Breites Bündnis strebt Befreiungsschlag für die Clubkultur an

Die Anerkennung von Clubs als Kulturorte soll mit der Kampagne #clubsAREculture und wichtigen politischen Entscheidung voranschreiten und der Clubkultur in Zeiten schwerwiegender Krisen mehr Sicherheit geben

Die Clubkultur, wie auch der gesamte Kultursektor, findet sich auch nach der Pandemie in einer wirtschaftlich existenzbedrohlichen Zeit wieder. Konfrontiert mit Kostensteigerungen, Einnahmeverlusten und Verdrängung mussten in diesem Jahr bereits der älteste Technoclub Ostdeutschlands, die Distillery in Leipzig, sowie Harry Klein in München, The Tube in Düsseldorf und der E-Keller in Göttingen und schließen. In Berlin steht das Mensch Meier vor dem Aus und rund 20 Clubs und Kulturorte sind durch den geplanten Ausbau der A100 akut bedroht. Mit #clubsAREculture soll eine Veränderung der baurechtlichen Einstufung von Clubs sowie der aktuellen Schallregulierungen vorangetrieben werden und Abhilfe für die schwierige Situation von Clubs schaffen. Auf Bundesebene stehen Entscheidungen über die Novellierung der entsprechenden Gesetze an.

Berlin, 7. August 2023. Klar ist: Musikclubs und Festivals leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere lebendige Kulturlandschaft. Dennoch fallen Clubs und Clubkultur in der politischen Wahrnehmung oft unter den Tisch. Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gibt es bislang noch nicht genügend Förderprogramme, die sich diesen Kulturformen umfassend widmen. Dabei existieren zahlreiche Handlungsbedarfe für einen aktiven Schutz von Clubs und Kulturstätten.

Behördliche Auflagen, Bebauungs- und Lärmvorschriften zerren gnadenlos an der Existenz von Clubs, während neue Club-Gründungen häufig ausbleiben. Um gegen Verdrängungsprozesse und Schließungen von Clubs und damit die Verödung der Kulturlandschaft Deutschlands zu kämpfen, ist es notwendig, den Blick endlich auf den Schutz dieser Räume zu richten und ihnen mit mehr Wertschätzung und Maßnahmen zu begegnen.

Eine Einstufung als Kulturräume in Form einer Anpassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der TA Lärm wäre ein großer Schritt für die Club- und Festivalkultur. Dem Entschließungsantrag des Deutschen Bundestags im Jahr 2021, der Clubs in der BauNVO als Kulturstätten anerkennt, ist bislang in der Gesetzgebung noch nicht entsprochen worden.

Die Bundesregierung peilt aktuell die Novellierung der TA Lärm und der Baunutzungsverordnung an. Unter dem Hashtag #clubsAREculture schafft eine Allianz rund um die Bundesstiftung Livekultur und die LiveMusikKommission mit ihren Landes- und Regionalverbänden ab August mit einer Kampagne öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema.

Anna Blaich für den Vorstand der Bundesstiftung LiveKultur: „Clubs und Livemusikspielstätten nehmen eine wichtige Funktion als demokratische Orte ein. Sie sind Orte, an denen alle Menschen, unabhängig vom sozialen Status, der kulturellen Herkunft oder sexueller Identität in geschützten Räumen zusammenkommen und ein einzigartiges Gemeinschaftserlebnis erfahren.“

#clubsAREculture: Auftakt-Event in Frankfurt am Main am 25. August 2023, Demonstration „A100 wegbassen“ in Berlin am 2. September 2023

Der offizielle Kampagnenauftakt findet im August in Hessen statt, wo der Landesverband Live in Hessen ein umfassendes Programm auf die Beine stellt: Am 25. August wird in Frankfurt a.M. der clubsAREculture Day stattfinden und sowohl die Landes-, als auch die Bundesebene in den Blick nehmen. Ab 18.30 Uhr diskutieren Armand Zorn (MdB, SPD), Deborah Düring (MdB, Bündnis 90/ Die Grünen), Dana Ruh (Int. DJ, Produzentin und Plattenladenbetreiberin) und Steffen Kache (Geschäftsführer der Distillery) im MOMEM über „Clubkultur in der Immobilienklemme – Warum Stadtentwicklung sich verändern muss“.

Im Anschluss lädt ab 20:30 Uhr auch das Tanzhaus West zu einem Panel-Talk „clubsAREculture – Und jetzt?“ auf Landesebene ein. Um diese Podiumsdiskussion herum öffnet der Club seine Pforten, um die besprochene Clubkultur in verschiedensten, wenn auch bei Weitem nicht allen Facetten in einer Clubnacht erlebbar zu machen.

Weitere Aktionen in anderen Bundesländern sind bereits geplant. In Berlin formiert sich ein breites Bündnis gegen den Autobahnausbau und ruft zu einer Demonstration am 2. September unter dem Motto “A100 wegbassen” auf.

Die bedrohten Clubs ://about blank, ELSE, Renate, Club Ost erklären gemeinsam mit Fridays for Future Berlin, der Clubcommission Berlin und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren den Markgrafendamm zwischen Elsenbrücke bis zum Ostkreuz ab 14 Uhr zur autobahnfreien Zone und laden ein zum Protestrave gegen die A100.

Gestaltungs- und Entfaltungsraum: 15 Handlungsfelder für kulturelle Stadtentwicklung

Die geplante Anpassung der TA Lärm und der BauNVO hat die LiveKomm zum Anlass genommen, ein überarbeitetes Forderungspapier zur kulturellen Stadtentwicklung zu verfassen, in dem 15 Handlungsfelder für die Bundesebene skizziert wurden.

Um die Diskussionen zu schärfen, befindet sich seitens der LiveKomm derzeit zudem ein konkreter Entwurf für eine Kulturschallverordnung in der Erstellung. Diese sieht vor, Kulturgeräusche nicht länger mit Industrie- und Gewerbelärm gleichzusetzen.

