ALLE LIVE-CLUBS KÖNNEN SICH BEWERBEN!

Gegenwärtig läuft das Antragsverfahren zum ersten Spielstättenprogrammpreis (SPPP). Insgesamt werden mit dem SPPP Geldpreise im Wert von 1 Million Euro an kleinere und mittlere Clubs und Programmveranstalter für die Gestaltung herausragender Programme vergeben. In der ersten und zweiten Kategorie werden Spielstätten prämiert (Preisgelder 40.000 € und 20.000 €), die Auszeichnung in der dritten Kategorie richtet sich an Veranstalterinnen und Veranstalter (jeweils 5.000 €).

Wichtig dabei ist, dass die Musikgenres nicht begrenzt sind und sich jeder Live-Club – also auch Clubs mit anderen Musikstilen als Rock/Pop/Jazz (z.B. Indie/Folk/Singer-Songwriter, Alternative/Metal/Punk, Electronic/Dance/Disco, Soul/Funk/Rn’B/Hip-Hop/WorldMusic, Experimental oder Crossover) und mit eigenkreativen Djs – beim SPPP bewerben kann.
Die Aufforderungsschreiben und Teilnahmebedingungen sind diesbüglich leicht irreführend.

Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 15. Juli 2013.
Fragen zum Spielstättenprogrammpreis beantwortet Diana Bach:
Mo, Mi, Do – jeweils von 14 bis 18 Uhr
030 – 531 475 45 – 1 / sppp@initiative-musik.de
Den Link zum Antrag und die Teilnahmebedingungen finden sich hier:
http://www.initiative-musik.de/foerderprogramme/programme/sppp.html