortgesetzt.“

Vor diesem Hintergrund fordert die LiveKomm:

1. Anerkennung des kulturellen Bezugs von Clubs und Livemusikspielstätten innerhalb der BauNVO

Die LiveKomm fordert eine zügige Anpassung der Baunutzungsverordnung, in der Musikclubs mit nachweisbar kulturellem Bezug als Anlagen kultureller Zwecke eingestuft werden. Wenn diese Forderung nicht umsetzbar ist, sollte der Weg einer gesonderten Gebäudekategorie Musikclub mindestens einen besseren Bestandsschutz und eine Erweiterung der Spielräume für die künftige Ansiedlung von Musikclubs beinhalten. Dem Bundesratsbeschluss (Drucksache 436/24) entsprechend sollte eine ausnahmsweise Zulässigkeit in allgemeinen Wohngebieten und eine grundsätzliche Zulässigkeit in Gewerbegebieten vorgesehen werden. Zudem sollte das Gesetzesvorhaben eine Definition von Musikclubs mit kulturellem Bezug beinhalten.

2. Umsteuern beim Bundesimmissionsschutzgesetz & Schallschutzprogramm verstetigen

Es gilt, künftig eine regulatorische Unterscheidung zwischen Industrie- und Gewerbelärm (TA Lärm) und Kulturschall einzuführen, um den Anforderungen kultureller Einrichtungen gerecht zu werden. Dabei gilt es u.a. sicherzustellen, dass die Einstufung von Verhaltenslärm des Publikums im öffentlichen Raum eine angemessene Berücksichtigung kultureller Aktivitäten ermöglicht. Eine Arbeitsgruppe aus UMK, BMK, WMK und KMK sollte eingerichtet werden, um neue Schallregularien zu formulieren und eine kulturelle Stadtentwicklung gezielt voranzutreiben. Es gilt, das Bundesschallschutzprogramm im BMWSB zu verstetigen und mit einer auskömmlichen Finanzierung von mindestens 20 Millionen Euro pro Jahr auszustatten, um Nutzungskonflikte zwischen kulturellen Orten und Nachbarschaften nachhaltig zu lösen.

Mit der Kulturschallverordnung (V3) hat die LiveKomm auf Basis juristischer Expertise durch die Berliner Kanzlei Härting einen Vorschlag für die Neuregelung des Schallschutzes auf Bundesebene eingebracht.

Bei der Umsetzung gesetzlicher Reformen steht die LiveKomm den zuständigen Ministerien, wie schon in der Vergangenheit, gerne als Partnerin zur Verfügung.

Iris Hinze, Sprecherin der AG Kulturraumschutz der LiveKomm: „Die neue Regierung will laut Koalitionsvertrag Clubs als Kulturorte schützen und würdigen. Wir fordern von der neuen Koalition daher, auf Beschlüsse auch zügig Taten folgen zu lassen: BauNVO und TA Lärm müssen vorrangig und separat, notfalls außerhalb gebündelter Gesetzespakete, angepackt werden. Reformen sind schon länger als vier Jahre überfällig – die Schallschutz-Bestimmungen z.B. wurden für den clubrelevanten Bereich seit 1968 nicht angepasst.“

Stellungnahme der LiveMusikKommission zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD

Bundesverband der Musikspielstätten begrüßt die Berücksichtigung der Club- und Festivalkultur, mahnt jedoch zur Eile

Die LiveKomm begrüßt, dass die Bedarfe und der Wert von Club- und Festivalkultur Eingang in den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD gefunden haben: „Wir setzen uns für die Initiative Musik und andere bundesgeförderte Initiativen für die Förderung der Musikwirtschaft und der Popkultur ein. Es braucht „Kulturschutzgebiete“, in denen Bestandsschutz gilt und Clubs als Kulturorte durch die Baunutzungsverordnung anerkannt und in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) berücksichtigt werden“. An anderer Stelle heißt es: „Programme zur Modernisierung von Bahnhöfen, zur Schaffung von Barrierefreiheit und zum Lärmschutz werden fortgesetzt.“

Es wird höchste Zeit, konkrete Maßnahmen nun möglichst umgehend in die Tat umzusetzen. Bereits seit 2021, durch den fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag des damaligen Bundestags, sind Musikspielstätten auf höchster Ebene als Kulturinstitutionen anerkannt, ohne dass daraus jedoch bislang rechtliche Konsequenzen auf der Verwaltungsebene gezogen wurden. Bestehende Förderprogramme für die Club- und Festivalkultur über die Initiative Musik gilt es zu verstetigen und deutlich auszubauen. Ein Pilotverfahren für ein Bundesschallschutzprogramm steht in den Startlöchern.