Für die Club- und Festivalkultur wären derartige Schritte – speziell nach den herausfordernden Corona-Jahren – ein bedeutsames Signal aus der Bundespolitik in die Kommunen, dass die Anliegen dieser Kultursparte vermehrt registriert und der Rechtsrahmen verbessert wird.

Bundesstiftung Livekultur und LiveKomm fordern konkret:

1. Eine zügige Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom Mai 2021, insbesondere die Anpassung der Baunutzungsverordnung, wonach Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden.

2. Die Einführung einer Kulturschallverordnung entsprechend den Zielen aus dem Koalitionsvertrag („Die TA-Lärm werden wir modernisieren und an die geänderten Lebensverhältnisse in den Innenstädten anpassen, um Zielkonflikte zwischen Lärmschutz und heranrückender Wohnbebauung aufzulösen.“).

3. Die Implementierung eines Kulturraumschutzgesetzes, welches Kulturorte erhält bzw. bei Verdrängung die Investoren verpflichtet, für entsprechenden Ausgleich zu sorgen und sich insbesondere an den Kosten zu beteiligen.

4. Die Umsetzung des Koalitionsvertrages („Wir sichern kulturelle Nutzungen in hochverdichteten Räumen und unterstützen Investitionen in Schallschutz und Nachhaltigkeit“.) durch Einführung eines Bundes-Schallschutzprogrammes, um Kulturorte finanziell bei Maßnahmen zur Schalldämmung zu unterstützen und damit Zielkonflikte zu vermeiden. Synergieeffekte mit dem Klimaschutz sind zu erwarten.

Gemeinsam setzt die Allianz ein Zeichen für die Clubkultur und ruft die Politik zum Handeln auf. Mit der Novellierung der TA Lärm und der Baunutzungsverordnung stehen tiefgreifende politische Entscheidungen bevor, die das Schicksal der Club- und Festivalkultur maßgeblich beeinflussen werden. Die LiveKomm und ihre Mitgliedsverbände fordern eine praktische Umsetzung des Entschließungsantrags des Deutschen Bundestags, um Clubs als Kulturräume anzuerkennen und zu schützen.

Weitere Informationen unter:

https://www.clubsareculture.de

Die Allianz #clubsAREculture informiert in unregelmäßigen Abständen über aktuelle Entwicklungen per Mail. Einträge zum Listserver sind hier möglich: https://lists.ccc-ffm.de/postorius/lists/clubsareculture.lists.ccc-ffm.de/

Über #clubsAREculture:

Das Bewahren kultureller Räume in Form von Musikspielstätten ist eines der wichtigsten Themen gerade in Städten, die sich immer mehr verdichten. Durch den mangelnden Schutz dieser Räume bei Nachverdichtungsvorhaben und Bebauungsplänen findet häufig eine Verdrängung dieser Kulturräume statt und damit einhergehend ist der Verlust von kulturellen Angeboten und sozialen Orten.

Um sich diesen Missständen zu widmen, vereint #clubsAREculture als Plattform Akteure, die sich für die Anerkennung der Clubkultur und Musikclubs einsetzen. Hierzu gehören die Bundesstiftung LiveKultur, die LiveMusikKommission mit zahlreichen angeschlossenen Mitgliedsverbänden sowie der Chaos Computer Club.

Über die Bundesstiftung LiveKultur:

Die Bundesstiftung LiveKultur sichert Räume für Musikclubs und Festivals, um die Livekultur als Bestandteil der deutschen Kulturlandschaft zukünftig zu erhalten.

Unsere Mission ist es die Pop-, Club- und Livemusikkultur in Deutschland zu pflegen und ehrhalten, wir erwerben, sichern und stellen bedeutsame Kulturräume und Flächen in Deutschland wieder zur Verfügung.

Über die LiveKomm:

Die LiveMusikKommission e.V. (kurz LiveKomm) ist der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland und repräsentiert mehr als 700 Musikclubs und Festivals in über 100 Städten und Gemeinden. Unsere Mitglieder gehören zu den größten Anbietern lokaler Kulturveranstaltungen, des städtischen Tourismus sowie der deutschen und internationalen Talentförderung. Die Verbindungen von Leidenschaft und Wirtschaft, Kunst und Kommerz, gesellschaftlicher Orientierung und rebellischer Attitüde des Undergrounds sind die Besonderheiten des Verbandes. Im Mittelpunkt steht bei allen Mitgliedern aber die Musik.

Blitzumfrage Kulturpass und Kulturfonds Energie + Updates

In einer Umfrage haben wir uns danach erkundigt, wie unsere Verbandsmitglieder zu den neuen Fördertools des Bundes stehen, dem Kulturpass und dem Kulturfonds Energie. Die Ergebnisse wollen wir hier vorstellen – allerdings gefolgt von einem inhaltlichen Update zum Energiefonds Kultur, das erst nach unserer Umfrage zur Umsetzung kam.

An der Befragung zum Kulturpass nahmen 78 Mitglieder teil, an der zum Energiefonds 84. In beiden Fällen zeigten sich gewisse Hürden in Sachen Akzeptanz: Ein großer Teil der Befragten gab jeweils an, sich nicht zu registrieren bzw. keinen Antrag stellen zu wollen. Lest hier die Ergebnisse im Einzelnen.

Die Umfrage-Ergebnisse im Detail

1. Kulturfonds Energie

Den Kulturfonds Energie habe ich…

…bereits beantragt – 13%

…werde ich noch beantragen – 43%

…werde ich nicht beantragen, weil – 44%

Meistgenannte Gründe:

  • Festival
  • zu kompliziert
  • lohnt nicht
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2. Kulturpass

Für den Kulturpass…

…werde ich mich noch als Anbieter registrieren – 69%

…werde ich mich nicht registrieren, weil… – 31%

24 Befragte (rund 31%) werden sich nicht beim KulturPass registrieren.
• 10 davon, weil die Antragstellung zu kompliziert sei
• 10 weil sie die Altersgruppe nicht als relevante Zielgruppe sehen
• 4 haben keine Angaben gemacht

Neuerungen beim Energiefonds Kultur

In den Informationsveranstaltungen vom 13. und 14. Juni wurde seitens des Kulturfonds Energie einige Aktualisierungen des Programms vorgestellt.

