Stellungnahme der LiveKomm zur Baugesetzbuchnovelle: Bundeskabinett ignoriert Anliegen der Musikspielstätten und Clubkultur

Die Beschlussfassung im Bundeskabinett zur Novelle des Baugesetzbuchs aus dem Haus von Minister Horst Seehofer enthält trotz vielerlei Bemühungen keine Vorschläge Musikclubs als Kultureinrichtungen anzuerkennen.

Auch die Forderung nach einer „Experimentierklausel Lärmschutz“ wurde in der vorliegenden Baugesetzbuchnovelle nicht berücksichtigt. Die Experimentierklausel, die den Ländern mehr Freiheiten bei der Ausgestaltung von Lärmrichtwerten einräumen sollte, fehlt, obwohl diese mehrfach in Aussicht gestellt wurde.

(C) Tagesspiegel

Thore Debor kommentiert daher als Sprecher der LiveKomm Arbeitsgemeinschaft Kulturraumschutz: „Die Bundespolitik fasst die Baugesetzgebung nicht jeden Monat an. Mit der jetzigen Verabschiedung des Baulandmobilisierungsgesetzes besteht eine Chance, Änderungen im Baugesetz und der Baunutzungsverordnung herbeizuführen, die künftig eine kultur-integrierte Stadtentwicklung begünstigt. Wer die „gemischte Stadt“ nach der Leipzig-Charta anstrebt, muss jetzt handeln und die Anliegen der Musikclubs berücksichtigen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass dies frühestens in der nächsten Legislatur erfolgt. In Zeiten der Corona-Pandemie und einer Clubkrise mit historischen Ausmaß muss jetzt unbedingt zukunftsweisend gehandelt werden.“

Musikclubs in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) als Kultureinrichtungen einzustufen und anzuerkennen ist eines der zentralen Anliegen des Bundesverbandes der Musikspielstätten in Deutschland, LiveKomm, im dem über 650 Clubs und Festivals organisiert sind.

Bisher werden Musikclubs von der Rechtsprechung als Vergnügungsstätten, gleichgesetzt wie Bordelle und Spielhallen behandelt. Das hat zur Folge, dass sie in vielen Fällen der bisherigen Stadtplanung nicht berücksichtigt werden und bei der baulichen Entwicklung von Gebieten ersatzlos verschwinden. Musikclubs mit kuratiertem Kulturprogramm wie Konzerthäuser oder Programmkinos zu behandeln, wäre ein Schritt mit Signalwirkung, um einen zeitgemäßen Kulturraumschutz für diese Einrichtungen zu erwirken.

 Aus Sicht der LiveKomm bedarf es für die Rechtsprechung dringend einer Neuregelung bzw. der Klarstellung, dass Live-Musikspielstätten, welche kulturelle und künstlerische Zwecke verfolgen (gemäß Definition[1]), künftig als Anlagen für kulturelle Zwecke (und nicht weiterhin als Vergnügungsstätten) gelten und sie somit – in Abgrenzung zu Diskotheken – als Kultureinrichtung zu definieren. Musikclubs sind rechtlich mit Opern- und Theaterhäusern, Konzertsälen sowie Programmkinos gleichzustellen und somit angemessen wertzuschätzen.

Diese „Legaldefinition“ könnte mit einem Klammerzusatz in der BauNVO an der Stelle erfolgen, an der Anlagen für kulturelle Zwecke erstmals aufgeführt werden: § 2 Absatz (3) Satz 2. Die LiveKomm schlägt für eine begrenzte Zulässigkeit – speziell in Wohngebieten – eine abgestufte bzw. eingeschränkte Größenordnung vor, die eine gewisse Flexibilität beinhaltet, um lokale Gegebenheiten berücksichtigen zu können.