Aktuell sehen sich laut bundesweiter Club- & Festival-Umfrage 28% der Musikspielstätten existenziell bedroht. Dabei spielen u.a. deregulierte Gewerbemieten und ständig steigende Betriebskosten eine entscheidende Rolle, die zu Lasten des Publikums und der Nachwuchsförderung ausfällt. Eine hinreichende finanzielle Ausstattung bestehender Förderprogramme z.B. der Initiative Musik ist daher dringend vonnöten.

Pamela Schobeß, politische Sprecherin der LiveKomm: “Wir freuen uns, dass der Koalitionsvertrag die Wichtigkeit von Clubkultur anerkennt und den Ernst der Lage sieht – viel Zeit zur Umsetzung bleibt jedoch nicht mehr. Insbesondere die gestiegenen Kosten bedrohen uns kleine Bühnen – und damit den musikalischen Nachwuchs und die kulturelle Diversität.”

Pressemitteilung: Mieten, Produktions- und Betriebskosten – Kleine Bühnen stehen mit dem Rücken zur Wand

Gerade kleine Clubs und Festivals unter Druck – Existenzängste trotz stabiler Besucherzahlen

Im Rahmen ihres regelmäßigen Club- und Festival Monitoring hat die LiveKomm, der Bundesverband der Musikspielstätten, die aktuelle Lage ihrer Kulturbetriebe abgefragt. Zwar haben sich zentrale wirtschaftliche Kennzahlen im Vergleich zum Vorjahr leicht verbessert, die Herausforderungen jedoch bleiben die gleichen und gefährden Clubs und Festivals als Kulturstätten, die Diversität wie auch Demokratie leben und vermitteln. Und sowohl den Betrieben als auch den Besucher*innen fällt es zunehmend schwer, für die dabei anfallenden Kosten finanziell aufzukommen.

Hamburg/Berlin, 03.04.2025 – Clubs und Festivals sind als Kulturbetriebe zentrale Orte des gelebten Miteinanders quer durch alle demographischen Schichten, und angesichts des Erstarkens rechtsextremer Strömungen in Deutschland gegenwärtig wichtiger als je zuvor.

Zugleich sind sie jedoch auch Wirtschaftsbetriebe, deren Kalkulation aufgehen muss, damit sie ihren Betrieb aufrechterhalten und kultureller Diversität eine Bühne bieten können. In dieser Hinsicht sieht sich die Club- und Festivalkultur weiterhin mit großen Herausforderungen konfrontiert.

Im Rahmen des aktuellen Club- und Festival Monitoring der LiveKomm haben 245 Kulturstätten ein Bild der aktuellen Lage gezeichnet. Im Vergleich zum Vergleichszeitraum des Vorjahres fällt der Umsatzverlust mit -2,8 % geringer aus. Auch bei den Besucher*innenzahlen hat sich der Negativtrend des Vergleichszeitraums 2024 leicht abgeschwächt.

Beides bildet sich in der Kostendeckung jedoch nicht ab: Die ohnehin schon geringe Kostendeckungsquote verringert sich weiter und verhindert dringend notwendige Investitionen.

Hauptgrund hierfür sind wie schon im Vorjahr die enorm gestiegenen Kosten in allen Betriebsbereichen – dies melden 97 % der befragten Clubs und Festivals; 81 % sehen sich grundsätzlich vor finanzielle Herausforderungen gestellt. Insbesondere deregulierte Gewerbemieten (48,5 % der Spielstätten) und steigende Gagenforderungen (70 % der Befragten) setzen den Musikspielstätten zu.

Das hat weiterhin Auswirkungen z.B. auf die Nachwuchsarbeit: Wie bereits 2024 können die Musikspielstätten deutlich weniger Nachwuchskünstler*innen eine Bühne bieten (61 %).

Neue Brancheninitiativen – doch Förderprogramme müssen ebenso ausgebaut werden

Wie bereits 2024, gab ein großer Teil der Musikspielstätten im Zuge der Erhebung an, künftig nicht auf Fördergelder verzichten zu können: In den kommenden zwölf Monaten brauchen 78 % von ihnen staatliche Fördermittel, um ihren Betrieb zu halten.