So ist es einerseits erfreulich, dass bei den Themen Bagatellgrenze und auch „min. 80% Kulturzweck“ nachgearbeitet wurde. Andererseits wurde bedauerlicherweise unsere Forderung, auch Festival- und OpenAir-Veranstaltungen in die Förderung mit einzubeziehen, nicht seitens der BKM umgesetzt.

Zur Bagatellgrenze

„Falls die Bagatellgrenze nicht innerhalb einer Tranche erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit der tranchenübergreifenden Zusammenschau aller fristgerecht eingereichten Anträge. Fristgerecht bedeutet, dass die Anträge für eine Tranche spätestens am letzten Tag der darauffolgenden Tranche eingereicht sein müssen. „

Zu „Kann ein Veranstaltungsort als Kultureinrichtung betrachtet werden, auch wenn dort nicht ausschließlich Kulturveranstaltungen stattfinden?“

Veranstaltungsorte können auch dann als Kultureinrichtungen im Sinne des Kulturfonds Energie betrachtet werden, wenn sie nicht ausschließlich, jedoch überwiegend für kulturelle Zwecke und Aktivitäten genutzt werden und das Kulturangebot an diesen Orten der Öffentlichkeit zugänglich ist.

Eine überwiegende Nutzung für kulturelle Zwecke ist gegeben, wenn an einem Ort in der jährlichen, üblichen Dauernutzung zu mindestens 80 % Kulturzwecke verfolgt bzw. wenn dieser Ort an mind. 80 % der möglichen Belegungstage im Jahr für Kulturzwecke genutzt wird. Dies gilt unabhängig davon, ob der Ort selbst das Kulturprogramm verantwortet oder ob der Ort anteilig oder überwiegend an ortsunabhängige Kulturveranstaltende vermietet wird, die ihr eigenes Kulturprogramm dort aufführen.

Mögliche Belegungstage sind alle Tage, an denen der Ort in irgendeiner Weise bespielt/ genutzt wird bzw. hierzu geöffnet hat. Sollte der Ort an Tagen in der Woche gänzlich geschlossen haben, sind nur die genutzten/ geöffneten Tage Bezugsgröße für die Bestimmung der überwiegenden Kulturnutzung.

Als Nachweis für die Nutzung sind bspw. möglich:

Belegungspläne des vorhergehenden Jahres / der vorhergehenden Jahre oder

bei neuen, bislang nicht bespielten Orten die Programmplanung bzw. der Belegungsplan für das aktuelle / kommende Jahr

Kulturinstitutionen, die sich in öffentlicher Trägerschaft befinden oder deren kontinuierliche Grundfinanzierung überwiegend von der öffentlichen Hand getragen wird, die jedoch nicht über eine eigene Spielstätte verfügen und hinsichtlich der von ihnen in einem Kalenderjahr durchgeführten Veranstaltungen überwiegend auch nicht als Kulturveranstaltende i. S. v. Ziff. 4.2. der FAQ antragsbefugt sind (etwa weil keine Einnahmen durch den Verkauf von Tickets generiert werden, der Veranstaltungsort selbst Kultureinrichtung ist oder keine Miete erhebt), sind mit Blick auf die Anmietung von Proberäumen oder vergleichbarer, für den Kulturbetrieb zwingend notwendiger Räumlichkeiten Kultureinrichtungen im Sinne des Kulturfonds Energie des Bundes (Ziff. 3.2. der FAQ) gleichgestellt, sofern für den angemieteten Ort konkrete Verbrauchsdaten nachgewiesen werden können.

Belegungstage:
Mögliche Belegungstage sind alle Tage, an denen der Ort in irgendeiner Weise bespielt/ genutzt wird bzw. hierzu geöffnet hat. Sollte der Ort an Tagen in der Woche gänzlich geschlossen haben, sind nur die genutzten/ geöffneten Tage Bezugsgröße für die Bestimmung der 80%igen Kulturnutzung. 

Beispiel 5

a) Ein Club hat an drei Tagen geschlossen und nur an vier Tagen der Woche geöffnet. An diesen vier Tagen wird ein kuratiertes Programm durchgeführt. Die Betrachtung, ob der Club eine 80%ige Kulturnutzung hat und damit eine Kultureinrichtung im Sinne des Fonds ist, ist auf die vier geöffneten Tage zu beziehen. Der Club ist hiermit als Kultureinrichtung förderfähig.

b) Anders ist es, wenn der Club vier Tage ein kuratiertes Programm durchführt und die restlichen drei Tage die Räumlichkeiten nicht kulturell nutzt. Dann sind wieder die sieben Tage Bezugsgröße für die Beurteilung, ob der Ort 80% kulturell genutzt wird. 

Hier der Link zu den aktualisierten FAQ: https://www.kulturfonds-energie.de/faq

„No change“: Forum Veranstaltungswirtschaft ruft Bundesregierung zum Erhalt der Funkfrequenzen für Rundfunk, Kultur und die Veranstaltungs- und Messewirtschaft auf

Pressemitteilung

Das Forum Veranstaltungswirtschaft hat sich in einem Offenen Brief und einem damit verbundenen dringenden Appell an die Bundesregierung, MinisterpräsidentInnen der Länder, Ministerien von Bund und Ländern, Ausschüsse des Deutschen Bundestages, Bundestagsabgeordnete sowie die Medien gewandt: Die Allianz fordert von der Bundesregierung, ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag einzuhalten und keine Veränderung beim Funkspektrum für Kultur und Rundfunk bei der kommenden Weltfunkkonferenz zuzulassen. Ein anderes Votum als „No change“ hätte tiefgreifende negative Folgen für die gesamte Veranstaltungswirtschaft und Kultur- und Medienlandschaft in Deutschland.


Bei der Weltfunkkonferenz in Dubai im Herbst 2023 wird über die Zukunft des Frequenzbandes zwischen 470 und 694 MHz in der Region 1 (Europa, Afrika, Russland, arabische Staaten) entschieden. Dieses Frequenzband wird von Kultur, Rundfunk und Fernsehen und ebenso von Kongressen, Kirchen, Sport, der Filmproduktion und weiteren Veranstaltungen genutzt.