Gruppenbild mit Abgeordneten und Sachverständigen des Fachgesprächs zur Clubkultur: V.l.n.r.: Fritz Kühn (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), Klaus Mindrup (SPD), Kai Wegner (CDU), Erhard Grundl (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), Pamela Schobeß (Gretchen / Clubcommission Berlin), Steffen Kache (Distillery / LiveKomm), Caren Lay (DIE LINKE), Cansel Kiziltepe (SPD) und Jakob Turtur (Jonny Knüppel / Clubcommission Berlin)

Nach einem Fachgespräch des Bauausschuss im Deutschen Bundestag im Februar 2020 mit dieser Thematik haben sich parteiübergreifend bislang 119 Bundestagsabgeordnete dieser zentralen Forderung angenommen und Bundesbauminister Seehofer in einem Brief übermittelt.

 Im nun folgendem parlamentarischen Verfahren können noch entscheidende Ergänzungen eingebracht und vom Parlament verabschiedet werden. Die Hoffnungen ruhen hierzu besonders auf dem interfraktionellem Parlamentarischen Forum Nachtleben & Clubkultur, das sich sehr intensiv für die Anerkennung von Clubs als Kultureinrichtungen einsetzt.

Anlagen:

Stellungnahme der LiveMusikKommission e.V. (kurz: LiveKomm): Baugesetzbuchnovelle: Bundeskabinett ignoriert Anliegen der Musikspielstätten und Clubkultur

Stellungnahme der LiveMusikKommission e.V. (kurz: LiveKomm) zum öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen am 12. Februar 2020
(03.02.2020)

LiveKomm Positionspapier: Musikspielstätten sind keine Spielhallen, Sex-Kinos und/oder Wettbüros Einstufung in der BauNVO als Anlagen kultureller Zwecke anstatt als Vergnügungsstätten

[1] Definition Musikspielstätte:

  1. Mindestens 24 Live-Veranstaltungen pro Jahr nach GEMA-Tarif U-K (Live-Konzerte) oder in den Musikclubs spielen überwiegend künstlerische DJ´s. Treten in der Spielstätte überwiegend DJs auf, so muss die Mehrzahl der Veranstaltungen durch “künstlerische DJ’s”, das sind DJs, die Musik produzieren und/oder Labels betreiben, bestritten werden.
  2. Die Besucherkapazität beträgt maximal 2.000 Personen.
  3. Die Präsentation von Künstler*Innen steht im Fokus (auch in der Öffentlichkeitsarbeit). Musikspielstätten realisieren ein ständig wechselndes Monatsprogramm mit Konzerte regionaler, nationaler und internationaler Künstler. Dies wird durch eine kuratierende Arbeit gewährleistet.
  4. Im Unterschied zu Diskotheken führen gebuchte Künstler*Innen in der Regel ihre eigenproduzierten Titel auf bzw. verfügen die Künstler*Innen über eigene Veröffentlichungen.

Forum Musikwirtschaft begrüßt außerordentliche Wirtschaftshilfe, fordert aber Nachbesserungen

Berlin/Hamburg, 02. November 2020 – Das Forum Musikwirtschaft begrüßt die angekündigte außerordentliche Wirtschaftshilfe zur Entschädigung finanzieller Ausfälle aufgrund von Unternehmensschließungen zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie. Bei dem durchaus beachtlichen Entschädigungsbeschluss fallen jedoch zahlreiche Unternehmen der Musikwirtschaft sowie Künstler*innen und Urheber*innen ein weiteres Mal durch das Hilfe-Raster. Das Forum erwartet daher, dass durch die Ausgestaltung des Beschlusses sichergestellt wird, dass tatsächlich alle Unternehmen, die durch den neuen Lockdown unmittelbar oder auch nur mittelbar betroffen sind, ebenfalls durch den Beschluss begünstigt werden. „Forum Musikwirtschaft begrüßt außerordentliche Wirtschaftshilfe, fordert aber Nachbesserungen“ weiterlesen

Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft 2020 Kurzfassung

Cover der Publikation

(Quelle: https://www.kultur-kreativ-wirtschaft.de/)
Die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung hat ein Branchenmonitoring der Kultur- und Kreativwirtschaft eingeführt, mit dem über die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung in diesem Wirtschaftsfeld berichtet werden soll.