Geholfen wäre bereits mit der auskömmlichen finanziellen Ausstattung bestehender Programme z.B. der Initiative Musik, so etwa Live 500. Auch aus der Branche selbst gibt es Initiativen für eine Verbesserung der Lage. So arbeitet die Bundesstiftung LiveKultur mit dem Live Music Fund an einem innovativen Finanzierungsmodell, in dessen Rahmen Ticketanbieter, Veranstalter und Livemusik-Akteure einen solidarischen Beitrag zur Finanzierung der Live-Branche leisten. Dies könnte über eine freiwillige Mikro-Abgabe pro Ticketverkauf erfolgen, die direkt in den Live Music Fund fließt. Mit diesen Geldern sollen gezielt Projekte und Maßnahmen finanziert werden, die zur Zukunftssicherung der Livemusikbranche beitragen.

Mankel Brinkmann, 1. Vorsitzender der LiveKomm: „Clubs und Festivals sind der Motor der Livebranche und ein unverzichtbarer Teil unserer Kultur. Sie bieten den Stars von morgen eine Bühne, bringen Menschen zusammen und fördern kulturelle Vielfalt sowie gesellschaftlichen Zusammenhalt. Doch ohne nachhaltige politische Unterstützung sind diese essenziellen Orte in Gefahr. Die Politik muss ihre Bedeutung endlich anerkennen und ihren Förderauftrag nicht aus dem Blick verlieren – und das nicht nur in Bezug auf die sogenannte Hochkultur.“

Die LiveKomm fordert:

Anerkennung des kulturellen Bezugs von Clubs und Livemusikspielstätten innerhalb der BauNVO

Die LiveKomm fordert eine zügige Anpassung der Baunutzungsverordnung, in der Musikclubs mit nachweisbar kulturellem Bezug als Anlagen kultureller Zwecke eingestuft werden. Wenn diese Forderung nicht umsetzbar ist, sollte der Weg einer gesonderten Gebäudekategorie Musikclub mindestens einen besseren Bestandsschutz und eine Erweiterung der Spielräume für die künftige Ansiedlung von Musikclubs beinhalten. Dem Bundesratsbeschluss (Drucksache 436/24) entsprechend sollte eine ausnahmsweise Zulässigkeit in allgemeinen Wohngebieten und eine grundsätzliche Zulässigkeit in Gewerbegebieten vorgesehen werden. Zudem sollte das Gesetzesvorhaben eine Definition von Musikclubs mit kulturellem Bezug beinhalten.

Verstetigung und Ausbau der Musikclub- und Festivalförderungen auf Bundesebene

Es bedarf der Verstetigung und des Ausbaus der bestehenden Musikclub- und Festivalförderung bei der Initiative Musik (zwecks Deckung nachgewiesener Bedarfe) sowie der Schaffung eines nachhaltigen Investitionsprogramms „Investitionsfonds: Zukunft der Musikspielstätten” auf Bundesebene zur Bewältigung der ökologischen Transformation.

Politische Unterstützung bei der Einrichtung des Live Music Fund

Die Club- und Live-Musikszene in Deutschland steht durch steigende Kosten und fehlende Einnahmen unter immensem Druck. Der britische Kulturminister hat die Live-Musikbranche dort dazu aufgerufen, eine freiwillige Ticketabgabe einzuführen, um die finanzielle Notlage von Musikspielstätten zu lindern und ein nachhaltiges, durch die Branche entwickeltes Fördertool zu schaffen. Dadurch soll ein „Kreislauf der Musikkultur“ – indem größere Veranstaltungen und etablierte Akteure dazu beitragen, kleinere Venues, Nachwuchskünstlerinnen und lokale Szenen zu fördern – geschaffen werden. Die Einrichtung eines ähnlichen Fördertools, z.B. des Live Music Fund Germany der Bundesstiftung LiveKultur, sollte politisch unterstützt werden, um gezielt kleine Veranstaltungsorte zu fördern, Nachwuchskünstlerinnen zu stärken und die kulturelle Vielfalt der Livemusik in Deutschland zu sichern.

Die vollständigen Kernforderungen der LiveKomm an die Bundesregierung finden sich unter folgendem Link: https://www.livemusikkommission.de/livekomm/forderungen/

Zur Erhebung:

Am Club Monitoring der LiveKomm und deren Mitgliedsverbände aus Berlin, Hamburg, Köln, Bayern, Bremen, Baden-Württemberg sowie Nordrhein-Westfalen nahmen insgesamt 245 Musikspielstätten teil. Rund 65 % der Teilnehmenden betreiben kleine und mittelgroße Musikclubs mit einer Gesamtkapazität von bis zu 450 Personen. Die bundesweite Umfrage bietet damit ein gutes Lagebild der aktuellen Clublandschaft. Bezogen auf die aktuell 756 Mitgliedsbetriebe der LiveKomm liegt eine Rücklaufquote von rund 32,5 % vor. Damit sind valide Schlüsse auf die bundesweite Situation möglich.  