Negative Auswirkungen auf Messe- und Veranstaltungswirtschaft

Aktuelle Nachrichten aus dem Kanzleramt machen in diesem Zusammenhang der Messe- und Veranstaltungswirtschaft und den Rundfunk- und Fernsehanstalten große Sorgen: Danach besteht die Gefahr, dass dieses Frequenzband, was zuletzt schon zweimal eingeschränkt wurde, in Teilen an mobile Breitbanddienste übertragen wird. Eine solche Entscheidung hätte für die Messe- und Veranstaltungswirtschaft von Kultur über Kongress bis Kirche und Sport ungeheure negative wirtschaftliche und operative Auswirkungen.
„Wir haben uns bei diesem Thema für einen Offenen Brief an Politik und Medien entschieden, weil vielleicht nicht jedem klar ist, wie immens negativ die Konsequenzen für die betroffenen Bereiche wären“, sagt Sabina Linke, Geschäftsführerin des EVVC (Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V.). „Es mag in Dubai nur eine kleine wirtschaftspolitische Umjustierung sein – für ganz Veranstaltungsdeutschland und letztlich auch Europa wäre es eine elementare Veränderung.“


„Für den Rundfunk, die Kultur und die Veranstaltungs- und Messewirtschaft geht es bei der kommenden Weltfunkkonferenz um alles“, sagt Johannes Everke, Geschäftsführer des BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.). „Dabei waren die Voraussetzungen eigentlich gut: Wie im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP festgehalten ist, sollen die Frequenzen zwischen 470 und 694 MHz langfristig für Kultur und Rundfunk geschützt werden – und zwar auch für den Zeitraum nach dem Jahr 2030. Dies wird von den meisten europäischen Ländern, darunter Frankreich, Italien, Spanien oder Großbritannien, geteilt und läuft unter dem Titel ‚No change‘.“

Wichtige Funkfrequenzen gehen verloren

„Sollte die Bundesregierung nun aber vom Koalitionsvertrag abweichen, für den Vorschlag ‚ko-primär‘ votieren und Frequenzen für ein neues, fünftes Mobilfunknetz freimachen, würden uns die Frequenzen verloren gehen, mit denen wir millionenfach Mikrofone und Kameras, Konferenz- und Sicherheitstechnik oder Kommunikationstechnik wie den berühmten ‚Knopf im Ohr‘ betreiben und terrestrisch TV und Radio störungsfrei senden“, ergänzt Linda Residovic, Geschäftsführerin des VPLT (Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik e.V.).


Hiervon betroffen sind tatsächlich Veranstaltungen in der gesamten Bandbreite: Nur mit dieser Funktechnologie können Events vom Parteitag über Gewerkschaftsveranstaltungen, vom Firmenjubiläum bis zum internationalen Ärztekongress, vom Gottesdienst bis zur Gala oder Musical-Aufführung auf dem heutigen Stand der Erwartungen und Möglichkeiten stattfinden, Sportereignisse von Bundesliga bis EM produziert und übertragen werden oder Menschen im Auto überall ihr Morgenradio hören. Insbesondere Bluetooth, WiFi oder LTE können diese Lücke nicht füllen.


„Dabei haben die letzten Einschränkungen unserer Frequenzen schon Spuren hinterlassen“, sagt Marcus Pohl, 1. Vorsitzender des ISDV (Interessengemeinschaft der selbständigen Dienstleisterinnen und Dienstleister in der Veranstaltungswirtschaft). „Bereits heute können zum Beispiel der Friedrichstadtpalast oder das Lollapalooza-Festival in Berlin nicht ohne Einschränkungen arbeiten, beim ‚Rock am Ring‘ fiel minutenlang das Mikrofon eines Headliners aus und in der Westregion nahe Frankreich sind Open-Air-Festivals mangels Frequenzen ganz ausgeschlossen.“

Nutzung für „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“

Auch die „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ (BOS) möchten das Frequenzband von 470 und 694 MHz in Krisensituationen nutzen, um die Bevölkerung mit lebensrettenden Informationen flächendeckend zu versorgen. Dafür soll bundesweit ein neues Mobilfunknetz aufgebaut werden, in „ko-primärer“ Nutzung.


Die Kritik aus Sicht des Forum Veranstaltungswirtschaft: Dieses Netz ist im Aufbau sehr aufwändig, in Folgekosten und Genehmigungsproblemen unkalkulierbar und in Material- und Personalaufwand nicht darstellbar. Seriöse Schätzungen gehen allein für den flächendeckenden Aufbau dieses Netzes von Kosten in Höhe von circa 55 Milliarden Euro aus, wissend, dass Personal und Material dafür derzeit nicht zur Verfügung stehen.


Die juristischen Herausforderungen der Genehmigungsverfahren und die erwartbaren Bevölkerungswiderstände gegen den Aufbau eines solchen neuen Mobilfunknetzes sind gewaltig. Vergleichbar sind Diskussionen um 5G, dessen Sendeanlagen jeweils einen Genehmigungsvorlauf von durchschnittlich 14 Monaten haben. Das Mobilfunknetz ist – anders als die terrestrischen Sendeanlagen des Rundfunks – bei Stromausfall und Katastrophen anfällig, was beim Hochwasser im Ahrtal offenkundig wurde. Und die Bevölkerung hat noch keine Endgeräte, um dieses fünfte Netz überhaupt empfangen zu können.

Fehlende europäische Harmonisierung

Hinzu kommt: Funk kennt keine Ländergrenzen und so wäre dieses neue Mobilfunknetz als eine deutsche Insellösung überhaupt nur in einem kleinen Gebiet um Kassel verlässlich und nutzbar. Rund 20 europäische Nachbarländer strahlen mit ihrem Funk nach Deutschland ein. Nur die als „Kasseler Banane“ (siehe Abb.) beschriebene Gegend ist frei davon. Für alle anderen Regionen Deutschlands müssten bilaterale Vereinbarungen mit den europäischen Nachbarn geschlossen werden.

