
1. Der Bundesrechnungshof gewährt nun auch die Aufnahme von Einzelkaufleuten und natürlichen Personen in das Förderprogramm. Die Fördergrundsätze wurden aktuell geändert.
2. Sogenannte Voranträge sind auch möglich, in denen von Euch eine Kostenschätzung erfolgt und eine Nachreichung schriftlicher Angebote später erfolgen kann. Bei Bedarf: Beeilt Euch! Der Topf wird bald ausgeschöpft sein.
ANTRAG STELLEN UNTER: https://neustartkultur.gema.de/antrag