Diagramme Club Monitoring 2025/1:

Stellungnahme der LiveMusikKommission zur politischen Lage und Kultur anlässlich der gemeinsamen Abstimmung zur Migrationspolitik durch AfD, CDU/CSU, BSW und FDP

Die Club- und Festivalkultur feiert die Vielfalt und die Gemeinschaft der Gegensätze.
Sie lässt Menschen einander die Hand reichen. Ihre gelebte Diversität ist zugleich ein Wertebekenntnis.

Die Politik der AfD steht für eine gegenteilige Werteagenda des Hasses und der Ausgrenzung. Als Vertreter*innen der Club- und Festivalkultur akzeptieren wir diese menschenfeindlichen Haltungen nicht und stellen uns entschieden einer Erosion unserer demokratischen Grundfeste entgegen, die droht, wenn Parteipolitik betrieben wird, die das Wohlwollen der AfD voraussetzt und das extremistische Framing der Rechtsradikalen übernimmt.

Wir verurteilen daher die gemeinsam mit der AfD erfolgten Abstimmungen über die Anträge zur Verschärfung der Migrationspolitik der CDU/CSU. Die Zustimmung einer rechtsextremen Partei zu einem Gesetzentwurf für ein Zustrombegrenzungsgesetz und den Entschließungsantrag wurde nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern eingesetzt, um einen Gesetzentwurf im Bundestag zu verabschieden. Das ist nicht nur der Kulminationspunkt einer sich immer weiter nach rechts verschiebenden politischen Debatte, sondern gleichzeitig auch ein tiefer Vertrauensbruch mit dem bisherigen Konsens demokratischer Parteien, nicht mir rechtsextremen Fraktionen zu paktieren und zusammenzuarbeiten. Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte ist das staatspolitisch verantwortungslos und in der deutschen Nachkriegsgeschichte einmalig.

Wir erinnern die demokratischen Parteien an die gesamtdeutsche Verantwortung des Nie Wieder und ihre Pflicht, auf der Basis unserer gesellschaftlichen Grundwerte zu handeln. Eine einmal eingerissene Brandmauer errichtet man nicht so leicht wieder.

Wir stellen uns deshalb entschieden gegen jeden weiteren Versuch, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung durch die gezielte Zusammenarbeit mit Faschisten zu untergraben. Eine weitere Zunahme von rechtsextremem Einfluss auf die Politik der demokratischen Parteien treibt nicht nur die gesamtgesellschaftliche Spaltung weiter voran – auch für die Kultur- und Musiklandschaft befürchten wir mit wachsendem Einfluss der AfD konkret eine Einschränkung der künstlerischen Freiheit und ein Knüpfen von Förderzusagen an ideologische Gesinnung. Ähnliches ist aktuell bereits in Brandenburg und Sachsen zu beobachten. 

Für die deutsche Veranstaltungswirtschaft ist Zuwanderung, ebenso wie die grenzoffene Gemeinschaft der europäischen Staaten, essentiell. Zum einen ist bereits jetzt der Bedarf an Arbeitskräften in der Branche immens. Zum anderen sollen die Werte einer pluralen und weltoffenen Gesellschaft auf und hinter unseren Bühnen gelebt und weiter vermittelt werden.

Als Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland werden wir uns zukünftig noch deutlicher gegen eine weitere Verschiebung des politischen Diskurses und der politischen Agenda nach rechts einsetzen. Wir tolerieren keine rassistischen und menschenfeindlichen Ideologien in unserer Gesellschaft und rufen die Demokrat*innen im deutschen Bundestag auf, die AfD Verbotsanträge mitzuzeichnen, sobald diese parlamentarisch zur Abstimmung stehen.

Wir rufen alle Menschen auf, sich dieser demokratiefeindlichen Entwicklung entgegenzustellen. 

Als Mitinitiator*in der “Stimmt für”-Kampagne unterstützen wir den Aufruf:

Stimmt für Menschenrechte.
Stimmt für den Rechtsstaat.  
Stimmt für Vielfalt und Diversität.
Stimmt für die Gleichstellung aller Menschen.
Die Bundestagswahl kommt, nutzt eure Stimme. Es kommt drauf an!

Gez.

Der Vorstand der LiveMusikKommission e.V. (LiveKomm)

Hamburg / Berlin im Februar 2025