Quelle: „Allianz für Rundfunk- und Kulturfrequenzen Deutschland/Luxembourg“


Eine solche europäische Harmonisierung ist jedoch unwahrscheinlich, weil die bestehenden und geplanten Rundfunknutzungen der Nachbarländer weithin Bestandsschutz auch über 2030 hinaus haben und Russland, Ukraine und Belarus das Band gerade militärisch nutzen.

Praktische Lösung für BOS

Nachbarländer wie zum Beispiel Spanien, Frankreich, Italien oder Großbritannien haben einen pragmatischen Weg gewählt, denselben Ansprüchen an Katastrophenschutz und öffentlicher Sicherheit zu begegnen, die es auch in Deutschland gibt. In diesen Ländern greift ein gesetzlich verankerter Vorrang der BOS-Dienste im Katastrophenfall oder im Fall erhöhter Sicherheitsanforderungen. Diese Dienste übernehmen dann die erforderlichen und ansonsten von anderen genutzten Frequenzen. Daneben besteht noch – wie in Deutschland auch – das störungsfreie und gegen Stromausfälle abgesicherte Rundfunk-Netz.

Voting für „No change“

„Wir halten diese Lösung für die günstigste und praktikabelste, zumal sie sofort umsetzbar ist und keine Folgekosten nach sich zieht“, so Johannes Everke. „Und es ist unsere favorisierte Lösung, weil sie unsere Kultur, unsere Veranstaltungs- und Messewirtschaft und unsere Medienlandschaft bewahrt. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag einzuhalten und keine Veränderung des Funkspektrums für Kultur und Rundfunk bei der Weltfunkkonferenz zuzulassen. Nur mit dem Ergebnis ‚No change‘ können Messen und Veranstaltungen in ihrer kompletten Bandbreite auch in Zukunft stattfinden.“


Mehr Informationen zum Thema Funkfrequenzen:
https://sos-save-our-spectrum.org/wp-content/uploads/2023/03/ARK_Maerz_2023_fin.pdf

Hier findet sich die PM als PDF-Download

Die Leipziger Distillery muss schließen – große #clubsAREculture-Kundgebung am 29.5.2023

Die LiveKomm fordert eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Clubkultur

Die Distillery in Leipzig muss ihre Türen am derzeitigen Standort zum 31. Mai 2023 endgültig schließen. Der Traditionsclub ist Verdrängungsprozessen zum Opfer gefallen, die sich deutschlandweit vollziehen. Die Politik muss dem entgegenwirken – und hat in diesem Jahr mit zwei Bundesrats-Entscheidungen die einmalige Möglichkeit, einen ersten, wichtigen Schritt in diese Richtung zu machen.

Hamburg, 16.5.2023 – Trotz jahrelangen politischen Kampfes und einiger vielversprechender Beschlüsse des Leipziger Stadtrates ist es nicht gelungen, die Schließung der Distillery am aktuellen Standort abzuwenden und somit Belange der Kultur gegenüber finanziellen Interessen von Immobilienprojektentwicklern durchzusetzen. (Mehr zum Hintergrund und den Entwicklungen: Pressekit der Distillery)

Dies zeigt, dass die Instrumente zum Schutz der Clubkultur bei Weitem nicht ausreichen und dringend politische und gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich sind.

Voraussichtlich noch im laufenden Jahr gibt es die politische Gelegenheit, wichtige Verbesserungen vorzunehmen: Die TA Lärm und die Baunutzungsverordnung sollen entsprechend des Koalitionsvertrags novelliert werden. Diese Entscheidungen sind im Bundesrat zustimmungspflichtig, weswegen zusätzlich zur Ressortabstimmung auch eine Länderbeteiligung erforderlich ist.

Dies hat die LiveKomm zum Anlass genommen, ein überarbeitetes Forderungspapier zur kulturellen Stadtentwicklung zu verfassen, in dem 15 Handlungsfelder skizziert wurden.

Um die Diskussionen zu schärfen, befindet sich seitens der LiveKomm derzeit zudem ein konkreter Entwurf für eine Kulturschallverordnung in der Erstellung. Diese sieht vor, Kulturgeräusche nicht länger mit Industrie- und Gewerbelärm gleichzusetzen.

Für die Club- und Festivalkultur wären derartige Schritte – speziell nach den herausfordernden Corona-Jahren – ein bedeutsames Signal aus der Bundespolitik in die Kommunen, dass die Anliegen dieser Kultursparte vermehrt registriert und der Rechtsrahmen verbessert wird.

Kundgebung unter dem Motto #clubsAREculture am Pfingstmontag

Die Distillery wird mit einer Kundgebung vor dem Club am Pfingstmontag die politischen Forderungen der Clubszene unter der Headline #clubsAREculture lautstark mit Musik zum Ausdruck zu bringen.

Die Distillery fordert an der Seite der LiveKomm konkret:

1. Eine zügige Umsetzung des Beschlusses des Bundestages vom 04. Mai 2021, insbesondere die Anpassung der Baunutzungsverordnung, wonach Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellem Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden.

2. Die Einführung einer Kulturschallverordnung entsprechend den Zielen aus dem Koalitionsvertrag („Die TA-Lärm werden wir modernisieren und an die geänderten Lebensverhältnisse in den Innenstädten anpassen, um Zielkonflikte zwischen Lärmschutz und heranrückender Wohnbebauung aufzulösen.“)

3. Die Erarbeitung eines Kulturraumschutzgesetzes, welches Kulturorte erhält bzw. bei Verdrängung die Investoren verpflichtet, für entsprechenden Ausgleich zu sorgen und sich insbesondere an den Kosten zu beteiligen.

4. Die Einführung eines Bundes-Schallschutzprogrammes, um Kulturorte finanziell bei Maßnahmen zur Schalldämmung zu unterstützen und damit Zielkonflikte zu vermeiden. Synergieeffekte mit dem Klimaschutz sind zu erwarten.