In dem jährlichen Monitoringbericht wird die Bedeutung der Branche für die Gesamtwirtschaft analysiert und die Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie ihrer Teilmärkte anhand wirtschaftlicher Kennzahlen (seit 2009) dargestellt. Grundlage für diese Analysen sind öffentlich zugängliche Quellen, wie z.B. Daten des Statistischen Bundesamtes oder der Bundesagentur für Arbeit, aber auch originär für die Monitoringberichte erhobene repräsentative Daten.

Download   (PDF, 11 MB)

Oktober 2020

Der aktuelle Bericht setzt das Monitoring

Aufruf der Kultur- und Kreativwirtschaft zum Multiannual Financial Framework (MFF) und Next Generation EU


Die Kultur- und Kreativwirtschaft muss als treibende Kraft für die Gesamtwirtschaft in alle EU-Förderprogramme
und nationalen Aufbauprogramme aufgenommen werden.

Die Kultur- und Kreativwirtschaft erwirtschaftet 4,4% des EU-GDP und sorgt für 12 Millionen Arbeitsplätze. Laut einer Schätzung der Europäischen Kommission1 ist dieser Sektor strukturell unterfinanziert. Besonders kleinere und mittlere  Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft benötigen zwischen € 8 Milliarden und € 13 Milliarden, um diese Finanzlü-
cke zu schließen. Kultur stiftet Zusammenhalt, das Credo der kulturellen Vielfalt eint Europa. Dies gilt es in Zukunft angemessen zu finanzieren.
„Aufruf der Kultur- und Kreativwirtschaft zum Multiannual Financial Framework (MFF) und Next Generation EU“ weiterlesen

Veranstaltungswirtschaft fordert Korrekturen des Regierungsbeschlusses

GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG

 

Hamburg, 30. Oktober 2020 – Die maßgeblichen Verbände der Veranstaltungswirtschaft begrüßen den von der Bundesregierung angekündigten Beschluss zur Entschädigung finanzieller Ausfälle aufgrund der bevorstehenden Unternehmensschließungen zur Bekämpfung der SARSCov2-Pandemie. Die bisherige Fassung ist allerdings weitgehend missverständlich und greift jedenfalls zu kurz. Die Effizienz des Beschlusses hängt daher von dessen konkreter Ausgestaltung ab. Auch über die von der Veranstaltungsbranche geforderten Sonderhilfen zur Bewältigung der milliardenschweren bereits eingetretenen und noch zu erwartenden Schäden muss nun schnell entschieden werden. „Veranstaltungswirtschaft fordert Korrekturen des Regierungsbeschlusses“ weiterlesen

Veranstaltungswirtschaft fordert Sonderhilfen

Gemeinsame Pressemitteilung

 Die maßgeblichen Verbände der Veranstaltungswirtschaft betrachten die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier mit dem Programm Überbrückungshilfe II vorgenommenen Verbesserungen des Konjunkturpakets nicht für hinreichend, um den Wirtschaftszweig zu retten. Ohne ein maßgeschneidertes Sonderprogramm werden die von den Infektionsschutzmaßnahmen vor COVID19 besonders hart betroffenen Unternehmen des Wirtschaftszweigs die Krise wirtschaftlich nicht überstehen. „Veranstaltungswirtschaft fordert Sonderhilfen“ weiterlesen

