AG EXIT

LiveKomm AG EXIT WIKI ist online
Das LiveKomm Wiki – die Datenbank zu LiveKomm Themen, aktuellen Ereignissen und alles was uns beschäftigt ist online.
Bei Wünschen, Anregungen und Fragen gerne an kommunikation@livekomm.org schreiben.Der Zugang ist nur Mitgliedern der LiveKomm verbehalten. Passwort und Zugang können über die Geschäftsstelle erfragt werden.
NEWS++NEWS++NEWS+++
FÖRDERPROGRAMME

NEUSTART KULTUR – 2.Runde für die Festivals geplant

Die Teilprogramme Veranstalter:innen & Festivals und kleinere und sogenannte „Umsonst & Draußen“-Festivals aus NEUSTART KULTUR gehen in die zweite Runde.

So wird mit dem Start des Programmes für Mitte Januar erwartet.

Angesichts der Antragskriterien und der einzureichenden Unterlagen wird sich wohl nichts groß ändern. Es lohnt sich ein Blick auf die aktuell laufenden Programme.

Neustart Kultur – Initiative Musik (initiative-musik.de)

Stundung von Steuern weiterhin möglich
Das Bundesfinanzministerium hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine weitere Verlängerung der Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen Erleichterungen vorsehen. Besonders hilfreich ist für die Unternehmen dabei die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden. Das gesamte Schreiben des BMF finden Sie hier.

BMWI: Überbrückungshilfe III Plus bei freiwilliger Schließung

NEU: Im November und Dezember 2021 beeinträchtigen freiwillige Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs die Förderberechtigung ausnahmsweise nicht, wenn eine Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs wegen Corona-Zutrittsbeschränkungen (3G, 2G, 2G Plus) unwirtschaftlich wäre (vgl. 1.2).WICHTIG: Die Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 und die Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 wurden zur Verlängerung ins Jahr 2022 überarbeitet. Die bisherigen Beihilfehöchstbeträge gelten für die Corona-Überbrückungshilfe III Plus unverändert fort.

Überbrückungshilfe Unternehmen – FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe III Plus“ (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
Stand: 22. Dezember 202

Absagefrist beim Corona-Sonderfonds Kultur wird verlängert

Das BMF hat sich bezüglich auf eine Verlängerung der Frist zur Registrierung und Anzeige der Absage vom 23.12.2021 auf den 31.01.2022 geeinigt.

Die freiwillige Absage im Rahmen der Ausfallabsicherung des Sonderfonds greift damit nun unter folgenden Voraussetzungen:

  • Der geplante Veranstaltungstermin ist zwischen dem 18.11.2021 und 28.02.2022.
  • Die freiwillige Absage erfolgt(e) bis zum 31.01.2022; das heißt: die öffentliche Bekanntgabe der Absage muss spätestens bis zum 31.01.2022 erfolgen und bis zu diesem Datum über die Antragsplattform des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen angezeigt werden
  • Die Veranstaltung wurde vor der öffentlichen Absage auf der Antragsplattform des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen registriert
  • Registrierungsdatum bis 06.12.2021 (einschließlich): keine weiteren Bedingungen
  • Registrierungsdatum nach dem 06.12.2021 bis 31.01.2022: Planung der Veranstaltung (z.B. Ticketverkauf) muss nachweislich bis zum 06.12.2021 begonnen haben

Veranstaltungen, die erst nach dem 06.12.2021 geplant wurden/werden, können die freiwillige Absage weiterhin nicht in Anspruch nehmen. Mit der Ausnahmeregelung sollte der klare Anreiz gesetzt werden, durch Absagen Kontakte zu reduzieren. Die Möglichkeit der freiwilligen Absage soll gerade nicht die Planung neuer Veranstaltungen im Bewusstsein des hohen Risikos von öffentlich-rechtlich verfügten Einschränkungen oder Absagen bzw. ausbleibender Nachfrage erleichtern.

Die FAQ (sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/faq) sowie die technische Umsetzung dieser Regelung auf der IT-Plattform werden so schnell wie möglich erfolgen.

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen (sonderfonds-kulturveranstaltungen.de)


NEUSTARTHILFE PLUS für das 4. Quartal 2021 ab sofort  beantragbar

NEUSTARTHILFE PLUS für das 4. Quartal 2021 ist ab sofort per Direktantrag beantragbar.
Für das Q3 und Q4 können jeweils bis zu 4500 EUR beantragt werden. An der Systematik der Hilfe, der Verwendung der Gelder und den Berechnungsformeln hat sich nichts geändert. Der Neustarthilferechner des ISDV ist auch für das Q4 verwendbar.Weitere Infos zur den Hilfen findet ihr unter:Überbrückungshilfe Unternehmen – FAQ zur Neustarthilfe Plus (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
Den Neustartrechner findet ihr unter https://www.isdv.net/neustarthilfe_plus.html