Links:

https://www.clubsareculture.de/

Für alle, die sich für den Erhalt von Clubkultur einsetzen und informieren wollen, sei der clubsAREculture-Listserver empfohlen. Per Mail informiert die Allianz #clubsAREculture über aktuelle Entwicklungen. Einträge zum Listserver sind hier möglich:

https://lists.ccc-ffm.de/postorius/lists/clubsareculture.lists.ccc-ffm.de/

Pressekit:

https://www.dropbox.com/sh/iert2i5bzcxsykl/AADvRVBlM3fg8A2viCWVOTXva?dl=0

clubsAREculture: Bedeutende politische Entscheidungen stehen an

Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien sieht in puncto Schallemissionen verschiedene Vorhaben vor, die laut vorliegenden Informationen in diesem Jahr umgesetzt werden sollen:  

  • „Die TA Lärm werden wir modernisieren und an die geänderten Lebensverhältnisse in den Innenstädten anpassen, um Zielkonflikte zwischen Lärmschutz und heranrückender Wohnbebauung aufzulösen. Wir erkennen für Clubs und Livemusikspielstätten ihren kulturellen Bezug an. Für beides werden wir die Baunutzungsverordnung und TA Lärm anpassen.“ (S. 93)
  • „Clubs und Livemusikstätten sind Kulturorte. Wir sichern kulturelle Nutzungen in hochverdichteten Räumen und unterstützen Investitionen in Schallschutz und Nachhaltigkeit. (S. 122)

Beide Verordnungen (TA Lärm und BauNVO) sind im Bundesrat zustimmungspflichtig, weswegen zusätzlich zur Ressortabstimmung auch eine Länderbeteiligung erforderlich ist.

Für die Club- und Festivalkultur wären derartige Schritte – speziell nach den herausfordernden Corona-Jahren – ein bedeutsames Signal aus der Bundespolitik in die Kommunen, dass die Anliegen dieser Kultursparte vermehrt registriert und der Rechtsrahmen verbessert wird.

Zur Neuregulierung der TA Lärm schlägt die LiveKomm eine gesonderte Behandlung (ähnlich wie schon bei Sport- und Kinder“lärm“) in einer „Kulturschallverordnung“ vor. Die bisherige Gleichsetzung von Kulturgeräuschen mit Industrie- und Gewerbelärm hält die LiveKomm für stark überholt. Ein erstes Positionspapier diente der Standortbestimmung. Seit dieser Veröffentlichung konnten einige Gesprächsfäden initiiert werden:

Neufassung der TA Lärm

Anfang März war die LiveKomm erstmals auf der 49. DAGA (Jahrestagung für Akustik) mit einem strukturierten, fünfstündigen Block „Schallschutz im Umfeld von Musikclubs“ (siehe auch: https://app2023.daga-tagung.de/konferenz?session=100 & https://app2023.daga-tagung.de/konferenz?session=63) im Kongress präsent.

Hierbei erfolgte insbesondere bei den sehr zahlreich anwesenden Schallschützer:innen ein Debattenanstoß für eine gesonderte Behandlung im Rahmen einer „Kulturschallverordnung“. Der Tagungsband ist inzwischen hier verfügbar. Bei einer komplett überbuchten Tour im Anschluss abends durch drei Hamburger Clubs, konnte das Konfliktfeld Kulturarbeit und Schallschutz praxisnah mit dem Fachpublikum der DAGA unter Realbedingungen näher beleuchtet werden.

Auf Einladung des PStS. Christian Kühn kam es Ende März zu einem persönlichen Austausch im Bundesumweltministerium mit der zuständigen Fachebene im BMUV. Die LiveKomm berichtete im letzten Newsletter bereits dazu. Auch Christian Kühn verbreitete das Treffen über seine Kanäle.


Zudem hat der Deutsche Musikrat in der Schallthematik in der ersten Mai-Woche eine Pressemeldung veröffentlicht.

Um die Diskussionen zu schärfen, befindet sich seitens der LiveKomm ein konkreter Entwurf für eine Kulturschallverordnung derzeit in der Erstellung.

Novellierung der Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Neben der TA Lärm soll in diesem Jahr auch die Baunutzungsverordnung (BauNVO) novelliert werden. Dies hat die LiveKomm zum Anlass genommen ein überarbeitetes Forderungspapier zur kulturellen Stadtentwicklung zu verfassen, in dem 15 Handlungsfelder skizziert wurden. 

Auf Einladung des Bundesbauministerium (BMWSB) war die LiveKomm jüngst zu Gast beim 4. Fachgespräch zur Novellierung des Städtebaurechts. Bei diesem Austausch von Vertreter:innen des BMWSB, der Länder, Kommunen, Kommunalen Spitzenverbände, der Wissenschaft, BauGB- Experten und Referenten der Bundestagsfraktionen soll Expertisen für den Regierungsentwurf zur BauNVO zusammen getragen werden.

Politisch wird es in der Frage der Anerkennung von Musikclubs als Kulturstätten in den kommenden Monaten also weiter spannend werden. Aktuelle Informationen sind auf clubsareculture.de aufbereitet zu finden. Zudem wird derzeit für interessierte und engagierte Personen ein Listserver-Newsletter aufgesetzt, der zu der politischen Arbeit in diesen Punkten informieren wird. Eine Anleitung zum Eintrag ist hier einsehbar. Stay tuned!  

#clubsAREculture

AK Kulturraumschutz der LiveKomm

Ansprechpartner:

Thore Debor (HH), Sprecher, und Marc Wohlrabe (B), stellvertretender Sprecher

Hamburg/ Berlin, 11.05.2023

LiveKomm-Clubtour in Hamburg am Rande der 49. DAGA
LiveKomm-Clubtour in Hamburg am Rande der 49. DAGA

FESTIVALS AKTUELL – WORKSHOP

BAU- & VERWALTUNGSRECHT, GEMA | 24.04.23, 19 Uhr

Liebe Festivalveranstalter*innen, liebe Interessierte, 

am Montag, den 24.04.23 lädt euch „Festivals Aktuell“ zu dem ersten Workshop zum Thema „Recht“ ein.