AlarmstufeRot zweite Großdemonstration zur Rettung der Veranstaltungswirtschaft

AlarmstufeRot geht weiter!
Der politische Motor arbeitet langsam. #AlarmstufeRot und die Verbande der Veranstaltungswirtschaft wollen der Politik die Zeit geben zu reagieren.
Wir rufen als LiveKomm mit dazu auf, am 28.10.2020 um 12:05 Uhr an der zweiten Großdemonstration in Berlin zur Rettung der Veranstaltungswirtschaft teilzunehmen.
Treffpunkt Fußmarsch: 11:00 Uhr Alexanderplatz
Treffpunkt LKW- PKW Route: 10:00 Uhr Olympischer Platz
Weitere Infos: www.alarmstuferot.org/

Veranstaltungswirtschaft trifft Olaf Scholz

(Gemeinsame Pressemitteilung)

Rettungsdialog im Finanzministerium. Maßgeschneidertes Programm für die Veranstaltungsbranche in Aussicht gestellt.

Rettungsdialog im Bundesfinanzministerium (v.l.n.r.): Patrick Arens, Timo Feuerbach, Jens Michow, Jan Kalbfleisch, Minister Olaf Scholz, Marcus Pohl, Christian Seidenstücker, Helge Leinemann, Sandra Beckmann und Christian Eichenberger (Foto: Alexander Franz)

Berlin, 13.10.20. Die Verbände der Veranstaltungswirtschaft und Initiatoren des Bündnisses #AlarmstufeRot haben Bundesfinanzminister Olaf Scholz gestern die dramatische Situation ihres Wirtschaftszweigs dargestellt und schnelle Hilfsmaßnahmen gefordert. Über eine Million Erwerbstätige in der Branche haben seit sieben Monaten keinerlei Einnahmen. Jede Perspektive für die Zukunft fehlt. Betroffen sind sowohl Kulturveranstalter wie auch die Messe-, Kongress- und Tagungswirtschaft, die Betreiber von Spielstätten sowie zigtausende Dienstleistungsunternehmen des Veranstaltungsbereichs, Soloselbständige und Beschäftigte. „Veranstaltungswirtschaft trifft Olaf Scholz“ weiterlesen

Problemlöser statt Sündenbock – Wie die Nachtkultur helfen kann

Ein Einwurf für Pilotprojekte mit Corona-Schnelltests im Clubwesen

Wir stehen vor einem Dilemma: Menschen, besonders die jüngeren Generationen, haben eisoziales Leben in unserer Gesellschaft, das sich u.a. aus Treffen, ausgehen, Kontakte pflegen, gemeinsam Musik hören, tanzen und Konzerte erleben besteht. Dieses Grundbedürfnis verlagert sich mit dem Ende des Sommers zunehmend wieder in die Innenräume. Dass dies in der Corona-Pandemie problematisch ist, wissen wir nicht erst, seitdem Politik, Medien und Virologen bei steigendem Infektionsgeschehen vermehrt darauf hinweisen. Clubs waren mit die allerersten, die zum Teil noch vor offizieller Anordnung von sich aus im März ihren normalen Betrieb eingestellt hatten. So richtig die bisherigen Einschränkungen auch waren  mit Verboten und Appellen allein kommen wir nicht weiter.  

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Veranstaltungsbranche fordert Optimierung des Konjunkturprogramms

Die maßgeblichen Verbände der Veranstaltungswirtschaft (BDKV, EVVC, FAMAB, isdv, LiveKomm, VPLT) fordern in Kooperation mit dem Aktionsbündnis #AlarmstufeRot weitreichende Anpassungen der im Konjunkturprogramm des Bundesministeriums für Finanzen geregelten Hilfen. Das beachtliche Hilfsprogramm ist leider in keiner Weise ausreichend, um dem von den Corona Infektionsschutz-maßnahmen besonders hart betroffenen Wirtschaftszweig der Veranstalter, Spielstättenbetreiber und Veranstaltungsdienstleister wieder auf die Beine zu helfen.
Zahlreiche Unternehmen stehen nach nun bereits über sechs Monaten andauernder Veranstaltungsverbote vor dem wirtschaftlichen Aus und haben keine Perspektive für ihre berufliche Zukunft.
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