Hier ein paar wichtige Neuerungen zum Corona-GEMA-Programm (pandemiebedingte investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen, abgewicklet durch die GEMA)
1. Der Bundesrechnungshof gewährt nun auch die Aufnahme von Einzelkaufleuten und natürlichen Personen in das Förderprogramm. Die Fördergrundsätze wurden aktuell geändert.
2. Sogenannte Voranträge sind auch möglich, in denen von Euch eine Kostenschätzung erfolgt und eine Nachreichung schriftlicher Angebote später erfolgen kann. Bei Bedarf: Beeilt Euch! Der Topf wird bald ausgeschöpft sein.
ANTRAG STELLEN UNTER: https://neustartkultur.gema.de/antrag