In unseren Umfragen habt ihr euch immer wieder gewünscht, dass wir zum Thema „Recht“ mit Fachleuten reden können. Nun haben wir im ersten Schritt

einen Workshop mit den Schwerpunkten „Baurecht“, „Verwaltungsrecht“ und „Gema“ organisiert. (Im Mai werden wir euch den nächsten Workshop mit weiteren Rechtsthemen anbieten.)

Wir möchten uns bei euch für die rege Beteiligung bei unserer Umfragen zu den rechtlichen Fragen / Fallbeispielen bedanken. Diese werden auch eine Grundlage des Workshops sein.

Die Workshoptutoren bzw. Juristen haben alle Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Festival und sind mit den uns wichtigen Themen vertraut.

Programmplan:

19:00 Uhr: Begrüßung

19:05 – ca. 20:30 Uhr: Workshop / Vortrag – „Bau- & Verwaltungsrecht“ mit Janko Geßner (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) und Daniel Mehrer (u.a. Baurecht) von der Kanzlei „DOMBERT Rechtsanwälte Part mbB Rechtsanwälte“ aus Potsdam.

20:30 – ca. 21:00 Uhr: Q&A – Fragerunde mit Janko Geßner und Daniel Mehrer

21:00 – ca. 21:45 Uhr: Gema-Workshop und Q&A mit Olaf Möller (Inhaber/CEO OM Consult & Event GmbH, Vorstand LiveKomm e.V..)

21:45 Uhr: Verabschiedung & Offene Runde

Die Moderation übernehmen: Bernhard Chapligin und Markus Blanke

Registriert Euch unter:

https://zoom.us/meeting/register/tJwud-irqjsiEtV5UxgioWaSWFxy3eLq9FNR

++ABSAGE- Festivals Aktuell: Workshop „Audience Development“-ABSAGE+++

Moin,

leider müssen wir den heutigen Workshop zum Thema „Audience Development“ kurzfristige absagen. Wir bedauern das sehr, doch unsere Referentin ist ausgefallen und es war uns leider nicht möglich, so schnell einen adäquaten Ersatz zu beschaffen.

Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Der Workshop wird zeitnah nachgeholt. Hier werdet ihr über den LiveKomm Infobrief oder über die Kanäle der LiveKomm / des AK Festival Kombinats informiert.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir euch auf die nächste „Festival Aktuell“ Session informieren:

FESTIVALS AKTUELL – WORKSHOP „BAU- & VERWALTUNGSRECHT, GEMA“ am 24.04.2023, 19 Uhr

Die Einladung dazu geht morgen raus.

Danke für Euer Interesse und Euer Verständnis!

Kollegiale Grüße,

der AK Festival Kombinat

Rückblick: Konferenz „Live’n’Digital“

Ist euer Club Sehnsuchtsort, zweites Zuhause oder Treffpunkt?

Diese spannende Frage stand im Fokus des Vortrags von Prof. Dr. Helge Kaul zum Thema „Resilienz“ bei der diesjährigen Live’n’Digital am 23.3.

Die Branchen-Konferenz im Berliner Frannz Club beschäftigte sich vor allem mit Nachhaltigkeit und Digitalisierung. So sprach etwa Mike Keller als Nachhaltigkeitsbeauftragter des BDKV über Sustainbility im Live-Bereich und konkrete Handlungsoptionen, die Clubs vor Ort haben – von Ökostrom bis hin zu Umwelt-Zertifizierungen.

Im Bereich Online-Marketing zeigten Michaela Schneider und Melanie Keller den Wert nachhaltig gedachter Customer Journeys im Vergleich zu nur kurzfristig wirksamen Kampagnen auf, während Hannes Tronsberg darstellte, wie AI-gestütztes Targeting und A/B-Vergleiche von mehreren hundert Anzeigen-Designs zugleich möglich werden.

Für die LiveKomm, die Partner der Konferenz war, sprach Geschäftsstellenleiter Christian Ordon im Plenum u.a. über den Stellenwert wissenschaftlicher Studien in der Verbandsarbeit.

Wir bedanken uns herzlich bei white label eCommerce und allen anderen Beteiligten für dieses tolle Event!

Ein paar Eindrücke vom Event vermitteln die folgenden Bilder.

Forum Veranstaltungswirtschaft blickt optimistisch auf 2023

Panels der Verbände auf der BOE

Hamburg, 12. Januar 2023 – Wie ist die aktuelle Situation in der Veranstaltungswirtschaft? Worin bestehen die Themen und Herausforderungen für die Zukunft? Wie kann dem branchenweit spürbaren Fachkräftemangel begegnet werden – und wie sehen nachhaltige Beschäftigungsverhältnisse für den Wirtschaftszweig aus? Diese und weitere Fragen haben die Vertreter:innen des Forum Veranstaltungswirtschaft in zwei Panels am 11. Januar 2023 im Rahmen der Best of Events (BOE), der Internationalen Fachmesse für Eventmarketing, in Dortmund diskutiert.

Beim sechsten “Branchendialog des Forum Veranstaltungswirtschaft“ wurden unter der Moderation von Randell Greenlee (VPLT) die individuellen und gemeinsamen Themen und Schwerpunkte der Verbände des Forum Veranstaltungswirtschaft in 2023 beleuchtet. Für die einzelnen Verbände des Forums sprachen Felix Poulheim (BDKV), Ilona Jarabek (EVVC), Stefan Köster (FAMA), Marcus Pohl (isdv), Chris Brosky (NRW-Landesverband der LIVEKOMM) und Linda Residovic (VPLT).

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Nach wie vor sieht die Branche einigen Herausforderungen entgegen: Kriegsbedingte Energiekrise mit Auswirkungen auf die Energiepreise, viele offene Fragen an den von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Claudia Roth angekündigten „Energiefonds Kultur“, niedrige (Vor-)Verkaufszahlen bei Tickets, Stillstand beim “KulturPass” der BKM oder Investitions- bzw. Handlungsbedarfe der Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft für mehr ökologische und soziale Nachhaltigkeit. “Nichtsdestotrotz befindet sich die Branche nach drei Jahren in pandemiebedingtem Ausnahmezustand nun nicht mehr auf der Intensivstation, sondern ist in Reha mit berechtigter Hoffnung auf Genesung,” so Felix Poulheim (Referent für Kommunikation und Medienarbeit, BDKV).

“Der Blick auf 2023 ist zwar optimistisch, allerdings sind die Probleme des Wirtschaftszweiges noch lange nicht ausgestanden. Hier muss weiter mehr von Seiten der Bundesregierung getan werden. Dafür setzt sich das Forum Veranstaltungswirtschaft auch in 2023 ein”, fordert Marcus Pohl (1. Vorsitzender, isdv).

Auf dem zweiten Panel wurde der Fokus auf Fragen der sozialen Nachhaltigkeit für Nachwuchs-, Arbeits- und Fachkräfte in Zeiten des demografischen Wandels gerichtet. Zum Thema „Karrieren in der Veranstaltungswirtschaft – Sicherung von Arbeits- und Fachkräften“ diskutierten – ebenfalls moderiert von Randell Greenlee – Ilona Jarabek, Marcus Pohl, Linda Residovic und als Gast Stefan Werthmöller (Leiter Personal, L&S Veranstaltungs- und Messetechnik GmbH & Co. KG).

Die Runde war sich einig darin, dass der Service- und Fachkräftebedarf bereits vor der Corona-Pandemie eine Herausforderung für die Branche darstellte. Immer stärker rücke bei Nachwuchs- und Fachkräften in der Veranstaltungswirtschaft die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Vordergrund. Lösungsansätze wären hier beispielsweise die Gründung sowie Stärkung von Netzwerken und organisierten Angeboten zum Austausch über moderne Arbeitsmodelle. Das Forum Veranstaltungswirtschaft werde zukünftig noch engagierter dafür eintreten, Fachkräfte an die Veranstaltungswirtschaft zu binden.

„Als Branche haben wir in diesem Jahr viele Aufgaben vor uns“, sagt Linda Residovic (Geschäftsführerin, VPLT). „Neben den aktuellen Themen rund um Nachhaltigkeit, Energiekrise und Corona-Auswirkungen wird ein großer Schwerpunkt auf der weiteren Professionalisierung unseres Wirtschaftszweigs liegen. Nur so können wir, auch in Anbetracht des derzeitigen Fach- und Arbeitskräftemangels, für neue und bestehende Arbeitnehmer:innen attraktiv bleiben. Denn letztlich sind die Menschen in unserer Branche unsere wichtigste Ressource. Eine Herausforderung wird hier in der nächsten Zeit sein, auf die neuen Wünsche und Anforderungen der Generation Z einzugehen, auf der anderen Seite aber die langjährigen Mitarbeiter:innen nicht aus dem Blick zu verlieren, für die der derzeitige „New Work“-Trend mitunter zu schnell geht. Diese unterschiedlichen Bedürfnisse der Generationen gleichermaßen zu beachten, ist die Kunst für die Unternehmen und uns Verbände. Hierzu arbeiten wir aktuell bereits in verschiedenen Bereichen und geben mit unterschiedlichen Projekten Hilfestellungen, wie der Generationen-Spagat gelingen kann.“

Auf der BOE kommt jährlich die Branche für Livekommunikations-Maßnahmen zusammen. Das Rahmenprogramm auf insgesamt sechs Stages präsentierte Einblicke in aktuelle Entwicklungen, Themen und Trends der Eventbranche. Beide Panels fanden auf der “Safety + Security Stage” statt, welche in Kooperation mit dem bvvs (Bundesverband Veranstaltungssicherheit e.V.) und mit Unterstützung des VPLT e.V. betrieben wurde.

Die Inhalte und Schwerpunkte für 2023 hat das Forum Veranstaltungswirtschaft bereits auf einer Klausur im Dezember 2022 definiert. Die Panels der Best of Events bildeten einen geeigneten Rahmen für einen gelungenen öffentlichkeitswirksamen Auftakt in das vierte Jahr der gemeinsamen Arbeit der Branchenallianz.

Weiterhin sind die Wirtschaftsverbände der Veranstaltungswirtschaft eingeladen, sich im Forum für die Interessen des Wirtschaftszweiges zu engagieren. Interessierte Verbände wenden sich bitte an dialog@forumveranstaltungswirtschaft.org.

Gemeinsam für die Livemusik: Deutscher Musikrat begrüßt LiveKomm als neues Mitglied

Die LiveMusikKommission (LiveKomm), der Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V., wird Mitglied im Deutschen Musikrat.

Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates: „Wie unverzichtbar das gemeinsame Erleben in Präsenz von Musik und anderen Kulturformen für die Gesellschaft ist, wurde spätestens in der Corona-Zeit mehr als deutlich, als mit den Lockdowns eine kulturelle wie menschliche Verarmung und Vereinsamung einhergingen. Der Deutsche Musikrat freut sich, gemeinsam mit der LiveKomm als neuem Mitglied seine Vernetzung und sein Engagement zum Erhalt und der Förderung der Live-Kultur weiter ausbauen zu können. Herzlich willkommen und auf eine gute Zusammenarbeit!“ 

Hierzu Axel Ballreich, 1. Vorsitzender der LiveKomm: „Die LiveKomm begrüßt die Aufnahme im Deutschen Musikrat und freut sich auf die gemeinsame Arbeit. Gern möchten wir uns im Dachverband für die Belange der Musikwirtschaft einbringen und für die Anerkennung der Club- und Livekultur auf allen Ebenen kämpfen. Mit dem Beitritt in den Deutschen Musikrat erhoffen wir uns, den Austausch mit weiteren Kulturverbänden zu intensivieren, um gemeinsam das Musikleben in Deutschland zu stärken.“ 

Die LiveKomm wurde 2012 gegründet und setzt sich seitdem für die Interessen der Musikspielstätten in Deutschland ein, insbesondere im Bereich der Livemusik- und Clubszene. Aktuell sind 668 Clubs, Kulturzentren, Musikkneipen und Festivals Mitglied in der LiveKomm. Mehr Informationen zu den Arbeitsschwerpunkten der LiveKomm erhalten Sie hier.